Betreff
Kulturpreis der Stadt Rheine
Vorlage
260/23
Aktenzeichen
BdB-061-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturpreis der Stadt Rheine wird an

 

___________________________________________________________ verliehen.

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine verleiht seit 1979 für hervorragende kulturelle Leistungen einen Kulturpreis. Letztmalig wurde der Kulturpreis am 21.05.2022 an Herrn Gerd Cosse für seine Beiträge zur Stadtgeschichte verliehen.

 

Der Kulturpreis wird lt. Richtlinien alle zwei Jahre (gerade Jahre) verliehen. Da auf Grund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in der Zeit von Anfang 2020 bis Frühjahr 2022 der Kulturpreis pausierte und die Verleihung 2022 wieder im Rhythmus stattfand, soll in diesem Jahr eine außerordentliche Kulturpreisverleihung stattfinden.

 

Die Verleihung des Kulturpreises erfolgt auf Grundlage der vom Haupt-, Digital- und Finanzausschuss am 02.03.2021 beschlossenen Richtlinie. Nach dieser Richtlinie entscheidet der Kulturausschuss der Stadt Rheine über die Vergabe. Die Entscheidung wurde durch eine Jury vorbereitet.

Die Jury setzt sich zusammen aus:

·         dem/der Vorsitzende/n des Kulturausschusses

·         je einem Mitglied der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen

·         drei von der Verwaltung benannten Personen, die über Kenntnisse des kulturellen
Lebens in der Stadt Rheine verfügen.

 

Die Jury tagte am 15. August 2023. Die Jurysitzung war nichtöffentlich. Der Kulturausschuss wird in der Sitzung über den Vorschlag der Jury unterrichtet.

 


Anlagen:

Anlage 1: Richtlinien für die Verleihung des Kulturpreises

Anlage 2: Übersicht aller bisherigen Kulturpreisträger

Anlage 3: Nichtöffentliche Anlagen