Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat der Stadt Rheine erteilt den Organen der
Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz
Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2022 Entlastung.
2.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 8 Abs. 2
Buchst. g) SpkG NRW, den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 348.766,03
Euro in voller Höhe in die Sicherheitsrücklage einzustellen (§ 25 Abs. 1
Buchst. c))
Begründung:
Der Jahresabschluss der
Stadtsparkasse Rheine für das Jahr 2022 schließt mit einer Bilanzsumme von
1.682.680.516,99 EUR ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss und Bilanzgewinn
beträgt 348.766,03 EUR.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW soll der Jahresüberschuss und Bilanzgewinn in voller Höhe in die Sicherheitsrücklage eingestellt werden.
Der Jahresabschluss 2022 sowie der Lagebericht dazu sind von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine hat in seiner Sitzung am 7. Juni 2023 den Lagebericht und den Jahresabschluss wie oben erläutert festgestellt.
Anlage:
Jahresabschluss zum 31.12.2022