Betreff
Neuanlage von Radwegen im Zuge der B 65 in der OD Rheine (zwischen Bahnhofstraße und Matthiasstraße) - MW-Kanalsanierung/-vergrößerung B 65
Vorlage
357/07
Aktenzeichen
FB 5.3 - LK
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Neuanlage von Radwegen und den Bau eines Mischwasserkanals im Zuge des Kardinal-Galen-Rings (B 65).

 


Begründung:

 

Hintergrund und Anliegen:

 

Im Auftrag der Stadt Rheine wurde im Jahr 1999 ein Radverkehrskonzept für die Innenstadt durch das Planerbüro Südstadt, Köln, erstellt, welches ein Netz- und Maßnahmenkonzept für die Radwegeplanung der Hauptrouten und Knotenpunkte beinhaltet. Eine der grundlegenden Aussagen des Gutachtens ist die Einrichtung benutzungspflichtiger Radwege entlang des Kardinal-Galen-Rings (B 65) zwischen der Bahnhofstraße und der Osnabrücker Straße. In drei vorangegangenen Bauabschnitten wurde dies bereits im Bereich von der Ludgeribrücke bis zu der Matthiasstraße realisiert. Zwischen der Matthiasstraße und der Bahnhofstraße muss jedoch noch ein beidseitiger Lückenschluss im Radwegenetz vorgenommen werden, zumal täglich ein sehr hohes Aufkommen an Radfahrern und Fußgängern in der Verbindung zwischen der Innenstadt und dem Bahnhof zu verzeichnen ist.

 

Das Verkehrsaufkommen auf dem Kardinal-Galen-Ring zwischen der Hovestraße und der Bahnhofstraße betrug im Jahr 2005 ca. 22.500 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 4 %. Die Fahrbahn weist in Folge der hohen Verkehrsbelastung zwischen der Matthiasstraße und dem erweiterten Knotenpunktbereich mit der Bahnhofstraße erhebliche Schäden an der Asphaltbefestigung in Form von Spurrinnen auf, die dringend sanierungsbedürftig sind; dies vor allem im Knotenpunkt mit der Bahnhofstraße.

 

Zudem werden an den Haltestellen vor dem Bahnhof die überörtlichen Busverbindungen abgewickelt. Die Warteflächen sind jedoch weder mit Buskapsteinen, noch mit behindertengerechter Oberflächenbefestigung ausgestattet.

 

Für die Entwässerung liegen im Kardinal-Galen-Ring von der Bahnhofstraße bis zur Einmündung des Hauptsammlers von der Lindenstraße unter den Bahngleisen hindurch zwei Mischwasserkanäle mit 600 mm Durchmesser, einer in der Fahrspur der B 65, der andere unter dem Bahnhofsvorplatz. Letzterer ist in einem baufälligen Zustand. Der andere ist ebenfalls sanierungsbedürftig, aber mit geringerer Dringlichkeit. Eine Erneuerung sollte jedoch zeitgleich mit einem Straßenaus- oder -umbau erfolgen.

 

Der Zentralabwasserplan (ZAP) des Jahres 2000 zeigte bereits auf, dass hydraulische Verbesserungen dieses Hauptsammlers für den Abschnitt von der Bahnhofstraße bis zur Straße Im Coesfeld erforderlich sind. Der Abschnitt Hovestraße bis Im Coesfeld wurde bereits hydraulisch verbessert. Dafür ist ein zusätzlicher Mischwasserkanal im Kardinal-Galen-Ring in diesem Abschnitt angelegt worden.

 

Das Erfordernis für die hydraulische Verbesserung dieses Abschnitts wird auch durch die regelmäßigen Überflutungen in der Bahnhofsunterführung bei Starkregenereignissen bestätigt. Die dortigen Rückstauprobleme sind durch eine Erneuerung der Kanäle mit größeren Dimensionen zu mindern.

 

 

Städtebaulicher Realisierungswettbewerb „Bahnhofsumfeld“

 

Die Stadt Rheine hat im Jahr 2002 einen städtebaulichen Realisierungswettbewerb unter dem Motto „Bahnhofsumfeld“ ausgelobt. Ein besonderer Schwerpunkt wurde dabei auf die Neugestaltung des Busbahnhofs und der Matthiasstraße gelegt vor dem Hintergrund, die fußläufige Zone der Innenstadt bis an den inneren Ring heranzuführen und den Bereich zwischen Matthiasstraße und Bahnhof der Innenstadt funktional und gestalterisch zuzuordnen.

 

Den ersten Platz des Wettbewerbes belegte eine Arbeit, die zudem Entwürfe enthielt, welche über den Geltungsbereich hinausgingen und sich mit der städtebaulichen Gesamtsituation rund um den Kardinal-Galen-Ring befassten (siehe Anlagen Nr. 4 und 5).

 

Die grundsätzlichen Ziele dieser Arbeit sind sowohl durch Hochbaumaßnahmen, als auch in der Umgestaltung des Kardinal-Galen-Rings in den bisherigen Straßenbauabschnitten verwirklicht worden.

 

So wurden beispielsweise im Eingangsbereich zur Innenstadt aus der Hovestraße (B 481) in Fahrtrichtung Westen des Rings durch die Errichtung des Volksbankgebäudes sowie des Lidl-Marktes, aber auch durch die Fertigstellung des Gebäudekomplexes Multiplex-Kino/Media-Markt und das im Bau befindliche Möbel-Berning-Gebäude Raumkanten geschaffen und ergänzt.

 

Zudem wurde die vorhandene Bepflanzung des Kardinal-Galen-Rings in diesem Bauabschnitt, aber auch zwischen den Kreuzungen des mit der Neuenkirchener Straße und der Bahnhofstraße, im Rahmen der Straßenbaumaßnahmen verdichtet und erweitert, so dass das Erscheinungsbild einer Schneise durch den zukünftigen Alleecharakter abgelöst wird.

 

Auch bei der geplanten Umgestaltung der Bahnhofstraße/Matthiasstraße (Ausführungszeitraum noch unklar), die mit der Neuordnung des Busbahnhofes einhergehen soll, können funktionale und gestalterische Merkmale des städtebaulichen Entwurfes, wie z. B. die Einrichtung großzügig bemessener Gehwege in Kombination mit Baumreihen, berücksichtigt werden.

 

Auf dem Gelände des Bahnhofvorplatzes und im Abschnitt des Kardinal-Galen-Rings zwischen der Matthiasstraße und der Bahnhofstraße sieht der städtebauliche Entwurf eine Reihe von Gestaltungselementen vor, die in dieser Form bei der aktuellen Planung für den Lückenschluss des Radwegesystems am innerstädtischen Ring nicht umgesetzt werden können; teils aus bautechnischen und verkehrsplanerischen Gründen, teils aus Gründen fehlender Verfügbarkeit über nicht städtische Flächen.

 

In ersten Abstimmungsgesprächen über die teilweise Umgestaltung der bahneigenen Flächen vor dem Bahnhofsgebäude (behindertengerechte Ausführung der Warteflächenbefestigung an den Bushaltestellen, Anlage eines Radweges zwischen dem Kardinal-Galen-Ring und der Radstation im Bahnhofsgebäude) wurde seitens der Bahn deutlich signalisiert, dass eine Kostenbeteiligung an umfangreichen Baumaßnahmen ausgeschlossen wird. Die Finanzierung der Neuordnung der gesamten Bahnhofsvorflächen gemäß dem städtebaulichen Entwurf ist daher nicht gesichert.

 

Bei der Prüfung unter den Aspekten der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer und den Belangen einer nachhaltigen Belastbarkeit der Verkehrsflächen stellt sich heraus, dass sowohl Einzelelemente, z. T. aber auch wesentliche Grundzüge des städtebaulichen Entwurfes in den fortlaufenden Planungsschritten zum Ausbau des Kardinal-Galen-Rings nicht weiterverfolgt werden können.

 

So kann z. B. die Fahrbahn des Kardinal-Galen-Rings bei einer Verkehrsbelastung von mehr als 22.500 Kfz/h und in Anbetracht der vorhandenen Schäden an der Asphaltbefestigung nicht mit einer Pflasterdecke befestigt werden, wodurch das Prinzip einer gleichmäßigen Oberflächengestaltung mit der Form eines Karrees in den Grenzen Empfangsgebäude Bahnhof – Nadorffs-Gebäude – Bahnhofstraße entfällt. Die Fußgängerfurt kann im Hinblick auf signaltechnische Auswirkungen im Knotenpunkt Kardinal-Galen-Ring/Bahnhofstraße nicht aus der unmittelbaren Nähe dieser Kreuzung entfernt werden. Zudem steht eine farblich einheitliche Gestaltung der Straßenseitenräume einem der Hauptziele der Straßenbaumaßnahme, nämlich der Separierung der Verkehrsteilnehmer Fußgänger und Radfahrer, entgegen und erhält daher nicht die Zustimmung des Landesbetriebes Straßenbau für die Umsetzung. Eine Kostenbeteiligung seitens des Landesbetriebes wäre somit ebenfalls auszuschließen, so dass die Stadt Rheine alleiniger Kostenträger wäre.

 

Der Bahnhofsvorplatz wird zurzeit in seiner Nutzung und Gestaltung durch die räumlichen Anforderungen, die sich aus der Abwicklung der bahnaffinen Verkehre entwickeln, geprägt. In dem städtebaulichen Entwurf wird sehr großzügig mit den beschränkten Flächenressourcen umgegangen. Die Einrichtung von zusätzlichen Warteflächen mit überwiegend gestalterischer Funktion zieht dabei den Verlust eines Großteils der vorhandenen Kurzzeit-Parkplätze nach sich (Bestand: 39 Stk - Entwurf: 17 Stk), für die im direkten Bahnhofsumfeld kein Ersatz geschaffen werden kann. Gleichzeitig werden die Taxistände aus der vorhandenen unmittelbaren Nähe zum Eingangsbereich des Bahnhofgebäudes entfernt, so dass Fahrgäste (auch mit Gepäck) größere Wege zu bewältigen haben und zusätzlich noch die Fahrbahn der Zufahrt überqueren müssen.

 

Die östliche Wartefläche für den überregionalen Busverkehr wird in dem städtebaulichen Entwurf direkt an den Fahrbahnrand des Kardinal-Galen-Rings verschoben. Entgegen der Darstellung in den Planunterlagen ist dann keine Andienung durch Busse mehr möglich, da sich die Einstiege an den Fahrzeugen in Fahrtrichtung gesehen auf der rechten Seite befinden. Des Weiteren ist eine Nutzung wie bisher durch drei Linien nicht mehr möglich, da die Länge der Wartefläche von im Bestand mehr als 50 m auf ca. 40 m reduziert wird (als Folge der Anlage des o. g. Karrees). Somit kann das entworfene System von bewachsenen Inseln gleicher Abstände nicht zur Anwendung finden, sofern der überregionale Busverkehr auch weiterhin bahnhofsnah abgewickelt werden soll.

 

Des Weiteren ist seitens der Bahn mit erheblichem Widerstand gegen die umfangreiche Bepflanzung der Bahnhofvorplatzes und des damit verbundenen Unterhaltungsaufwands zu rechnen.

 

In der Zusammenfassung können demnach die Ergebnisse des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs „Bahnhofsumfeld“ in Bezug auf die Verkehrsräume des Kardinal-Galen-Rings und des Bahnhofsvorplatzes nicht umgesetzt werden.

 

 

 

Inhalte der Planung:

 

1. Straßenbau

 

Der Kardinal-Galen-Ring soll zwischen der Kreuzung mit der Matthiasstraße und dem nördlich der Bahnhofstraße stehenden Gebäude mit Kinocenter/Mediamarkt/Parkhaus auf einer Länge von 265 m ausgebaut werden (siehe Anlage Nr. 1). Dabei werden Deck- und Binderschichten auf der gesamten Straßenbreite sowie schadhafte Bord- und Rinnenanlagen erneuert. Die Lage der Randbefestigungen der Fahrbahn wird überwiegend nicht verändert; ebenso wird die Anzahl und Funktion der einzelnen Fahrstreifen beibehalten. Lediglich im östlichen Einmündungstrichter der Bahnhofstraße ist eine Veränderung des Fahrbahnquerschnitts vorgesehen, da sich die Anzahl der Fahrstreifen in der Bahnhofstraße im Hinblick auf die zu einem späteren Zeitpunkt geplante Umgestaltung der Bahnhofstraße bis zum Busbahnhof ändert.

 

2. Bau von Rad- und Gehwegen

 

Des Weiteren ist die beidseitige Fortführung der bisher zwischen Ludgeribrücke und Matthiasstraße fertig gestellten getrennten Rad- und Gehwege bis zum Anschluss an die vorhandenen Rad- und Gehwege nördlich der Bahnhofstraße vorgesehen. Dazu werden die Seitenräume der Fahrbahn neu aufgeteilt und gestaltet. Die Breite des Grünbeetes auf der östlichen Seite der Fahrbahn wird reduziert, um einen 1,50 m breiten Radweg und einen mindestens 2,00 m breiten Gehweg anlegen zu können. Auf der westlichen Seite der Fahrbahn wird ein Radweg mit einer Breite von 1,00 m zuzüglich 0,50 m Trennstreifen angelegt, indem die Breiten der Warteflächen an den Bushaltestellen auf 3,00 m bzw. 2,50 m reduziert werden. Somit kann die erforderliche Breite von 6,50 m der buseigenen Richtungsfahrbahn zwischen den Warteflächen gewährleistet werden. Im westlichen Arm der Bahnhofstraße erfolgt ein Anschluss der geplanten Radwege an das vorhandene Radwegenetz.

 

In dem Radverkehrskonzept ist für den Knotenpunkt Kardinal-Galen-Ring/Bahnhofstraße die Einrichtung von rotgefärbten Schutzstreifen auf der Fahrbahn der Bahnhofstraße in Verbindung mit Aufstellflächen für den Radverkehr vor den Kfz-Verkehr vorgesehen. In einem Abstimmungsgespräch unter Beteiligung der Bezirksregierung und des Ordnungsamtes der Stadt wurde diese Lösung jedoch nicht befürwortet, da zusätzliche Konfliktpunkte zwischen dem Kfz- und Radverkehr entstehen und eine Umstellung der Signalfolge der gesamten Lichtzeichenanlage (zurzeit ‚Rundum-Grün für Radfahrer und Fußgänger) mit verlängerten Räumzeiten entstehen würden. Die vorhandene Führung der Radfahrer soll demzufolge beibehalten werden.

 

Seitens der Stadt ist zudem die Anlage eines Radweges zwischen dem Knotenpunkt Kardinal-Galen-Ring/ Bahnhofstraße und dem Eingangsbereich der Radstation im Bahnhofsgebäude vorgesehen, da hier zurzeit keine Radverkehrsführung vorhanden ist, so dass Radfahrer auch die Vorfläche des Empfangsgebäudes befahren. Der Radverkehr wird somit gebündelt und dem Konfliktbereich zwischen Bussen/Pkw und Parkenden Taxen entzogen.

 

Der neben dem Empfangsgebäude des Bahnhofs stehende Baum kann beim Bau des Radweges nicht erhalten werden. Nach Begutachtung des Fachbereiches 5.5 ist dieser in seiner Vitalität bereits eingeschränkt; im Zuge der Gesamtmaßnahme kann hierfür durch Neupflanzungen ausreichend Ausgleich geschaffen werden.

 

Des Weiteren befindet sich ein Standort des vorhandenen Beleuchtungsquadrates der Vorfläche des Empfangsgebäudes in dem Verlauf des geplanten Radweges. Hier ist eine geringfügige Anpassung entsprechend der Darstellung im Lageplan erforderlich.

 

Da sich dieser Radweg auf Bahngelände befindet, sind die Herstellungskosten (in Höhe von ca. 20.000 €) eigentlich durch die Bahn zu tragen. Nach dem bisherigen Stand der Abstimmungsgespräche erklärt sich die Bahn jedoch nicht zu einer Kostenbeteiligung bereit. Seitens der Verwaltung wird der Radweg jedoch für dringend erforderlich erachtet und daher angeregt, diesen auf Kosten der Stadt herzustellen.

 

3. Befestigung der Oberflächen/behindertengerechte Ausstattung

 

Die Überquerungsstellen über den Kardinal-Galen-Ring und die Bahnhofstraße werden am Fahrbahnrand und in den Verkehrsinseln ebenso wie die Warteflächen am Bahnhofsvorplatz behindertengerecht umgestaltet; die Furten für Radfahrer und Fußgänger werden vervollständigt und z. T. bedarfsgerecht verbreitert. Die Standorte vorhandener Verkehrszeichen, Lichtzeichenanlagen und Beleuchtungsstandorte sind teilweise anzugleichen.

 

Die Befestigung der Oberflächen wird gemäß dem bisherigen Gestaltungskonzept am innerstädtischen Ring mit braunem Klinkerpflaster in den Gehwegen, rotem Klinkerpflaster in den Radwegen und braunem Klinkerpflaster in den Trennstreifen vorgenommen.

 

4. Entwässerung der Verkehrsflächen

 

Die Oberflächenentwässerung des Kardinal-Galen-Rings wird weiterhin durch die vorhandenen Abläufe sichergestellt und dem städtischen Mischwassersystem zugeführt.

 


5. Beleuchtung

 

Die vorhandene veraltete Beleuchtung wird ersetzt durch Doppelausleger mit 2 x IRS 181-7 / 1 x 150 Watt CDM-TT und ISS 181-7 / 1 x 150 Watt TT (HCI), jeweils mit einer Lichtpunkthöhe von 10 m ersetzt.

 

6. Kanalbau

 

Im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme ist seitens der Stadt Rheine eine Kanalerneuerung in der Fahrbahn des Kardinal-Galen-Rings geplant (Darstellung der vorhandenen und geplanten Kanäle in den Anlage Nr. 2 und 3). Im einzelnen wird dabei ein vorhandener Kanal DN 600 in der Fahrbahn der B 65 aufgegeben und ein neuer Kanal DN 1000 hergestellt, der auch in der Bahnhofstraße als DN 800-Leitung weitergeführt wird, um dort die Vorflut in der Unterführung zu verbessern.

 

Ein weiterer vorhandener Mischwasserkanal DN 600, der sowohl auf dem Bahngelände als auch in der städtischen Wartefläche verläuft, befindet sich in einem sehr schlechten Zustand (Verwerfungen und Gegengefälle) und war daher nicht mittels einer Kamerabefahrung zu untersuchen. Dieser Kanal kann aufgegeben werden, da die Stadt einen Querschlag von dem geplanten Kanal in der B 65 in Höhe der Ausfahrt vom Bahnhofsvorplatz vorsieht.

 

Da die Fläche des zukünftigen Radweges entlang der Wartefläche in das Eigentum des Landesbetrieb Straßenbau übergeht ist nach Abstimmung mit der Bahn vorgesehen, den Querschlag bis in die Busfahrbahn zwischen den Warteflächen, also bis auf Bahngelände, herzustellen, um eine Trennung zwischen privaten Entwässerungsanlagen und öffentlichen Flächen zu erzielen.

 

Seitens der Bahn wird derzeit geprüft, einen neuen Kanal in der Busfahrbahn herzustellen, da sich die vorhandenen Leitungen ebenfalls in einem baufälligen Zustand befinden. Nach Abstimmung zwischen Stadt und Bahn sollen der öffentliche und der bahneigene Kanalbau zeitlich miteinander koordiniert werden.

 

 

Planungsvoraussetzungen:

 

Beteiligungen

 

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat seine Zustimmung zu der vorliegenden Planung bereits erteilt. Mit den Entwürfen der Finanzierungs- und Bauvereinbarungen wurden daher die vertraglichen Voraussetzungen für den Ausbau im nächsten Jahr bereits vorbereitet.

 

Auch die Betreibergesellschaften der Regionalbuslinien, die Verkehrsgesellschaft für Rheine sowie die Kreisverwaltung haben ihre Zustimmung zu der Straßenplanung gegeben.

 

Wie bereits oben erwähnt hat auch die Bahn keine Einwände gegen die geplante Straßen- und Kanalbaumaßnahme. Hier gibt es jedoch noch Abstimmungsbedarf in Bezug auf die Finanzierung der auf dem Bahngelände geplanten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einrichtung des Radweges.

 

In ersten Koordinierungsgesprächen bezüglich der Trassenfindung für den geplanten Mischwasserkanal wurde seitens der Stadtwerke erläutert, dass in der Wartefläche der Bushaltestelle neue Gas- und Wasserleitungen verlegt werden müssen. Zusätzlich ist die Erneuerung einer Wasserleitung im östlichen Gehweg erforderlich. Die Leitungsarbeiten sollen in Abstimmung mit dem geplanten Kanal- und Straßenbau erfolgen.

 

Grunderwerb

 

Im Bereich der Wartefläche ist der Erwerb einer 32 m² großen Fläche für die Herstellung des geplanten Radweges erforderlich. Eine zweite Fläche mit einer Größe von 34 m² ist im Bereich der Bebauung Nr. 20 zu erwerben, um auch hier einen getrennten Rad- und Gehweg herstellen zu können. Die zu erwerbenden Flächen befinden sich derzeit im Eigentum der Aurelis, die jedoch schon mündlich Verhandlungsbereitschaft gezeigt hat.

 

 

Abrechnung der Ausbaukosten:

 

1. Straßenbau

 

Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme im öffentlichen Raum belaufen sich  auf ca. 544.000 € inkl. Mehrwertsteuer. Kostenträger ist grundsätzlich das Land Nordrhein-Westfalen. Der Kostenanteil der Stadt Rheine für bauliche Anlagen und die Beleuchtung im Kardinal-Galen-Ring beläuft sich auf ca. 150.000 €.

 

Zusätzlich entstehen für die Stadt finanzielle Aufwendungen in Höhe von ca. 20.000 € für die Herstellung des Radweges auf dem Bahngelände.

 

2. Kanalbau

 

Die Stadt ist alleiniger Kostenträger für die Kanalbaumaßnahme. Die Herstellungskosten liegen bei ca. 550.000 €.

 

Kosten für Maßnahmen an Versorgungsleitungen sind in den Kostenschätzungen nicht berücksichtigt.

 

 

Ausbauzeitraum:

 

Die Kanal- und Straßenbaumaßnahme erfolgt nach Abschluss des Planverfahrens sowie in Abstimmung mit dem Landesbetrieb sowie dem Kanalbau der Bahn im Verlauf des Jahres 2008. Im Hinblick auf die bevorstehende Herabstufung der B 65 zu einer Landesstraße muss die Straßenbaumaßnahme bis zum Ende des Jahres 2008 fertig gestellt und schlussgerechnet sein.


 

Finanzierung:

 

Die Straßenbaumaßnahme ist in der bisherigen Investitionsplanung 2008 in der erforderlichen Höhe von 170.000 € nicht enthalten. Die Finanzierung des Projektes ist daher derzeit nicht gesichert.

 

Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme im Hinblick auf die bevorstehende Herabstufung der B 65 zu einer Landesstraße und des baulichen Zusammenhangs mit der geplanten Kanalbaumaßnahme soll dieses Projekt budgetneutral durch Umschichtungen im Rahmen der bisher für 2008 vorgesehenen Projekte finanziert werden.

 

Die Kanalbaumaßnahme muss mit einem Betrag von 550.000 € in den Haushalt 2008 eingestellt werden.


Anlagen:

 

1.   Lageplanverkleinerung Straßenbau                          ohne Maßstab

2.   Lageplanverkleinerung Kanalbestand                       ohne Maßstab

3.   Lageplanverkleinerung Kanalplanung                        ohne Maßstab

4.   Lageplanverkleinerung 1. Platz städtebaulicher Realisierungswettbewerb, Gesamtübersicht                                                 ohne Maßstab

5.   Lageplanverkleinerung 1. Platz städtebaulicher Realisierungswettbewerb, Detail Bahnhofsvorplatz/Kardinal-Galen-Ring ohne Maßstab

6.   Lageplanverkleinerung Eigentumsverhältnisse ohne Maßstab

7.   Lageplanverkleinerung Grunderwerb                        ohne Maßstab