Betreff
Problemlagendarstellung der Träger und Investoren im Bereich der Kindertageseinrichtungen aufgrund aktueller Entwicklungen
Vorlage
266/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur derzeitigen finanziellen Situation der Träger der Kindertageseinrichtungen und der Investoren von Kita-Neubauten zur Kenntnis.

 

2.      Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen über die finanziellen Probleme der Träger der Kindertageseinrichtungen sowie der Investoren zu unterrichten, auf die nicht gegebene Refinanzierung durch das KiBiz hinzuweisen und Abhilfe zu fordern.

 


Begründung:

 

Die derzeitige wirtschaftliche Lage stellt sowohl die Träger der Kindertageseinrichtungen als auch Investoren notwendiger Kita-Baumaßnahmen vor große finanzielle Herausforderungen.

 

 

Problemlage der Träger:

 

Aufgrund der erwirkten Tarifabschlüsse sind die Personalaufwendungen für die Beschäftigten in den Kitas deutlich angestiegen. Eine Berücksichtigung der Tarifsteigerung in den Kindpauschalen erfolgt erst mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. 1,5 Jahren. Über diese Zeitdauer erfahren die Träger keine Refinanzierung über das KiBiz, so dass sie die höheren Personalkosten aus eigenen Mitteln zu tragen haben. Das bringt alle Träger an ihre finanziellen Grenzen. Vor allem kleinere Träger oder solche mit nur einer Kindertageseinrichtung in einem Jugendamtsbezirk sind nicht mehr in der Lage, ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen tarifgerecht zu entlohnen.

 

Dadurch wird der Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen noch stärker befeuert, die Fluktuationen und Vakanzen bei Kita-Mitarbeitenden nehmen zu und das Alltagsgeschäft wird nochmals erschwert.

 

·         Nicht tarifgerechte Entlohnung ist vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels besonders schädlich.

·         Es ist zu befürchten, dass die nicht so finanzstarken Träger Fachkräfte an die finanzstarken Träger verlieren und vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ihre Vakanzen nicht nachbesetzen können.

In der Folge müssten diese Kitas im schlimmsten Fall die Trägerschaft zurückgeben.

 

Die finanzielle Not wurde von Trägern in der AG 78 deutlich zum Ausdruck gebracht und die Bitte ausgesprochen, dies auch im Jugendhilfeausschuss bekannt zu geben.

 

 

 

 

 

Problemlage bei notwendigen Baumaßnahmen:

 

Ebenfalls problematisch stellen sich derzeit die Möglichkeiten für Baumaßnahmen in der Kindertagesbetreuung dar.

 

Die stark gestiegenen Baukosten und die aktuelle Zinsentwicklung erschweren Neubauten für Kindertagesstätten durch Investoren erheblich, da die im KiBiz verankerte Jahresmietpauschale nicht mehr auskömmlich ist.

 

Damit wird es den Kommunen zunehmend unmöglich, die notwendige Anzahl an Betreuungsplätzen vorzuhalten, um den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung zu erfüllen.

 

Einzelne Kommunen sind bereits gezwungen, notwendige Neubaumaßnahmen mit einem kommunalen Baukostenzuschuss zu unterstützen.

 

Ebenso sind Investitionskostenzuschüsse des Landes für den Erhalt und den Ausbau von Betreuungsplätzen der Kitas im Eigentümermodell seit Jahren unverändert. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen sind aufgrund der stagnierten Zuschüsse kaum mehr durchführbar.

 

Eine Anpassung der Landesförderung für Kita-Neubauten und für Instandhaltungsmaßnahmen ist zwingend notwendig.

 

Die zuvor geschilderten Problemlagen im Bereich der Kindertagesbetreuung (steigende Personalkosten, nicht auskömmliche Jahresmietpauschalen und Investitionskostenzuschüsse) machen ein Herantragen an das Landesministerium MKJFGFI NRW notwendig.