Betreff
ProKlima Fonds Stadt Rheine
Vorlage
230/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt die Umsetzung des ProKlima Fonds für das Jahr 2023 aus den Mitteln des Aktivitätenprogramms „Klimaschutz 2023“. Die Fördertatbestände sind auf Balkonphotovoltaikanlagen und energetische Beratung begrenzt.

 

2.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt die Umsetzung des ProKlima Fonds ab 2024 mit den unten benannten Fördertatbeständen. Die erforderlichen Mittel sollen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024 zur Verfügung gestellt werden.

 


Begründung:

 

Mit den Beschlüssen zu den Vorlagen 409/22 und 105/23 haben der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz sowie der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, einen ProKlima Fonds für die Stadt Rheine auszuarbeiten.

 

1. Fördertatbestände

Die Ausarbeitung von Fördertatbeständen wurde durch die Produktgruppe 5.50 Umwelt, Klimaschutz und Grünplanung vorgenommen und im Politischen Arbeitskreis Klimaschutz am 17.05.2023 diskutiert.

Als Ergebnis wurden folgende Fördertatbestände benannt:

 

Fördertatbestand 1 – Ausbau der Erneuerbaren Energien / Mini-PV-Anlagen

Eine Förderung größerer PV-Anlagen für Bürger und Bürgerinnen sowie Vereine, Gewerbetreibende etc. ist nicht vorgesehen. Diese Anlagen amortisieren sich, unter anderem aufgrund des „hohen“ Eigenverbrauchs, in der Regel innerhalb weniger Jahre. Zudem ist derzeit eine PV-Anlagen-Pflicht für Neubauten und umfangreiche Dachsanierungen im Rahmen der Novellierung der Bauordnung NRW im Gespräch. Mit einer entsprechenden Solar-Pflicht ist eine Förderung für diese Dächer ohnehin obsolet.

 

Um insbesondere Mietern und Mieterinnen die Möglichkeit der Teilhabe beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zu bieten, fördert die Stadt Rheine die Beschaffung und Installation von Mini-Solaranlagen für Privathaushalte sowie für Bildungseinrichtungen und eingetragene Vereine. Als Mini-Solaranlagen gelten Anlagen in Form von Plug-in-Solaranlagen, Balkonsolaranlagen oder Steckersolaranlagen. Die maximale Anschlussleitung beträgt 600 Watt.

 

Antragsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, sowie eingetragene Vereine und Bildungseinrichtungen und deren Trägern mit (Wohn-)Sitz in Rheine. Besonderes Interesse hat die Stadt Rheine daran, finanzschwache Haushalte zu unterstützen und so die finanzielle Belastung hinsichtlich deren Energiekosten zu reduzieren. Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II erhalten demnach einen höheren Fördersatz.

 

Die Förderquoten für die Antragsberechtigten sind folgende:

Bürgerinnen und Bürger:                                                       100€ pauschal je Anlage

Leistungsempfänger/Innen:                                                 600€ / max. jedoch 95%


 

Fördertatbestand 2 – Fachberatung für Energetische Sanierung

Die energetische Ertüchtigung von Wohngebäuden stellt einen zentralen Aspekt zur Erreichung der Klimaziele dar. Damit Gebäudeeigentümer und Gebäudeeigentümerinnen einschätzen können welche Maßnahmen und Förderungen es gibt, bietet der Kreis Steinfurt eine kostenfreie telefonische Erstberatung zur Evaluierung von Sanierungsmaßnahmen in Wohnhäusern an. Eine umfassende Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung wird vom BAFA durch die BEG-EM-Richtlinie gefördert:

(https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html). Gefördert werden bis zu 50 % der Beraterkosten.

 

Zielgruppen und Förderquoten

- Antragsberechtigt sind alle Personen entsprechend der Förderrichtlinien des BAFA und der KfW

- Gefördert werden Beratungen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 200€.

- Insgesamt darf die Förderhöhe 60 % der Beraterkosten nicht übersteigen

 

Fördertatbestand 3 – Beratungsangebote Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen

Die Stadt Rheine fördert die Beratung von Privateigentümerinnen und Privateigentümern zum Thema Finanzierung von Sanierungsleistungen. Ziel ist es, dass die Interessierten sich von unabhängigen Fachstellen (z. B. Gebäudeenergieberatern) beraten lassen und ihre Entscheidung nicht nur auf die Aussagen des durchführenden Handwerkbetriebs beruhen. Eine Beratung zum Thema Förderung und Finanzierung ist unabhängig von einem Sanierungsfahrplan / einer Sanierungsberatung zu sehen. 

 

Die Förderquote beträgt pauschal 200€, jedoch maximal 50% der Gesamtkosten.

 

Fördertatbestand 4 – Innovative Ideen 

Die Stadt Rheine fördert die Umsetzung innovativer Ideen von Personengruppen, Interessensgemeinschaften und eingetragenen Vereinen auf dem Gebiet der Stadt Rheine. Gefördert werden sollen insbesondere innovative und individuelle Ideen zur gemeinschaftlichen Wärmeversorgung (Nachbarschafts-Wärmenetze) oder Nutzung von Erneuerbaren Energien. Ausgeschlossen sind bauliche Maßnahmen, die sich nur auf ein Gebäude oder einen Nutzer beziehen. Ziel ist eine Reduktion der Treibhausgase und fossilen Energieträger gegenüber dem aktuellen Status Quo.

Für die Umsetzung stellt die Stadt Rheine Einzelförderungen in einer Höhe von bis zu 50.000€ bereit. Die Bewilligung erfolgt zweimal jährlich nach Prüfung und Bewilligung durch ein Fachgremium der Stadt Rheine unter Leitung der PG 5.50 – Umwelt, Klimaschutz und Grünplanung. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Höchstfördersumme.

 

Zielgruppen und Förderquoten

Die Förderung kann von folgenden Antragsberechtigten beantragt werden:

-           Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Rheine

-           Eingetragene Vereine aus Rheine

-           Die Förderquote beträgt bis zu 80%, jedoch maximal 50.000€.


 

2. Umsetzung

Im Jahr 2023 startet der ProKlima Fonds mit folgenden zwei Fördertatbeständen:

-          Unterstützung von Energieberatungen

-          Anschaffung von Balkonphotovoltaikanlagen / Stecker-PV-Anlagen.

Die weiteren genannten Fördertatbestände sollen ab 2024 aufgenommen werden.

 

Die Verwaltung wird den ProKlima Fonds kontinuierlich evaluieren und darstellen, welche Förderungen wie stark nachgefragt werden. Zudem können, durch politischen Beschluss, Fördertatbestände ergänzt oder entfernt werden.

 

3. Finanzierung

Zur Finanzierung des ProKlima Fonds in 2023 sollen 25.000€ aus dem Budget des Aktivitätenprogramms „Klimaschutz 2023“ genutzt werden, welche in der Vorlage 105/23 noch nicht zugeordnet wurden.

Die vorhandenen Mittel sollen im Verhältnis 80/20 zugunsten der Förderung von Balkonphotovoltaikanlagen ausgelegt werden. Somit würden 20.000€ für den Fördertatbestand 1 und 5.000€ für den Fördertatbestand 2 herangezogen.

Im Fördertatbestand 1 sieht die Verwaltung eine weitere Aufteilung in 30 Anlagen für finanzschwache Haushalte und 20 Anlagen für alle anderen Haushalte vor.

 

Für die Jahre 2024 und 2025 wurde in derselben Vorlage jeweils ein Budgetansatz von 300.000€ (vgl. Vorlage 105/23, Anlage 1, Ziffer 1.3.1.1) vorgesehen. Die hierfür vorgesehenen Mittel sollen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das jeweils kommende Jahr veranschlagt werden.

 

Sind die Fördermittel für ein Kalenderjahr vollständig abgerufen worden, so werden keine Förderanträge mehr bewilligt. Fördermittel, die bis zum Jahresende nicht beantragt wurden, werden nicht übertragen. Beantragte Mittel werden übertragen, damit die Förderungen ausgezahlt werden können.

 


Anlagen: -/-