Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss von vier öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zur Wasserrettung durch die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Rheine. Im Einzelnen sollen diese Vereinbarungen mit den Gemeinden Mettingen und Wettringen sowie den Städten Emsdetten und Ochtrup geschlossen werden.

 


Begründung:

 

Die Feuerwehr Rheine unterhält eine Sondereinsatzgruppe (SEG) „Wasserrettung“, bestehend aus einer Bootsgruppe und einer Tauchergruppe, um bei Unglücksfällen an stehenden oder fließenden Gewässern den rechtlichen Grundlagen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) entsprechend reagieren zu können. Die Einheit umfasst hierfür speziell qualifizierte und sich ständig fortbildende ehren- und hauptamtliche Mitglieder der Feuerwehr Rheine. Zudem hält die Stadt Rheine hierzu eine umfangreiche Ausrüstung zur Wasserrettung bzw. -bergung vor, die den Notwendigkeiten des Einsatzspektrums entspricht. Die sich aus dieser Vorhaltung ergebenden, einsatzunabhängigen Kosten (gegenwärtig 0,23 €/Einwohner Kreis Steinfurt) hat die Stadt Rheine bisher alleine getragen, obwohl die SEG „Wasserrettung“ nicht nur auf dem eigenen Stadtgebiet, sondern auch für andere Städte und Gemeinden des Kreises Steinfurt tätig ist. Hierzu haben die Feuerwehren dieser Kommunen in ihren jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnungen entsprechende Regelungen zur Anforderung der SEG der Feuerwehr der Stadt Rheine hinterlegt.

 

Es ist nun beabsichtigt, mit den entsprechenden Kommunen jeweils einzelne öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zu schließen, mit denen sie an der Bereitstellung der Ressourcen der Feuerwehr der Stadt Rheine für die Einsätze auf ihren jeweiligen Stadt- und Gemeindegebieten beteiligt werden.

 

Die Wirksamkeit jeder öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf hierzu der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Kreises Steinfurt.

 

Anmerkung:

Gemäß § 6 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen verpflichten sich die Kommunen sich anteilig an den jährlichen Vorhaltekosten für die Wasserrettung zu beteiligen. Aufgrund der jeweiligen Einwohnerzahlen gemäß Statistik Landesbetrieb IT.NRW (Stand 31.12.2022) sind für das Kalenderjahr 2024 folgende Kostenbeiträge zu leisten:

 

1.)    Stadt Emsdetten                             (36.354 Einwohner)     = 8.361,42 €,

2.)    Stadt Ochtrup                                  (20.230 Einwohner)     = 4.652,90 €,

3.)    Gemeinde Mettingen                      (12.000 Einwohner)     = 2.760,00 €,

4.)    Gemeinde Wettringen                       (8.314 Einwohner)     = 1.912,22 €.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wasserrettung mit der Stadt Emsdetten

Anlage 2: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wasserrettung mit der Stadt Ochtrup

Anlage 3: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wasserrettung mit der Gemeinde Mettingen

Anlage 4: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wasserrettung mit der Gemeinde Wettringen

Anlage 5: Tabellarische Aufstellung der Vorhaltekosten für die Wasserrettung