Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Evaluation der Maßnahmen aus dem Rahmenplan Innenstadt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Erkenntnisse für die Fortschreibung des Rahmenplans Innenstadt heranzuziehen.

 


Begründung:

 

A       Hintergrund

 

Die Stadt Rheine erarbeitete mit Unterstützung eines Planungsbüros in den Jahren 2011 bis 2013 den „Rahmenplan Innenstadt“. Der Rahmenplan ist ein integriertes Handlungskonzept, mit dessen Hilfe die Innenstadt von Rheine städtebaulich, funktional und strukturell entwickelt wird.

Bestandteil des Rahmenplans waren 14 strategische Entwicklungsziele für die Rheiner Innenstadt, die den Rahmen für die zukünftige Entwicklung gebildet haben. Bei anstehenden Projekten und Planungen im Innenstadtbereich galt es, diese stets auf ihre Integrierbarkeit und Erfüllung zu überprüfen. Die zu berücksichtigten Entwicklungsziele sind folgende:

 

1.           Städtebauliche und gestalterische Aufwertung der Stadteingänge!

2.           Profilbildung der einzelnen Quartiere unterstützen!

3.           Stärkung und Weiterentwicklung des innerstädtischen Einzelhandels!

4.           Gestalterische Aufwertung der Fußgängerzone!

5.           Belebung der Plätze durch Nutzungsvielfalt und attraktiv gestaltete Bereiche!

6.           Den Emsufern ein Thema geben!

7.           Spielorte für Kinder im öffentlichen Raum anbieten!

8.           Aufenthaltsangebote für Jugendliche vorhalten und gemeinsam gestalten!

9.           Kulturelle Orte verbinden und sichtbarmachen!

10.       Barrieren im öffentlichen Raum abbauen!

11.       Attraktive Infrastruktur für Reisende, Pendler und Besucher schaffen!

12.       Offensive "Wohnen in der Innenstadt" konzipieren und begleiten!

13.       Qualitätsmaßstäbe für Städtebau und Architektur erarbeiten und umsetzen!

14.       Verstetigung von Aktivitäten der Innenstadtakteure!

 

Der Rat hat in 2014 (Vorlage 474/14) die Umsetzung des Rahmenplanes beschlossen. Die Stadt hat auf dieser Grundlage dann Mittel der Städtebauförderung für die anteilige Finanzierung der Umsetzungskosten beantragt, die vom Fördergeber erstmals in 2015 und dann in den Folgejahren bewilligt wurden. Der Rahmenplan wird entsprechend seit dem Jahr 2015 umgesetzt.

 

Die Programmumsetzung des Rahmenplans Innenstadt befindet sich momentan in den letzten Zügen, da der Umsetzungs- und Förderzeitraum ausläuft. Daher ist es notwendig, die Umsetzung der einzelnen Projekte in den letzten Jahren zu evaluieren. Weiterhin sind die Maßnahmen dahingehend zu prüfen, ob eine weitere Betrachtung im Rahmen der Fortschreibung des Rahmenplans Innenstand („Rahmenplan 2.0) notwendig ist.

 

 

B       Evaluation

 

Mit der Durchführung der Evaluation wurde das Büro hartlockstädtebau beauftragt. Das Büro hat dabei die in den letzten Jahren umgesetzten und nicht-umgesetzten Maßnahmen betrachtet und einen Evaluierungsstand zusammengestellt. Dabei bezieht sich die Evaluation auf folgende Aspekte:

 

-          Sachstand der Maßnahme (umgesetzt | teilweise umgesetzt | nicht umgesetzt)

-          Erreichte Entwicklungsziele aus dem Rahmenplan Innenstadt

-          Nicht-erreichte Entwicklungsziele aus dem Rahmenplan Innenstadt

-          Spezifisches Ziel der Maßnahme aus dem Rahmenplan Innenstadt

-          Finanzierungsstand

-          Gutachterliche Empfehlung

 

Dabei werden die 48 Hauptmaßnahmen des Rahmenplans betrachtet. Die entwickelten Teilmaßnahmen, die jeder Maßnahme zugeordnet sind, werden innerhalb des Sachstandes ebenfalls behandelt.

Als Maßstab für die Erreichung der Ziele werden die 2014 aufgestellten Entwicklungsziele (siehe oben) herangezogen, die für die jeweilige Maßnahme relevant sind. Zusätzlich wird das in der Maßnahme genannte spezifische Ziel begutachtet und auf Umsetzung überprüft.

Der Finanzierungsstand stellt dar, welche Maßnahme innerhalb der Umsetzung ausfinanziert wurde.

Außerdem wird die Empfehlung der Gutachter aufgeführt. Hier wurde überprüft, ob für die einzelnen Maßnahmen noch weiterer Diskussionsbedarf besteht und in welcher Form ggf. eine Zielerreichung weiterverfolgt werden kann. Einzelne Maßnahmen können dann in die Fortschreibung des Rahmenplans aufgenommen werden.

 

Die Ergebnisse der Evaluation werden außerdem vereinfacht in einem Lageplan dargestellt und verortet (siehe Anlagen 1 bis 5).

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Lageplan – Teilbereich 1

Anlage 3: Lageplan – Teilbereich 2

Anlage 4: Lageplan – Teilbereich 3

Anlage 5: Lageplan – Teilbereich 4

Anlage 6: Lageplan – Erläuterungen

Anlage 7: Evaluierung – Abgeschlossene Maßnahmen

Anlage 8: Evaluierung – Offene Maßnahmen

Anlage 9: Evaluierung – Offene Maßnahmen für den RI 2.0