Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine beschließt den beigefügten Freizeitflächenbedarfsplan 2023 -2028.

 

2.      Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 7. September 2023 die weitere Vorgehensweise zur Planung einer Freizeitanlage vorzulegen.

 

3.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Unterausschuss „Kinderspielplätze“ in Unterausschuss „Freizeitflächen“ umzubenennen.    

 


Begründung:

 

1.      Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine hat die Verwaltung beauftragt, den Freizeitflächenbedarfsplan 2023 – 2028 zwecks Beschluss vorzulegen. Die Gliederung und die ersten Inhalte wurden in der Sitzung am 22. Juni 2022 vorgestellt. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 4. Mai 2023 wurde der Entwurf beraten. Zur heutigen Sitzung und Beschlussfassung liegt der gesamte Freizeitflächenbedarfsplan vor.

Die Stadt Rheine soll als kinder- und familiengerechte Kommune, durch die Umsetzung des Freizeitflächenbedarfsplanes, die Weiterentwicklung von Freizeitflächen hinsichtlich bedarfsgerechter Qualität und Quantität gewährleisten. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des Freizeitflächenbedarfsplanes sollen im Verlauf der weiteren Planungen  umgesetzt werden.

Die Umsetzung  erfolgt in Abstimmung  mit:

-          dem Jugendhilfeausschuss,

-          dem Unterausschuss Kinderspielplätze,

-          den Stadtteilbeiräten,

-          den Technischen Betrieben Rheine und

-          der Verwaltung des Jugendamtes.

Die Verwaltung prüft, welche Maßnahmen im Bereich der Unterhaltung, Ergänzung und Investitionen in dem zur Verfügung stehenden Budget durchgeführt werden können.

 

Ein besonderes Qualitätsmerkmal des Freizeitflächenbedarfsplanes bildet das hohe Maß an Partizipation der zu beteiligenden Bezugsgruppen. Zur weiteren Qualifizierung der jeweiligen Planungsprozesse werden weiterhin beteiligt:

 

-          Kinder, Jugendliche und Erwachsene

-          Stadtteilbeiräte

-          Spielplatzpaten

-          Kinderbeirat

-          Jugendteam

-          Beirat für Menschen mit Behinderung

-          Seniorenbeirat

-          Sportvereine

-          Einrichtungen der Kinder- Jugendförderung

 

2.      Am 31.03.2023 wurde die mobile Pumptrack am FCE in Rheine offiziell eröffnet. Seitdem erfreut sie sich hoher Beliebtheit. Diese Pumptrackanlage wurde als Übergangslösung und als mobile Lösung gesehen. Langfristig ist eine feste Jugendfreizeitanlage (Pump­track, Skaten, Biken & Co.) geplant. Sowohl aus dem Kinder- und Jugendförderplan als auch aus dem Sportförderplan und dem Grünflächenbedarfsplan ist als Ergebnis herausgekommen, dass Flächen für Kinder und Jugendliche benötigt werden, wo sie ohne Vereinsbindung sportlich aktiv sein können. Sie wünschen sich neben den etablierten Sportflächen (wie Fußball) neue und innovative Sportflächen. Es sollte eine Fläche geschaffen werden, die attraktiv für Kinder, Jugendliche und ihre Familien ist, die zusätzlich z. B. über einen Calisthenics-Bereich und/oder eine Boulderwand verfügt. Auch sollte diese Fläche stadtzentral erreichbar sein.

Die Verwaltung schlägt vor, dass sich der Unterausschuss Kinderspielflächen direkt nach den Sommerferien im Rahmen einer Sitzung mit dem Thema „Freizeitanlage“ beschäftigt und die ersten Überlegungen/Planungen in der Jugendhilfeausschusssitzung am 7. September 2023 vorgestellt werden. 

 

3.      Im Rahmen der Bearbeitung des Freizeitflächenbedarfsplanes 2023 – 2028 wurde deutlich, dass der Begriff Spielplätze die Gesamtthematik der Freizeitflächen nicht mehr beschreibt, da es sich bei den betrachteten Flächen nicht ausschließlich um Kinderspielplätze im klassischen Sinne handelt. Es sind unterschiedliche Flächen mit unterschiedlichen Nutzergruppen betrachtet worden. Der Freizeitflächenbedarfsplan 2023 – 2028 enthält diese unterschiedlichen Typen.        

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        Freizeitflächenbedarfsplan 2023 – 2028 (Gesamtentwurf)

Anlage 2: Freizeitflächenbedarfsplan 2023 – 2028 (Entwurf mit ersten grafischen Darstellungen)

Anlage 3: Liste der Freizeitflächentypen (Anhang zur Anlage 1)