Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage zur Vorlage beigefügten
Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Rheine für die Kindertagespflege nach dem
Sozialgesetzbuch VIII mit Wirkung 01.08.2023.
Begründung:
Alle Jugendämter
im Kreis Steinfurt nehmen seit 2019 am Bundesprogramm ProKindertagespflege
teil, arbeiten an verschiedenen Themenfelder (z. B. Fachkräftegewinnung und
–bindung, Qualifizierung, Vergütung und Vertretungsmodelle) und tauschen sich
regelmäßig dazu aus, um so das System Kindertagespflege zu stärken. Um
kreisweit einen einheitlichen Qualitätsstandard in der Kindertagespflege
sicherzustellen, ist es erforderlich, die Richtlinien den Entwicklungen
einheitlich anzupassen.
Die jetzigen
Anpassungen der Richtlinien zum 01.08.2023 beruhen im Wesentlichen auf
redaktionellen Änderungen, um eine Einheitlichkeit der Richtlinien der
Jugendämter im Kreis Steinfurt herbeizuführen.
Die Punkte 9.8 und
9.9 der Richtlinien sind inhaltlich angepasst worden.
Da die in den
beiden Punkten genannten Situationen im Jugendamtsbezirk Rheine nicht
vorliegen, sind keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten.
Die Anpassungen
werden jedoch der Vollständigkeit halber in die Richtlinien des Jugendamtes der
Stadt Rheine mit aufgenommen.
Alle Änderungen der Richtlinien sind in der beigefügten Anlage gelb markiert.
Anlage:
Richtlinien zur Kindertagespflege mit Wirkung vom 01.08.2023