Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt die in der Anlage beigefügte Angebots- und
Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung für die Jahre 2024/25 bis 2027/28
zur Kenntnis.
Begründung:
1. Variablen in der
Bedarfsplanung
Der hiesigen
Angebots- und Bedarfsplanung liegen die folgenden Variablen zugrunde:
·
Die
Bedarfsquote
·
Der
Wanderungssaldo
·
Entwicklung
der relevanten Jahrgangsstufen
Die
Bedarfsquote ergibt sich, wenn die Nachfrage nach Betreuungsplätzen der
Gesamtzahl der Ü3 bzw. U3/U2-Kinder gegenübergestellt wird.
Seit einigen
Jahren entwickeln sich die Geburten in der Stadt Rheine insgesamt positiv.
Allerdings fielen im letzten Jahr 2022 die Geburten geringer aus als im Jahr
zuvor. Bereits im ersten Quartal 2023 stellt sich die Situation wieder anders
dar.
Auch im
letzten Jahr hatte die Stadt Rheine einen positiven Wanderungssaldo zu
verzeichnen. Da der Wanderungssaldo von Jahr zu Jahr schwankt, wird auf Basis
der letzten fünf Jahre der Durchschnittswert als Wanderungsgewinn in die
weitere Bedarfsplanung eingerechnet.
Aufgrund der unterschiedlichsten Krisen auf der Erde ist allgemein mit
Zuwanderung zu rechnen.
Diese Entwicklungen stellt die Jugendhilfeplanung insgesamt vor große
Herausforderungen, da die
Anzahl der Kinder niemals genau bestimmt werden kann. Daher wird bereits seit
vielen Jahren ein allgemeiner Durchschnittswert als Wanderungssaldo auf Basis
der letzten fünf Jahre bei der weiteren Bedarfsplanung berücksichtigt.
2. Angebots- und
Bedarfsplanung für Ü3- Kinder
Die Stadt Rheine kommt ihrem Ziel,
Überbelegungen dauerhaft abzubauen, zum Kitajahr 2025/26 nach. Auf dieses Ziel
hat die Jugendhilfeplanung seit mehr als 10 Jahren hingearbeitet. Allerdings
wird man bis zur Fertigstellung der drei geplanten Kindertageseinrichtungen in
den Planungsgebieten rechts der Ems (Emsauen-Quartier Kümpers), links der Ems
(Europa Viertel Waldhügel) und im Südraum (Mesum) in einigen
Kindertageseinrichtungen dennoch mit Überbelegung arbeiten müssen.
3. Gesetz zur
Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung -
abgekürzt Bundesteilhabegesetz (BTHG) auf den Bereich der
Kindertageseinrichtungen
Die Überlegungen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW),
dass zukünftig alle Kinder (Regelkinder und Kinder mit Behinderungen) im Rahmen
einer Regeleinrichtung betreut und heilpädagogische Einrichtungen langfristig
reduziert werden sollen, wird seit mehreren Jahren kontrovers diskutiert. Bei
der Förderung und Finanzierung wird zwischen den Kindern, die Basisleistung I
oder Basisleistung II erhalten, unterschieden.
Basisleistung I: Beinhaltet die Förderung von Kindern mit Förderbedarf.
Basisleistung II: Hier ist die Förderung von Kindern mit erhöhtem
Bedarf gemeint. Diese Kinder werden derzeit noch in heilpädagogischen Einrichtungen
betreut.
Werden diese Kinder in der Bedarfsplanung
berücksichtigt, so ist für jedes Kind, welches eine Förderung nach
Basisleistung I erhält, pro Gruppe ein Regelplatz freizuhalten. Und für jedes
Kind, welches eine Förderung nach Basisleistung II erhält, sind je Gruppe 2
Plätze freizuhalten.
Der Bedarf an Betreuungsplätzen, der durch die
Freihaltung der Regelplätze entsteht, ist ohne weitere Kindertageseinrichtung
für die Stadt Rheine nicht umzusetzen.
4. Angebots- und Bedarfsplanung für U3-Kinder in Kindertageseinrichtungen
Die Betreuungsquoten im U3-Bereich steigen deutlich an.
Während bei den 2-jährigen Kindern die Betreuungsquote zum Stichtag
31.12.2021 im U3-Bereich von 71,2% zum 31.12.2022 auf 80,1% anstieg, wuchs bei
den jüngeren Kindern 0 - 1 Jahr die Betreuungsquote zum 31.12.2021 auf 17,6%
und zum 31.12.2022 auf 18,1% an. Damit hat die Stadt Rheine durchaus das Niveau
von Großstädten erreicht, welches vor einigen Jahren bereits im
Jugendhilfeausschuss diskutiert wurde.
In der Darstellung und weiteren Berechnung im Bericht unterscheidet die Jugendhilfeplanung im U3-Bereich
zwischen den 2-jährigen Kindern (U3) und den Kindern zwischen 0 - 1 Jahr (U2),
um die Bedarfe genauer ermitteln zu
können.
5. Kindertagespflege
Nicht alle Eltern erhalten für ihr U3-Kind einen Betreuungsplatz in
einer Kindertagesein-richtung. Daher muss der Rechtsanspruch auf frühkindliche
Betreuung durch die Kinder-
tagespflege sichergestellt werden. Die
Fallzahl ist zum Stichtag 31.12.2022 verharrt auf dem Vorjahresniveau.
Offensichtlich hat die Kindertagespflege ihr Aufnahmemaximum erreicht.
In der Stadt Rheine besteht die alternative Möglichkeit, das Angebot der
Spielgruppen zu nutzen, um den Betreuungsbedarfs zu decken.
6. Heranwachsender Jahrgang
In diesem Bericht wird ebenfalls auf den heranwachsenden Jahrgang
eingegangen. Für diese Kinder wurde der Ausdruck „Winterkinder‘“ geprägt. Es
handelt sich um die Kinder, die im laufenden Kitajahr das 1. Lebensjahr
vollenden und zunächst auf die Tagespflege verwiesen werden, da unterjährig in
der Regel keine freien Plätze in den Kitas vorhanden sind.
7. Kitaplanung im Südraum
In der letzten Kindergartenbedarfsplanung (Vorlage 205/22) wurde die
Verwaltung beauftragt, für das Planungsgebiet Südraum Gespräch mit den dortigen
Trägern zu suchen
und Möglichkeiten der Gruppenumwandlungen/Erweiterungen zu prüfen, mit
dem Ziel weitere Kita-Plätze zu schaffen. Seither haben mehrere Gespräche
stattgefunden. Die Verwaltung hat ihre Bedarfsberechnungen und Planungen
bezogen auf die drei Ortsteile (Mesum, Hauenhorst und Elte) noch einmal
detailliert erörtert. Das letzte Gespräch fand am 11.05.2023 statt. Die Träger
haben den Planungen des Jugendamtes nicht widersprochen.
Anlage:
Bericht Angebots- und Bedarfsplanung in der Stadt Rheine 2024/25 bis 2027/28.