Beschlussvorschlag/Empfehlung:
der Antragsteller:
Die Verwaltung überprüft die
Fuß- und Radwege im gesamten Stadtgebiet im Hinblick
auf besonders risikoreiche
Kreuzungen und die dort vorhandenen Abbiegesituationen
des Kraftverkehrs (insbesondere
von Lastkraftwagen (LKW) und Bussen). Nach Bedarf
werden dort dann Konvexspiegel
(sogenannte Trixi-Spiegel) installiert. Haushaltsmittel
sind entsprechend vorzusehen
bzw. einzuplanen.
der Verwaltung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der Auswertung von
regelmäßig aktualisierten Unfallhäufungsstellen hinsichtlich
Rechtsabbiegeunfälle mit Fußgänger- oder Radfahrerbeteiligung zu prüfen, ob an
diesen Stellen die Installation von Konvexspiegeln eine Verbesserung der
Gefahrenlage darstellen könnte.
In diesen Fällen wird nach
einer Beratung im Arbeitskreis Verkehr über die Installation eines Spiegels
entschieden.
Begründung:
der Antragsteller:
Auf den als Anlage 1
beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 2.11.2022 wird
verwiesen.
der Verwaltung:
Der
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist zunächst im Arbeitskreis Verkehr
besprochen worden.
Von
der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei, der Verkehrs- und Mobilitätsplanung
und von den Technischen Betrieben Rheine wurden Bedenken gegen den
flächenhaften Einsatz von Konvexspiegeln geäußert. Insbesondere wird die Gefahr
der Fehleinschätzung beim Blick in einen Konvexspiegel durch Verkehrsteilnehmer
gesehen, die sich besonders auf die Einschätzung der Entfernung und der
Geschwindigkeit des betrachteten Verkehrsteilnehmers bezieht.
Daher
werden Spiegel aktuell nur in besonderen Fällen nach einer gemeinschaftlichen
Beratung im Arbeitskreis Verkehr installiert, wenn keine anderen baulichen
Maßnahmen, die die Sichtbeziehung verbessern könnten, greifen würden.
Mit
dem Ergebnis aus dem Arbeitskreis Verkehr ist daher am Rande der
Unfallkommission am 30.03.2023 mit der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Rheine,
der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Steinfurt sowie den anderen
Straßenbaulastträgern Straßen.NRW, dem Kreis-Straßenbauamt und der
Bezirksregierung Münster über die Thematik der Konvex-Spiegel gesprochen
worden.
Als
vorteilhaft werden die Verkehrsspiegel lediglich an unübersichtlichen
Straßenstellen angesehen, da sie dem Wartepflichtigen das Hineintasten in eine
Kreuzung oder Einmündung erleichtern können.
Nachteile
sahen die Teilnehmenden darin, dass sie den Verkehrsteilnehmern zum Teil
trügerische Sicherheiten bieten, auf die sich viele Verkehrsteilnehmer
verlassen. Durch die spiegelbildliche Wiedergabe des Verkehrsgeschehens ließen
sich die Verkehrsteilnehmer leicht irritieren und vom Verkehrsgeschehen und den
zu beachtenden Verkehrszeichen ablenken.
Für
Abbiegevorgänge ist zu bemerken, dass insbesondere bei Neuzulassungen von
Lastkraftwagen ein Assistenzsystem gesetzlich vorgeschrieben ist. Ebenfalls
gilt für das Rechtsabbiegen von Lastkraftwagen bereits die gesetzliche
Regelung, dass lediglich in Schrittgeschwindigkeit abgebogen werden darf.
Zusammenfassend
ergab sich seitens der Teilnehmer eine ablehnende Haltung gegenüber einer
flächenhaften Installation von Konvexspiegeln an sämtlichen Lichtsignalanlagen.
Sofern Spiegel installiert werden, sollten diese mit Bedacht aufgestellt werden
und dies eher an Kreuzungen ohne Lichtsignalanlagen.
Zusätzlich
sind von der Polizei und den Straßenbaulastträgern Straßen NRW und Kreis
Steinfurt Stellungnahmen zu dieser Thematik eingeholt worden (siehe Anlage).
In
einigen Kommunen sind die Spiegel auf Grund eines Sponsorings installiert
worden. Auf Grund des nicht unerheblichen Unterhaltungsaufwands werden diese
voraussichtlich im Erneuerungsfall nicht wieder ersetzt.
Denn
neben den Kosten der Erneuerung ist auch die Verkehrssicherungspflicht durch
den Baulastträger zu beachten. Verkehrsspiegel sind regelmäßig u. a. auf
Ausrichtung, Standsicherheit und dem allgemeinen Zustand hin zu überprüfen, um
die angedachte Funktion auch im Betrieb zu erhalten.
Da
theoretisch an jeder Kreuzung oder Einmündung, bei denen rechtsabbiegende
Kraftfahrzeuge auf querende Fußgänger oder Radfahrer treffen, ein
Konfliktpotential besteht, erscheint die Auswahl besonders risikoreicher
Kreuzungen ohne eine Basis, auf die Bezug genommen werden kann oder Angaben
konkreter Kreuzungen, als nicht umsetzbar.
Daher
hat die Unfallkommission des Kreises Steinfurt bereits bestehende
Unfallhäufungsstellen hinsichtlich dieser Konfliktsituation ausgewertet.
Allerdings gab es keine Fälle dieser Art.
Dennoch
verfolgt die Verwaltung weiterhin diesem Vorgehen über die Auswertung von
aktualisierten Unfallhäufungsstellen im Stadtgebiet, bei denen der beschriebene
Konflikt dokumentiert ist, regelmäßig dahingehend zu prüfen, ob durch die
Installation eines Verkehrsspiegels die Situation verkehrssicherer gestaltet
werden kann.
Mit
dem Beschlussvorschlag der Verwaltung werden daher konkret die
Unfallhäufungsstellen betrachtet und hinsichtlich der möglichen Vermeidung von
Rechtsabbiegeunfällen mit Fußgänger- oder Radfahrerbeteiligung durch
Konvexspiegel ausgewertet.
Die
gemeinschaftliche Entscheidung im Arbeitskreis Verkehr über die Installation
entspricht der bisher geübten Praxis beim Umgang mit Verkehrsspiegeln.
Da
die Rechtslage einer Anordnung von Verkehrsspiegeln durch die
Straßenverkehrsbehörde oder einer Empfehlung durch den Baulastträger und
anschließende Beschlussfassung durch den Bau- und Mobilitätsausschuss nicht
eindeutig ist, empfiehlt es sich auch Sicht der Verwaltung die
Entscheidungsfindung zur Installation einzelner Verkehrsspiegel an den
Arbeitskreis Verkehr zu geben und das Aufstellen von Verkehrsspiegeln als
Verwaltungshandeln anzusehen.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag Bündnis 90, Die Grünen; „Trixi-Spiegel“
Anlage 2: Stellungnahme Polizei zu Verkehrsspiegeln
Anlage 3: Stellungnahme Straßen NRW zu Verkehrsspiegeln
Anlage 4: Stellungnahme Straßenverkehrsbehörde Kreis Steinfurt zu Verkehrsspiegeln
Anlage 5: Stellungnahme Straßenbauamt Kreis Steinfurt zu Verkehrsspiegeln