Betreff
Schulentwicklung der Grundschulen und weiterführenden Schulen der Stadt Rheine
Vorlage
211/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zur Schulentwicklung der Rheiner Schulen zur Kenntnis.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Beschlüsse von Schulausschuss und Rat für die Umsetzung der in der Vorlage vorgeschlagenen Zügigkeiten an den weiterführenden Schulen vorzubereiten und die erforderlichen Beschlüsse der Schulkonferenzen sowie die Genehmigung der Schulaufsicht einzuholen.  Die Verwaltung wird beauftragt, die Gespräche mit der Bezirksregierung zur Entwicklung der Schülerzahlen im gemeinsamen Lernen fortzusetzen.

 


Begründung:

 

Nach § 81 Abs. 1 SchulG NRW sind Gemeinden und Kreise, die Schulträgeraufgaben erfüllen, verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu die Schulgrößen fest und stellen sicher, dass in den Schulen Klassen nach den Vorgaben des Ministeriums § 93 Abs. 2 Nr.3 SchulG NRW) gebildet werden können. Ebenso sind Schulträger nach dem Schulgesetz verpflichtet, für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben.

 

Zuletzt wurden im Jahr 2019 durch den Schulausschuss bzw. den Rat der Stadt Rheine auf der Basis der städtischen Schulentwicklungsplanung im Jahr 2019 entsprechende Beschlüsse für die Grundschulen (Vorlage 215/19/1) und die weiterführenden Schulen der Stadt Rheine (Vorlage 216/19) gefasst.

 

Aufgrund steigender Schülerzahlen und als Grundlage für die Fortschreibung der Ausbauoffensive für Rheiner Schulen (Vorlage 217/19) wird dem Schulausschuss eine aktualisierte Schulentwicklungsplanung vorgelegt.

 

Der Arbeitskreis Schulstruktur hat sich in seiner Sitzung am 8. Mai 2023 mit den vorliegenden Daten befasst.

 

 

Grundschulen

 

Die Geburtenzahlen im Stadtgebiet Rheine sind steigend. In der Kindergartenbedarfsplanung wird neben den tatsächlichen Geburtenzahlen mit einem prognostizierten Wanderungssaldo gerechnet. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass dieser prognostizierte Wanderungssaldo zutreffend ist.

 

 

 

Durch die Geburtenzahlen inklusive des prognostizierten Wanderungssaldos stellen sich Einschulungsjahrgänge an den Grundschulen wie folgt dar:

 

 

Rein rechnerisch verteilen sich die Einschulungsjahrgänge wie folgt auf die Bereiche „Rechts der Ems“, „Links der Ems“ und den „Südraum“:


 

 

Der Rat der Stadt Rheine hat bereits im Jahr 2019 die Zügigkeiten der Grundschulen neu festgelegt. Eine Umsetzung von höheren Zügigkeiten ist grundsätzlich nach Abschluss der Erweiterungsmaßnahmen im Rahmen der Grundschuloffensive ermöglicht.

 

 

Zum aktuellen Schuljahr 2023/24 stehen im Stadtgebiet somit 34 Eingangsklassen zur Verfügung. Zurzeit befinden sich folgende Schulen im Umbau:

-          Canisiusschule

-          Michaelschule

 

In der Sitzung vom 13.06.2023 entscheidet der Schulausschuss über weitere Umbaumaßnahmen an folgenden Schulen:

-          Annetteschule

-          Marienschule

-          Südeschschule

 

Mit den voran genannten Umbaumaßnahmen erhöht sich die Anzahl der möglichen Eingangsklassen schrittweise auf insgesamt auf 36 (Fertigstellung Michaelschule vorauss. zum SJ 25/26 und Fertigstellung Südeschschule abhängig von Erteilung Planungsauftrag durch SchulA/BaMo).

Unter Berücksichtigung der Schülerprognosen und den Richtlinien zur Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl ergeben sich folgende mögliche Eingangsklassen in den kommenden Jahren.

 

 

Es wird davon ausgegangen, dass die beschlossenen Zügigkeiten der Grundschulen ausreichend sind. Da durch die bereits erfolgten baulichen Veränderungen an verschiedenen Schulen zusätzliche Räume geschaffen wurden, muss in Abhängigkeit des Wahlverhaltens der Eltern jeweils schuljahresbezogen über die Bildung von Mehrklassen an einzelnen Schulstandorten entschieden werden, um Spitzen abzudecken. Eine rein formale Zügigkeitserhöhung an einzelnen Standorten ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Lösung, da das Wahlverhalten der Eltern nicht abschließend prognostiziert werden kann.

In Abhängigkeit der zeitlichen Verläufe der weiteren Baumaßnahmen sind für die umzubauenden Schulen Auslagerungskonzepte zu erstellen. Die aktuell vorliegenden Prognosen sind bei den Auslagerungskonzepten zu berücksichtigen.

 

 

Weiterführende Schulen

 

Der Rat hat letztmalig mit Beschluss vom 09.07.2019 die Zügigkeit der weiterführenden Schulen der Stadt Rheine zum Schuljahr 2022/2023 unter dem Vorbehalt der Einholung der Beschlüsse der Schulkonferenzen und der Zustimmung der oberen Schulaufsicht wie folgt festgelegt:

 

Soll

Elsa-Brändström-Realschule                                   5-zügig als Schule des gemeinsamen Lernens

Euregio Gesamtschule                                             6-zügig als Schule des gemeinsamen Lernens

Nelson-Mandela-Schule                                           4-zügig als Schule des gemeinsamen Lernens

Alexander-von-Humboldt Schule                             4-zügig als Schule des gemeinsamen Lernens

Kopernikus Gymnasium                               5-zügig

Gymnasium Dionysianum                            4-zügig

Emsland Gymnasium                                               4-zügig

 

Aufgrund der baulichen Situation an den Schulen konnte der Ratsbeschluss bisher nicht in Gänze umgesetzt werden, so dass folgende Ist-Situation gegeben ist:

 

Ist

Elsa-Brändström-Realschule                                   5-zügig (ab SJ 23/24 als Schule des gemeinsamen Lernens)

Euregio Gesamtschule                                             5-zügig als Schule des gemeinsamen Lernens

Nelson-Mandela-Schule                                           3-zügig als Schule des gemeinsamen Lernens

Alexander-von-Humboldt Schule                             3-zügig als Schule des gemeinsamen Lernens

Kopernikus Gymnasium                               5-zügig

Gymnasium Dionysianum                            4-zügig

Emsland Gymnasium                                               4-zügig

 

 

Die aktuelle Situation kann wie folgt beschrieben werden:

  • Die Gymnasien kehren alle zu G 9 zurück. Der 1. Jahrgang mit G 9 befindet sich im Schuljahr 2023/24 in der 10. Klasse.
  • Die Realschule ist regelmäßig an ihrer Kapazitätsgrenze, so dass Zuzüge und Schulformwechsler nur noch begrenzt im gegliederten System aufgenommen werden konnten. Bereits im Jahrgang 6 sind alle Klassen voll ausgelastet.
  • An der Gesamtschule wird regelmäßig ein vorgezogenes Anmeldeverfahren durchgeführt.
  • Die Sekundarschulen starten häufig mit kleinen Klassen, durch Zuzüge oder Schulformwechsler sind die Klassen ab Jahrgang 7 meist ausgelastet.
  • Aufgrund des zunehmenden Bedarfs an Plätzen des gemeinsamen Lernens wird die Elsa-Brändström-Realschule zum Schuljahr 2023/2024 im Jahrgang 5 Schule des gemeinsamen Lernens.

 

Über den Besuch der weiterführenden Schule entscheiden die Eltern eines Kindes. Wie im Grundschulbereich gilt das freie Wahlrecht. Die ausgesprochenen Empfehlungen der Grundschulen dienen beratend aber nicht bindend.

 

Für die weiterführenden Schulen errechnen sich nach dem Grundschulbesuch folgende Übergangsquoten:

 

Gymnasium                                                                                                  42,00%

Realschule                                                                                                   18,99%

Integriertes System                                                                                     36,34%

(Gesamtschule u. Sekundarschulen)          

Sonstige                                                                                                         2,67%

 

 

Hinzu kommen durchschnittlich 69 Schüler/innen von umliegenden Kommunen, die eine Schule in Rheine besuchen. Ca. 71 Schüler/innen aus Rheine besuchen eine Schule im Umland.

 

Aufgrund der prognostizierten Jahrgänge würden sich rein rechnerisch folgende Übergangsquoten ergeben:

 

 

 

 

Die rechtliche Grundlage zur Klassenbildung ist in der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW verankert. In der Realschule und in der Sekundarstufe I des Gymnasiums und der Gesamtschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 28. Es gilt die Bandbreite 26 bis 30. Abweichend hiervon beträgt in den Klassen 5 bis 9 der Klassenfrequenzrichtwert 27 und es gilt die Bandbreite 25 bis 29. In Klassen des Gemeinsamen Lernens kann die Bandbreite unterschritten werden, wenn rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und im Durchschnitt aller Parallelklassen die Bandbreite eingehalten wird.

Laut Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW vom 15.10.2018 wird empfohlen, den Klassenfrequenzwert nach § 46 Abs. 4 SchulG bei Schulen des gemeinsamen Lernens auf 25 Schüler/innen zu reduzieren. Im Durchschnitt sollten an diesen Schulen 3 Schüler/innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf auf jede Eingangsklasse entfallen.

 

Die Bezirksregierung machte im Gespräch am 22.5.2023 deutlich, dass man die Regelung dieses Erlasses grundsätzlich unterstütze, im weiteren aber die Vorgaben des Schulgesetztes NRW bindend seien und eine Begrenzung der Klassengröße in Schulen des Gemeinsamen Lernens auf 25 Schülerinnen und Schüler lediglich ein anzustrebender Richtwert sei, der im Einzelfall aber überschritten werden könne. Die Verwaltung schlägt vor, eine größtmögliche Einhaltung des Wertes sicherzustellen im Sinne des Lernerfolgs in den Schulen des gemeinsamen Lernens. An dieser Stelle muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass diese Forderung einen eher appellativen Charakter hat statt eine bindende Wirkung entfalten kann.

 

Gymnasien können nur Schulen des gemeinsamen Lernens bleiben, wenn bereits Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Schule unterrichtet und gefördert werden. Zielgleiche Förderung ist immer möglich. Eine Änderung dieser Praxis zeichnet sich aktuell nicht ab.

 

Der Anteil der SuS mit Förderbedarf steigt stetig an und wurde mit einer jährlichen Steigerung um1 Prozentpunkt, ausgehend von 5 bis maximal 8 % berechnet.

 

 

Schul-

jahr

Schülerprog-

nosen

davon mit sonderpädagogischem Förderbedarf

erforderliche GL-Klassen

Vorhandene Kapazitäten mit GL

2023/24

700

35

12

777

2024/25

730

44

15

777

2025/26

765

54

18

777

2026/27

775

62

21

777

2027/28

851

69

23

777

2028/29

882

71

24

777

 

 

Die Graphik verdeutlicht, dass ab dem Schuljahr 2027 unter den aktuellen Bedingungen (11 Züge GL im integrierten System + 5 Züge GL in der Realschule) nicht mehr alle Rheinenser SchülerInnen in Rheine beschult werden können. In diesem Fall sind an den integrierten Systemen im Bedarfsfall Überhangklassen zu bilden, sofern die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind.

 

Es wird vorgeschlagen, die Zügigkeiten der weiterführenden Schulen zukünftig wie folgt festzulegen:

 

Elsa-Brändström-Realschule                                   5-zügig als Schule des gemeinsamen Lernens

                                                                       (Mit der Option, bei Bedarf eine Mehrklasse zu bilden)

Euregio Gesamtschule                                             5-zügig als Schule des gemeinsamen Lernens

Nelson-Mandela-Schule                                           4-zügig als Schule des gemeinsamen Lernens

Alexander-von-Humboldt Schule                  4-zügig als Schule des gemeinsamen Lernens

Kopernikus Gymnasium                               5-zügig

Gymnasium Dionysianum                            4-zügig

Emsland Gymnasium                                               4-zügig

 

 

Die Realschule wird in Zukunft eine wichtige Rolle im Bereich des gemeinsamen Lernens einnehmen. Gleichzeitig ist es notwendig, weiterhin die integrierten Schulsysteme zu stärken. Die Begrenzung der Realschule auf die 5-Zügigkeit verbunden mit einer sukzessiven Erweiterung der Sekundarschulen auf eine 4-Zügigkeit wird auch durch die Bezirksregierung Münster unterstützt. Das bedeutet, dass Schulformwechsler aus den Gymnasien in Zukunft auch verstärkt in das integrierte System wechseln müssen.

Da die Voraussetzungen für eine umfängliche bauliche Erweiterung der Euregio-Gesamtschule am Standort nicht gegeben sind wird vorgeschlagen, die Schule weiterhin in der 5-Zügigkeit zu führen.

Auf die flankierenden Maßnahmen zur Stärkung der integrierten Schulen (Lernen in Gemeinschaft, Schulsozialarbeit) wird im Rahmen dieser Vorlage nicht näher eingegangen.

Die Entwicklung des gemeinsamen Lernens in Bezug auf die Prognosewerte ab dem Schuljahr 2026/2027 muss in Abstimmung mit der oberen Schulaufsicht schuljahresbezogen neu betrachtet werden.

 

In Bezug auf die Gymnasien kann festgehalten werden, dass die zu erwartenden Schülerprognosen von maximal 370 SuS mit den aktuellen Zügigkeiten der Gymnasien abgebildet werden können. Inwieweit auch die Gymnasien in das zieldifferente, gemeinsame Lernen einbezogen werden müssen, muss in Abstimmung mit der Bezirksregierung besprochen werden.