Betreff
Wahl bzw. Verfahren zur Wahl eines/einer Beigeordneten
Vorlage
258/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine wählt Herrn Raimund Gausmann gemäß § 71 Absatz 1 der Gemeindeordnung für eine weitere Wahlzeit von 8 Jahren zum Beigeordneten der Stadt Rheine und stimmt der Anhebung der Besoldung auf B3 zu.


Begründung:

Die achtjährige Amtszeit des Beigeordneten Herrn Raimund Gausmann endet mit Ablauf des 29. Februar 2024.

 

Über die Wahl oder Wiederwahl von Beamten auf Zeit darf gem. § 71 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) frühestens sechs Monate vor dem Freiwerden der Stellen entschieden werden.

 

Gem. § 71 Absatz 1 GO NRW werden Beigeordnete vom Rat gewählt. Über die Wiederwahl entscheidet der Rat durch Wahl nach § 50 Absatz 2 GO NRW. Die Stellen der Beigeordneten sind auszuschreiben, bei Wiederwahl kann hiervon abgesehen werden (§71 Absatz 2 GO NRW).

 

Kommunale Wahlbeamte werden für die Dauer von acht Jahren in das Beamtenverhältnis auf Zeit gewählt (§71 Absatz 1 Satz 3 GO NRW). Sie sind verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen. Die Verpflichtung besteht allerdings nur, wenn die Wahl spätestens 3 Monate vor Ablauf der Amtszeit (somit spätestens am 30. November 2023) erfolgt (§71 Absatz 5 GO NRW). Herr Raimund Gausmann verfügt über die nach § 71 Absatz 3 Satz 1 GO NRW erforderlichen fachlichen Voraussetzungen und Erfahrungen für das Wahlamt.

 

Die Gemeinden dürfen unter Berücksichtigung des Umfangs, der Schwierigkeit und der Bedeutung der Aufgaben die Höchstbesoldungsgruppe für das Amt in Anspruch nehmen, wenn die Wahlbeamtin oder Wahlbeamte in dasselbe Amt wiederberufen ist, in dem sie oder er eine ganze Amtszeit abgeleistet hat (§ 2 Abs. 3 und 4 Eingruppierungsverordnung NRW). Daher soll ab dem 01.03.2024 eine Anhebung der Besoldung von der Besoldungsgruppe B2 nach B3 erfolgen.