Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt den unterjährigen Bericht
für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – mit dem Stand der Daten
zum 31.05.2023 zur Kenntnis.
Begründung:
A. Allgemeines
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 TEUR
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
B. Berichtswesen Sonderbereich 9
Gegenüber der Haushaltsplanung
(inkl. Fortschreibungen) ergeben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 9
voraussichtlich Verschlechterungen in Höhe von 1.187 TEUR.
Im Finanzplan des Sonderbereichs 9 ergeben sich voraussichtlich keine nennenswerten Veränderungen.
C. Berichtswesen einschließlich Fach- und Sonderbereiche
Unter Berücksichtigung der
Veränderungen aus den Fach- und Sonderbereichen (Verbesserung in Höhe von 4.349
TEUR) ergibt sich im Ergebnisplan eine Gesamtverbesserung von 3.162 TEUR.
Die Prognose für das Jahresende
wird durch die gebildeten Ermächtigungsübertragungen belastet. Ohne diese
Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 2.427 TEUR ergäbe sich ein Überschuss in
Höhe von 337 TEUR.
Unter Berücksichtigung der
Ermächtigungsübertragungen ergibt sich ein prognostizierter Fehlbedarf in Höhe
von 2.090 TEUR.
Zusammenfassend ergibt sich
folgende Übersicht:
Fehlbedarf lt. Haushaltsplanung
2023 |
-2.825 TEUR |
Veränderungen SB 9, Berichtswesen
31.05.2023 |
-1.187 TEUR |
Veränderungen Fach- und
Sonderbereiche 9, Berichtswesen 31.05.2023 |
4.349 TEUR |
Rechnerischer neuer Überschuss (ohne Berücksichtigung der
Ermächtigungsübertragungen aus 2022) |
337 TEUR |
Anlagen:
Anlage 1: Bericht zum 31.05.2023, Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen