Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Leit- und
Entwicklungsziele, die Handlungsfelder sowie die ersten Projektideen zur
Fortschreibung des Rahmenplans Innenstadt zur Kenntnis.
II
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die
Verwaltung, die in dieser Vorlage aufgeführten Leit- und Entwicklungsziele, die
Handlungsfelder sowie die ersten Projektideen als Ansätze für die
Fortschreibung des Rahmenplans Innenstadt aufzunehmen und diese unter
Beteiligung der Öffentlichkeit so weiter zu entwickeln, dass ein abgestimmtes
Handlungskonzept als Grundlage für eine Förderantragsstellung erarbeitet und
zum Beschluss vorgelegt werden kann.
Begründung:
A Hintergrund
Die Stadt Rheine
erarbeitete mit Unterstützung eines Planungsbüros in den Jahren 2011 bis 2013
den „Rahmenplan Innenstadt“. Der Rahmenplan ist ein integriertes
Handlungskonzept, mit dessen Hilfe die Innenstadt von Rheine städtebaulich,
funktional und strukturell entwickelt wird.
Der Rat hat im
Jahr 2014 (Vorlage 474/14) die Umsetzung des Rahmenplanes beschlossen. Die
Stadt hat auf dieser Grundlage dann Mittel der Städtebauförderung für die
anteilige Finanzierung der Umsetzungskosten beantragt, die vom Fördergeber
erstmals in 2015 und dann in den Folgejahren bewilligt wurden. Der Rahmenplan
wird entsprechend seit dem Jahr 2015 umgesetzt.
Während der
Umsetzung wurden die Inhalte und Schwerpunkte einzelner Maßnahmen des Rahmenplans
aufgrund geänderter Anforderungen, wie sie beispielsweise als Ergebnis aus
Bürgerbeteiligungen hervorgingen, in Einzelfällen modifiziert und verfeinert.
In diesem Zeitraum
änderten sich z. T. auch wesentliche Rahmenbedingungen und Standortfaktoren,
wie beispielsweise Bevölkerungsstrukturen, Konsumentenverhalten, Folgen des
Klimawandels, Digitalisierungsgrad, Kerngebietsdefinition und Leerstandsanteil
der Ladenlokale.
Daher hat der Rat
im Jahr 2020 (Vorlage 245/20) beschlossen, den Rahmenplan Innenstadt
fortzuschreiben und die bis dahin noch nicht umgesetzten Maßnahmen des
Rahmenplans dahingehend zu prüfen, ob sie noch sinnvoll, angemessen und
zielführend sind. Die Verwaltung hat die Auswahl der fortzuschreibenden
Maßnahmen daraufhin mit dem Fördergeber abgestimmt. Der Rat hat im Jahr 2021
(Vorlage 621/21) auf dieser Grundlage beschlossen, die ausgewählten Maßnahmen
dem laufenden Rahmenplan zu entnehmen und diese in der Fortschreibung zu
behandeln.
B Beteiligungsprozess
Die Stadt Rheine
hat für die Fortschreibung gemeinsam mit dem unterstützenden Büro
hartlockstädtebau einen breit angelegten, hybriden Planungs- und
Beteiligungsprozess vorbereitet, der neben der Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger auch die Fachexpertise der Verwaltung abdeckt.
Der Prozess
startete im Sommer 2022 mit einem Workshop und einer Online-Beteiligung in Form
einer digitalen Kartenabfrage, bei der die Bürgerinnen und Bürger ihre
Anregungen zu verschiedenen Themenfeldern eingeben konnten. Die Ergebnisse
wurden dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz vorgestellt
(Vorlage Nr. 049/23).
Zusätzlich zum
Beteiligungsprozess haben Fachgespräche der Verwaltung mit öffentlichen
Einrichtungen und Innenstadtakteuren als sogenannte „Rheiner Runden“
stattgefunden, in denen über die Zukunft der Innenstadt diskutiert wurde. Diese
Ergebnisse wurden mit denen der Bürgerbeteiligung und der Evaluation des
Rahmenplan Innenstadt 1.0 (siehe Vorlage 232/23) abgestimmt und verglichen.
C Ziele für
die Fortschreibung des Rahmenplans Innenstadt
Aus den Eingaben der
Bürgerbeteiligung und der „Rheiner Runden“ ergeben sich für den Rahmenplan
Innenstadt 2.0 die folgenden Leitziele 1 bis 5. Die Reihenfolge der Leitziele
entspricht der Anzahl der Eingaben in der Beteiligung zu den verschiedenen
Themenfeldern. Eine verwaltungsinterne Priorisierung der Ziele hat nicht
stattgefunden.
Die Leitziele
benötigen konkrete Entwicklungsziele, nach denen der Rahmenplan 2.0 umzusetzen
sein wird. Die Entwicklungsziele sind den Leitzielen im Folgenden alphabetisch
unterstellt.
1.
Die
Innenstadt soll der wichtigste Ort zum gemeinsamen Erleben werden.
a.
Ein
vielfältigeres und Identität stärkendes Angebot an Kultur, Freizeit und
Tourismus für alle Generationen und Bevölkerungsgruppen schaffen!
b.
Gesellschaftliches
Zusammenleben, Bürgerpartizipation und Kommunikation sowie Integration fördern!
c.
Mehr
Leben an und auf die Ems bringen!
d.
Vielfältige
Aufenthaltsangebote im öffentlichen Raum schaffen!
2.
Die
Innenstadt soll zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen.
e.
Dach-
und Fassadenflächen begrünen!
f.
Grün in
die Innenstadt bringen!
3.
Die
Innenstadt soll aus allen Richtungen und überall besser erreichbar werden.
g.
(Nah-)Mobilitätsalternativen
anbieten und etablieren!
h.
Unterschiedliche
Verkehrsarten besser miteinander vernetzen!
i.
Infrastruktur
des Verkehrs attraktiveren!
4.
Die
Innenstadt soll dem Strukturwandel im Einzelhandel mit kreativen Konzepten
begegnen.
j.
Sowohl
kleine Geschäfte mit lokalen Produkten, große Einzelhändler als auch zentral
gelegene Lebensmittelgeschäfte in die Innenstadt integrieren!
k.
Eine
Vielfalt von unterschiedlichen und innovativen Gastronomieangeboten fördern!
l.
Soziale
Anlaufstellen und Initiativen in der Innenstadt einrichten!
5.
Die
Innenstadt soll ein besserer Wohnstandort für alle Einwohnergruppen werden.
m.
Innerstädtisches
Wohnen fördern!
n.
Leerstände
mit unterschiedlichen und alternativen Nutzungen zum Einzelhandel nachnutzen!
o.
Sanierung
als privates Invest fördern!
6.
Die
Innenstadt soll ihre städtebauliche Qualität im Zusammenspiel aller Leitlinien
begreifen.
p.
Fortführung
der Gestaltungsleitlinien!
q.
Attraktive
und einladende Gestaltung des öffentlichen Raumes!
r.
Die
Eingangssituationen in die Innenstadt hervorheben und einladend gestalten!
D Handlungsfelder
für den Rahmenplan Innenstadt 2.0
Aus den Zielen
heraus wurden Handlungsfelder aufgestellt, die die späteren Maßnahmen und
Projekte kategorisieren. Als Querschnittsthema wird in allen Handlungsfeldern
das Thema Digitalisierung behandelt, das sich durch viele Prozesse zieht.
Die Handlungsfelder
lauten:
·
Zusammenleben,
Kultur und Tourismus
·
Grün,
Wasser und (Stadt-)Klima
·
Erreichbarkeit
und Mobilität
·
Handel
und Nahversorgung
·
Bauen
und Wohnen
E Erste
Projektideen für den Rahmenplan Innenstadt 2.0
In der ersten Phase
der Bürgerbeteiligung und in den „Rheiner Runden“ wurden bereits zahlreiche
konkrete Maßnahmenideen genannt. Daneben empfiehlt die Evaluierung des seit dem
Jahr 2015 umgesetzten Rahmenplans Innenstadt durch ein externes Fachbüro, aus
dem bisherigen Maßnahmenkatalog bei der Fortschreibung einige nicht begonnene
Teile weiter zu verfolgen.
Die nachfolgende
Auflistung dieser Maßnahmen ist nicht als vollständig oder abschließend zu
betrachten. Sie wird in einer zweiten Phase der Bürgerbeteiligung zur
Diskussion, Ausarbeitung und Ergänzung zu einem vollständigen Handlungskonzept
gestellt. Außerdem werden diese im weiteren Verlauf konkretisiert und
priorisiert. Ggf. können auch Maßnahmen die sinnvoll erscheinen nicht aufgenommen
werden, da die Städtebauförderung in der neuen Richtlinie noch stärker auf eine
zügige Umsetzung Wert legt.
-
Fassadenprogramm
nach Nr. 11.2 FRL NRW 2008
-
Verfügungsfonds
nach Nr. 14 FRL NRW 2008
-
Instandhaltung
und punktuelle Aufwertung Emsstraße links der Ems
-
Aufwertung
der Emsstraße rechts der Ems inkl. Trakaiplatz
-
Neugestaltung
des Timmermanufer
-
Entsiegelung
und Umgestaltung des Borneplatzes
-
Neugestaltung
des Staelschen Hofes
-
Machbarkeitsstudie
zum Umfeld Emswehr
-
Umgestaltung
der Nepomukbrücke
-
Räumliche
Stärkung des Eingangsbereiches Hovestraße / Kardinal-Galen-Ring
-
Weiterentwicklung
des Carsharing-Konzeptes
-
Entwicklung
eines Parkraumkonzeptes
-
Umgestaltung
des Bahnhofs und direktem Umfeld
-
Prozessbegleitende
Evaluation
F Weiteres
Vorgehen
Bei positivem
Beschluss wäre als nächster Schritt eine weitere Bürgerbeteiligung
durchzuführen. Hier ist vorgesehen, nach der „Sommerpause“ mit Hilfe
mittlerweile bewährter hybrider Beteiligungstechniken (analog wie digital) zu
einem abgestimmten, beschlussfähigen Handlungskonzept zu kommen, auf dessen
Grundlage ein Förderantrag erarbeitet und für eine mögliche Beantragung in 2024
vorbereitet werden kann.
G Auswirkungen
auf den kommunalen Klimaschutz
Es ist vorgesehen,
dass der Rahmenplan 2.0 gegenüber dem Rahmenplan 1.0 in Zielsetzungen,
Handlungsfeldern und letztlich auch Maßnahmen eine stärkere Gewichtung im
Hinblick auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung in der Innenstadt von
Rheine beinhaltet. Dies ist im Übrigen auch in den Fördervorgaben so aufgeführt.
Die Projektideen (s.
unter E) beinhalten einige konkrete Maßnahmen wie Entsiegelung oder Carsharing,
die im Sinne des Klimaschutzes sind.
Es sind jedoch auch
größere bauliche Maßnahmen angedacht, die bauphasenbezogen auch temporäre
Belastungen des Klimas beinhalten.
Anlagen:
keine