Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wasserrettung mit der Gemeinde Neuenkirchen
Vorlage
192/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Wasserrettung mit der Gemeinde Neuenkirchen.


Begründung:

 

Die Feuerwehr Rheine unterhält eine Sondereinsatzgruppe (SEG) „Wasserrettung“, bestehend aus einer Bootsgruppe und einer Tauchergruppe, um bei Unglücksfällen an stehenden oder fließenden Gewässern den rechtlichen Grundlagen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) entsprechend reagieren zu können. Die Einheit umfasst hierfür speziell qualifizierte und sich ständig fortbildende ehren- und hauptamtliche Mitglieder der Feuerwehr Rheine. Zudem hält die Stadt Rheine hierzu eine umfangreiche Ausrüstung zur Wasserrettung bzw. -bergung vor, die den Notwendigkeiten des Einsatzspektrums entspricht. Die sich aus dieser Vorhaltung ergebenden, einsatzunabhängigen Kosten (gegenwärtig 0,23 €/Einwohner Kreis Steinfurt) hat die Stadt Rheine bisher alleine getragen, obwohl die SEG „Wasserrettung“ nicht nur auf dem eigenen Stadtgebiet, sondern auch für andere Städte und Gemeinden des Kreises Steinfurt tätig ist. Hierzu haben die Feuerwehren dieser Kommunen in ihren jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen entsprechende Regelungen zur Anforderung der SEG der Feuerwehr der Stadt Rheine hinterlegt.

 

Es ist nun beabsichtigt, mit den entsprechenden Kommunen jeweils einzelne öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zu schließen, mit denen sie an der Bereitstellung der Ressourcen der Feuerwehr der Stadt Rheine für die Einsätze auf ihren jeweiligen Stadt- und Gemeindegebieten beteiligt werden.

 

Die Wirksamkeit jeder öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf hierzu der Genehmigung des Landrats des Kreises Steinfurt.

 

Die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wasserrettung mit der Gemeinde Neuenkirchen dient insofern als Mustervorlage für die Vereinbarungen mit weiteren Kommunen des Kreises Steinfurt.

 

Anmerkung:

Gemäß § 6 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verpflichtet sich die Gemeinde Neuenkirchen, aufgrund ihrer Einwohnerzahl (14.318), sich mit 3.293,14 € an den Vorhaltekosten für die Wasserrettung zu beteiligen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Entwurf öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wasserrettung mit Neuenkirchen

Anlage 2: Tabellarische Aufstellung der Vorhaltekosten für die Wasserrettung