Betreff
Ausbau Josef-Pieper-Weg (inkl. Fuß-/Radweg) - 53014-0581
Inv. 53140010200724
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 292,
Kennwort: "Kolon-Eggert-Straße"
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
293/23
Aktenzeichen
5.30 - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Mobilitäts- und Verkehrsplanung (Fachbereich Planen und Bauen) der Stadt Rheine im Neuen Rathaus.


Begründung:             

 

1. Einfügung in das Straßennetz:

 

Die ringförmige Straße „Josef-Pieper-Weg“ liegt innerhalb der Grenzen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 292, Kennwort: „Kolon-Eggert-Straße“. Sie befindet sich südlich der Wischmannstraße und der Johannesschule (Teilstandort Elte) und zweigt von der Straße „Laugärten“ (West) ab.

Nach Nord-Westen hin ist ein Fuß-/Radweg in 2,5 m Breite über der Leitungstrasse geplant, die im Bebauungsplan festgelegt ist. Dies schafft eine Verbindung vom Josef-Pieper-Weg zur Kolon-Eggert-Straße und bindet den oberhalb der Straße liegenden Spielplatz an.

 

Der Josef-Pieper-Weg ist bezüglich der Straßenkategorie als Anliegerstraße mit Erschließungsfunktion einzustufen. Die Straße ist in einer Breite von 5,00 m am ringförmigen Abschnitt und in 6,00 m Breite am Endabschnitt festgesetzt. Die Ausbaulänge der Straße liegt bei 213 Metern, die Länge des Radweges bei 62 Metern.

 

Da die angrenzenden Grundstücke fast durchgängig bebaut sind, soll die Straße nun gemeinsam mit der Straße „Laugärten“ (West) ausgebaut werden. Die Anliegerstraße soll als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip (höhengleiche gemeinsame Fahr- und Gehfläche) hergestellt werden. Die vorhandenen Wallhecken am nördlichen und östlichen (tlw. südlichen) Rand des Baugebietes sind zu erhalten und pflegen.

 

 

2. Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale

 

a)     Josef-Pieper-Weg (verkehrsberuhigter Bereich):

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzellen mit einer Breite von 5,00 bzw. 6,00 m vorgesehen. Die Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Grünbeeten mit einer Breite von 1,00 m bis 1,25 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 3,75 m bis 6,00 m.

Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pflaster ausgeführt.

Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Zwei Beete werden mit Sträuchern bepflanzt; aufgrund der geringen Parzellenbreite und der Lage von Leitungen ist die Einplanung von Baumbeeten nicht machbar.

 

b)     Fuß- und Radweg:

 

Im Bereich der, im B-Plan ausgewiesenen, Leitungstrasse wird ein 2,50 m breiter Geh-/Radweg vom Josef-Pieper-Weg in Richtung der Kolon-Eggert-Straße erstellt. Seitlich des Fuß-/Radweges schließen sich vorhandene Grünflächen und Heckenpflanzen an. Die Geh-/Radwegfläche wird in rotem Betonsteinpflaster erstellt.

 

 

3. Entwässerung

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den im Jahr 2000 gebauten Regenwasserkanal.

 

 

4. Beleuchtung

 

Für die größtenteils nur 5m breite Straße „Josef-Pieper-Weg“ sind energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m in angemessenen Abständen vorgesehen.

 

 

5. Bürgerbeteiligung

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird für erforderlich gehalten, um den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

 

6. Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau der Straße „Josef-Pieper-Weg“ handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil).

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung enthalten.

 

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

 

 

7. Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau der Straße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2024.

 

 

8. Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplan für das Jahr 2024 vorgesehen. Nach der Erschließungsbeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.

 

 

9. Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Der verkehrsberuhigte Ausbau der Straße „Josef-Pieper-Weg“ führt zur einer verstärkten Versiegelung von Fläche. Der Einbau von Pflaster erzielt eine minimale Durchlässigkeit. Durch die schmale Parzellenbreite wird die Versiegelung minimiert und die geplanten Einengungen der Fahrbahn bewirken eine Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung der Umwelt reduziert wird. Die Befestigung der Straße und der Bau des Geh-/Radweges tragen zur erhöhten Attraktivität für den Radverkehr bei.

Ebenso tragen die Anpflanzungen von Sträuchern und insbesondere der Schutz der vorhandenen Wallhecken zum Klimaschutz bei.


Anlage:

 

Lageplan zur Offenlage