Betreff
Straßen- und Wegekonzept - Prioritätenliste zum Ausbau von Straßenbeleuchtung
Vorlage
241/23
Aktenzeichen
-meyo-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt

 

1)                 das Straßen- und Wegekonzept - Prioritätenliste zum Ausbau der Straßenbeleuchtung (Anlage 1) für die Maßnahmen in 2023 und vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen 2024 für die Maßnahmen in 2024.

 

2)                 die Verbesserung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung für folgende Projekte einschließlich der Ausführungsbeschreibung:

 

a)                 Fasanenstraße
mit Eulenstraße9 - 20              Jägerstraße                           Meisenstraße

b)                 Meisenstraße                           Eulenstraße                           Zur Heide

c)                 Wienkerskamp                         Meisenstraße                        Zur Heide

d)                 Friedrich-Ebert-Ring                 Servatiistraße                        Rolandstraße

e)                 Steinfurter Straße                    Beethovenstraße                   Quellenstraße

f)                   Burrichterstraße                       Friedhofstraße                       Schützenstraße

g)                 Franzstraße                              Dreierwalder Straße              Peterstraße

h)                 Sesenheimweg                         Schäfergasse                         Wendehammer

i)                   Veenstraße                               Gröningstraße                        Alte Bahnhofstr.

j)                   Wilhelmstraße                          Lindenstraße                          Krumme Straße

k)                 Felsenstraße                            Nadigstraße                           Dutumer Straße

l)                   Felsenstraße - Stichwege Flurstücke 171, 173 und 174       

m)               In den Wiesen
(mit Stichweg)                          Dutumer Straße                     Wendehammer

n)                 Felsenstraße                            Dutumer Straße                     Ludwig-Dürr-Str.

o)                 Fliederweg                                Ludwig-Dürr-Str.                     Felsenstr.

p)                 Felsenstraße mit Nelken-,
Tulpen-, Schneeglöckchen-
und Edelweißweg                     Fliederweg                             Edelweißweg

q)                 Hörstkamp                               Münsterstraße                       Hafenbahn

r)                   Münsterstraße                         Hörstkamp                             Hovestraße

s)                 Welkinghove                             Münsterstraße                       Hovestraße

t)                   Hafenbahn                                Karolinenstraße                     Bahnunterführung

u)                 Karolinenstraße                       Hafenbahn                             Wendehammer

v)                  Hedwigstraße                           Hafenbahn                             Wendehammer

w)                Am Bauhof                               Münsterlanddamm                Wendehammer

x)                  Tichelkampstraße                    Breite Straße                          Catenhorner Str.

y)                  Pappelstraße                            Tichelkampstr.                      Catenhorner Str.

z)                  Görresstr./Hauenhorster Str.  Catenhorner Str.                    Anne-Frank-Str.

aa)             Mittelstraße                             Catenhorner Str.                    Breite Str.

bb)             Darbrockstraße                        Mittelstraße                           Bühnertstraße

cc)             Breitestraße                             Lindenstr. Tichelkampstr.     Beethovenstr.

dd)             Bühnertstraße                          Catenhorner Str.                    Im Sundern

ee)             Waldmarkstraße                      Liegnitzer Weg                       Eckenerstraße

ff)                Eckenerstraße                          Stettiner Straße                     Waldmarkstraße

 

3)                 für die Maßnahmen unter 2) a) bis ff) eine schriftliche Information an die Anlieger über die vorgesehenen Arbeiten zu versenden.

 


Begründung:

 

A)   Anlass für den Beschluss der Maßnahmenliste

 

Im März 2021 wurde mit dem Beschluss aus der Vorlage 122/21 das grundlegende Straßen- und Wegekonzept und im Mai 2021 die zugehörige Prioritätenliste zur Straßenbeleuchtung (Vorlage 209/21) beschlossen.

Mit der vorliegenden Vorlage sollen für den Abschnitt Straßenbeleuchtung die Maßnahmenliste für das Jahr 2023 und bereits Teile für 2024 und die Beleuchtungsprojekte für beitragsfähige Maßnahmen in den Jahren 2023 und 2024 beschlossen werden.

 

 

B)   Erläuterungen zu den Beschlüssen

 

In allen hier betrachteten Bereichen bedarf die Beleuchtung im Ganzen oder in Teilen einer Erneuerung. Für die allgemeinen Beweggründe und die generelle Vorgehensweise wird auf die Vorlage 122/21 Straßen- und Wegekonzept – Abschnitt Straßenbeleuchtung – verwiesen.

 

 

Zu Beschluss 1) Maßnahmenliste

 

Zu allen Maßnahmen findet sich in der als Anlage 1 beigefügten Liste eine kurze Übersicht der vorgesehenen Arbeiten und die Einschätzung der Bauverwaltung, ob Straßenbaubeiträge nach dem KAG erhoben werden können. Auch findet sich hier eine Einordnung, welcher Konzeptbestandteil (Anlage 2) ursächlich für die Maßnahme ist.

 

Für alle Maßnahmen der Teile I bis III, bei denen sichtbare Veränderungen an den Leuchten durchgeführt werden sollen, sind dieser Vorlage Lagepläne (Anlagen 3 bis 36) beigefügt. Bei reinen Kabelerneuerungs­maßnahmen wird darauf verzichtet.

Für den Teil IV wird im Rahmen dieser Vorlage auf das Beifügen von Maßnahmenplänen verzichtet. 

Für die möglichen Beitragsmaßnahmen in den Umsetzungsjahren 2023 und 2024 folgen im Abschnitt Erläuterungen zu Beschluss 2) ausführliche Maßnahmen­be­schrei­bungen. Diese sind nach § 8 Kommunalabgabengesetz NW für die Beitrags­erhebung erforderlich.

Aufgrund einiger größerer Maßnahmen im Maßnahmenteil I können in diesem Jahr keine Maßnahmen aus den Teilen II und III umgesetzt werden. Diese werden bereits für die Umsetzung im kommenden Jahr beschlossen.

 

Die Maßnahmenliste gliedert sich in vier Teile.

 

Teil I beinhaltet in erster Linie Maßnahmen, die aufgrund von Arbeiten der Stadtwerke oder der Technischen Betriebe Rheine an anderen Teilen der Leitungssysteme (z. B. Gas, Wasser, Kanalisation) durchgeführt werden, da dort das in der Regel ebenfalls erneuerungs­bedürftige Beleuchtungskabel zu günstigen Konditionen mit erneuert werden kann.

Ebenso in diesen Abschnitt fallen Maßnahmen, die z. B. aufgrund von Veränderungen im Umfeld (Grundstücksverkäufe, neue Bebauungen, Änderungen an der Verkehrsführung ohne bauliche Maßnahmen) zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Beleuchtungsnetzes erforderlich oder sinnvoll werden.

Diese Maßnahmen werden gegebenenfalls durch Veränderungen an der Ausstattung mit Leuchten (Standortveränderungen, Verdichtung) ergänzt. In diesem Jahr ist das im Bereich der Steinfurter Straße, die vollständig zur Fahrradstraße werden soll (s. Vorlage 180/23 aus dem BaMo vom 11.05.2023), vorgesehen.

In diesem Maßnahmenteil (Teil I) werden von insgesamt zwölf Projekten fünf Maßnahmen als beitragsfähig eingestuft.

 

Teil II der Maßnahmenliste beinhaltet Maßnahmen, bei denen der Austausch veralteter Leuchtenköpfe systematisch vorangetrieben wird. Im ersten Schritt sollen die sehr anfälligen Leuchten einer zylindrischen Leuchtenform getauscht werden, die sich nach mehreren Jahrzehnten in der Wartung als sehr anfällig erweisen und eine Ersatzteilbeschaffung für Reparaturen nicht mehr möglich ist. Die eingebauten Leuchtmittel sind veraltet.

Im kommenden Jahr sollen hier die Leuchten in den noch verbleibenden Bereichen ausgetauscht und aufgrund der häufig sehr großen Abstände weitere Leuchten aufgestellt werden. In einigen Fällen ist außerdem eine Verschiebung bestehender Standorte vorgesehen.

Der zweite Schritt nach dem Tausch der Sonderform-Leuchten ist der Austausch von Vulkanleuchten gegen LED-Leuchten. Hier werden im kommenden Jahr Maßnahmen gewählt, in denen ohnehin die Wartung der Leuchten durchzuführen ist. Dadurch können –wie auch schon in den vergangenen Jahren im Maßnahmenteil II- Zusatzkosten vermieden werden. In den meisten Abschnitten sollen lediglich die Köpfe erneuert werden, da die Abstände angemessen und auch die vorhandenen Masten noch funktionsfähig sind. In einigen Bereichen ist aber aufgrund der sehr großen Abstände eine Verdichtung der Abstände zur besseren Ausleuchtung sinnvoll. Hier erfolgt dann häufig auch der Tausch der Masten, um eine Gleichmäßigkeit zu gewährleisten.

Elf von dreizehn in dieser Vorlage betrachteten Maßnahmen des Jahres 2024 im Maßnahmenteil II werden als beitragsfähig eingestuft.

 

Teil III beinhaltet weitestgehend Maßnahmen, bei denen derzeit Peitschenleuchten mit einer Höhe von 7,50 m vorhanden sind. Da die eingebauten Langfeldleuchten veraltet und auch teilweise in schlechtem Zustand sind, sollen die Mastanbauteile gegen LED-Elemente getauscht werden.

Im kommenden Jahr sollen wie bereits in den Vorjahren die Leuchten erneuert werden, die in diesem Jahr zur Wartung anstehen, so dass im Zuge der turnusmäßigen Wartungsanfahrt der Tausch erfolgen kann. So können Zusatzkosten vermieden werden.

Bei diesen Maßnahmen ist i. d. R. keine Verdichtung der Leuchtenabstände vorgesehen. Es werden lediglich die alten Langfeldleuchten gegen LED-Leuchtenköpfe getauscht; in Einzelfällen ist ein Tausch von Masten vorzunehmen.

Von allen siebzehn in dieser Vorlage behandelten Maßnahmen des Jahres 2024 im Maßnahmenabschnitt III werden sechzehn Maßnahmen als beitragsfähig eingestuft.

 

Im Teil IV sind Maßnahmen im Bereich Geh- und Radwegbeleuchtung aufgelistet, die bereits in der Sitzung vom 09.06.2022 (Vorlage 228/22) beschlossen wurden. Inhalt dieser Maßnahmen ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer. Die Kosten für diese Geh-Radwegbeleuchtungsmaßnahmen belaufen sich voraussichtlich auf insgesamt etwa 400.000 €.

Die finanzielle Berücksichtigung der anfallenden Kosten erfolgt über ein eigens hierfür geschaffenes Budget im Jahr 2023. Die Beantragung von Fördermitteln aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ hierfür hat stattgefunden.

Die Maßnahmen werden in dieser Vorlage bei den finanziellen Auswirkungen NICHT berücksichtigt, sondern lediglich nachrichtlich aufgeführt.

 

Zu Beschluss 3) Ausführungsbeschreibungen (zu den Beitragsmaßnahmen)

 

Maßnahmen im Jahr 2023:

 

a)  Fasanenstraße mit Eulenstraße 9-20 von Jäger- bis Meisenstraße (s. Anlage 3)

Im hier betrachteten Bereich sind aktuell sieben rundumstrahlende Leuchten (Vulkan) vorhanden. Die derzeit vorfindbaren Abstände sollen deutlich reduziert werden, so dass eine Verdichtung und damit einhergehend Standortveränderungen stattfinden sollen. Nach Durchführung der Maßnahme sollen hier elf 6 m hohe Masten mit einheitlicher LED-Bestückung für eine gleichmäßigere und einheitliche Beleuchtung der Verkehrsfläche sorgen. Hier erfolgen auch Arbeiten am Beleuchtungskabel.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 40.460 €.

 

b)  Meisenstraße von Eulenstraße bis Zur Heide (s. Anlage 3/4)

Im betrachteten Abschnitt befinden sich aktuell drei rundumstrahlende Leuchten (Vulkan) auf 4 m Masten und eine Raute auf einem 6m Mast. Die Abstände sollen für eine bessere Ausleuchtung im Zuge der Maßnahme optimiert werden, so dass neue Standorte erforderlich werden und einige Standorte verschoben werden müssen. Nach Durchführung der Maßnahme sind fünf LED-Leuchten auf 6 m Masten vorgesehen. Hier erfolgen auch kleinere Arbeiten am Beleuchtungskabel.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 13.090 €.

 

c)  Wienkerskamp von Meisenstraße bis Zur Heide (s. Anlage 5)

Im betrachteten Abschnitt befinden sich aktuell neun rundumstrahlenden Leuchten (Vulkan) auf 4 m Masten. Zur Verbesserung der Ausleuchtung sollen die Standorte verdichtet und optimiert werden. Um eine Einheitlichkeit zu erreichen werden alle 13 neuen Standorte 6 m Masten mit LED-bestückten Köpfen erhalten. Hier erfolgen auch Arbeiten am Beleuchtungskabel.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 43.435 €.

 

d)  Friedrich-Ebert-Ring von Servatii- bis Rolandstraße (s. Anlage 6)

Von den Arbeiten in diesem Abschnitt sind 13 Peitschenleuchten mit einer Höhe von etwa 7,50 m betroffen. Voraussichtlich brauchen zwei Leuchten einen neuen Mast. Alle Leuchten sollen einen neuen Leuchtenkopf mit LED-Bestückung erhalten. Die Standorte sollen unverändert bleiben. Hier erfolgen auch Arbeiten am Beleuchtungskabel.

Für diese Maßnahme ist mit Kosten in Höhe von etwa 64.260 € zu rechnen.

 

e)  Steinfurter Straße von Beethovenstraße bis Quellenstraße (s. Anlage 9)

An der Steinfurter Straße befinden sich im betrachteten Bereich insgesamt 18 Leuchten; die meisten sind etwa 4,50 m hohe Peitschenleuchten. Vereinzelt sind Ellipsenleuchten oder Rautenleuchten vorhanden.

Alle Leuchten sollen aufgrund der Einheitlichkeit durch etwa 6 m hohe baugleiche LED-Leuchten ersetzt werden. Im Abschnitt Beethoven- bis Zeppelinstraße werden die Standorte nahezu vollständig unverändert bleiben, da die Abstände ausreichend sind. Im Bereich Zeppelinstraße bis Quellenstraße soll eine Verdichtung der Standorte stattfinden, da die Abstände hier sehr groß sind.

Hier sind voraussichtlich auch Arbeiten am Beleuchtungskabel erforderlich.

Nach Durchführung der Maßnahme werden 22 LED-Leuchten für eine angemessene Ausleuchtung der Verkehrsfläche sorgen.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 45.220 €.

 

 

Maßnahmen im Jahr 2024:

 

Für Maßnahmen f) bis j):

 

Bei diesen Maßnahmenabschnitten sind noch Leuchten der sehr anfälligen zylindrischen Sonderform vorhanden, die durch neue LED-Leuchten auf 6m-Masten ersetzt werden sollen. Da die Abstände häufig sehr groß sind, sollen diese optimiert werden. Hierzu findet i. d. R. eine Verdichtung der Standorte häufig auch unter Beibehaltung bestehender Standorte statt. Auch an den bestehenden Standorten werden aufgrund der Einheitlichkeit die Masten getauscht. Die unverbindlichen neuen Standorte sind den anliegenden Plänen zu entnehmen. Es sind für diese Maßnahmen häufig auch Arbeiten am Beleuchtungskabel erforderlich.

 

f)   Burrichterstraße von Friedhofstraße bis Schützenstraße (s. Anlage 10)

Vor Durchführung der Maßnahme sind in diesem Abschnitt vier Leuchten vorhanden. Nach der Durchführung sollen sechs Leuchten für eine bessere Ausleuchtung sorgen.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 16.660 €.

 

g)  Franzstraße von Dreierwalder Straße bis Peterstraße (s. Anlage 11)

Vor Durchführung der Maßnahme sind in diesem Abschnitt sechs Leuchten vorhanden. Nach der Durchführung sollen sieben Leuchten für eine bessere Ausleuchtung sorgen.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 20.825 €.

 

h)  Sesenheimweg von Schäfergasse bis Wendehammer (s. Anlage 12)

Vor Durchführung der Maßnahme sind in diesem Abschnitt sechs Leuchten vorhanden. Nach der Durchführung sollen neun Leuchten für eine bessere Ausleuchtung sorgen.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 27.965 €.

 

i)   Veenstraße von Gröningstraße bis Alte Bahnhofstraße (s. Anlage 13)

Vor Durchführung der Maßnahme sind in diesem Abschnitt drei Leuchten vorhanden. Nach der Durchführung sollen ebenfalls drei Leuchten für eine bessere Ausleuchtung sorgen.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.760 €.

 

j)   Wilhelmstraße von Lindenstraße bis Krumme Straße (s. Anlage 14)

Vor Durchführung der Maßnahme sind in diesem Abschnitt zwei Leuchten vorhanden. Nach der Durchführung sollen fünf Leuchten für eine bessere Ausleuchtung sorgen.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 16.660 €.

 

 

Für Maßnahmen k) bis p):

 

Bei diesen Maßnahmenabschnitten sind weitestgehend rundumabstrahlende Leuchten (Vulkan) vorhanden, die durch neue LED-Leuchten ersetzt werden sollen. Sind andere Leuchtentypen vorhanden, werden diese ebenfalls getauscht. In der Regel erfolgt keine Verdichtung der Standorte, sondern es wird lediglich eine Vereinheitlichung und Erneuerung der Leuchtenköpfe vorgenommen. Auch an den bestehenden Standorten werden vereinzelt aufgrund der Einheitlichkeit die Masten getauscht. Die unverbindlichen neuen Standorte sind den anliegenden Plänen zu entnehmen. Es sind für diese Maßnahmen in einigen Fällen auch geringfügige Arbeiten am Beleuchtungskabel erforderlich.

 

k)  Felsenstraße von Nadigstraße bis Dutumer Straße (s. Anlage 15)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung sieben Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.400 €.

 

l)   Felsenstraße - Stichwege Flurstücke 171, 173 und 174 (s. Anlage 16)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung sieben Leuchten vorhanden. In den Stichwegen Flurstück 171 und 173 stehen jeweils zwei Leuchten. Im Stichweg Flurstück 174 stehen drei Leuchten.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich insgesamt auf etwa 5.355 €.

 

m)          In den Wiesen von Dutumer Straße bis Wendehammer (mit Stichweg)

(s. Anlage 17)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung fünf Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.165 €.

 

n)  Felsenstraße von Dutumer Straße bis Ludwig-Dürr-Str. (s. Anlage 18)

Vor Durchführung der Maßnahme sind in diesem Abschnitt fünf Leuchten vorhanden. Da die Abstände sehr groß sind und die Felsenstraße in diesem Bereich eine hohe Bedeutung u. a. für den Fahrradverkehr auch im Zusammenhang mit Schulwegen hat, soll zur Erhöhung der Sicherheit eine Verdichtung der Standorte stattfinden. Nach der Durchführung der Maßnahme sollen elf Leuchten für eine bessere Ausleuchtung sorgen.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 15.470 €.

 

o) Fliederweg von Ludwig-Dürr-Str.bis Felsenstr. (s. Anlage 19)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung fünf Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 7.140 €.

 

p)  Felsenstraße mit Nelken-, Tulpen-, Schneeglöckchen- und Edelweißweg von Fliederweg bis Wellenbrink (s. Anlage 19)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Bereich auch nach der Durchführung vierzehn Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 10.710 €.

 

 

Für Maßnahmen q) bis ff):

 

Bei diesen Maßnahmenabschnitten sind weitestgehend Peitschenleuchten mit einer Höhe von 7,50 m vorhanden. Die derzeit vorhandenen Anbauteile mit Langfeldleuchten sollen gegen LED-Elemente getauscht werden. Bei diesen Maßnahmen ist i. d. R. keine Verdichtung der Leuchtenabstände vorgesehen. Es werden lediglich die alten Langfeldleuchten am bestehenden Standort gegen LED-Leuchtenköpfe getauscht. Voraussichtlich ist in Einzelfällen ein Tausch von Masten vorzunehmen. Arbeiten am Beleuchtungskabel sind in diesem Abschnitt nicht zu erwarten.

 

q)   Hörstkamp von Münsterstraße bis Hafenbahn (s. Anlage 20)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Bereich auch nach der Durchführung sechzehn Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 11.305 €.

 

r)    Münsterstraße von Hörstkamp bis Hovestraße (s. Anlage 21)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung acht Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 5.355 €.

 

s)   Welkinghove von Münsterstraße bis Hovestraße (s. Anlage 22)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung zwei Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 1.000 €.

 

t)    Hafenbahn von Karolinenstraße bis Bahnunterführung (s. Anlage 23)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung drei Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 1.785 €.

 

u)   Karolinenstraße von Hafenbahn    bis Wendehammer (s. Anlage 24)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung sechs Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.165 €.

 

v)    Hedwigstraße von Hafenbahn bis Wendehammer (s. Anlage 25)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung sieben Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.760 €.

 

w)  Am Bauhof von Münsterlanddamm bis Wendehammer (s. Anlage 26)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung zehn Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 7.140 €.

 

x)    Tichelkampstraße von Breite Straße bis Catenhorner Str. (s. Anlage 27)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung zwölf Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 8.330 €.

 

y)    Pappelstraße von Tichelkampstr. bis Catenhorner Str. (s. Anlage 28)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung drei Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 1.785 €.

 

z)    Görresstr./ Hauenhorster Str. von Catenhorner Str. bis Anne-Frank-Str.

(s. Anlage 29)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung zwanzig Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 11.900 €.

 

aa)Mittelstr. von Catenhorner Str. bis Breite Str. (s. Anlage 31)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung 28 Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 20.230 €.

 

bb)Darbrockstr.  von Mittelstraße bis Bühnertstraße (s. Anlage 32)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung elf Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 7.735 €.

 

cc)Breitestr.  von Lindenstr. / Tichelkampstr. bis Beethovenstr. (s. Anlage 33)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung vierzehn Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 10.115 €.

 

dd)Bühnertstr. von Catenhorner Str.  bis Im Sundern (s. Anlage 34)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung fünfzehn Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 10.710 €.

 

ee)Waldmarkstr. von Liegnitzer Weg bis Eckenerstraße (s. Anlage 35)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung sieben Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.760 €.

 

ff)  Eckenerstr.  von Stettiner Str.  bis Waldmarkstr. (s. Anlage 36)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung vier Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 1.785 €.

 

 

Zu Beschluss 3) Anliegerinformation zu den Beitragsmaßnahmen

 

Durch die in allen hier betroffenen Maßnahmen zum Einsatz kommenden LED-Leuchten (12 W bis 26 W) wird eine Erneuerung der Beleuchtung erreicht.

 

Bei der Erneuerung von Straßenbeleuchtungen handelt es sich um geringfügige Straßenausbaumaßnahmen. Gemäß § 8 a Abs. 4 KAG kann ausnahmsweise von der Durchführung einer verbindlichen Anlieger­versammlung abgesehen werden, wenn es sich um eine nur geringfügige Straßenausbaumaßnahme handelt. In diesem Fall kann die verbindliche Anliegerversammlung durch Beschluss der kommunalen Vertretung durch ein anderes Beteiligungsverfahren ersetzt werden.

Dieses Beteiligungsverfahren soll bei den betroffenen Maßnahmen (unter Beschluss 2) durch die schriftliche Information an die beitragspflichtigen Anlieger erfolgen. Mit dieser Information erhalten die Anlieger die Möglichkeit, sich bei einem Ansprechpartner nach der Maßnahme zu erkundigen und etwaige Bedenken zu äußern. Eine Offenlage wird an dieser Stelle nicht für erforderlich gehalten, da die Standorte der Leuchten meistens nahezu unverändert bleiben. Sollten dennoch Einwendungen oder Änderungswünsche aufkommen, können diese mit dem in der Information genannten Ansprechpartner und weiteren Beteiligten aufgenommen und ggf. berücksichtigt werden. Ein Abwägungsbeschluss im Bau- und Mobilitätsausschuss ist nicht vorgesehen.

 

 

C) Finanzierung

 

Die Kosten für alle hier unter den Teilen I bis III vorgeschlagenen Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt etwa 585.000 €.

Für das laufende Jahr 2023 sind Kosten von annähernd 324.000 € zu erwarten (alles Teil I; konsumtiv UND investiv).

Die für das Jahr 2024 mit dieser Maßnahmenliste bereits beschlussfähigen Maßnahmen verursachen zu erwartende Gesamtkosten von ca. 261.000 € (Teile II und III; investiv).

 

Ziel sollte es sein, das jährliche Budget der investiven Mittel zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024 ff. von derzeit 150 T€ auf 250 T€ zu erhöhen, da mittelfristig weitere Leuchtmittel nicht mehr beschafft werden können.

 

Die finanziellen Mittel für 2023 stehen in ausreichender Weise zur Verfügung. Die unter 2) beschriebenen Maßnahmen werden voraussichtlich nach dem KAG mit den Anliegern abgerechnet, d. h. es werden Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG NW) für diese Projekte erhoben.

Es werden für das Jahr 2023 Beitragseinzahlungen in Höhe von ca. 108.110 € anfallen. Für 2024 beträgt diese Höhe voraussichtlich etwa 133.000 €.

 

Aus Gründen der Haushaltsführung wird die finanzielle Abwicklung für die hiervon betroffenen Maßnahmen bei den genannten Projekten erfolgen.

 

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge, KAG) vom 3. Mai 2022 wurde am 11.5.2022 im Ministerialblatt des Landes NRW verkündet und ersetzt den gleichnamigen Runderlass vom 25.10.2021. Die Richtlinie tritt am 12.5.2022 in Kraft und am 31.12.2026 außer Kraft.

 

Mit dieser Förderrichtlinie wird die Förderhöhe des Anliegeranteils für straßenausbaubeitragspflichtige Maßnahmen von 50 auf 100 Prozent angehoben. Der Anliegeranteil wird also im Ergebnis auf null € reduziert.

Der auf den einzelnen Anlieger (Beitragspflichtigen) entfallende Straßenbaubeitrag ist – wie bisher auch – zu berechnen und dann im Bescheid auf null Euro zu mindern. Hintergrund ist, dass kein Anspruch auf Förderung besteht und daher im Zweifelsfalle die Anliegerinnen und Anlieger gemäß § 8 KAG NRW zur Zahlung heranzuziehen wären. Die Stadt Rheine wird die Beitragsbescheide erst nach Bewilligung der Förderung an die Beitragspflichtigen übersenden. Bisher wurden die beantragten Förderungen auch in voller Höhe bewilligt.

 

Für das Jahr 2024 sollen die erforderlichen Mittel im Zuge der Haushaltberatungen für den Haushalt 2024 zur Verfügung gestellt werden. Neben den mit dieser Maßnahmenliste in den Teilen II und III bereits beschlossenen Maßnahmen werden noch Mittel für Projekte im Maßnahmenbereich I (z. B. Nutzung von Synergien mit der EWR und aktuelle Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der TBR) und ggf. weitere Bereiche benötigt, die zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht planbar sind.

 

Die Kosten für die Maßnahmen im Bereich Geh- und Radwegbeleuchtung (Teil IV) werden voraussichtlich ungefähr 400.000 € betragen. Diese Kosten werden vollständig in einem eigenen Budget im Haushalt 2023 abgewickelt und finanziert. Die Erwähnung der Kosten erfolgt an dieser Stelle nachrichtlich.

 

 

D) Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Die Erneuerung der Beleuchtung in den betrachteten Abschnitten unterstützt den Klimaschutz, indem die alten Leuchtmittel durch neue, energieeffiziente und klimafreundliche ersetzt werden. Diese beleuchten gezielter als die bisher genutzten die zu sichernden Verkehrsflächen, so dass z. B. die Irritation von Insekten im Vergleich zum derzeitigen Zustand reduziert wird.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Maßnahmenliste 2023

Anlage 2: Konzeptbestandteile lt. Straßen- und Wegekonzept – Abschnitt Straßenbeleuchtung

Anlage 3 bis 36: Lagepläne der Maßnahmenbereiche