Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss von vier
öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zur Wasserrettung durch die Freiwillige
Feuerwehr der Stadt Rheine. Im Einzelnen sollen diese Vereinbarungen mit den
Gemeinden Mettingen und Wettringen sowie den Städten Emsdetten und Ochtrup
geschlossen werden.
Begründung:
Die Feuerwehr
Rheine unterhält eine Sondereinsatzgruppe (SEG) „Wasserrettung“, bestehend aus
einer Bootsgruppe und einer Tauchergruppe, um bei Unglücksfällen an stehenden
oder fließenden Gewässern den rechtlichen Grundlagen des Gesetzes über den
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) entsprechend
reagieren zu können. Die Einheit umfasst hierfür speziell qualifizierte und
sich ständig fortbildende ehren- und hauptamtliche Mitglieder der Feuerwehr
Rheine. Zudem hält die Stadt Rheine hierzu eine umfangreiche Ausrüstung zur
Wasserrettung bzw. -bergung vor, die den Notwendigkeiten des Einsatzspektrums
entspricht. Die sich aus dieser Vorhaltung ergebenden, einsatzunabhängigen
Kosten (gegenwärtig 0,23 €/Einwohner Kreis Steinfurt) hat die Stadt Rheine
bisher alleine getragen, obwohl die SEG „Wasserrettung“ nicht nur auf dem
eigenen Stadtgebiet, sondern auch für andere Städte und Gemeinden des Kreises
Steinfurt tätig ist. Hierzu haben die Feuerwehren dieser Kommunen in ihren jeweiligen
Alarm- und Ausrückeordnungen entsprechende Regelungen zur Anforderung der SEG
der Feuerwehr der Stadt Rheine hinterlegt.
Es ist nun
beabsichtigt, mit den entsprechenden Kommunen jeweils einzelne
öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zu schließen, mit denen sie an der
Bereitstellung der Ressourcen der Feuerwehr der Stadt Rheine für die Einsätze
auf ihren jeweiligen Stadt- und Gemeindegebieten beteiligt werden.
Die Wirksamkeit
jeder öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf hierzu der Genehmigung durch
die Kommunalaufsicht des Kreises Steinfurt.
Anmerkung:
Gemäß § 6 der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen verpflichten sich die Kommunen sich
anteilig an den jährlichen Vorhaltekosten für die Wasserrettung zu beteiligen.
Aufgrund der jeweiligen Einwohnerzahlen gemäß Statistik Landesbetrieb IT.NRW
(Stand 31.12.2022) sind für das Kalenderjahr 2024 folgende Kostenbeiträge zu
leisten:
1.)
Stadt
Emsdetten (36.354
Einwohner) = 8.361,42 €,
2.)
Stadt
Ochtrup (20.230
Einwohner) = 4.652,90 €,
3.)
Gemeinde
Mettingen (12.000
Einwohner) = 2.760,00 €,
4.)
Gemeinde
Wettringen (8.314 Einwohner) = 1.912,22 €.
Anlagen:
Anlage 1: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wasserrettung mit der Stadt Emsdetten
Anlage 2: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wasserrettung mit der Stadt Ochtrup
Anlage 3: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wasserrettung mit der Gemeinde Mettingen
Anlage 4: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wasserrettung mit der Gemeinde Wettringen
Anlage 5: Tabellarische Aufstellung der Vorhaltekosten für
die Wasserrettung