Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt
1)
das Straßen- und Wegekonzept - Prioritätenliste
zum Ausbau der Straßenbeleuchtung (Anlage 1) für die Maßnahmen in 2023 und
vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen 2024 für die Maßnahmen in 2024.
2)
die
Verbesserung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung für folgende Projekte
einschließlich der Ausführungsbeschreibung:
a)
Fasanenstraße
mit Eulenstraße9 - 20 Jägerstraße Meisenstraße
b)
Meisenstraße Eulenstraße Zur Heide
c)
Wienkerskamp Meisenstraße Zur Heide
d)
Friedrich-Ebert-Ring
Servatiistraße Rolandstraße
e)
Steinfurter
Straße Beethovenstraße Quellenstraße
f)
Burrichterstraße Friedhofstraße Schützenstraße
g)
Franzstraße Dreierwalder
Straße Peterstraße
h)
Sesenheimweg Schäfergasse Wendehammer
i)
Veenstraße Gröningstraße Alte Bahnhofstr.
j)
Wilhelmstraße Lindenstraße Krumme Straße
k)
Felsenstraße Nadigstraße Dutumer Straße
l)
Felsenstraße
- Stichwege Flurstücke 171, 173 und 174
m)
In den
Wiesen
(mit Stichweg) Dutumer
Straße Wendehammer
n)
Felsenstraße Dutumer Straße Ludwig-Dürr-Str.
o)
Fliederweg Ludwig-Dürr-Str. Felsenstr.
p)
Felsenstraße
mit Nelken-,
Tulpen-, Schneeglöckchen-
und Edelweißweg Fliederweg Edelweißweg
q)
Hörstkamp Münsterstraße Hafenbahn
r)
Münsterstraße Hörstkamp Hovestraße
s)
Welkinghove Münsterstraße Hovestraße
t)
Hafenbahn Karolinenstraße Bahnunterführung
u)
Karolinenstraße Hafenbahn Wendehammer
v)
Hedwigstraße Hafenbahn Wendehammer
w)
Am
Bauhof Münsterlanddamm Wendehammer
x)
Tichelkampstraße Breite Straße Catenhorner Str.
y)
Pappelstraße
Tichelkampstr. Catenhorner Str.
z)
Görresstr./Hauenhorster
Str. Catenhorner Str. Anne-Frank-Str.
aa)
Mittelstraße Catenhorner Str. Breite Str.
bb)
Darbrockstraße
Mittelstraße Bühnertstraße
cc)
Breitestraße
Lindenstr.
Tichelkampstr. Beethovenstr.
dd)
Bühnertstraße
Catenhorner Str. Im Sundern
ee)
Waldmarkstraße
Liegnitzer Weg Eckenerstraße
ff)
Eckenerstraße
Stettiner Straße Waldmarkstraße
3)
für die
Maßnahmen unter 2) a) bis ff) eine schriftliche Information an die Anlieger
über die vorgesehenen Arbeiten zu versenden.
Begründung:
A)
Anlass
für den Beschluss der Maßnahmenliste
Im März 2021 wurde mit dem Beschluss aus der Vorlage 122/21 das
grundlegende Straßen- und Wegekonzept und im Mai 2021 die zugehörige
Prioritätenliste zur
Straßenbeleuchtung (Vorlage 209/21) beschlossen.
Mit der vorliegenden Vorlage sollen für den Abschnitt Straßenbeleuchtung
die Maßnahmenliste für das Jahr 2023 und bereits Teile für 2024 und die
Beleuchtungsprojekte für beitragsfähige Maßnahmen in den Jahren 2023 und 2024
beschlossen werden.
B) Erläuterungen zu den Beschlüssen
In allen hier betrachteten Bereichen bedarf die Beleuchtung im Ganzen
oder in Teilen einer Erneuerung. Für die allgemeinen Beweggründe und die
generelle Vorgehensweise wird auf die Vorlage 122/21 Straßen- und Wegekonzept –
Abschnitt Straßenbeleuchtung – verwiesen.
Zu Beschluss 1) Maßnahmenliste
Zu allen Maßnahmen findet sich in der als Anlage 1 beigefügten Liste
eine kurze Übersicht der vorgesehenen Arbeiten und die Einschätzung der
Bauverwaltung, ob Straßenbaubeiträge nach dem KAG erhoben werden können. Auch
findet sich hier eine Einordnung, welcher Konzeptbestandteil (Anlage 2)
ursächlich für die Maßnahme ist.
Für alle Maßnahmen der Teile I bis III, bei denen sichtbare Veränderungen an den Leuchten durchgeführt werden sollen,
sind dieser Vorlage Lagepläne
(Anlagen 3 bis 36) beigefügt. Bei reinen Kabelerneuerungsmaßnahmen wird darauf
verzichtet.
Für den Teil IV wird im Rahmen dieser Vorlage auf das Beifügen von
Maßnahmenplänen verzichtet.
Für die möglichen Beitragsmaßnahmen
in den Umsetzungsjahren 2023 und 2024 folgen im Abschnitt Erläuterungen zu
Beschluss 2) ausführliche Maßnahmenbeschreibungen.
Diese sind nach § 8 Kommunalabgabengesetz NW für die Beitragserhebung
erforderlich.
Aufgrund einiger größerer Maßnahmen im Maßnahmenteil I können in diesem
Jahr keine Maßnahmen aus den Teilen II und III umgesetzt werden. Diese werden
bereits für die Umsetzung im kommenden Jahr beschlossen.
Die Maßnahmenliste gliedert sich in vier Teile.
Teil I beinhaltet in erster Linie Maßnahmen, die
aufgrund von Arbeiten der Stadtwerke oder der Technischen Betriebe Rheine an
anderen Teilen der Leitungssysteme (z. B. Gas, Wasser, Kanalisation)
durchgeführt werden, da dort das in der Regel ebenfalls erneuerungsbedürftige
Beleuchtungskabel zu günstigen Konditionen mit erneuert werden kann.
Ebenso in diesen Abschnitt fallen Maßnahmen, die z. B. aufgrund von
Veränderungen im Umfeld (Grundstücksverkäufe, neue Bebauungen, Änderungen an
der Verkehrsführung ohne bauliche Maßnahmen) zur Erhaltung der
Funktionsfähigkeit des Beleuchtungsnetzes erforderlich oder sinnvoll werden.
Diese Maßnahmen werden gegebenenfalls durch Veränderungen an der
Ausstattung mit Leuchten (Standortveränderungen, Verdichtung) ergänzt. In
diesem Jahr ist das im Bereich der Steinfurter Straße, die vollständig zur
Fahrradstraße werden soll (s. Vorlage 180/23 aus dem BaMo vom 11.05.2023),
vorgesehen.
In diesem Maßnahmenteil (Teil I)
werden von insgesamt zwölf Projekten fünf
Maßnahmen als beitragsfähig eingestuft.
Teil II der Maßnahmenliste beinhaltet Maßnahmen,
bei denen der Austausch veralteter Leuchtenköpfe systematisch vorangetrieben
wird. Im ersten Schritt sollen die sehr anfälligen Leuchten einer zylindrischen
Leuchtenform getauscht werden, die sich nach mehreren Jahrzehnten in der
Wartung als sehr anfällig erweisen und eine Ersatzteilbeschaffung für
Reparaturen nicht mehr möglich ist. Die eingebauten Leuchtmittel sind veraltet.
Im kommenden Jahr sollen hier die Leuchten in den noch verbleibenden
Bereichen ausgetauscht und aufgrund der häufig sehr großen Abstände weitere
Leuchten aufgestellt werden. In einigen Fällen ist außerdem eine Verschiebung
bestehender Standorte vorgesehen.
Der zweite Schritt nach dem Tausch der Sonderform-Leuchten ist der
Austausch von Vulkanleuchten gegen LED-Leuchten. Hier werden im kommenden Jahr
Maßnahmen gewählt, in denen ohnehin die Wartung der Leuchten durchzuführen ist.
Dadurch können –wie auch schon in den vergangenen Jahren im Maßnahmenteil II-
Zusatzkosten vermieden werden. In den meisten Abschnitten sollen lediglich die
Köpfe erneuert werden, da die Abstände angemessen und auch die vorhandenen
Masten noch funktionsfähig sind. In einigen Bereichen ist aber aufgrund der
sehr großen Abstände eine Verdichtung der Abstände zur besseren Ausleuchtung
sinnvoll. Hier erfolgt dann häufig auch der Tausch der Masten, um eine
Gleichmäßigkeit zu gewährleisten.
Elf von dreizehn in dieser Vorlage betrachteten Maßnahmen des Jahres 2024 im Maßnahmenteil II werden als beitragsfähig eingestuft.
Teil III beinhaltet weitestgehend Maßnahmen, bei
denen derzeit Peitschenleuchten mit einer Höhe von 7,50 m vorhanden sind.
Da die eingebauten Langfeldleuchten veraltet und auch teilweise in schlechtem
Zustand sind, sollen die Mastanbauteile gegen LED-Elemente getauscht werden.
Im kommenden Jahr sollen wie bereits in den Vorjahren die Leuchten
erneuert werden, die in diesem Jahr zur Wartung anstehen, so dass im Zuge der
turnusmäßigen Wartungsanfahrt der Tausch erfolgen kann. So können Zusatzkosten
vermieden werden.
Bei diesen Maßnahmen ist i. d. R. keine Verdichtung der Leuchtenabstände
vorgesehen. Es werden lediglich die alten Langfeldleuchten gegen
LED-Leuchtenköpfe getauscht; in Einzelfällen ist ein Tausch von Masten
vorzunehmen.
Von allen siebzehn in dieser Vorlage behandelten Maßnahmen des Jahres
2024 im Maßnahmenabschnitt III
werden sechzehn Maßnahmen als beitragsfähig eingestuft.
Im Teil IV sind Maßnahmen im
Bereich Geh- und Radwegbeleuchtung aufgelistet, die bereits in der Sitzung vom
09.06.2022 (Vorlage 228/22) beschlossen wurden. Inhalt dieser Maßnahmen ist die
Verbesserung der Verkehrssicherheit für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer
wie Fußgänger und Radfahrer. Die Kosten für diese
Geh-Radwegbeleuchtungsmaßnahmen belaufen sich voraussichtlich auf insgesamt
etwa 400.000 €.
Die finanzielle Berücksichtigung der anfallenden Kosten erfolgt über ein
eigens hierfür geschaffenes Budget im Jahr 2023. Die Beantragung von
Fördermitteln aus dem Sonderprogramm
„Stadt und Land“ hierfür hat stattgefunden.
Die Maßnahmen werden in dieser Vorlage bei den finanziellen Auswirkungen
NICHT berücksichtigt, sondern lediglich nachrichtlich aufgeführt.
Zu Beschluss 3)
Ausführungsbeschreibungen (zu den Beitragsmaßnahmen)
Maßnahmen im Jahr 2023:
a) Fasanenstraße mit Eulenstraße 9-20 von
Jäger- bis Meisenstraße (s. Anlage 3)
Im hier
betrachteten Bereich sind aktuell sieben rundumstrahlende Leuchten (Vulkan)
vorhanden. Die derzeit vorfindbaren Abstände sollen deutlich reduziert werden,
so dass eine Verdichtung und damit einhergehend Standortveränderungen
stattfinden sollen. Nach Durchführung der Maßnahme sollen hier elf 6 m
hohe Masten mit einheitlicher LED-Bestückung für eine gleichmäßigere und
einheitliche Beleuchtung der Verkehrsfläche sorgen. Hier erfolgen auch Arbeiten
am Beleuchtungskabel.
Die Kosten
für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 40.460 €.
b) Meisenstraße von Eulenstraße bis Zur
Heide (s. Anlage 3/4)
Im betrachteten Abschnitt befinden sich aktuell drei
rundumstrahlende Leuchten (Vulkan) auf 4 m Masten und eine Raute auf einem
6m Mast. Die Abstände sollen für eine bessere Ausleuchtung im Zuge der Maßnahme
optimiert werden, so dass neue Standorte erforderlich werden und einige
Standorte verschoben werden müssen. Nach Durchführung der Maßnahme sind fünf
LED-Leuchten auf 6 m Masten vorgesehen. Hier erfolgen auch kleinere Arbeiten am Beleuchtungskabel.
Die Kosten
für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 13.090 €.
c) Wienkerskamp von Meisenstraße bis Zur
Heide (s. Anlage 5)
Im betrachteten Abschnitt befinden sich aktuell neun
rundumstrahlenden Leuchten (Vulkan) auf 4 m Masten. Zur Verbesserung der
Ausleuchtung sollen die Standorte verdichtet und optimiert werden. Um eine
Einheitlichkeit zu erreichen werden alle 13 neuen Standorte 6 m Masten mit
LED-bestückten Köpfen erhalten. Hier
erfolgen auch Arbeiten am Beleuchtungskabel.
Die Kosten
für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 43.435 €.
d) Friedrich-Ebert-Ring von Servatii- bis
Rolandstraße (s. Anlage 6)
Von den Arbeiten in diesem Abschnitt sind 13
Peitschenleuchten mit einer Höhe von etwa 7,50 m betroffen. Voraussichtlich
brauchen zwei Leuchten einen neuen Mast. Alle Leuchten sollen einen neuen
Leuchtenkopf mit LED-Bestückung erhalten. Die Standorte sollen unverändert
bleiben. Hier erfolgen auch Arbeiten
am Beleuchtungskabel.
Für diese Maßnahme ist mit Kosten in Höhe von etwa 64.260 € zu rechnen.
e) Steinfurter Straße von Beethovenstraße
bis Quellenstraße (s. Anlage 9)
An der Steinfurter Straße befinden sich im betrachteten Bereich insgesamt 18 Leuchten; die meisten sind etwa 4,50 m hohe Peitschenleuchten. Vereinzelt sind Ellipsenleuchten oder Rautenleuchten vorhanden.
Alle Leuchten sollen aufgrund der Einheitlichkeit durch etwa 6 m hohe baugleiche LED-Leuchten ersetzt werden. Im Abschnitt Beethoven- bis Zeppelinstraße werden die Standorte nahezu vollständig unverändert bleiben, da die Abstände ausreichend sind. Im Bereich Zeppelinstraße bis Quellenstraße soll eine Verdichtung der Standorte stattfinden, da die Abstände hier sehr groß sind.
Hier sind
voraussichtlich auch Arbeiten am Beleuchtungskabel erforderlich.
Nach Durchführung der Maßnahme werden 22 LED-Leuchten für eine angemessene Ausleuchtung der Verkehrsfläche sorgen.
Die Kosten
für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 45.220 €.
Maßnahmen im
Jahr 2024:
Für
Maßnahmen f) bis j):
Bei diesen
Maßnahmenabschnitten sind noch Leuchten der sehr anfälligen zylindrischen
Sonderform vorhanden, die durch neue LED-Leuchten auf 6m-Masten ersetzt werden
sollen. Da die Abstände häufig sehr groß sind, sollen diese optimiert werden.
Hierzu findet i. d. R. eine Verdichtung der Standorte häufig auch unter
Beibehaltung bestehender Standorte statt. Auch an den bestehenden Standorten
werden aufgrund der Einheitlichkeit die Masten getauscht. Die unverbindlichen neuen
Standorte sind den anliegenden Plänen zu entnehmen. Es sind für diese Maßnahmen
häufig auch Arbeiten am Beleuchtungskabel erforderlich.
f) Burrichterstraße von Friedhofstraße bis
Schützenstraße (s. Anlage 10)
Vor
Durchführung der Maßnahme sind in diesem Abschnitt vier Leuchten vorhanden.
Nach der Durchführung sollen sechs Leuchten für eine bessere Ausleuchtung
sorgen.
Die Kosten
für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 16.660 €.
g) Franzstraße von Dreierwalder Straße bis
Peterstraße (s. Anlage 11)
Vor Durchführung der Maßnahme sind in diesem Abschnitt sechs Leuchten vorhanden. Nach der Durchführung sollen sieben Leuchten für eine bessere Ausleuchtung sorgen.
Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 20.825 €.
h) Sesenheimweg von Schäfergasse bis Wendehammer
(s. Anlage 12)
Vor Durchführung der Maßnahme sind in diesem Abschnitt sechs Leuchten vorhanden. Nach der Durchführung sollen neun Leuchten für eine bessere Ausleuchtung sorgen.
Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 27.965 €.
i) Veenstraße von Gröningstraße bis Alte
Bahnhofstraße (s. Anlage 13)
Vor Durchführung der Maßnahme sind in diesem Abschnitt drei Leuchten vorhanden. Nach der Durchführung sollen ebenfalls drei Leuchten für eine bessere Ausleuchtung sorgen.
Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.760 €.
j) Wilhelmstraße von Lindenstraße bis
Krumme Straße (s. Anlage 14)
Vor Durchführung der Maßnahme sind in diesem Abschnitt zwei Leuchten vorhanden. Nach der Durchführung sollen fünf Leuchten für eine bessere Ausleuchtung sorgen.
Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 16.660 €.
Für Maßnahmen k) bis p):
Bei diesen Maßnahmenabschnitten
sind weitestgehend rundumabstrahlende Leuchten (Vulkan) vorhanden, die durch
neue LED-Leuchten ersetzt werden sollen. Sind andere Leuchtentypen vorhanden,
werden diese ebenfalls getauscht. In der Regel erfolgt keine Verdichtung der
Standorte, sondern es wird lediglich eine Vereinheitlichung und Erneuerung der
Leuchtenköpfe vorgenommen. Auch an den bestehenden Standorten werden vereinzelt
aufgrund der Einheitlichkeit die Masten getauscht. Die unverbindlichen neuen
Standorte sind den anliegenden Plänen zu entnehmen. Es sind für diese Maßnahmen
in einigen Fällen auch geringfügige Arbeiten am Beleuchtungskabel erforderlich.
k) Felsenstraße von Nadigstraße bis Dutumer
Straße (s. Anlage 15)
Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung sieben Leuchten vorhanden.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.400 €.
l)
Felsenstraße
- Stichwege Flurstücke 171, 173 und 174 (s. Anlage 16)
Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung sieben Leuchten vorhanden. In den Stichwegen Flurstück 171 und 173 stehen jeweils zwei Leuchten. Im Stichweg Flurstück 174 stehen drei Leuchten.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich insgesamt auf etwa 5.355 €.
m)
In den Wiesen von Dutumer Straße bis
Wendehammer (mit Stichweg)
(s. Anlage 17)
Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung fünf Leuchten vorhanden.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.165 €.
n) Felsenstraße von Dutumer Straße bis
Ludwig-Dürr-Str. (s. Anlage 18)
Vor Durchführung der Maßnahme sind in diesem Abschnitt fünf Leuchten vorhanden. Da die Abstände sehr groß sind und die Felsenstraße in diesem Bereich eine hohe Bedeutung u. a. für den Fahrradverkehr auch im Zusammenhang mit Schulwegen hat, soll zur Erhöhung der Sicherheit eine Verdichtung der Standorte stattfinden. Nach der Durchführung der Maßnahme sollen elf Leuchten für eine bessere Ausleuchtung sorgen.
Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 15.470 €.
o) Fliederweg von Ludwig-Dürr-Str.bis
Felsenstr. (s. Anlage 19)
Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung fünf Leuchten vorhanden.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 7.140 €.
p) Felsenstraße mit Nelken-, Tulpen-,
Schneeglöckchen- und Edelweißweg von Fliederweg bis Wellenbrink (s. Anlage 19)
Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Bereich auch nach der Durchführung vierzehn Leuchten vorhanden.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 10.710 €.
Für Maßnahmen q) bis ff):
Bei diesen Maßnahmenabschnitten sind weitestgehend Peitschenleuchten mit einer Höhe von 7,50 m vorhanden. Die derzeit vorhandenen Anbauteile mit Langfeldleuchten sollen gegen LED-Elemente getauscht werden. Bei diesen Maßnahmen ist i. d. R. keine Verdichtung der Leuchtenabstände vorgesehen. Es werden lediglich die alten Langfeldleuchten am bestehenden Standort gegen LED-Leuchtenköpfe getauscht. Voraussichtlich ist in Einzelfällen ein Tausch von Masten vorzunehmen. Arbeiten am Beleuchtungskabel sind in diesem Abschnitt nicht zu erwarten.
q) Hörstkamp von Münsterstraße bis
Hafenbahn (s. Anlage 20)
Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Bereich auch nach der Durchführung sechzehn Leuchten vorhanden.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 11.305 €.
r)
Münsterstraße
von Hörstkamp bis Hovestraße (s. Anlage 21)
Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung acht Leuchten vorhanden.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 5.355 €.
s) Welkinghove von Münsterstraße bis
Hovestraße (s. Anlage 22)
Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung zwei Leuchten vorhanden.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 1.000 €.
t) Hafenbahn von Karolinenstraße bis
Bahnunterführung (s. Anlage 23)
Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung drei Leuchten vorhanden.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 1.785 €.
u) Karolinenstraße von Hafenbahn bis Wendehammer (s. Anlage 24)
Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung sechs Leuchten vorhanden.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.165 €.
v) Hedwigstraße von Hafenbahn bis
Wendehammer (s. Anlage 25)
Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung sieben Leuchten vorhanden.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.760 €.
w) Am Bauhof von Münsterlanddamm bis
Wendehammer (s. Anlage 26)
Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung zehn Leuchten vorhanden.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 7.140 €.
x) Tichelkampstraße von Breite Straße bis
Catenhorner Str. (s. Anlage 27)
Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung zwölf Leuchten vorhanden.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 8.330 €.
y) Pappelstraße von Tichelkampstr. bis
Catenhorner Str. (s. Anlage 28)
Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung drei Leuchten vorhanden.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 1.785 €.
z) Görresstr./ Hauenhorster Str. von
Catenhorner Str. bis Anne-Frank-Str.
(s. Anlage 29)
Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung zwanzig Leuchten vorhanden.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 11.900 €.
aa)Mittelstr. von Catenhorner Str. bis
Breite Str. (s. Anlage 31)
Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung 28 Leuchten vorhanden.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 20.230 €.
bb)Darbrockstr. von Mittelstraße bis Bühnertstraße (s. Anlage
32)
Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung elf Leuchten vorhanden.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 7.735 €.
cc)Breitestr. von Lindenstr. / Tichelkampstr. bis
Beethovenstr. (s. Anlage 33)
Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung vierzehn Leuchten vorhanden.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 10.115 €.
dd)Bühnertstr. von Catenhorner Str. bis Im Sundern (s. Anlage 34)
Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung fünfzehn Leuchten vorhanden.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 10.710 €.
ee)Waldmarkstr. von Liegnitzer Weg bis
Eckenerstraße (s. Anlage 35)
Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung sieben Leuchten vorhanden.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.760 €.
ff) Eckenerstr. von Stettiner Str. bis Waldmarkstr. (s. Anlage 36)
Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung vier Leuchten vorhanden.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 1.785 €.
Zu Beschluss 3)
Anliegerinformation zu den Beitragsmaßnahmen
Durch die in allen hier betroffenen Maßnahmen zum Einsatz kommenden
LED-Leuchten (12 W bis 26 W) wird eine Erneuerung der Beleuchtung
erreicht.
Bei der Erneuerung von Straßenbeleuchtungen handelt es sich um
geringfügige Straßenausbaumaßnahmen. Gemäß § 8 a Abs. 4 KAG kann ausnahmsweise
von der Durchführung einer verbindlichen Anliegerversammlung abgesehen werden,
wenn es sich um eine nur geringfügige Straßenausbaumaßnahme handelt. In diesem
Fall kann die verbindliche Anliegerversammlung durch Beschluss der kommunalen
Vertretung durch ein anderes Beteiligungsverfahren ersetzt werden.
Dieses Beteiligungsverfahren soll bei den betroffenen Maßnahmen (unter
Beschluss 2) durch die schriftliche
Information an die beitragspflichtigen Anlieger erfolgen. Mit dieser
Information erhalten die Anlieger die Möglichkeit, sich bei einem
Ansprechpartner nach der Maßnahme zu erkundigen und etwaige Bedenken zu äußern.
Eine Offenlage wird an dieser Stelle nicht für erforderlich gehalten, da die
Standorte der Leuchten meistens nahezu unverändert bleiben. Sollten dennoch
Einwendungen oder Änderungswünsche aufkommen, können diese mit dem in der
Information genannten Ansprechpartner und weiteren Beteiligten aufgenommen und
ggf. berücksichtigt werden. Ein Abwägungsbeschluss im Bau- und
Mobilitätsausschuss ist nicht vorgesehen.
C) Finanzierung
Die Kosten
für alle hier unter den Teilen I bis III
vorgeschlagenen Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt etwa 585.000 €.
Für das laufende Jahr 2023 sind Kosten von annähernd 324.000 € zu erwarten (alles Teil I; konsumtiv UND investiv).
Die für das Jahr 2024 mit dieser Maßnahmenliste
bereits beschlussfähigen Maßnahmen verursachen zu erwartende Gesamtkosten von ca. 261.000 € (Teile II und III;
investiv).
Ziel sollte es sein, das jährliche Budget der investiven Mittel zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024 ff. von derzeit 150 T€ auf 250 T€ zu erhöhen, da mittelfristig weitere Leuchtmittel nicht mehr beschafft werden können.
Die finanziellen Mittel für 2023 stehen in ausreichender Weise zur Verfügung. Die unter 2) beschriebenen Maßnahmen werden voraussichtlich nach dem KAG mit den Anliegern abgerechnet, d. h. es werden Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG NW) für diese Projekte erhoben.
Es werden für das Jahr 2023 Beitragseinzahlungen in Höhe von ca. 108.110 € anfallen. Für 2024 beträgt diese Höhe voraussichtlich etwa 133.000 €.
Aus Gründen der Haushaltsführung wird die finanzielle Abwicklung für die hiervon betroffenen Maßnahmen bei den genannten Projekten erfolgen.
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge, KAG) vom 3. Mai 2022 wurde am 11.5.2022 im Ministerialblatt des Landes NRW verkündet und ersetzt den gleichnamigen Runderlass vom 25.10.2021. Die Richtlinie tritt am 12.5.2022 in Kraft und am 31.12.2026 außer Kraft.
Mit dieser Förderrichtlinie wird die Förderhöhe des Anliegeranteils für straßenausbaubeitragspflichtige Maßnahmen von 50 auf 100 Prozent angehoben. Der Anliegeranteil wird also im Ergebnis auf null € reduziert.
Der auf den einzelnen Anlieger (Beitragspflichtigen) entfallende Straßenbaubeitrag ist – wie bisher auch – zu berechnen und dann im Bescheid auf null Euro zu mindern. Hintergrund ist, dass kein Anspruch auf Förderung besteht und daher im Zweifelsfalle die Anliegerinnen und Anlieger gemäß § 8 KAG NRW zur Zahlung heranzuziehen wären. Die Stadt Rheine wird die Beitragsbescheide erst nach Bewilligung der Förderung an die Beitragspflichtigen übersenden. Bisher wurden die beantragten Förderungen auch in voller Höhe bewilligt.
Für das Jahr 2024 sollen die erforderlichen Mittel im Zuge der Haushaltberatungen für den Haushalt 2024 zur Verfügung gestellt werden. Neben den mit dieser Maßnahmenliste in den Teilen II und III bereits beschlossenen Maßnahmen werden noch Mittel für Projekte im Maßnahmenbereich I (z. B. Nutzung von Synergien mit der EWR und aktuelle Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der TBR) und ggf. weitere Bereiche benötigt, die zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht planbar sind.
Die Kosten für die Maßnahmen im Bereich Geh- und Radwegbeleuchtung (Teil IV) werden voraussichtlich ungefähr 400.000 € betragen. Diese Kosten werden vollständig in einem eigenen Budget im Haushalt 2023 abgewickelt und finanziert. Die Erwähnung der Kosten erfolgt an dieser Stelle nachrichtlich.
D)
Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Die Erneuerung der Beleuchtung in den betrachteten Abschnitten
unterstützt den Klimaschutz, indem die alten Leuchtmittel durch neue,
energieeffiziente und klimafreundliche ersetzt werden. Diese beleuchten
gezielter als die bisher genutzten die zu sichernden Verkehrsflächen, so dass
z. B. die Irritation von Insekten im Vergleich zum derzeitigen Zustand
reduziert wird.
Anlagen:
Anlage 1: Maßnahmenliste 2023
Anlage 2: Konzeptbestandteile lt. Straßen- und Wegekonzept – Abschnitt Straßenbeleuchtung
Anlage 3 bis 36: Lagepläne der Maßnahmenbereiche