Betreff
Fortschreibung des Rahmenplans Innenstadt: Entwicklungsziele, Handlungsfelder und Projektideen
Vorlage
227/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I          Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Leit- und Entwicklungsziele, die Handlungsfelder sowie die ersten Projektideen zur Fortschreibung des Rahmenplans Innenstadt zur Kenntnis.

 

II        Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, die in dieser Vorlage aufgeführten Leit- und Entwicklungsziele, die Handlungsfelder sowie die ersten Projektideen als Ansätze für die Fortschreibung des Rahmenplans Innenstadt aufzunehmen und diese unter Beteiligung der Öffentlichkeit so weiter zu entwickeln, dass ein abgestimmtes Handlungskonzept als Grundlage für eine Förderantragsstellung erarbeitet und zum Beschluss vorgelegt werden kann.

 


Begründung:

 

A       Hintergrund

 

Die Stadt Rheine erarbeitete mit Unterstützung eines Planungsbüros in den Jahren 2011 bis 2013 den „Rahmenplan Innenstadt“. Der Rahmenplan ist ein integriertes Handlungskonzept, mit dessen Hilfe die Innenstadt von Rheine städtebaulich, funktional und strukturell entwickelt wird.

 

Der Rat hat im Jahr 2014 (Vorlage 474/14) die Umsetzung des Rahmenplanes beschlossen. Die Stadt hat auf dieser Grundlage dann Mittel der Städtebauförderung für die anteilige Finanzierung der Umsetzungskosten beantragt, die vom Fördergeber erstmals in 2015 und dann in den Folgejahren bewilligt wurden. Der Rahmenplan wird entsprechend seit dem Jahr 2015 umgesetzt.

 

Während der Umsetzung wurden die Inhalte und Schwerpunkte einzelner Maßnahmen des Rahmenplans aufgrund geänderter Anforderungen, wie sie beispielsweise als Ergebnis aus Bürgerbeteiligungen hervorgingen, in Einzelfällen modifiziert und verfeinert.

 

In diesem Zeitraum änderten sich z. T. auch wesentliche Rahmenbedingungen und Standortfaktoren, wie beispielsweise Bevölkerungsstrukturen, Konsumentenverhalten, Folgen des Klimawandels, Digitalisierungsgrad, Kerngebietsdefinition und Leerstandsanteil der Ladenlokale.

 

Daher hat der Rat im Jahr 2020 (Vorlage 245/20) beschlossen, den Rahmenplan Innenstadt fortzuschreiben und die bis dahin noch nicht umgesetzten Maßnahmen des Rahmenplans dahingehend zu prüfen, ob sie noch sinnvoll, angemessen und zielführend sind. Die Verwaltung hat die Auswahl der fortzuschreibenden Maßnahmen daraufhin mit dem Fördergeber abgestimmt. Der Rat hat im Jahr 2021 (Vorlage 621/21) auf dieser Grundlage beschlossen, die ausgewählten Maßnahmen dem laufenden Rahmenplan zu entnehmen und diese in der Fortschreibung zu behandeln.


 

B       Beteiligungsprozess

 

Die Stadt Rheine hat für die Fortschreibung gemeinsam mit dem unterstützenden Büro hartlockstädtebau einen breit angelegten, hybriden Planungs- und Beteiligungsprozess vorbereitet, der neben der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auch die Fachexpertise der Verwaltung abdeckt.

 

Der Prozess startete im Sommer 2022 mit einem Workshop und einer Online-Beteiligung in Form einer digitalen Kartenabfrage, bei der die Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen zu verschiedenen Themenfeldern eingeben konnten. Die Ergebnisse wurden dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz vorgestellt (Vorlage Nr. 049/23).

 

Zusätzlich zum Beteiligungsprozess haben Fachgespräche der Verwaltung mit öffentlichen Einrichtungen und Innenstadtakteuren als sogenannte „Rheiner Runden“ stattgefunden, in denen über die Zukunft der Innenstadt diskutiert wurde. Diese Ergebnisse wurden mit denen der Bürgerbeteiligung und der Evaluation des Rahmenplan Innenstadt 1.0 (siehe Vorlage 232/23) abgestimmt und verglichen.

 

C       Ziele für die Fortschreibung des Rahmenplans Innenstadt

 

Aus den Eingaben der Bürgerbeteiligung und der „Rheiner Runden“ ergeben sich für den Rahmenplan Innenstadt 2.0 die folgenden Leitziele 1 bis 5. Die Reihenfolge der Leitziele entspricht der Anzahl der Eingaben in der Beteiligung zu den verschiedenen Themenfeldern. Eine verwaltungsinterne Priorisierung der Ziele hat nicht stattgefunden.

 

Die Leitziele benötigen konkrete Entwicklungsziele, nach denen der Rahmenplan 2.0 umzusetzen sein wird. Die Entwicklungsziele sind den Leitzielen im Folgenden alphabetisch unterstellt.

 

1.      Die Innenstadt soll der wichtigste Ort zum gemeinsamen Erleben werden.

a.    Ein vielfältigeres und Identität stärkendes Angebot an Kultur, Freizeit und Tourismus für alle Generationen und Bevölkerungsgruppen schaffen!

b.    Gesellschaftliches Zusammenleben, Bürgerpartizipation und Kommunikation sowie Integration fördern!

c.    Mehr Leben an und auf die Ems bringen!

d.    Vielfältige Aufenthaltsangebote im öffentlichen Raum schaffen!

 

2.      Die Innenstadt soll zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen.

e.    Dach- und Fassadenflächen begrünen!

f.     Grün in die Innenstadt bringen!

 

3.      Die Innenstadt soll aus allen Richtungen und überall besser erreichbar werden.

g.    (Nah-)Mobilitätsalternativen anbieten und etablieren!

h.    Unterschiedliche Verkehrsarten besser miteinander vernetzen!

i.      Infrastruktur des Verkehrs attraktiveren!

 

4.      Die Innenstadt soll dem Strukturwandel im Einzelhandel mit kreativen Konzepten begegnen.

j.      Sowohl kleine Geschäfte mit lokalen Produkten, große Einzelhändler als auch zentral gelegene Lebensmittelgeschäfte in die Innenstadt integrieren!

k.    Eine Vielfalt von unterschiedlichen und innovativen Gastronomieangeboten fördern!

l.      Soziale Anlaufstellen und Initiativen in der Innenstadt einrichten!

 

5.      Die Innenstadt soll ein besserer Wohnstandort für alle Einwohnergruppen werden.

m. Innerstädtisches Wohnen fördern!

n.    Leerstände mit unterschiedlichen und alternativen Nutzungen zum Einzelhandel nachnutzen!

o.   Sanierung als privates Invest fördern!

 

6.      Die Innenstadt soll ihre städtebauliche Qualität im Zusammenspiel aller Leitlinien begreifen.

 

p.    Fortführung der Gestaltungsleitlinien!

q.   Attraktive und einladende Gestaltung des öffentlichen Raumes!

r.     Die Eingangssituationen in die Innenstadt hervorheben und einladend gestalten!

 

D       Handlungsfelder für den Rahmenplan Innenstadt 2.0

 

Aus den Zielen heraus wurden Handlungsfelder aufgestellt, die die späteren Maßnahmen und Projekte kategorisieren. Als Querschnittsthema wird in allen Handlungsfeldern das Thema Digitalisierung behandelt, das sich durch viele Prozesse zieht.

 

Die Handlungsfelder lauten:

 

·         Zusammenleben, Kultur und Tourismus

·         Grün, Wasser und (Stadt-)Klima

·         Erreichbarkeit und Mobilität

·         Handel und Nahversorgung

·         Bauen und Wohnen

 

E       Erste Projektideen für den Rahmenplan Innenstadt 2.0

 

In der ersten Phase der Bürgerbeteiligung und in den „Rheiner Runden“ wurden bereits zahlreiche konkrete Maßnahmenideen genannt. Daneben empfiehlt die Evaluierung des seit dem Jahr 2015 umgesetzten Rahmenplans Innenstadt durch ein externes Fachbüro, aus dem bisherigen Maßnahmenkatalog bei der Fortschreibung einige nicht begonnene Teile weiter zu verfolgen.

 

Die nachfolgende Auflistung dieser Maßnahmen ist nicht als vollständig oder abschließend zu betrachten. Sie wird in einer zweiten Phase der Bürgerbeteiligung zur Diskussion, Ausarbeitung und Ergänzung zu einem vollständigen Handlungskonzept gestellt. Außerdem werden diese im weiteren Verlauf konkretisiert und priorisiert. Ggf. können auch Maßnahmen die sinnvoll erscheinen nicht aufgenommen werden, da die Städtebauförderung in der neuen Richtlinie noch stärker auf eine zügige Umsetzung Wert legt.


 

-          Fassadenprogramm nach Nr. 11.2 FRL NRW 2008

-          Verfügungsfonds nach Nr. 14 FRL NRW 2008

-          Instandhaltung und punktuelle Aufwertung Emsstraße links der Ems

-          Aufwertung der Emsstraße rechts der Ems inkl. Trakaiplatz

-          Neugestaltung des Timmermanufer

-          Entsiegelung und Umgestaltung des Borneplatzes

-          Neugestaltung des Staelschen Hofes

-          Machbarkeitsstudie zum Umfeld Emswehr

-          Umgestaltung der Nepomukbrücke

-          Räumliche Stärkung des Eingangsbereiches Hovestraße / Kardinal-Galen-Ring

-          Weiterentwicklung des Carsharing-Konzeptes

-          Entwicklung eines Parkraumkonzeptes

-          Umgestaltung des Bahnhofs und direktem Umfeld

-          Prozessbegleitende Evaluation

 

F        Weiteres Vorgehen

Bei positivem Beschluss wäre als nächster Schritt eine weitere Bürgerbeteiligung durchzuführen. Hier ist vorgesehen, nach der „Sommerpause“ mit Hilfe mittlerweile bewährter hybrider Beteiligungstechniken (analog wie digital) zu einem abgestimmten, beschlussfähigen Handlungskonzept zu kommen, auf dessen Grundlage ein Förderantrag erarbeitet und für eine mögliche Beantragung in 2024 vorbereitet werden kann.

 

G       Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

Es ist vorgesehen, dass der Rahmenplan 2.0 gegenüber dem Rahmenplan 1.0 in Zielsetzungen, Handlungsfeldern und letztlich auch Maßnahmen eine stärkere Gewichtung im Hinblick auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung in der Innenstadt von Rheine beinhaltet. Dies ist im Übrigen auch in den Fördervorgaben so aufgeführt.

Die Projektideen (s. unter E) beinhalten einige konkrete Maßnahmen wie Entsiegelung oder Carsharing, die im Sinne des Klimaschutzes sind.

Es sind jedoch auch größere bauliche Maßnahmen angedacht, die bauphasenbezogen auch temporäre Belastungen des Klimas beinhalten.

 


Anlagen:

 

keine