Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-,
Digital- und Finanzausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den
Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – mit dem Stand der Daten zum 31.05.2023 zur
Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat
verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die
Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte
der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen
ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche
Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den
Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
- Ergebnisrechnung,
bezogen auf
Ertrags- und Aufwandszeile:
-
Abweichungen
von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
-
Alle
Abweichungen ab 50 TEUR
- Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf
den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
-
Abweichungen
von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere
Abweichungen kann berichtet werden.
Gegenüber der
Haushaltsplanung ergeben sich im Ergebnisplan und im Finanzplan für den
Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – voraussichtlich keine Änderungen.
Zum Stichtag
31.05.2023 sind aktuell keine Abweichungen aufgrund der Corona-Pandemie oder
des Ukraine-Kriegs feststellbar.