Inv. 53140010200724
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 292,
Kennwort: "Kolon-Eggert-Straße"
Offenlage der Ausbauplanung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Mobilitäts- und Verkehrsplanung (Fachbereich Planen und Bauen) der Stadt Rheine im Neuen Rathaus.
Begründung:
1. Einfügung in das Straßennetz:
Die
ringförmige Straße „Josef-Pieper-Weg“ liegt innerhalb der Grenzen des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 292, Kennwort: „Kolon-Eggert-Straße“. Sie
befindet sich südlich der Wischmannstraße und der Johannesschule (Teilstandort
Elte) und zweigt von der Straße „Laugärten“ (West) ab.
Nach Nord-Westen hin ist ein Fuß-/Radweg in 2,5 m Breite über der Leitungstrasse geplant, die im Bebauungsplan festgelegt ist. Dies schafft eine Verbindung vom Josef-Pieper-Weg zur Kolon-Eggert-Straße und bindet den oberhalb der Straße liegenden Spielplatz an.
Der
Josef-Pieper-Weg ist bezüglich der Straßenkategorie als Anliegerstraße mit
Erschließungsfunktion einzustufen. Die Straße ist in einer Breite von 5,00 m am
ringförmigen Abschnitt und in 6,00 m Breite am Endabschnitt festgesetzt. Die
Ausbaulänge der Straße liegt bei 213 Metern, die Länge des Radweges bei 62
Metern.
Da die
angrenzenden Grundstücke fast durchgängig bebaut sind, soll die Straße nun
gemeinsam mit der Straße „Laugärten“ (West) ausgebaut werden. Die
Anliegerstraße soll als verkehrsberuhigter Bereich im Mischprinzip
(höhengleiche gemeinsame Fahr- und Gehfläche) hergestellt werden. Die
vorhandenen Wallhecken am nördlichen und östlichen (tlw. südlichen) Rand des
Baugebietes sind zu erhalten und pflegen.
2. Notwendige Breiten /Ausbaumerkmale
a) Josef-Pieper-Weg
(verkehrsberuhigter Bereich):
Es ist ein
Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen
Straßenparzellen mit einer Breite von 5,00 bzw. 6,00 m vorgesehen. Die
Verkehrsberuhigung erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Grünbeeten mit
einer Breite von 1,00 m bis 1,25 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche
beträgt 3,75 m bis 6,00 m.
Die
Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pflaster ausgeführt.
Die Grünbeete
erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen. Zwei Beete werden mit
Sträuchern bepflanzt; aufgrund der geringen Parzellenbreite und der Lage von
Leitungen ist die Einplanung von Baumbeeten nicht machbar.
b) Fuß-
und Radweg:
Im Bereich der, im B-Plan ausgewiesenen, Leitungstrasse wird ein 2,50 m breiter Geh-/Radweg vom Josef-Pieper-Weg in Richtung der Kolon-Eggert-Straße erstellt. Seitlich des Fuß-/Radweges schließen sich vorhandene Grünflächen und Heckenpflanzen an. Die Geh-/Radwegfläche wird in rotem Betonsteinpflaster erstellt.
3. Entwässerung
Die
Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite
Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den im Jahr 2000 gebauten Regenwasserkanal.
4. Beleuchtung
Für die
größtenteils nur 5m breite Straße „Josef-Pieper-Weg“ sind energieeffiziente
Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m in angemessenen Abständen
vorgesehen.
5. Bürgerbeteiligung
Die
vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen wird für erforderlich gehalten, um
den Anliegern Gelegenheit zu geben, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu
äußern.
6. Abrechnung der Baukosten
Beim Ausbau
der Straße „Josef-Pieper-Weg“ handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer
Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 %
Anliegeranteil).
Die Anlieger
werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten.
Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der
Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung enthalten.
Zusätzlich zu
den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die
bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der
Baustraße, anteiligen Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu
berücksichtigen.
7. Ausbauzeitpunkt
Der Ausbau der
Straße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich in der
zweiten Jahreshälfte des Jahres 2024.
8. Finanzierung
Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplan für das Jahr 2024 vorgesehen. Nach der Erschließungsbeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden. Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.
9. Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Der
verkehrsberuhigte Ausbau der Straße „Josef-Pieper-Weg“ führt zur einer
verstärkten Versiegelung von Fläche. Der Einbau von Pflaster erzielt eine
minimale Durchlässigkeit. Durch die schmale Parzellenbreite wird die
Versiegelung minimiert und die geplanten Einengungen der Fahrbahn bewirken eine
Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung der
Umwelt reduziert wird. Die Befestigung der Straße und der Bau des Geh-/Radweges
tragen zur erhöhten Attraktivität für den Radverkehr bei.
Ebenso tragen die Anpflanzungen von Sträuchern und insbesondere der Schutz der vorhandenen Wallhecken zum Klimaschutz bei.
Anlage:
Lageplan zur Offenlage