Betreff
Anpassung der Richtlinien Kindertagespflege
Vorlage
205/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage zur Vorlage beigefügten Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Rheine für die Kindertagespflege nach dem Sozialgesetzbuch VIII mit Wirkung 01.08.2023.

 


Begründung:

 

Alle Jugendämter im Kreis Steinfurt nehmen seit 2019 am Bundesprogramm ProKindertagespflege teil, arbeiten an verschiedenen Themenfelder (z. B. Fachkräftegewinnung und –bindung, Qualifizierung, Vergütung und Vertretungsmodelle) und tauschen sich regelmäßig dazu aus, um so das System Kindertagespflege zu stärken. Um kreisweit einen einheitlichen Qualitätsstandard in der Kindertagespflege sicherzustellen, ist es erforderlich, die Richtlinien den Entwicklungen einheitlich anzupassen.

 

Die jetzigen Anpassungen der Richtlinien zum 01.08.2023 beruhen im Wesentlichen auf redaktionellen Änderungen, um eine Einheitlichkeit der Richtlinien der Jugendämter im Kreis Steinfurt herbeizuführen.

 

Die Punkte 9.8 und 9.9 der Richtlinien sind inhaltlich angepasst worden.

Da die in den beiden Punkten genannten Situationen im Jugendamtsbezirk Rheine nicht vorliegen, sind keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten.

Die Anpassungen werden jedoch der Vollständigkeit halber in die Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Rheine mit aufgenommen.

 

Alle Änderungen der Richtlinien sind in der beigefügten Anlage gelb markiert.

 

 

 

 

 


Anlage:

 

Richtlinien zur Kindertagespflege mit Wirkung vom 01.08.2023