Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine beauftragt die Verwaltung, mit der Gemeinde Neuenkirchen eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung der Brandverhütungsschauen
auf dem Gebiet der Gemeinde Neuenkirchen abzuschließen.
Begründung:
Im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit sollen zukünftig die Brandverhütungsschauen auf dem Gebiet der Gemeinde Neuenkirchen im Wege der mandatierenden Aufgabenübertragung durch die Feuerwehr der Stadt Rheine wahrgenommen werden. Hierfür ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich, die der Genehmigung durch den Landrat des Kreises Steinfurt bedarf.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Rheine (siehe auch Vorlage 066/23). Aufgrund der unterschiedlichen Kategorisierung der zu prüfenden Objekte ist mit einer durchschnittlichen Gebühr von 100 EUR zu rechnen. Nach Rücksprache mit der Gemeinde Neuenkirchen werden jährlich rund 30 Brandverhütungsschauen erforderlich.
Anlage:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Brandverhütungsschauen Neuenkirchen