Betreff
Ausbau Laugärten (West) 53140060202003 (alt 53014-630)
(Wischmannstr. – Haus Nr. 35)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. E 35 "Laugärten"
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
290/23
Aktenzeichen
5.30 - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Mobilitäts- und Verkehrsplanung der Stadt Rheine im Neuen Rathaus.


Begründung:

 

1.     Einfügung in das Straßennetz:

 

Im Ortsteil Elte befindet sich nördlich des Ludgerusringes die Straße „Laugärten“. Die Straße dient der Anbindung zur Schule, die im Jahr 1954 errichtet wurde; bis 1975 lautete der Straßenname Schulstraße. Der Ausbaubereich umfasst den westlichen Straßenzug mit den Hausnummern 35 bis 48, der im Norden durch die Wischmannstraße und im Westen durch das Schulgelände begrenzt wird.

Die Straße befindet sich im Bebauungsplangebiet Nr. E 35, Kennwort: „Laugärten“. Dieser sah ursprünglich eine Straßenbreite von 8,5 m vor. Aufgrund der bestehenden Gebäude und Bestandsbäume und der ausreichenden Parzellenbreite für verkehrsberuhigte Bereiche, wird die bisherige Breite der öffentlichen Verkehrsfläche von 7,00 m beibehalten.

Der Bereich südlich der Einmündung des Josef-Pieper-Weges befindet sich zudem in einer Fläche, auf der unterirdische Bodendenkmäler vorhanden sein können.

 

Sowohl die angrenzende Wischmannstraße als auch der Ludgerusring sind als T-30-Zone ausgeschildert. Im näheren Umfeld befindet sich neben der Johannesschule Mesum (Teilstandort Elte) auch ein Spielplatz.

Aufgrund der Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz ist die Straße „Laugärten“ (West) als Anliegerstraße einzustufen. Sie dient der Erschließung der Grundstücke und der Zufahrt zum Josef-Pieper-Weg, bietet Parkraum und steht als Aufenthaltsfläche für Fußgänger zur Verfügung.

Die Ausbaulänge des vorgesehenen Bauabschnittes liegt bei 185 m. Der nochmalige Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich soll in einer Parzellenbreite von 7,00 m erfolgen.

 

2.     Bestandssituation / Historie:

 

Die Straße „Laugärten“ (West) hat um 1965 eine Decke mit Pflastersteinen in 3 m Breite erhalten, um als Schulweg zu dienen. Erst Jahre später erfolgte die Wohnbebauung. Während dieser Zeit – um 1978 – wurde auch eine Beleuchtung ergänzt. Die Seitenbereiche wurden z. T. asphaltiert, sind aber größtenteils unbefestigt. Gehwege existieren nicht.

Es wurden 5 Pilzkopfleuchten errichtet. Im auszubauenden Abschnitt befindet sich eine Kanalhaltung von ca. 40 m Länge im Bereich der Häuser Nr. 42 – 46. In diesem Bereich sind 2 Straßenabläufe vorhanden. In 1972 wurde hier im Straßenraum der Regenwasserkanal gebaut. Weitere Kanäle befinden sich auf der Hinterseite der Anliegergrundstücke. Mit der Herstellung des Kanals im Josef-Pieper-Weg im Jahr 2000 wurde ebenfalls in der Straße „Laugärten“ (West) ein zusätzlicher Schmutz- und Regenwasserkanal auf Teilstrecken ergänzt. Die befestigte Fahrbahnfläche variiert heute zwischen 3,0 und 6,0 Metern Breite.

 

Aufgrund des seit vielen Jahren schlechten Fahrbahnzustandes sowie der mangelhaften Beleuchtung, des unzureichenden Oberbaues und der zu gering dimensionierten Entwässerungseinrichtungen ist ein nochmaliger Ausbau der Straße für das Jahr 2023/2024 in verkehrsberuhigter Ausbauweise vorgesehen.

 

3.     Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale

 

Laugärten West / verkehrsberuhigter Ausbau

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 7 Metern eingeplant.

Während die Wischmannstraße im Separationsprinzip ausgeführt wurde (Tempo 30-Zone) und den Verkehr des Baugebietes ableitet, dient die Straße „Laugärten“ (West) mit einer Länge von 185 m überwiegend der Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion und wird im höhengleichen Mischprinzip ausgebaut. Ebenso nimmt die Straße geringen Durchgangsverkehr und landwirtschaftlichen Verkehr auf.

 

Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 5,00 m bis 7,00 m.

An den Straßenenden ist jeweils eine Fahrbahneinengung auf 4,00 m bzw. 5,00 m eingeplant, um die Geschwindigkeit des einfahrenden Verkehres zu senken. Durch den farblichen Wechsel der Betonsteinbeläge (Rechteckpflaster rot/grau) wird zusätzlich eine optische Bremswirkung erzielt. Im Bereich vor dem Minikreisverkehr der Wischmannstraße wird eine Fahrbahnerhöhung eingeplant.

 

Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pflaster ausgeführt. Die Parkstände haben eine Länge von 4,75 m (mit Überhang zum Grünbeet) bis 7,00 m und sind 2,0 m breit. Insgesamt stehen 7 Stellplätze in der Straße zur Verfügung.

 

Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Die Baum- und Strauchbeete sind zwischen 3,00 und 8,00 m lang. Die Breite der Beete liegt bei 2,0 bis 3,0 m, im Bereich von vorhandenen Bäumen/Sträuchern im Grenzbereich ist ein Grünstreifen in 1,0 m Breite vorgesehen zum Schutz der vorhandenen Baumwurzeln.

Zum Erhalt der Grenzbäume wird je nach Situation überbaubares Pflanzsubstrat gem. FLL-Richtlinie unterhalb der seitlichen befahrbaren Mischfläche eingebaut.

 

Im Einmündungsbereich zur Wischmannstraße werden die Gehwege verbreitert. Zur Nutzung der gesamten städtischen Fläche ist eine Einfriedigung zu entfernen und ein Verteilerkasten zu versetzen.

 

4.     Entwässerung

 

Die Ableitung des Oberflächenwassers der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den neu zu bauenden Regenwasserkanal. Im Tiefpunkt der Straße ist ein Überlaufpunkt vorhanden. Bei einem Starkregenereignis kann so Oberflächenwasser, im Falle einer Überlastung des Kanalnetzes, in Richtung der Grünfläche am Spielplatz abfließen.

 

5.     Beleuchtung

 

Die Straße „Laugärten“ (West) ist zurzeit mit 5 Pilzkopfleuchten ausgestattet in Abständen bis zu 50 m. Für den Ausbau der Straße sind daher neue energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m in angemessenen Abständen vorgesehen.

6.     Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 das „Straßen- und Wegekonzept – Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen“, (Vorlage 227/22) beschlossen. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört der Ausbau der Straße Laugärten (West).

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen und die verpflichtende und bereits durchgeführte Anliegerversammlung (Bürgerinformation „Elte Mitte“ am 10. 11.2022) gem. § 8a KAG sind erforderlich, um die Anlieger frühzeitig über eine beitragspflichtige Maßnahme zu informieren und ihnen eine Mitwirkungsmöglichkeit bei der Ausgestaltung der beitragsfähigen Straßenbaumaßnahme zu verschaffen. Den Anliegern soll die Gelegenheit gegeben werden, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

Die Anlieger wurden bereits mit Schreiben vom 17.10.2022 informiert, dass die Stadt Rheine beabsichtigt, die Anlage „Laugärten“ nochmalig herzustellen und zu verbessern, mit der Folge, dass Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für diese Maßnahme erhoben werden.

 

7.     Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau der Straße „Laugärten“ (West) handelt es sich um die nochmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i. V. mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird. Der Anliegeranteil beträgt 70 Prozent.

 

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

 

Durch die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge)“ (Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 3. Mai 2022) übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen zu 100 Prozent die kommunalen Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen, die nach der jeweiligen Satzung in Verbindung mit der „Soll-Regelung“ des § 8 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen von den Beitragspflichtigen zu erheben sind. Die Richtlinie tritt am 31.12.2026 außer Kraft.

 

Die Stadt Rheine wird für diese Straßenausbaumaßnahme nach Erhalt der Schlussrechnung die Landesförderung beantragen. Nach Erhalt der Förderung vom Land Nordrhein-Westfalen werden die Bescheide über die Straßenbaubeiträge verschickt. Die Förderung zugunsten der Beitragspflichtigen wird direkt abgezogen. Bei der aktuellen Förderung von 100 % ist dann kein Beitrag zu zahlen.

 

Hinweis:

Die aktuell geltende Förderung kann bei neuen Maßnahmen erst beantragt werden, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist und die Beitragspflicht entstanden ist. Sollte sich zum Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht die geltende Rechtslage in Nordrhein-Westfalen geändert haben, ist bei der Beitragserhebung die dann geltende Rechtslage anzuwenden.

 

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits davor angefallenen beitragsfähigen Kosten zu berücksichtigen.

 

8.     Ausbauzeitpunkt

 

In Abstimmung mit dem Entwässerungsbau wird der Ausbau des Straßenzuges „Laugärten“ (West) – nach Abschluss des Planverfahrens - voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024 beginnen.

 

9.     Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplan 2023 für das Jahr 2024 veranschlagt worden. Nach der Straßenbaubeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrages erhoben werden. Auf die Erhebung von Vorausleistungen wird aufgrund der zu erwartenden Förderung gemäß der unter Punkt 7 genannten „Förderrichtlinie Straßenbaubauträge“ verzichtet.

 

Für die Straßenbaumaßnahme sollen Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgaben-gesetz erhoben werden. Der geschätzte beitragsfähige Aufwand liegt bei ca. 310.000 €. Da es sich um eine Anliegerstraße gem. § 4 Abs. 4 Nr. 1 der Straßenbaubeitragssatzung handelt, beträgt der Anteil der Stadt Rheine hieran 30 % = ca. 93.000 €. Der umlagefähige Anteil der Anlieger von 70 % wird voraussichtlich bei 217.000€ liegen.

 

Nach aktueller Rechtslage der Förderrichtlinie erhält die Stadt Rheine für ihre eigenen Grundstücke keine Fördermittel. Der Beitrag für das städtische Schul-Grundstück Wischmannstraße 25 wird ca. 132.000 € betragen. Der Beitrag für die übrigen Anlieger wird bei ca. 85.000 € liegen und aktuell nach der Förderrichtlinie zu 100 % als Zuschuss von der NRW-Bank übernommen werden.

 

Daher sind nur 85.000 € tatsächlich als Einzahlungen für das Straßenbauprojekt „Laugärten (West)“ im Haushaltsjahr 2025 zu erwarten. Die derzeit kalkulierten Gesamtherstellungskosten belaufen sich 315.000 €. Im Haushaltsplan 2024 sind aktuell für die Baumaßnahme aber nur Mittel in Höhe von 280.000 € veranschlagt worden. Sofern die Maßnahme entsprechend der aktuellen Planung umgesetzt werden soll, sind die erforderlichen Mittel im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024 zu berücksichtigen.

 

10. Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Durch den Ausbau der provisorisch befestigten Straße wird geringfügige zusätzliche Fläche versiegelt, wobei der Einbau des Pflasterbelages - gegenüber Asphaltbereichen - eine höhere Durchlässigkeit von Regenwasser bewirkt. Die verkehrsberuhigte Bauweise mit den geplanten Einengungen der Fahrbahn führt zu einer Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die CO2-Emissionen geringfügig reduziert werden.

Insbesondere tragen die Anpflanzung neuer Bäume, sowie der Erhalt von angrenzenden Baumreihen großkroniger Bäume zum Klimaschutz bei. Hierdurch wird im Ortskern von Elte zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas im Straßenbereich bewirkt.


Anlage: Lageplan zur Offenlage