Betreff
Berichterstattung zur Finanzierung von Präventionsprojekten und die Erstellung von Schutzkonzepten an Schulen
Vorlage
217/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss und der Schulausschuss nehmen die Ausführungen zur Finanzierung von Präventionsprojekten an Schulen und zur Erstellung von Schutzkonzepten an Schulen zur Kenntnis.

 


Begründung:

Frau Schulz-Benneke, stellvertretendes Ausschussmitglied für die Schulen im Jugendhilfeausschuss, hat in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18. Januar 2023 die Anfrage gestellt, welche Finanzierungsmöglichkeiten von Präventionsprojekten es für Schulen der Stadt Rheine gibt. Außerdem erwähnte sie, dass laut Schulgesetz alle Schulen Schutzkonzepte zu entwickeln haben, die Kosten für externe Unterstützung allerdings sehr hoch liegen.

 

Nach § 42 (6) SchulG NRW ist jede Schule verpflichtet, ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu entwickeln. Schutzkonzepte an Schulen können helfen, Schülerinnen und Schüler besser vor (sexueller) Gewalt zu schützen. Ein gelebtes Schutzkonzept ist mehr als die Summe seiner Bestandteile, denn es fördert ein respektvolles Miteinander, verändert Verhaltensweisen und bewirkt ein besseres Schulklima. Zur Unterstützung von Schulen bei der Entwicklung und Umsetzung eines individuellen Schutzkonzeptes für Schulen hat die Kultusministerkonferenz einen Leitfaden erstellt, der allen Schulen zur Verfügung gestellt wird. Zusätzlich hat das Regionale Bildungsnetzwerk des Kreises Steinfurt in diesem Jahr Auftaktveranstaltungen zum Thema „Sexualisierte Gewalt und Schutzkonzeptentwicklung“ für alle Schulen im Kreis Steinfurt durchgeführt. Auch die schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Steinfurt berät zu diesem Thema.

 

In der Umsetzung von Schutzkonzepten wird den Präventionsmaßnahmen eine hohe Bedeutung zugesprochen. In der Stadt Rheine werden bereits verschiedene Ressourcen und Maßnahmen zur Verfügung gestellt, die die Schulen in der Präventionsarbeit unterstützen:

 

1)      Schulsozialarbeit

 

Seit Januar 2023 stellt die Stadt Rheine allen weiterführenden Schulen der Stadt Rheine Fachkräfte für die Schulsozialarbeit zur Verfügung. Auch die Prävention gehört zu den klassischen Inhalten von Schulsozialarbeit.

 

2)      Schüler/innen als Multiplikator/innen (SaM)

 

Im Rahmen der SaM-Ausbildung werden Schüler/innen der weiterführenden Schulen der Stadt Rheine zu Multiplikator/innen in den Bereichen Gewalt & Mobbing, Sucht & Drogen und Sexualität ausgebildet. Die SaM’s werden dazu befähigt, Präventionsangebote in ihren Schulen eigenständig oder auch in Kooperation mit den ausbildenden Einrichtungen (Jugendamt, Kinderschutzbund, Drogenberatungsstelle, Jugendzentrum Jakobi) durchzuführen. Das Projekt ist für die Schulen kostenfrei. Die Schulen tragen ausschließlich einen geringen Kostenbeitrag in Höhe von mind. 40 € pro Schüler/innen zur Abschlussfahrt nach Berlin bei. 

 

 

 

 

3)      Angebote Jugendschutz

 

Die Fachkraft für den erzieherischen Jugendschutz des Jugendamtes der Stadt Rheine bietet, abhängig von den zur Verfügung stehenden Zeitressourcen, in Kooperation mit verschiedenen freien Trägern der Jugendarbeit in Rheine Projekte in Schulen zu den verschiedenen Themenbereichen im Kinder- und Jugendschutz an. Zusätzlich bietet die Koordinationsstelle Schulsozialarbeit an, Kontakte zu Einrichtungen zu vermitteln, die Präventionsarbeit an Schulen durchführen.

 

4)      Fördermittel „Ankommen und Aufholen nach Corona“

 

Für das Schuljahr 2021/2022 und das Schuljahr 2022/2023 standen den Schulen zusätzliche Mittel für Präventionsprojekte aus den Fördermitteln „Ankommen und Aufholen nach Corona“ zur Verfügung, welche auch ausgiebig von den Schulen der Stadt Rheine genutzt wurden. Diese Mittel fallen, nach dem aktuellen Wissensstand, ab dem Schuljahr 2023/2024 weg.

 

5)      Geld oder Stelle

 

Ganztagsschulen bzw. Halbtagsschulen mit einer pädagogischen Übermittagsbetreuung der Sekundarstufe I haben die Möglichkeit über das Programm „Geld oder Stelle“ des Landes NRW Lehrerstellenanteile aus dem Stellenzuschlag für den Ganztag bzw. die pädagogische Übermittagsbetreuung zu kapitalisieren und für die Durchführung von Angeboten mit externen Trägern der Jugendhilfe, bzw. aus dem Sport- oder Kulturbereich einzusetzen (z.B. AG’s, Angebote der Schulsozialarbeit, etc.).

 

Über diese Angebote hinausgehend steht der Schulverwaltung und dem Jugendamt der Stadt Rheine kein Budget für Präventionsangebote in Schulen zur Verfügung.

 

In dem Falle, dass es in den Schulen noch Bedarfe an Informationen zur Erstellung eines Schutzkonzeptes gibt, bietet die Stadt Rheine an, zu diesem Thema eine Informationsveranstaltung für die Schulen der Stadt Rheine durchzuführen.