Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss
beauftragt die Verwaltung unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung
die Raumprogramme für die Gesamtschule (Sek. II) und die Gymnasien zu
standardisieren.
Begründung:
Schule hat
in den letzten Jahrzehnten einen sehr großen und wichtigen Wandel vollzogen.
Neben der reinen Wissensvermittlung muss Schule auf die sich stetig
verändernden Rahmenbedingungen reagieren und neben dem Bildungsauftrag
zunehmend auch den Bedürfnissen an Erziehung und Betreuung Rechnung tragen. Die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf führt zu einer längeren Aufenthaltsdauer
der Kinder an den Schulen sowie zu Veränderungen der Pädagogik der
Wissensvermittlung. Gleichzeitig gilt es, den sozialpolitischen Ansatz auf
Chancengleichheit sowie gleichberechtigter Teilhabe an Bildung zu stärken. Auch
der demographische Wandel erfordert die Stärkung der Potentiale aller Kinder.
Jedes einzelne Kind braucht die bestmögliche Förderung, um seine
Bildungschancen zu erhöhen, aber auch um zu einer Persönlichkeit zu reifen, die
es ihm erlaubt, später ein eigenverantwortliches, selbstständiges Leben zu
führen. Diese ganzheitliche Förderung zu erreichen ist – neben der Familie –
insbesondere eine Aufgabe der Schulen. Darüber hinaus wird die Öffnung und
Verankerung von Schulen in dem jeweiligen Sozialraum als Qualitätsmerkmal von
Schulen gefordert. Um dieser Palette neuer Anforderungen genügen zu können,
brauchen Schulen Zeit und Raum. Schule als Lern- und Lebensort braucht ein
gestalterisches Umfeld, in dem Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrerinnen
und Lehrer sich gerne aufhalten und abwechslungsreiche Möglichkeiten haben, den
Bildungsauftrag zu erfüllen.
Im Rahmen der
Grundschuloffensive hat der Schulausschuss ein Standardraumprogramm für alle
Grundschulen beschlossen (Vorlage 096/17) und im Jahr 2021 evaluiert und
ergänzt (Vorlage 373/21). Dieses Raumprogramm wird im Rahmen von Baumaßnahmen
an allen Schulstandorten umgesetzt.
Die aktuelle
Schulentwicklungsplanung macht noch einmal deutlich, dass die Weiterentwicklung
der der Lernorte aufgrund des Wandels von Schule notwendig ist.
Im Rahmen von
Umbau- oder Neubaumaßnahmen wurden dementsprechend die Raumprogramme der
Sekundarschulen (Vorlage 180/20) und der Realschule (Vorlagen 393/19 und
577/21) standardisiert.
Bei der
Euregio-Gesamtschule handelt es sich um eine Schule im integrierten System. Der
Lehrplan ist im Sekundarbereich I identisch mit den Sekundarschulen.
Dementsprechend gleicht das beschlossenen Raumprogramm der Sekundarschulen dem
der Gesamtschule im Sekundar-I-Bereich.
Für den
Sekundar-II-Bereich der Gesamtschule, aber auch für vollständige Schulform der
Gymnasien ist in Anlehnung der aktuellen Schulentwicklungsplanung ein
Raumprogramm zu entwickeln.
Zwischen den drei
Gymnasien und der Gesamtschule gibt es eine Vereinbarung zur Kooperation in der
Oberstufe. Die Schüler/innen haben somit eine Vielzahl von Wahlmöglichkeiten in
ihren Leistungskursen. Im Sekundar-II-Bereich ist die Oberstufenkooperation der
vier Schulen im Raumprogramm zu berücksichtigen. Bei den Gymnasien ist zudem
zwischen Ganztagschule (Kopernikus Gymnasium) und Halbtagschule zu
unterscheiden.