Betreff
Qualitätsdialog mit den Kindertageseinrichtungen: Abschlussbericht 3. Zyklus - Meldepflichten nach § 47 SGB VIII
Vorlage
264/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Abschlussbericht zum 3. Zyklus des Qualitätsdialogs mit den Kindertageseinrichtungen in Rheine zum Thema „Meldepflichten nach § 47 SGB VIII zur Kenntnis.


Begründung:

 

Ausgangslage

Im September 2016 hat der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung beauftragt, den Weg der Qualitätsentwicklung in den Kitas zu konzipieren und voran zu bringen (siehe Vorlage Nr. 013/16). Im jährlichen Zyklus werden ausgewählte Themen bearbeitet und Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung initiiert. Im Jahr 2017 war das Ziel, die Transparenz über das Kitasystem und den Einstieg in die Kita für die Eltern zu erhöhen. 2018 wurde die direkte Arbeit mit den Eltern im Kitaalltag im Rahmen der qualitativen Elternarbeit beleuchtet.

 

Qualitätszyklus 2019 „Meldepflichten nach § 47 Abs. 2 SGB VIII“

Als Thema für den Qualitätszyklus in 2019 hat die AG 78 „Förderangebote in Tageseinrichtungen für Kinder“ die Meldepflichten nach § 47 SGB VIII festgelegt. Aufbauend auf den Ergebnissen der Vorjahre war es Ziel, grundsätzliche Strukturen bzgl. der Kooperation von Jugendamt, Eltern, Trägern und Landesjugendamt zu definieren und abzubilden.

 

Vertreter/-innen der Verbundleitungen, Kitaleitungen, des Jugendamtselternbeirates und des Jugendamtes haben in insgesamt 6 Treffen Ideen diskutiert und wesentliche Anregungen eingebunden. 

 

Im Oktober 2019 fand die Auftaktveranstaltung des neuen Zyklus des Qualitätsdialoges statt. Es gab einen thematischen Einstieg zum Thema Kinderschutz in der Kita und es wurde die Ist-Situation in den Kitas (bereits gut laufende Dinge sowie Bereiche mit Veränderungsbedarf) erhoben. Die Schwerpunkte lagen dabei auf Prävention, Mitwirkung im Kinderschutz, strukturelle Gewährleistung des Kindeswohls und Meldepflichten. In der zweiten Sitzung (Dezember 2019) wurde eine Priorisierung der Themen vorgenommen, von denen die ersten drei Themen bearbeitet werden sollten (Ergebnis: 1. Mitwirkung im Kinderschutz, 2. Prävention: Personaleinsatz, 3. Meldepflichten: Verfahrensabläufe). Aufgrund dessen, dass das Landesjugendamt während der Corona-Krise eine Handreichung zum Umgang mit Meldungen nach dem § 47 SBG VIII entwickelt hat, wurde hier kein weiterer Handlungsbedarf gesehen, weshalb sich folgend auf die Punkte 1 und 2 fokussiert wurde. Das dritte Treffen (im Dezember 2021) erfolgte nach einer zweijährigen Pause, in der die Träger und Kitas vor große Herausforderungen im Rahmen der Corona-Krise gestellt waren. Hier wurden die im Dezember 2019 formulierten Ziele überprüft und angepasst. Im September 2022 erfolgte die vierte Sitzung, in der sich auf das Schwerpunktthema „Kinderschutz in der Kita - Personelle Unterbesetzung / Präventiver Personaleinsatz“ konzentriert wurde. Das übergeordnete Ziel lautet: „Um Eltern transparenter in die Abläufe einer Kita einzubinden, informieren die Kitas die Eltern, dass ein gesetzlicher Personaleinsatz für eine Kita erforderlich ist, dass es fortlaufend zu einer Personalunterbesetzung kommen kann und dass der Träger entsprechende präventive und akute Maßnahmen einleitet“. Hier wurde der bisherige Umgang mit Situationen der personellen Unterbesetzung in Kleingruppen beleuchtet und zusammengetragen sowie Maßnahmen zur Umsetzung der Zielvorstellung gesammelt. Ergebnisse zur Maßnahmenplanung waren bspw. folgende:

 

·         Erstellung eines Infoblatts, welches den Betreuungsverträgen beigefügt wird

·         Integration in die Broschüre „Was ist eine Kita?“ / auf das Plakat

·         Hinweise auf der Homepage der Kitas / der Stadt Rheine / in STEP (als Pop-Up)

·         Ehrlichkeit und Offenheit gegenüber der Elternschaft

·         Integration in das Kinderschutzkonzept

·         Öffentlichkeitsarbeit von offiziellen Stellen

·         Förderung von Verständnis seitens der Familien

·          

Anhand dieser Maßnahmenvorschläge wurde von der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen der Stadt Rheine eine Diskussionsgrundlage in Form eines Informations- und Aufklärungsschreibens zur personellen Unterbesetzung angefertigt. Dieses wurde sodann in der fünften Sitzung diskutiert. Hierfür haben die Teilnehmer/-innen des Qualitätsdialoges in Kleingruppen unterschiedliche Perspektiven (Eltern, Jugendamt, Träger und Verbund-, Sachgebiets-, Team- und Kitaleitungen) eingenommen, mit denen das Schreiben betrachtet werden sollte. Die unterschiedlichen Perspektiven wurden zusammengetragen und das Schreiben entsprechend angepasst und verändert. In der letzten Sitzung des Zyklus wurde das gemeinsam erarbeitete Schreiben nochmals besprochen und anschließend diskutiert, in welchen Ausfertigungen es erstellt (einfache Sprache, Fremdsprachen etc.) und inwieweit veröffentlicht werden soll. Das Schreiben soll / wird im Januar 2024 auf Aktualität und Gültigkeit geprüft.

 

Abschließendes Ergebnis ist ein gemeinsam erarbeitetes, an Eltern und Erziehungsberechtigte gerichtetes, Aufklärungs- und Informationsschreiben des Jugendamtes Rheine mit dem Titel „Kita-Alltag in Zeiten von personeller Unterbesetzung“. Mittels dieses Schreibens soll über Hintergründe, gesetzliche Vorgabe und sich daraus ergebender Konsequenzen bei personeller Unterbesetzung im System Kindertagesbetreuung informiert und sensibilisiert werden.

 

Die Veröffentlichung des Schreibens erfolgt durch die Stadt Rheine auf der städtischen Internetseite, in der Zeitung sowie in der Broschüre „Was ist eine Kita?“

Die Kitas / Träger händigen das Schreiben sowohl allen bestehenden als auch bei

Vertragsabschlüssen den neuen Eltern aus. Ebenso wird es in den Kitas öffentlich ausgehangen und auf den trägereigenen Homepages integriert.

Der Jugendamtselternbeirat veröffentlicht das Schreiben über Facebook.

Ebenfalls wurde das Schreiben inzwischen an das Landesjugendamt gesandt.

 

Das Schreiben ist der Vorlage als Anlage 1 sowie in einfacher Sprache als Anlage 2 beigefügt.