Betreff
Berichtswesen 2023, Stichtag 31.05.2023, Sonderbereich 9 - Zentrale Finanzleistungen
Vorlage
207/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – mit dem Stand der Daten zum 31.05.2023 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

 

A. Allgemeines

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 TEUR

 

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

 

B. Berichtswesen Sonderbereich 9

 

Gegenüber der Haushaltsplanung (inkl. Fortschreibungen) ergeben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 9 voraussichtlich Verschlechterungen in Höhe von 1.187 TEUR.

Im Finanzplan des Sonderbereichs 9 ergeben sich voraussichtlich keine nennenswerten Veränderungen.

 

 

C. Berichtswesen einschließlich Fach- und Sonderbereiche

 

Unter Berücksichtigung der Veränderungen aus den Fach- und Sonderbereichen (Verbesserung in Höhe von 4.349 TEUR) ergibt sich im Ergebnisplan eine Gesamtverbesserung von 3.162 TEUR.

 

Die Prognose für das Jahresende wird durch die gebildeten Ermächtigungsübertragungen belastet. Ohne diese Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 2.427 TEUR ergäbe sich ein Überschuss in Höhe von 337 TEUR.

 

Unter Berücksichtigung der Ermächtigungsübertragungen ergibt sich ein prognostizierter Fehlbedarf in Höhe von 2.090 TEUR.

 

Zusammenfassend ergibt sich folgende Übersicht:

 

Fehlbedarf lt. Haushaltsplanung 2023

-2.825 TEUR

Veränderungen SB 9, Berichtswesen 31.05.2023

-1.187 TEUR

Veränderungen Fach- und Sonderbereiche 9, Berichtswesen 31.05.2023

4.349 TEUR

Rechnerischer neuer Überschuss

(ohne Berücksichtigung der Ermächtigungsübertragungen aus 2022)

337 TEUR

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Bericht zum 31.05.2023, Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen