Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

der Antragsteller:

Die Verwaltung überprüft die Fuß- und Radwege im gesamten Stadtgebiet im Hinblick

auf besonders risikoreiche Kreuzungen und die dort vorhandenen Abbiegesituationen

des Kraftverkehrs (insbesondere von Lastkraftwagen (LKW) und Bussen). Nach Bedarf

werden dort dann Konvexspiegel (sogenannte Trixi-Spiegel) installiert. Haushaltsmittel

sind entsprechend vorzusehen bzw. einzuplanen.

 

der Verwaltung:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der Auswertung von regelmäßig aktualisierten Unfallhäufungsstellen hinsichtlich Rechtsabbiegeunfälle mit Fußgänger- oder Radfahrerbeteiligung zu prüfen, ob an diesen Stellen die Installation von Konvexspiegeln eine Verbesserung der Gefahrenlage darstellen könnte.

In diesen Fällen wird nach einer Beratung im Arbeitskreis Verkehr über die Installation eines Spiegels entschieden.

 


Begründung:

 

der Antragsteller:

Auf den als Anlage 1 beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 2.11.2022 wird verwiesen.

 

der Verwaltung:

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist zunächst im Arbeitskreis Verkehr besprochen worden.

Von der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei, der Verkehrs- und Mobilitätsplanung und von den Technischen Betrieben Rheine wurden Bedenken gegen den flächenhaften Einsatz von Konvexspiegeln geäußert. Insbesondere wird die Gefahr der Fehleinschätzung beim Blick in einen Konvexspiegel durch Verkehrsteilnehmer gesehen, die sich besonders auf die Einschätzung der Entfernung und der Geschwindigkeit des betrachteten Verkehrsteilnehmers bezieht.

Daher werden Spiegel aktuell nur in besonderen Fällen nach einer gemeinschaftlichen Beratung im Arbeitskreis Verkehr installiert, wenn keine anderen baulichen Maßnahmen, die die Sichtbeziehung verbessern könnten, greifen würden.

 

Mit dem Ergebnis aus dem Arbeitskreis Verkehr ist daher am Rande der Unfallkommission am 30.03.2023 mit der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Rheine, der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Steinfurt sowie den anderen Straßenbaulastträgern Straßen.NRW, dem Kreis-Straßenbauamt und der Bezirksregierung Münster über die Thematik der Konvex-Spiegel gesprochen worden.

 

Als vorteilhaft werden die Verkehrsspiegel lediglich an unübersichtlichen Straßenstellen angesehen, da sie dem Wartepflichtigen das Hineintasten in eine Kreuzung oder Einmündung erleichtern können.

Nachteile sahen die Teilnehmenden darin, dass sie den Verkehrsteilnehmern zum Teil trügerische Sicherheiten bieten, auf die sich viele Verkehrsteilnehmer verlassen. Durch die spiegelbildliche Wiedergabe des Verkehrsgeschehens ließen sich die Verkehrsteilnehmer leicht irritieren und vom Verkehrsgeschehen und den zu beachtenden Verkehrszeichen ablenken.

 

Für Abbiegevorgänge ist zu bemerken, dass insbesondere bei Neuzulassungen von Lastkraftwagen ein Assistenzsystem gesetzlich vorgeschrieben ist. Ebenfalls gilt für das Rechtsabbiegen von Lastkraftwagen bereits die gesetzliche Regelung, dass lediglich in Schrittgeschwindigkeit abgebogen werden darf.

Zusammenfassend ergab sich seitens der Teilnehmer eine ablehnende Haltung gegenüber einer flächenhaften Installation von Konvexspiegeln an sämtlichen Lichtsignalanlagen. Sofern Spiegel installiert werden, sollten diese mit Bedacht aufgestellt werden und dies eher an Kreuzungen ohne Lichtsignalanlagen.

 

Zusätzlich sind von der Polizei und den Straßenbaulastträgern Straßen NRW und Kreis Steinfurt Stellungnahmen zu dieser Thematik eingeholt worden (siehe Anlage).

 

In einigen Kommunen sind die Spiegel auf Grund eines Sponsorings installiert worden. Auf Grund des nicht unerheblichen Unterhaltungsaufwands werden diese voraussichtlich im Erneuerungsfall nicht wieder ersetzt.

Denn neben den Kosten der Erneuerung ist auch die Verkehrssicherungspflicht durch den Baulastträger zu beachten. Verkehrsspiegel sind regelmäßig u. a. auf Ausrichtung, Standsicherheit und dem allgemeinen Zustand hin zu überprüfen, um die angedachte Funktion auch im Betrieb zu erhalten.

 

Da theoretisch an jeder Kreuzung oder Einmündung, bei denen rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge auf querende Fußgänger oder Radfahrer treffen, ein Konfliktpotential besteht, erscheint die Auswahl besonders risikoreicher Kreuzungen ohne eine Basis, auf die Bezug genommen werden kann oder Angaben konkreter Kreuzungen, als nicht umsetzbar.

Daher hat die Unfallkommission des Kreises Steinfurt bereits bestehende Unfallhäufungsstellen hinsichtlich dieser Konfliktsituation ausgewertet. Allerdings gab es keine Fälle dieser Art.

Dennoch verfolgt die Verwaltung weiterhin diesem Vorgehen über die Auswertung von aktualisierten Unfallhäufungsstellen im Stadtgebiet, bei denen der beschriebene Konflikt dokumentiert ist, regelmäßig dahingehend zu prüfen, ob durch die Installation eines Verkehrsspiegels die Situation verkehrssicherer gestaltet werden kann.

 

Mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung werden daher konkret die Unfallhäufungsstellen betrachtet und hinsichtlich der möglichen Vermeidung von Rechtsabbiegeunfällen mit Fußgänger- oder Radfahrerbeteiligung durch Konvexspiegel ausgewertet.

Die gemeinschaftliche Entscheidung im Arbeitskreis Verkehr über die Installation entspricht der bisher geübten Praxis beim Umgang mit Verkehrsspiegeln.

Da die Rechtslage einer Anordnung von Verkehrsspiegeln durch die Straßenverkehrsbehörde oder einer Empfehlung durch den Baulastträger und anschließende Beschlussfassung durch den Bau- und Mobilitätsausschuss nicht eindeutig ist, empfiehlt es sich auch Sicht der Verwaltung die Entscheidungsfindung zur Installation einzelner Verkehrsspiegel an den Arbeitskreis Verkehr zu geben und das Aufstellen von Verkehrsspiegeln als Verwaltungshandeln anzusehen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag Bündnis 90, Die Grünen; „Trixi-Spiegel“

Anlage 2: Stellungnahme Polizei zu Verkehrsspiegeln

Anlage 3: Stellungnahme Straßen NRW zu Verkehrsspiegeln

Anlage 4: Stellungnahme Straßenverkehrsbehörde Kreis Steinfurt zu Verkehrsspiegeln

Anlage 5: Stellungnahme Straßenbauamt Kreis Steinfurt zu Verkehrsspiegeln