Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt die Umsetzung
des ProKlima Fonds für das Jahr 2023 aus den Mitteln des Aktivitätenprogramms
„Klimaschutz 2023“. Die Fördertatbestände sind auf Balkonphotovoltaikanlagen
und energetische Beratung begrenzt.
2.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt die Umsetzung
des ProKlima Fonds ab 2024 mit den unten benannten Fördertatbeständen. Die
erforderlichen Mittel sollen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024 zur
Verfügung gestellt werden.
Begründung:
Mit den
Beschlüssen zu den Vorlagen 409/22 und 105/23 haben der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz sowie der Haupt-, Digital- und
Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, einen ProKlima Fonds für die Stadt
Rheine auszuarbeiten.
1. Fördertatbestände
Die
Ausarbeitung von Fördertatbeständen wurde durch die Produktgruppe 5.50 Umwelt,
Klimaschutz und Grünplanung vorgenommen und im Politischen Arbeitskreis
Klimaschutz am 17.05.2023 diskutiert.
Als Ergebnis
wurden folgende Fördertatbestände benannt:
Fördertatbestand 1 – Ausbau der Erneuerbaren
Energien / Mini-PV-Anlagen
Eine
Förderung größerer PV-Anlagen für Bürger und Bürgerinnen sowie Vereine,
Gewerbetreibende etc. ist nicht vorgesehen. Diese Anlagen amortisieren sich,
unter anderem aufgrund des „hohen“ Eigenverbrauchs, in der Regel innerhalb
weniger Jahre. Zudem ist derzeit eine PV-Anlagen-Pflicht für Neubauten und
umfangreiche Dachsanierungen im Rahmen der Novellierung der Bauordnung NRW im
Gespräch. Mit einer entsprechenden Solar-Pflicht ist eine Förderung für diese
Dächer ohnehin obsolet.
Um
insbesondere Mietern und Mieterinnen die Möglichkeit der Teilhabe beim Ausbau
der Erneuerbaren Energien zu bieten, fördert die Stadt Rheine die Beschaffung
und Installation von Mini-Solaranlagen für Privathaushalte sowie für
Bildungseinrichtungen und eingetragene Vereine. Als Mini-Solaranlagen gelten
Anlagen in Form von Plug-in-Solaranlagen, Balkonsolaranlagen oder
Steckersolaranlagen. Die maximale Anschlussleitung beträgt 600 Watt.
Antragsberechtigt
sind alle Bürgerinnen und Bürger, sowie eingetragene Vereine und
Bildungseinrichtungen und deren Trägern mit (Wohn-)Sitz in Rheine. Besonderes
Interesse hat die Stadt Rheine daran, finanzschwache Haushalte zu unterstützen
und so die finanzielle Belastung hinsichtlich deren Energiekosten zu
reduzieren. Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II erhalten demnach
einen höheren Fördersatz.
Die
Förderquoten für die Antragsberechtigten sind folgende:
Bürgerinnen
und Bürger: 100€
pauschal je Anlage
Leistungsempfänger/Innen: 600€
/ max. jedoch 95%
Fördertatbestand 2 – Fachberatung für Energetische
Sanierung
Die
energetische Ertüchtigung von Wohngebäuden stellt einen zentralen Aspekt zur
Erreichung der Klimaziele dar. Damit Gebäudeeigentümer und
Gebäudeeigentümerinnen einschätzen können welche Maßnahmen und Förderungen es
gibt, bietet der Kreis Steinfurt eine kostenfreie telefonische Erstberatung zur
Evaluierung von Sanierungsmaßnahmen in Wohnhäusern an. Eine umfassende Energieberatung,
Fachplanung und Baubegleitung wird vom BAFA durch die BEG-EM-Richtlinie
gefördert:
(https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html).
Gefördert werden bis zu 50 % der Beraterkosten.
Zielgruppen
und Förderquoten
-
Antragsberechtigt sind alle Personen entsprechend der Förderrichtlinien des
BAFA und der KfW
- Gefördert
werden Beratungen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 200€.
- Insgesamt
darf die Förderhöhe 60 % der Beraterkosten nicht übersteigen
Fördertatbestand 3 – Beratungsangebote
Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen
Die Stadt
Rheine fördert die Beratung von Privateigentümerinnen und Privateigentümern zum
Thema Finanzierung von Sanierungsleistungen. Ziel ist es, dass die
Interessierten sich von unabhängigen Fachstellen (z. B. Gebäudeenergieberatern)
beraten lassen und ihre Entscheidung nicht nur auf die Aussagen des
durchführenden Handwerkbetriebs beruhen. Eine Beratung zum Thema Förderung und
Finanzierung ist unabhängig von einem Sanierungsfahrplan / einer
Sanierungsberatung zu sehen.
Die
Förderquote beträgt pauschal 200€, jedoch maximal 50% der Gesamtkosten.
Fördertatbestand 4 – Innovative Ideen
Die Stadt
Rheine fördert die Umsetzung innovativer Ideen von Personengruppen,
Interessensgemeinschaften und eingetragenen Vereinen auf dem Gebiet der Stadt
Rheine. Gefördert werden sollen insbesondere innovative und individuelle Ideen
zur gemeinschaftlichen Wärmeversorgung (Nachbarschafts-Wärmenetze) oder Nutzung
von Erneuerbaren Energien. Ausgeschlossen sind bauliche Maßnahmen, die sich nur
auf ein Gebäude oder einen Nutzer beziehen. Ziel ist eine Reduktion der
Treibhausgase und fossilen Energieträger gegenüber dem aktuellen Status Quo.
Für die
Umsetzung stellt die Stadt Rheine Einzelförderungen in einer Höhe von bis zu
50.000€ bereit. Die Bewilligung erfolgt zweimal jährlich nach Prüfung und
Bewilligung durch ein Fachgremium der Stadt Rheine unter Leitung der PG 5.50 –
Umwelt, Klimaschutz und Grünplanung. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf
die Höchstfördersumme.
Zielgruppen
und Förderquoten
Die Förderung
kann von folgenden Antragsberechtigten beantragt werden:
- Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz
in Rheine
- Eingetragene Vereine aus Rheine
- Die Förderquote beträgt bis zu 80%,
jedoch maximal 50.000€.
2. Umsetzung
Im Jahr 2023
startet der ProKlima Fonds mit folgenden zwei Fördertatbeständen:
-
Unterstützung
von Energieberatungen
-
Anschaffung
von Balkonphotovoltaikanlagen / Stecker-PV-Anlagen.
Die weiteren
genannten Fördertatbestände sollen ab 2024 aufgenommen werden.
Die
Verwaltung wird den ProKlima Fonds kontinuierlich evaluieren und darstellen,
welche Förderungen wie stark nachgefragt werden. Zudem können, durch
politischen Beschluss, Fördertatbestände ergänzt oder entfernt werden.
3. Finanzierung
Zur
Finanzierung des ProKlima Fonds in 2023 sollen 25.000€ aus dem Budget des
Aktivitätenprogramms „Klimaschutz 2023“ genutzt werden, welche in der Vorlage
105/23 noch nicht zugeordnet wurden.
Die
vorhandenen Mittel sollen im Verhältnis 80/20 zugunsten der Förderung von
Balkonphotovoltaikanlagen ausgelegt werden. Somit würden 20.000€ für den
Fördertatbestand 1 und 5.000€ für den Fördertatbestand 2 herangezogen.
Im
Fördertatbestand 1 sieht die Verwaltung eine weitere Aufteilung in 30 Anlagen
für finanzschwache Haushalte und 20 Anlagen für alle anderen Haushalte vor.
Für die Jahre
2024 und 2025 wurde in derselben Vorlage jeweils ein Budgetansatz von 300.000€
(vgl. Vorlage 105/23, Anlage 1, Ziffer 1.3.1.1) vorgesehen. Die hierfür
vorgesehenen Mittel sollen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das
jeweils kommende Jahr veranschlagt werden.
Sind die
Fördermittel für ein Kalenderjahr vollständig abgerufen worden, so werden keine
Förderanträge mehr bewilligt. Fördermittel, die bis zum Jahresende nicht
beantragt wurden, werden nicht übertragen. Beantragte Mittel werden übertragen,
damit die Förderungen ausgezahlt werden können.
Anlagen: -/-