Betreff
Angebots- und Bedarfsplanung in der Stadt Rheine für die Kindergartenjahre 2024/25 bis 2027/28
Vorlage
224/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die in der Anlage beigefügte Angebots- und Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung für die Jahre 2024/25 bis 2027/28 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

1.  Variablen in der Bedarfsplanung

Der hiesigen Angebots- und Bedarfsplanung liegen die folgenden Variablen zugrunde:

 

·           Die Bedarfsquote

·           Der Wanderungssaldo

·           Entwicklung der relevanten Jahrgangsstufen

 

Die Bedarfsquote ergibt sich, wenn die Nachfrage nach Betreuungsplätzen der Gesamtzahl der Ü3 bzw. U3/U2-Kinder gegenübergestellt wird.

Seit einigen Jahren entwickeln sich die Geburten in der Stadt Rheine insgesamt positiv. Allerdings fielen im letzten Jahr 2022 die Geburten geringer aus als im Jahr zuvor. Bereits im ersten Quartal 2023 stellt sich die Situation wieder anders dar.

 

Auch im letzten Jahr hatte die Stadt Rheine einen positiven Wanderungssaldo zu verzeichnen. Da der Wanderungssaldo von Jahr zu Jahr schwankt, wird auf Basis der letzten fünf Jahre der Durchschnittswert als Wanderungsgewinn in die weitere Bedarfsplanung eingerechnet.

 

Aufgrund der unterschiedlichsten Krisen auf der Erde ist allgemein mit Zuwanderung zu rechnen.

Diese Entwicklungen stellt die Jugendhilfeplanung insgesamt vor große Herausforderungen, da die Anzahl der Kinder niemals genau bestimmt werden kann. Daher wird bereits seit vielen Jahren ein allgemeiner Durchschnittswert als Wanderungssaldo auf Basis der letzten fünf Jahre bei der weiteren Bedarfsplanung berücksichtigt.

 

 

 

2.  Angebots- und Bedarfsplanung für Ü3- Kinder

Die Stadt Rheine kommt ihrem Ziel, Überbelegungen dauerhaft abzubauen, zum Kitajahr 2025/26 nach. Auf dieses Ziel hat die Jugendhilfeplanung seit mehr als 10 Jahren hingearbeitet. Allerdings wird man bis zur Fertigstellung der drei geplanten Kindertageseinrichtungen in den Planungsgebieten rechts der Ems (Emsauen-Quartier Kümpers), links der Ems (Europa Viertel Waldhügel) und im Südraum (Mesum) in einigen Kindertageseinrichtungen dennoch mit Überbelegung arbeiten müssen.

 

 

 

 

 

3.  Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung - abgekürzt Bundesteilhabegesetz (BTHG) auf den Bereich der Kindertageseinrichtungen

Die Überlegungen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), dass zukünftig alle Kinder (Regelkinder und Kinder mit Behinderungen) im Rahmen einer Regeleinrichtung betreut und heilpädagogische Einrichtungen langfristig reduziert werden sollen, wird seit mehreren Jahren kontrovers diskutiert. Bei der Förderung und Finanzierung wird zwischen den Kindern, die Basisleistung I oder Basisleistung II erhalten, unterschieden.

Basisleistung I: Beinhaltet die Förderung von Kindern mit Förderbedarf.

Basisleistung II: Hier ist die Förderung von Kindern mit erhöhtem Bedarf gemeint. Diese Kinder werden derzeit noch in heilpädagogischen Einrichtungen betreut.

Werden diese Kinder in der Bedarfsplanung berücksichtigt, so ist für jedes Kind, welches eine Förderung nach Basisleistung I erhält, pro Gruppe ein Regelplatz freizuhalten. Und für jedes Kind, welches eine Förderung nach Basisleistung II erhält, sind je Gruppe 2 Plätze freizuhalten.

 

Der Bedarf an Betreuungsplätzen, der durch die Freihaltung der Regelplätze entsteht, ist ohne weitere Kindertageseinrichtung für die Stadt Rheine nicht umzusetzen.

 

 

 

4.  Angebots- und Bedarfsplanung für U3-Kinder in Kindertageseinrichtungen

Die Betreuungsquoten im U3-Bereich steigen deutlich an.

Während bei den 2-jährigen Kindern die Betreuungsquote zum Stichtag 31.12.2021 im U3-Bereich von 71,2% zum 31.12.2022 auf 80,1% anstieg, wuchs bei den jüngeren Kindern 0 - 1 Jahr die Betreuungsquote zum 31.12.2021 auf 17,6% und zum 31.12.2022 auf 18,1% an. Damit hat die Stadt Rheine durchaus das Niveau von Großstädten erreicht, welches vor einigen Jahren bereits im Jugendhilfeausschuss diskutiert wurde.

In der Darstellung und weiteren Berechnung im Bericht unterscheidet die Jugendhilfeplanung im U3-Bereich zwischen den 2-jährigen Kindern (U3) und den Kindern zwischen 0 - 1 Jahr (U2), um die Bedarfe genauer ermitteln zu können.

 

 

 

5.  Kindertagespflege

Nicht alle Eltern erhalten für ihr U3-Kind einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesein-richtung. Daher muss der Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung durch die Kinder-

tagespflege sichergestellt werden. Die Fallzahl ist zum Stichtag 31.12.2022 verharrt auf dem Vorjahresniveau. Offensichtlich hat die Kindertagespflege ihr Aufnahmemaximum erreicht.

 

 

In der Stadt Rheine besteht die alternative Möglichkeit, das Angebot der Spielgruppen zu nutzen, um den Betreuungsbedarfs zu decken.

 

 

 

 

 

 

6.  Heranwachsender Jahrgang

In diesem Bericht wird ebenfalls auf den heranwachsenden Jahrgang eingegangen. Für diese Kinder wurde der Ausdruck „Winterkinder‘“ geprägt. Es handelt sich um die Kinder, die im laufenden Kitajahr das 1. Lebensjahr vollenden und zunächst auf die Tagespflege verwiesen werden, da unterjährig in der Regel keine freien Plätze in den Kitas vorhanden sind.

 

 

 

7.  Kitaplanung im Südraum

In der letzten Kindergartenbedarfsplanung (Vorlage 205/22) wurde die Verwaltung beauftragt, für das Planungsgebiet Südraum Gespräch mit den dortigen Trägern zu suchen

und Möglichkeiten der Gruppenumwandlungen/Erweiterungen zu prüfen, mit dem Ziel weitere Kita-Plätze zu schaffen. Seither haben mehrere Gespräche stattgefunden. Die Verwaltung hat ihre Bedarfsberechnungen und Planungen bezogen auf die drei Ortsteile (Mesum, Hauenhorst und Elte) noch einmal detailliert erörtert. Das letzte Gespräch fand am 11.05.2023 statt. Die Träger haben den Planungen des Jugendamtes nicht widersprochen.

 


Anlage:

Bericht Angebots- und Bedarfsplanung in der Stadt Rheine 2024/25 bis 2027/28.