Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich 4 - Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement mit dem Stand der Daten zum 31.05.2023 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 TEUR
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der Haushaltsplanung ergeben sich im Ergebnisplan und im Finanzplan für den Fachbereich 4 voraussichtlich keine Änderungen.
Zum Stichtag 31.05.2023 sind noch keine coronabedingten Belastungen feststellbar.
Zum Stichtag 31.05.2023 sind noch keine Abweichungen aufgrund des Ukraine-Kriegs feststellbar.
Anlagen: