Beschlussvorschläge/Empfehlungen:
1.
Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe
Rheine“ nimmt den von der WIBERA Wirtschaftsberatung AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2022 und
den Lagebericht zur Kenntnis.
2.
Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe
Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:
a. Der Rat der Stadt Rheine stellt den
Jahresabschluss zum 31.12.2022 abschließend mit einer Bilanzsumme von
166.087.700,74 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 7.608.223,73 € fest.
c. Der
Rat der Stadt Rheine nimmt den Lagebericht zur Kenntnis.
d. Der Rat der Stadt Rheine beschließt, den
Jahresüberschuss in Höhe von 7.608.223,73 € in voller Höhe an die Stadt Rheine
auszuschütten.
e. Der Rat der Stadt Rheine erteilt dem
Betriebsausschuss für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung.
3.
Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe
Rheine“ erteilt der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung.
Begründungen:
Zu 1.:
Die WIBERA
Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft, Niederlassung Bielefeld, hat den
Jahresabschluss geprüft und als abschließendes Prüfungsergebnis erklärt (Auszug
aus dem Bericht: Technische Betriebe Rheine, Rheine, Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2022,
Abschnitt B. III, Wiedergabe des Bestätigungsvermerks“):
„Wir haben
den Jahresabschluss der Technische Betriebe Rheine, Rheine, – bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden –
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Technische Betriebe
Rheine für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach
unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie
ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2022 und
•
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht
in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen
Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 322
Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt
hat.“
[…]
Bielefeld, den 31. Mai 2023
WIBERA Wirtschaftsberatung
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Moritz Meyer Sven
Galbarski
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Zu 2.:
Gemäß § 5 der Betriebssatzung in Verbindung
mit § 4 Buchstabe c) EigVO entscheidet der Rat der Stadt Rheine über die
Feststellung des Jahresabschlusses … und die Behandlung eines Jahresverlustes
und die Entlastung des Betriebsausschusses.
Hinsichtlich der Absicherung der Liquidität
der TBR erfolgt zeitnah eine Abstimmung zwischen Stadt und TBR.
Zu 3.:
Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 EigVO entscheidet der
Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.
Anlage 1:
Bericht Technische Betriebe Rheine, Rheine: Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2022