Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt den
unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 0, Produktgruppen 02, 03, 04 und
05, mit dem Stand der Daten zum 31.05.2023 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
- Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 TEUR
- Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der Haushaltsplanung ergeben sich im Ergebnisplan und im Finanzplan für den Sonderbereich 0, Produktgruppen 02 - 05 voraussichtlich keine Änderungen.
Zum Stichtag 31.05.2023 sind noch keine Abweichungen
aufgrund der Corona-Pandemie oder aufgrund des Ukraine-Kriegs feststellbar.