Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine
beschließt den beigefügten Freizeitflächenbedarfsplan 2023 -2028.
2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die
Verwaltung, in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 7. September
2023 die weitere Vorgehensweise zur Planung einer Freizeitanlage vorzulegen.
3.
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, den Unterausschuss „Kinderspielplätze“ in
Unterausschuss „Freizeitflächen“ umzubenennen.
Begründung:
1.
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine hat die Verwaltung beauftragt, den
Freizeitflächenbedarfsplan 2023 – 2028 zwecks Beschluss vorzulegen. Die
Gliederung und die ersten Inhalte wurden in der Sitzung am 22. Juni 2022
vorgestellt. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 4. Mai 2023 wurde der
Entwurf beraten. Zur heutigen Sitzung und Beschlussfassung liegt der gesamte
Freizeitflächenbedarfsplan vor.
Die Stadt Rheine soll als kinder- und familiengerechte Kommune, durch die
Umsetzung des Freizeitflächenbedarfsplanes, die Weiterentwicklung von
Freizeitflächen hinsichtlich bedarfsgerechter Qualität und Quantität
gewährleisten. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des
Freizeitflächenbedarfsplanes sollen im Verlauf der weiteren Planungen umgesetzt werden.
Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit:
-
dem
Jugendhilfeausschuss,
-
dem
Unterausschuss Kinderspielplätze,
-
den
Stadtteilbeiräten,
-
den
Technischen Betrieben Rheine und
-
der
Verwaltung des Jugendamtes.
Die
Verwaltung prüft, welche Maßnahmen im Bereich der Unterhaltung, Ergänzung und
Investitionen in dem zur Verfügung stehenden Budget durchgeführt werden können.
Ein
besonderes Qualitätsmerkmal des Freizeitflächenbedarfsplanes bildet das hohe
Maß an Partizipation der zu beteiligenden Bezugsgruppen. Zur weiteren
Qualifizierung der jeweiligen Planungsprozesse werden weiterhin beteiligt:
-
Kinder,
Jugendliche und Erwachsene
-
Stadtteilbeiräte
-
Spielplatzpaten
-
Kinderbeirat
-
Jugendteam
-
Beirat
für Menschen mit Behinderung
-
Seniorenbeirat
-
Sportvereine
-
Einrichtungen
der Kinder- Jugendförderung
2.
Am
31.03.2023 wurde die mobile Pumptrack am FCE in Rheine offiziell eröffnet.
Seitdem erfreut sie sich hoher Beliebtheit. Diese Pumptrackanlage wurde als
Übergangslösung und als mobile Lösung gesehen. Langfristig ist eine feste
Jugendfreizeitanlage (Pumptrack,
Skaten, Biken & Co.) geplant. Sowohl aus dem Kinder- und Jugendförderplan
als auch aus dem Sportförderplan und dem Grünflächenbedarfsplan ist als
Ergebnis herausgekommen, dass Flächen für Kinder und Jugendliche benötigt
werden, wo sie ohne Vereinsbindung sportlich aktiv sein können. Sie wünschen
sich neben den etablierten Sportflächen (wie Fußball) neue und innovative
Sportflächen. Es sollte eine Fläche geschaffen werden, die attraktiv für
Kinder, Jugendliche und ihre Familien ist, die zusätzlich z. B. über einen
Calisthenics-Bereich und/oder eine Boulderwand verfügt. Auch sollte diese
Fläche stadtzentral erreichbar sein.
Die Verwaltung schlägt vor, dass sich der Unterausschuss Kinderspielflächen
direkt nach den Sommerferien im Rahmen einer Sitzung mit dem Thema
„Freizeitanlage“ beschäftigt und die ersten Überlegungen/Planungen in der
Jugendhilfeausschusssitzung am 7. September 2023 vorgestellt werden.
3.
Im
Rahmen der Bearbeitung des Freizeitflächenbedarfsplanes 2023 – 2028 wurde
deutlich, dass der Begriff Spielplätze die Gesamtthematik der Freizeitflächen
nicht mehr beschreibt, da es sich bei den betrachteten Flächen nicht
ausschließlich um Kinderspielplätze im klassischen Sinne handelt. Es sind
unterschiedliche Flächen mit unterschiedlichen Nutzergruppen betrachtet worden.
Der Freizeitflächenbedarfsplan 2023 – 2028 enthält diese unterschiedlichen
Typen.
Anlagen:
Anlage 1: Freizeitflächenbedarfsplan 2023 – 2028 (Gesamtentwurf)
Anlage 2: Freizeitflächenbedarfsplan 2023 – 2028 (Entwurf mit ersten grafischen Darstellungen)
Anlage 3: Liste der Freizeitflächentypen (Anhang zur Anlage 1)