(53140050200211)
Offenlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt
die Offenlage der Variante 1 in den Diensträumen des Fachbereiches 5/Mobilitäts- und Verkehrsplanung im Neuen
Rathaus.
Begründung:
1. Festsetzung im Bebauungsplan:
Die Jägerstraße (von Surenburgstraße bis Meisenstraße) befindet sich im
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. R52, Kennwort: „Jägerstraße-Surenburger
Weg“.
Im Bebauungsplan ist eine Straßenparzelle mit einer durchgehenden
Breite von 10,00 m ausgewiesen, die vom Gebäude der Overberg Schule einen Abstand von 9,00 m einhält.
Die angrenzenden bebaubaren
Grundstücke an der Jägerstraße (von
Surenburgstraße bis Meisenstraße) sind bebaut, so dass ein Ausbau der Straße erfolgen sollte.
2. Einfügung
in das Straßennetz:
Die Jägerstraße (von Surenburgstraße bis Meisenstraße) ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße mit Sammelfunktion einzustufen. Sie dient der Erschließung der Grundstücke, sammelt den anfallenden Verkehr aus den angeschlossenen Baugebieten und leitet diesen zur Surenburgstraße (Hauptsammelstraße, K 80) ab.
Die zuvor durchgehende Jägerstraße wurde im Bereich der Einmündung Meisenstraße aus Gründen der Verkehrssicherheit unterbrochen und rechtwinklig auf die Meisenstraße geführt, so dass die durchgehende Fahrbeziehung Meisenstraße/Jägerstraße entsteht und in die weiterführende Jägerstraße ein- bzw. abgebogen werden muss und so eine Geschwindigkeitsreduzierung erzeugt wird.
Die momentane Straßenparzelle weist eine Breite von 8,75 m bis 10,00 m auf.
Die Ausbaulänge liegt bei ca. 490 m.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist eine Straßenparzelle mit einer durchgehenden Breite von 10,00 m ausgewiesen, die vom Gebäude der Overberg Schule einen Abstand von 9,00 m einhält.
Auf der Jägerstraße (von Surenburgstraße bis Meisenstraße) liegt die Buslinie 269 (Tackesiedlung bis Südeschschule/Konradschule). Der Bus befährt die Jägerstraße ausschließlich morgens (da aber z. T. mehrfach) und zur Mittagszeit nur in der Richtung Surenburgstraße – Meisenstraße.
Der Ausbau ist im Separationsprinzip (durch Bordanlagen getrennte Fahr- und Gehwegfläche) vorgesehen. Die Gehwege werden
durch Rundborde höhenmäßig von
der Fahrbahn abgesetzt.
Die Einstufung der Jägerstraße (von Surenburgstraße bis Meisenstraße) in eine Tempo-30-Zone ist in diesem Bereich bereits erfolgt.
3. Bestandssituation:
Die Jägerstraße (von Surenburgstraße bis Meisenstraße) besteht durchgängig aus einem Belag aus Asphalt, der starke Schäden und ausgebesserte Aufbrüche ausweist.
Einige Gehwege sind in geringem Maß bereits im ausgebauten Bereich von ca. 30 m an der Surenburgstraße und der Einmündung Waldkauzweg sowie im Bereich der Overberg Schule in der Einmündung zur Meisenstraße vorhanden.
Im nördlichen Teil der Jägerstraße, von der Meisenstraße/Schulgelände bis zur Kurve bei Nrn. 130 und 133, befindet sich auf beiden Seiten der Jägerstraße unbedingt erhaltenswerter Baumbestand. Auf der südlichen Seite, vor der Overberg Schule, befinden sich 13 Einzelbäume mit einem Kronendurchmesser mit bis zu 20 m.
Auf der gegenüberliegenden nördlichen Straßenseite ist unmittelbar angrenzend an den Fahrbahnbereich, bis zum Grundstück Jägerstraße 133, durchgehend eine dichte Eichen-Wallhecke vorhanden, die vermutlich tatsächlich als Wallhecke und somit als gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteil gem. § 39 Landesnaturschutzgesetz NRW zu beurteilen ist. Es ist zunächst davon auszugehen, dass die Wallhecke nicht beseitigt oder beeinträchtigt werden darf.
Die bereits gesetzten Leuchten befinden sich auf der Jägerstraße nur im Bereich der Einmündung Meisenstraße bis Haus Nr. 136. Es sind Masten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m in einem Abstand von ca. 40 m aufgestellt worden. Bestückt sind sie mit Rautenköpfen im Seitenaufsatzprinzip. Im Bereich von Haus Nr. 136 bis zur Surenburgstraße ist keine Beleuchtung vorhanden.
Die Straßenparzelle der Jägerstraße weist Breiten von 8,75 m bis
10,00 m auf. Um einen Ausbau mit Gehwegen oder Gehweg/Schrammbord und einer
Fahrbahn mit Busverkehr realisieren zu können, ist Grunderwerb zwingend
erforderlich.
Aufgrund des seit vielen Jahren schlechten Fahrbahnzustandes,
der fehlenden Gehwege sowie der unzureichenden Beleuchtung und der fehlenden Entwässerungseinrichtungen ist eine Erneuerung für das
Jahr 2023 in einer adäquaten Ausbauweise im Hinblick auf die bereits
eingerichtete Tempo-30-Zone vorgesehen.
4. Notwendige
Breiten der einzelnen Ausbauabschnitte:
Jägerstraße (Tempo-30-Zone)
Bei
Umsetzung der Breiten der Verkehrsflächen aus dem zugehörigen Bebauungsplan,
die mit 10 m festgelegt sind, würde ein umfangreicher Grunderwerb erforderlich
werden, um diese Breite umzusetzen.
Daher
sind zwei Varianten ausgearbeitet worden. Bei Variante 1 wird die Jägerstraße
im überwiegenden Teil mit einem einseitigen Gehweg überplant und es wird nur
vereinzelt Grunderwerb erforderlich.
In
Variante 2 wird auf Basis der Breiten aus dem B-Plan die Jägerstraße im
überwiegenden Teil mit beidseitigen Gehwegen ausgestattet.
Auf
Grund der geringen Taktung und der geringen Wahrscheinlichkeit einer Begegnung
zweier Busse, der in der Jägerstraße befindlichen Buslinie, erfolgt die
Einplanung der Fahrbahnbreite der Jägerstraße auf 5,50 m statt der sonst
notwendigen Breite von 6,00 m bei Bus-Begegnungsverkehr.
Variante 1
(Gehwege und Schrammbord):
Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip mit durchgehender 5,50 m breiter
Fahrbahn und einseitig wechselndem
Gehweg in einer Breite von 1,50 m
bis 2,25 m von Meisenstraße bis Haus Nr. 136
geplant. Von Haus Nr. 136 bis Haus Nr. 139 sind beidseitige Gehwege und von
Haus Nr. 139 bis zur Surenburgstraße ist ein einseitiger Gehweg an der Südseite
mit einer Breite von in der Regel 2,25 m und an der Nordseite ein Schrammbord
mit einer Breite von in der Regel 1,00 m vorgesehen.
Es sind zwei Fahrbahneinengungen auf 4,00 m Breite - eine
auf einer Länge von 5,50 m sowie eine auf einer Länge von 4,00 m - vorgesehen, die zur Verkehrsberuhigung beitragen.
Auf einer Länge von ca. 23 m wird die Jägerstraße im Bereich der Overbergschule
auf eine Breite von 4,75 m reduziert, um die Anlage des 1,50 m breiten Gehweges
auf der Nordseite trotz der schützenswerten Wallhecke zu ermöglichen. Die
Einengung ist aufgrund des nur begrenzten Schulbusverkehrs (morgens und
mittags) vertretbar. Eine größere Anzahl von Einengungen ist aufgrund der
Zufahrts- und Einmündungssituationen, sowie des Busverkehrs nicht
umsetzbar.
In einer Einengung ist zur Unterstützung der Verkehrsberuhigung eine Bepflanzung
mit Bäumen vorgesehen. In der anderen Einengung wird das Grünbeet dem
vorhandenen Grünstreifen mit Baumbewuchs zugeschlagen. Die recht geringe Größe
der entstehenden Baumbeete wird voraussichtlich durch entsprechende Maßnahmen
bei der Ausführungsplanung berücksichtigt werden müssen (beispielsweise
Granulat unter den Gehwegen). Als standortgeeignete, kleinkronige Baumarten
kämen hier Eisenholzbaum oder eine schmalkronig wachsende Sorte des Feldahorns
in Betracht (z. B. Acer campestre `Huibers Elegant`).
Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise, Bauklasse Bk 1,8, hergestellt und durch eine Rinne und einen Rundbord r = 5 cm eingefasst, der im Bereich von Zufahrten, Einmündungen und Parkflächen auf 2 cm abgesenkt wird.
Ausgeführt werden die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8 cm, die Bereiche der Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.
In Bereichen von Grundstückszufahrten und Einmündungen untergeordneter Straßen erfolgt eine Befestigung mit grauem
Betonsteinpflaster d= 8 cm.
Der Rundbord wird in den Einmündungen zur Querung der Fußgänger auf 2 cm abgesenkt.
Variante 2 (beidseitige
Gehwege):
Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip mit durchgehender 5,50 m breiter Fahrbahn und einseitig
wechselndem Gehweg in einer Breite von 1,50 m bis 2,25 m von Meisenstraße bis
Haus Nr. 136 geplant. Von Haus Nr. 136 bis zur Surenburgstraße sind beidseitige
Gehwege von in der Regel 2,25 m Breite vorgesehen.
Es sind zwei Fahrbahneinengungen auf 4,00 m Breite - eine auf
einer Länge von 5,50 m sowie eine
auf einer Länge von 4,00 m - vorgesehen, die
zur Verkehrsberuhigung beitragen. Auf einer Länge von ca. 23 m wird die Jägerstraße
im Bereich der Overbergschule auf eine Breite von 4,75 m reduziert, um die
Anlage des 1,50 m breiten Gehweges auf der Nordseite trotz der schützenswerten
Wallhecke zu ermöglichen. Die Einengung ist aufgrund des nur begrenzten
Schulbusverkehrs (morgens und mittags) vertretbar. Eine größere Anzahl von Einengungen
ist aufgrund der Zufahrts- und Einmündungssituationen, sowie des
Busverkehrs nicht umsetzbar.
In einer Einengung ist zur Unterstützung der Verkehrsberuhigung eine Bepflanzung mit Bäumen vorgesehen. In der anderen Einengung wird das Grünbeet dem vorhandenen Grünstreifen mit Baumbewuchs zugeschlagen. Die recht geringe Größe einiger der entstehenden Baumbeete wird voraussichtlich durch entsprechende Maßnahmen bei der Ausführungsplanung berücksichtigt werden müssen (beispielsweise Granulat unter den Gehwegen). Als standortgeeignete, kleinkronige Baumarten kämen hier Eisenholzbaum oder eine schmalkronig wachsende Sorte des Feldahorns in Betracht (z. B. Acer campestre `Huibers Elegant`).
Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise, Bauklasse Bk 1,8, hergestellt und durch eine Rinne und einen Rundbord r = 5 cm eingefasst, der im Bereich von Zufahrten, Einmündungen und Parkflächen auf 2 cm abgesenkt wird.
Ausgeführt werden die Gehwege in grauen Betonsteinpflasterplatten d=8 cm, die Bereiche der Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d=8 cm.
In Bereichen von Grundstückszufahrten und Einmündungen untergeordneter Straßen erfolgt eine Befestigung mit grauem Betonsteinpflaster d= 8 cm.
Der Rundbord wird in den Einmündungen zur Querung der Fußgänger auf 2 cm abgesenkt.
Fazit zu den
Varianten
Auch wenn die Ausbauplanung in der Variante 1 hinter
den Vorgaben des Bebauungsplanes zurückbleibt, wird die Variante 1 seitens der
Verwaltung zur Offenlage vorgeschlagen, da in Anbetracht des erheblichen
Grunderwerbs eine durchgehende Umsetzung nicht möglich erscheint.
Aufgrund der geringen Fußverkehrsfrequenz ist die Anlegung eines überwiegend einseitigen Gehweges, der i.d.R. in 2,25 m Breite ausgeführt wird, aus verkehrlicher Sicht vertretbar.
5. Beleuchtung:
An der Jägerstraße befinden sich zurzeit 7 Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m im Bereich von der Einmündung Meisenstraße bis Haus Nr. 134 auf einer Länge von ca. 270 m. Es ist notwendig, in diesem Straßenabschnitt den Leuchtenanzahl zu verdichten, den Leuchtenabstand zu verringern, und die Lichtpunkthöhe heraufzusetzen. Im Bereich von Haus Nr. 134 bis zur Surenburgstraße befinden sich noch keine Leuchten.
Es werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m aufgestellt.
6. Entwässerung:
Die Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 0,30 m breite Entwässerungsrinnen entlang der Verkehrsfläche mit Abläufen und Anschlüssen an die vorhandenen bzw. geplanten Entwässerungsleitungen.
Da zurzeit an der nördlichen Seite der Jägerstraße (Meisenstraße bis Haus Nr. 130) noch kein Entwässerungskanal vorhanden ist und eine Versickerung im Seitenraum nicht möglich ist, muss der vorhandene Kanal verlängert werden, um eine gezielte Ableitung des Oberflächenwassers zu ermöglichen.
7. Bürgerbeteiligung:
Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird seitens der Verwaltung für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zur Äußerung zu den Herstellungsmerkmalen zu geben.
8. Abrechnung der Baukosten:
Beim
geplanten Ausbau der Jägerstraße (von
Surenburgstraße bis Meisenstraße) handelt es sich um die erstmalige
Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i.
V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 %
Anliegeranteil).
Die
Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung
erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum
der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.
Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung, Grunderwerb) zu berücksichtigen.
9. Ausbauzeitpunkt:
Ein konkreter Baubeginn für diese Maßnahme kann wegen der zusätzlich erforderlichen Arbeiten (Planung des Regenwasserkanals, Grunderwerb) nicht festgesetzt werden, erscheint aber zum Jahresende möglich.
10. Finanzierung:
Die Durchführung der Baumaßnahme war laut Haushaltsplan bereits für 2022 vorgesehen, die Mittel sind aufgrund der neuen Dienstanweisung „Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen“ im aktuellen Haushaltsplan für das Jahr 2023 neu veranschlagt worden.
Nach der Erschließungsbeitragssatzung können
Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages
erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert
werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden
Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages
mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.
11. Auswirkung
auf den kommunalen Klimaschutz:
Der, durch die Anordnung der Tempo-30-Zone, Ausbau der Jägerstraße mit den geplanten Einengungen/Verschwenkungen der Fahrbahn
führt zu einer Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch
die Straße für den Radverkehr attraktiver wird. Die geplanten Gehwege erlauben
einen geschützten Bereich für
den Fußgängerverkehr.
Ebenso tragen die Anpflanzung und der Erhalt von Bäumen und der Wallhecke
zum Klimaschutz bei.
Die Belastung der Umwelt wird reduziert.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplanverkleinerung Variante 1 ohne Maßstab Blatt 1(2)
Anlage 2: Lageplanverkleinerung Variante 1 ohne Maßstab Blatt 2(2)
Anlage 3: Lageplanverkleinerung Variante 2 ohne Maßstab Blatt 1(2)
Anlage 4: Lageplanverkleinerung Variante 2 ohne Maßstab Blatt 2(2)