Betreff
Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn für die Substanzerhaltung am Kindergarten in Rheine Rodde
Vorlage
353/07
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der HFA stimmt dem vorzeitigen Baubeginn für die Substanzerhaltung am Josef-Kindergarten in Rheine-Rodde, Malterstraße 22 zu.

 


Begründung:

 

Im Nov. 2005 zeigte die Zentralrendantur stellvertretend für den Träger der o.g. Einrichtung an, dass für die Sanierung von Feuchtigkeitsschäden umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 09.05.2007 unter dem Vorbehalt der Landesförderung die finanzielle Mitbeteiligung an der beabsichtigten Sanierungsmaßnahme zugesagt (Gesamtkosten 87.000,00 €, davon städtischer Anteil 21.750,00 €).

 

Mit Bescheid vom 23. 07. 2007 hat das Landesjugendamt mitgeteilt, dass für die beabsichtigte Sanierungsmaßnahme zurzeit keine Landesmittel zur Verfügung stehen. Gleichzeitig hat das Landesjugendamt mitgeteilt, dass es auf den Antrag auf Förderung der Substanzerhaltungsmaßnahme für den Kindergarten eine Ausnahme zum vorzeitigen Beginn der Maßnahme entsprechend der Ziffer 1.3.2. der VGG zu § 44 Landeshaushaltsordnung erteilt. Die förderungsfähigen Kosten für die Maßnahme wurde vom LWL auf 81.355,00 € festgesetzt. Im Fall einer Förderung würde die Landesförderung somit 40.677,00 € betragen. Ausdrücklich weist das Landesjugendamt darauf hin, dass mit der erteilten Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn ein Anspruch auf eine spätere Förderung mit Landesmitteln nicht hergeleitet werden kann.

 

Auf Nachfrage erklärte die Zentralrendantur, dass mit der Maßnahme vorzeitig begonnen werden soll.

 

Vor diesem Hintergrund ist unter Hinweis auf die Allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Rheine auch die Zustimmung des HFA zum vorzeitigen Baubeginn aufgrund des städt. Anteils erforderlich. Bei der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch die Stadt ist darauf hinzuweisen, dass auch hier wie bei den Landesmitteln kein Anspruch auf eine spätere Förderung der Maßnahme hergeleitet werden kann. Die Bewilligung der städt. Mittel ist an die Bewilligung der Landesmittel geknüpft.

 

Auf Grund des positiven Beschlusses des JHA zur Mitfinanzierung der Maßnahme kann davon ausgegangen werden, dass der zuständige Fachausschuss (JHA) den vorzeitigen Baubeginn unterstützt. Der JHA soll in seiner Sitzung am 16. 08. 2007 entsprechend informiert werden.