Betreff
Zügigkeit der Gymnasien
Vorlage
356/07
Aktenzeichen
II-1-40-ree
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Zügigkeit an den Rheiner Gymnasien zur Kenntnis.


Begründung:

 

Die Verwaltung hat mit den Schulleitern der drei Gymnasien und der beiden Berufskollegs (Wirtschaftsgymnasium und Technisches Gymnasium) Ende März 2007 und mit der Bezirksregierung Ende Juni 2007 Gespräche zur Festlegung der Zügigkeit geführt.

 

Dies war darin begründet, dass die Bezirksregierung zuvor die Festlegung der Zügigkeit dringend empfohlen hatte, um die Funktionsfähigkeit und eine angemessene Lehrerversorgung der Schulen zu gewährleisten.

 

Da die Stadt Rheine die Zügigkeit der Gymnasien bislang nicht durch den Schulausschuss und Rat beschlossen hat, hat sie den Vorteil, unter Beachtung der Raumkapazitäten je nach Anmeldezahlen die Eingangsklassen des Emsland-Gymnasiums in einem Jahr dreizügig, im nächsten Jahr vierzügig, des Gymnasiums Dionysianum mal vierzügig, mal fünfzügig, des Kopernikus-Gymnasium mal fünf-, mal sechszügig, das Wirtschaftsgymnasium mal vierzügig, mal fünfzügig zu fahren.

 

Das Technische Gymnasium könnte auch die Eingangsklassen mit unterschiedlichen Zügen fahren, bleibt aufgrund der relativ konstanten Anmeldezahlen aber weiterhin vierzügig. Man richtet pro Fachrichtung (Elektrotechnik, Maschinentechnik, Bautechnik, Ernährungswirtschaft) jeweils eine Klasse ein. 

 

Für die Bezirksregierung ist es als Oberer Schulaufsichtsbehörde aufgrund einer langfristigen Planung der Lehrerzuweisung und des Erreichens großer  Klassen (die maximale Schülerzahl liegt bereits vorher fest) von Vorteil, wenn Gemeinden die Zügigkeit ihrer Schulen beschließen.

 

Für Gemeinden wird dadurch die Raumplanung erleichtert, schafft aber Probleme bei der Ablehnung von Schülern, welche die Voraussetzung zum Besuch eines Gymnasiums erfüllen. Es ist dabei nicht zulässig, vorrangig Schülerinnen und Schüler aus dem eigenen Wohnort aufzunehmen, wenn für Schülerinnen und Schüler aus Nachbargemeinden z. B. in Rheine das nächstgelegene Gymnasium ist. U. U. muss per Losentscheid eine Aufnahmeentscheidung getroffen werden. Es kann somit passieren, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit einem sehr guten Notendurchschnitt, welche/r in unmittelbarer Nähe eines Gymnasiums wohnt, aufgrund eines negativen Losentscheids abgelehnt wird.

 

Die Schulleiter der drei Rheiner Gymnasien und der beiden Berufskollegs haben sich in der Besprechung mit der Schuldezernentin und der Schulverwaltung der Stadt Rheine Ende März 2007 dafür ausgesprochen, keine Zügigkeit durch den Schulausschuss und Rat für das Kopernikus-Gymnasium, Gymnasium Dionysianum, Emsland-Gymnasium, das Wirtschaftsgymnasium und das Technische Gymnasium beschließen zu lassen.

 

Die Schulleiter der drei Rheiner Gymnasien halten es für möglich, bei hohen Anmeldezahlen, die lt. Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2008/09 und 2009/10 prognostiziert werden, insgesamt im Stadtgebiet 14 Eingangsklassen und als absolute Ausnahme 15 Klassen einzurichten. Vor und während des Anmeldeverfahrens soll den Eltern mitgeteilt werden, dass kein Anspruch auf den Besuch eines bestimmten Gymnasiums in Rheine besteht.

 

Die Kaufmännischen Schulen – Berufskolleg wollen ebenfalls flexibel auf die Anmeldezahlen für das Wirtschaftsgymnasium reagieren und unter Berücksichtigung der Lehrerstellenzuweisung und der Raumkapazitäten entscheiden, wie viel Klassen eingerichtet werden. Schülern mit schlechtem Notenschnitt soll angeboten werden, innerhalb der Kaufmännischen Schulen eine andere schulische Laufbahn zu durchlaufen.

 

Das Berufskolleg der Stadt Rheine will weiterhin vier Züge anbieten und bei zu hohen Anmeldezahlen in einem Zweig Schülern empfehlen, eine ähnliche Fachrichtung oder eine andere schulische Laufbahn zu wählen.

 

In ihrer Antwort weist die Bezirksregierung auf § 81 (1) Schulgesetz hin, der sagt: „Gemeinden und Kreise, die Schulträgeraufgaben erfüllen, sind verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu die Schulgrößen fest. Sie stellen sicher, dass in den Schulen Klassen nach den Vorgaben des Ministeriums gebildet werden können.“

 

Allerdings könnten nach einer erfolgten Festlegung der Zügigkeiten Ausnahmen bei der Klassenbildung im Einzelfall gemacht werden. Die Bezirksregierung plädierte daher für die direkte Festsetzung der Zügigkeiten für die Rheiner Gymnasien zum Schuljahr 2008/09.

 

Eine einvernehmliche Lösung kann zwischen der Bezirksregierung und der Stadt Rheine erreicht werden, wenn die Zügigkeiten der Rheiner Gymnasien vom Rat nur jeweils für das folgende Schuljahr beschlossen werden.  Die Stadt Rheine könnte dann per Ratsbeschluss von Jahr zu Jahr die Zügigkeit der Schulen entsprechend der Gesamtkapazität von Klassen- und Fachräumen verändern und die Bezirksregierung hätte Planungssicherheit bzgl. der Lehrerversorgung.

 

Sofern der Schulausschuss Zustimmung signalisiert, würde die Verwaltung im Rahmen einer Vorlage für die nächste Schulausschuss- und Ratssitzung für das Schuljahr 2008/09 voraussichtlich folgende Zügigkeiten empfehlen:

 

Emsland-Gymnasium                vierzügig

Gymnasium Dionysianum          fünfzügig

Kopernikus-Gymnasium            sechszügig

Wirtschaftsgymansium              fünfzügig

Technisches Gymnasium           vierzügig