und des Engagements der Bürgerinnen und Bürger in Rheine
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat beschließt die als
Anlage beigefügten Leitlinien zur Förderung der Beteiligung und des Engagements
der Bürgerinnen und Bürger in Rheine, verbunden mit einer einjährigen
Pilotphase unter den in der Vorlage beschriebenen Rahmenbedingungen.
2.
Der Rat beauftragt die
Verwaltung, bis zum Abschluss der Haushaltsplanberatungen einen Vorschlag zur
Einrichtung einer Fachstelle Beteiligung und Bürgerengagement zu unterbreiten.
Begründung:
Vorbemerkung
In der Stadt
Rheine sind Bürgerbeteiligung und Engagementförderung ein fester Bestandteil im
Miteinander. Der von der Entwicklungsgruppe erarbeitete Leitlinienentwurf
knüpft somit an das Bestehende an und soll
-
Verlässlichkeit für alle Akteure bieten, indem gemeinsame Regeln
aufgestellt sowie Standards für Prozesse und Strukturen festgeschrieben werden,
-
für mehr Transparenz des Handelns von Politik und Verwaltung sorgen,
-
bei Entscheidungen idealerweise zu mehr gegenseitigem Verständnis und
somit auch zu einer größeren Zufriedenheit im Miteinander beitragen und
somit
-
das Engagement der Einwohner(innen) stärken und die Demokratie fördern!
Neben diesen
Chancen gilt es aber auch die Grenzen von Beteiligung zu bedenken und im Alltag
zu berücksichtigen:
-
Leitlinien sind als Teil der Gestaltung und der Kommunikation innerhalb
der Stadtgesellschaft zu sehen – sie sind keine Selbstläufer.
-
Handlungs- und Gestaltungsspielräume sind endlich und müssen vor Beginn
klar sein und offengelegt werden.
-
In der Umsetzung erfordern Prozesse Offenheit für unterschiedliche
Perspektiven und die Bereitschaft Kompromisse einzugehen.
-
Die Entscheidungspflichten und -rechte der gewählten politischen
Vertretungen können durch Bürgerbeteiligung (außer Bürgerentscheid) nicht
ausgehebelt werden.
Chronologie
des Erarbeitungsprozesses
08.12.2020 Der Rat der Stadt Rheine beschließt,
Leitlinien zur Bürgerbeteiligung unter Mitwirkung der Bürgerschaft sowie Rat
und Verwaltung zu entwickeln.
21.01.2021 Auftaktveranstaltung (Rat u. Verwaltung)
29.10.2021 Vorbereitungsworkshop (Rat, Verwaltung,
Stadtteilbeiräte)
11/2021 Ausschreibung Prozessbegleitung
07.12.2021 Der Rat der Stadt Rheine beschließt,
das Handlungsfeld „Förderung des bürgerschaftlichen Engagements“ bei der
Erarbeitung der Leitlinien mit einzubeziehen und setzt zur Erarbeitung eines
Leitlinienentwurfs eine Entwicklungsgruppe ein.
01-02/2022 Besetzung Entwicklungsgruppe
14.03.2022 Auftaktsitzung Entwicklungsgruppe
26.04.2022 2. Sitzung Entwicklungsgruppe
01.06.2022 3. Sitzung Entwicklungsgruppe
15.12.2022 4. Sitzung Entwicklungsgruppe
23.02.2023 5. Sitzung Entwicklungsgruppe
04-05/2023 Digitales Mitwirkungsangebot für die
Bürgerschaft
25.05.2023 Öffentliche Mitwirkungsveranstaltung
in Präsens
16.08.2023 Abschlusssitzung Entwicklungsgruppe
Bürgerbeteiligung
⇔ Bürgerengagement
Obwohl ein
Unterschied zwischen den Handlungsfeldern Bürgerbeteiligung (Teilnahme an
Prozessen der Stadtentwicklung) und Bürgerengagement (gemeinwohlorientierte,
ehrenamtliche Tätigkeit) besteht, hat es einen Vorteil, sie verbindend in den
Blick zu nehmen. Denn die gemeinsame Betrachtung ermöglicht einen
ganzheitlichen Ansatz zur Lösung von Problemen der lokalen Gemeinschaft in
Rheine, indem ein breites Wissen genutzt und gleichzeitig zum aktiven Mittun
motiviert wird.
Wie im
Leitlinienentwurf beschrieben, haben Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches
Engagement gemeinsam, dass die Bevölkerung sich einbringen und die Gesellschaft
mit Engagement mitgestalten kann. In beiden Handlungsfeldern sollen
interessierte Menschen darin unterstützt werden, sich mit ihren Ideen und
Potentialen im Sinne des Gemeinwohls für die Stadt einzusetzen.
Rolle
der Stadtteilbeiräte
Bereits seit über
20 Jahren nehmen die ehrenamtlichen Mitglieder der Stadtteilbeiräte in Rheine
in ihren Ortsteilen in einem besonderen Maße eine aktive Rolle zur
Mitgestaltung ihres Wohn- und Lebensumfeldes wahr. Sie können als Drehscheibe
für bürgerschaftliches Engagement im jeweiligen Stadtteil gesehen werden. Dies
gilt es weiterhin zu fördern.
In
Beteiligungsverfahren können die Stadtteilbeiräte als Sprachrohr für die
Bewohner(innen) im Stadtteil auftreten. Aufgrund der fehlenden „gewählten“
Legitimation kann ihre Stimme aber nicht als Gesamtmeinung eines Stadtteils
gewichtet werden.
Der jeweilige
Stadtteilbeirat kann aber vor Ort insbesondere bei unentschiedenen oder
umstrittenen Themen die Funktion eines Moderators einnehmen.
Breite
der Beteiligung
Um bei
Beteiligungsverfahren ein möglichst breites Meinungsbild zu erzielen, braucht
es die Mitwirkung aller betroffenen Akteure. Werden die
Beteiligungsangebote nur von wenigen bevorzugten Personen und Gruppierungen
genutzt, sind die Anregungen und Lösungsvorschläge ggf. nur für sie passend.
Keine Berücksichtigung finden dann die Interessen der nicht eingebundenen
Menschen.
Da dies unter
Umständen zur Folge haben kann, dass an Bedarfen vorbei gehandelt wird, gilt
es, diesen Aspekt bei der Auswahl von Beteiligungsinstrumenten und -verfahren
zu berücksichtigen.
Pilotphase als Umsetzungsstart
War der Prozess der Leitlinienentwicklung zur
Festschreibung von Standards wichtig, so liegt der eigentliche Schlüssel in
einer wirksamen Umsetzung. Die Entwicklungsgruppe hat dazu einen
Empfehlungskatalog (siehe Anlage) erarbeitet, der eine konstruktive
Dialogkultur unter den vielfältigen Akteurinnen und Akteuren festigen und
fördern soll.
Für den Umsetzungsstart wird eine einjährige
Pilotphase mit den folgenden Rahmbedingungen empfohlen:
-
In der Pilotphase soll insbesondere
ausprobiert werden, wie praktikabel die Leitlinien sind (insbesondere im
Handlungsfeld Bürgerbeteiligung). Gleichzeitig dient sie als Bewertungsphase,
indem Anpassungen angeregt und ggf. auch bereits vorgenommen werden.
-
Die Pilotphase kann beginnen, wenn zur
Unterstützung eine Fachstelle Bürgerbeteilgung installiert ist.
-
Die bisherige Entwicklungsgruppe fungiert
in dieser Phase im Zusammenspiel mit der Fachstelle Bürgerbeteiligung als
Entscheidungsgremium.
-
Als konkrete Maßnahmen sind in der
Pilotphase vorrangig die Implementierung einer Vorhabenliste (zunächst
ausgehend von Vorhaben, die über Vorlagen in den politischen Gremien beraten
werden) sowie das öffentliche Bekanntmachen der Leitlinien (u. a. in den
Stadtteilbeiräten) zu sehen. Darüber hinaus können erste Beteiligungsprojekte
exemplarisch einem Praxistest unterzogen werden.
-
Da alle Fraktionen sowie die Verwaltung im
Entscheidungsgremium vertreten sind, ist der Informationsfluss untereinander
stets gewährleistet. Sollte in der Pilotphase eine Entscheidung von besonderer
Bedeutung zu treffen sein, ist dies dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
zur Beratung vorzulegen.
Ressourcen
Der im
Leitlinienentwurf aufgeführte Aufgabenumfang einer zu schaffenden Fachstelle
Bürgerbeteiligung kann grundsätzlich nur über einen hauptamtlichen
Stellenanteil sichergestellt werden. Die Bezifferung eines konkreten
Stellanteils ist allerdings erst nach den Erfahrungen der Pilotphase möglich.
Für die
Pilotphase wäre zu prüfen, ob über eine temporäre Aufgabenverlagerung oder über
eine punktuelle Aufstockung von Zeitanteilen die Aufgabenwahrnehmung ermöglicht
werden kann.
Ein Finanzbudget
für Projekte oder Maßnahmen steht in der Pilotphase nicht zur Verfügung.
Sollten Finanzmittel erforderlich sein, ist dies über das Büro des
Bürgermeisters zu kommunizieren. Je nach Art und Umfang erfolgt von dort in
Abstimmung mit den beteiligten Fachabteilungen eine Entscheidung.
Anlagen:
Anlage 1: Leitlinien Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement der Stadt Rheine
Anlage 2: Empfehlungskatalog der Entwicklungsgruppe Leitlinien