Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Integrationsrat/der Sozialausschuss nimmt
den Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Migrations-und
Integrationskonzeptes zur Kenntnis.
2. Der Integrationsrat benennt drei Mitglieder sowie Stellvertreter(innen) für das politische Begleitgremium:
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Vertreter(in) |
Stellvertreter(in) |
Mitglied des
Integrationsrates |
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Mitglied des
Integrationsrates |
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Mitglied des
Integrationsrates |
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3. Die Fraktionen des Sozialausschusses sowie die UWG BfR benennen jeweils eine(n) Vertreter(in) sowie eine(n) Stellvertreter(in):
Fraktion |
Vertreter(in) |
Stellvertreter(in) |
CDU |
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SPD |
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
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FDP |
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UWG Rheine |
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DIE LINKE |
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Gast ohne Fraktionsstatus |
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UWG BfR |
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Begründung:
1. Ausgangslage
Der Rat der Stadt Rheine hatte im Mai 2017 die 2. Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes beschlossen. Das Konzept beschreibt in einem Teil A das Integrationsverständnis und die Grundlagen der Integrationsarbeit sowie die Steuerungs- und Kommunikationsstrukturen. Im Teil B bilden insgesamt 8 Handlungsfelder alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und damit verbundenen Fragestellungen zur Integration ab. Das Konzept wurde im Jahr 2021 evaluiert.
Seit der Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes hat es zahlreiche Entwicklungen gegeben, die hier ohne Anspruch auf Vollständigkeit in aller Kürze skizziert werden:
In den Jahren 2015 bis 2017 stand die Entwicklung des Migrations- und Integrationskonzeptes unter dem Einfluss der Zuwanderung insbesondere aus Syrien, Iran, Irak und Afghanistan:
- Die Verwaltung hat ihre Organisationsstruktur zur Unterbringung, Beratung und Begleitung von Geflüchteten mit der Zusammenfassung der Asylbewerberleistungsabteilung sowie der Ausländerbehörde in einen Fachbereich optimiert.
- Die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung (Willkommenskultur) war stark; aus der Zeit sind neue Initiativen und Vereine entstanden, die bis heute aktiv sind (z. B. „WelCome In“ Rheine, Fahrradwerkstatt der Kolpingfamilie Rheine).
- Das städtische dezentrale Unterbringungs- und Beratungskonzept wurde kontinuierlich ausgebaut.
- Die Zusammenarbeit mit dem Caritasverband als freier Träger in der Integrationsarbeit (Ratsbeschluss zur Förderung eines interkulturellen Begegnungszentrums sowie von Personalstellen) wurde auf der Basis von Leistungsvereinbarungen qualitativ neu organisiert.
In den Jahren 2017 bis 2020 standen die Umsetzung der Zielsetzungen des Migrations- und Integrationskonzeptes sowie die Teilnahme am NRW-Modellprojekt „Einwanderung gestalten NRW“ (jetzt: Kommunales Integrationsmanagement NRW) im Mittelpunkt:
- Aktive Zusammenarbeit in den Netzwerken mit unterschiedlichen Zielsetzungen (Kontaktaufnahme und Kontaktpflege, Informationsaustausch, Initiierung eigener Projekte) – Ergebnisse siehe Evaluation.
- Die strukturellen Rahmenbedingungen in Rheine stellten die Basis für die Teilnahme am Projekt „Einwanderung gestalten NRW“ dar mit dem Ziel, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zu intensivieren, durch eine Lenkungsgruppe zu begleiten und eine Einzelfallberatung nach dem Ansatz des Case Managements zu etablieren. Inhaltlich wurde eine Schwerpunktsetzung in den Handlungsfeldern Sprache und Arbeit vorgenommen.
- Für neu zugewanderte Familien mit ausländischer Herkunft wurde eine aufsuchende Ankommensberatung eingeführt.
- Die Beratung von Seiteneinsteigern an Grundschulen und weiterführenden Schulen wurde in Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum eingeführt.
- Die Konzeption und die Kursstruktur der Sprachoffensive der Stadt Rheine wurden aktualisiert.
- Es wurde ein ehrenamtlicher Sprachmittlerpool insbesondere für den Einsatz im Handlungsfeld Gesundheit etabliert.
- Das Begegnungszentrum Mitte51 wurde eröffnet.
In den Jahren 2020 bis 2022 stand vieles unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Im Jahr 2022 prägte der Krieg in der Ukraine das Arbeitsgeschehen:
- Sämtliche Fachkräfte in der Integrationsarbeit konzentrierten sich auf die Unterbringung, Beratung und Betreuung der geflüchteten Menschen der Ukraine.
- Durch die geschaffenen Strukturen in Verwaltung und den beteiligten Institutionen war eine zügige Anpassung der Prozesse unproblematisch (Kommunikation + Netzwerk klappt).
- Vorhandene Netzwerke, insbesondere der Austausch mit den Ehrenamtlichen, konnten zügig aktiviert und erweitert werden.
- Dem Faktor Kommunikation kam eine besondere Bedeutung zu (Einrichtung einer Hotline).
Parallel zu diesen Entwicklungen hat das Land NRW das Modellprojekt Einwanderung gestalten in das sogenannte „Kommunale Integrationsmanagement“ überführt und im Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW verankert.
- Die durch KIM neu geschaffenen Strukturen und Arbeitsinhalte finden sich bisher nur am Rande im Migrations- und Integrationskonzept wieder.
- Mit Lernen Fördern e. V. ist ein weiterer freier Träger in der Integrationsarbeit in Rheine hinzugekommen.
Der Integrationsrat wurde im Jahr 2019 neu gewählt und hat seine Arbeit aufgenommen.
Die Stadt Rheine verfügt über eine integrierte Sozialplanung; der im Jahr 2022 erstellte Sozialbericht liefert Zahlen, Daten und Fakten.
2. Ausschreibung der 3. Fortschreibung des
Migrations- und Integrationskonzeptes
Diese seit 2017 (2. Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes) beschriebenen, nicht unerheblichen Entwicklungen in der Migrations- und Integrationsarbeit in Rheine machen deutlich, dass eine 3. Fortschreibung zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll und erforderlich ist, so dass der Sozialausschuss die Verwaltung beauftragt hat, die 3. Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes zu veranlassen.
Die Fortschreibung soll erneut von einem Beratungsbüro mit entsprechender Expertise im Integrations- und Kommunalbereich erfolgen. Die Verwaltung hat die öffentliche Ausschreibung/Angebotsaufforderung im Juli 2023 veranlasst. Die Angebotsfrist endete am 22. August 2023 und die Bindefrist am 21. September 2023.
3. Leitgedanken, Inhaltliche Anforderungen bzw. Schwerpunkte der Fortschreibung
Folgende
Leitgedanken waren bisher und sind nach wie vor aktuell:
- Integration von zugewanderten Menschen hat in Rheine eine lange Tradition.
- Integrationsarbeit geschieht in Kooperation zwischen haupt- und ehrenamtlichen Kräften und in der Kombination aus Bewährtem und Neuem. Alles in allem gibt es in Rheine eine hohe Identifikation mit dem Thema Integration/Willkommenskultur.
Herausforderungen in der Integrationsarbeit:
- knapper Wohnungsmarkt
- volle Kindertageseinrichtungen und Schulen
- hohe Nachfrage nach Sprachkursen und Integrationskursen
- hohe Nachfrage nach Beratung
-
keine
ausreichende Finanzausstattung für kommunale Integrationsinfrastruktur von Bund
und Land zu erwarten
-
Grad
der Integrationsbereitschaft
-
Faktor
Arbeitsmarktintegration (hoher Anteil von Transferleistungsbeziehern)
Inhaltliche
Anforderungen an die Fortschreibung
- Entwicklung findet statt – wie kann das in der Fortschreibung angemessen berücksichtigt werden, ohne dass es eine reine Beschreibung von neuen Rahmenbedingungen und Strukturen wird?
- Wie erfolgt die Aktualisierung der Zieldefinitionen? Die Praxis hat gezeigt, dass häufig auf aktuelle Entwicklungen und Bedarfe reagiert werden muss, die in einem Konzept nicht vollumfänglich abgebildet werden können.
- Welche Indikatoren eignen sich zur Wirkungsmessung?
- Ist die Rolle der/des ehrenamtlichen Migrationsbeauftragten noch zeitgemäß bzw. sind inhaltliche Veränderungen sinnvoll?
- Welche Rolle und Zusammensetzung haben die bisher eingerichteten Gremien und Netzwerke?
- Hat sich das Integrationsverständnis weiterentwickelt? Wenn ja, in welchen Punkten?
- Welche Rolle soll oder muss in Zukunft eine zielgruppenspezifische Arbeit in einzelnen Handlungsfeldern haben (z. B. Kinder/Jugendliche und Bildungschancen, Frauen und Arbeit, weitere…)?
- Wie können die Faktionen Mehrsprachigkeit und Beteiligung von Menschen mit Migrationsgeschichte angemessen berücksichtigt werden?
- Kann der Focus auf Quartiersarbeit in einem oder mehreren Handlungsfeldern sinnvoll sein?
4. Zeitraum der Fortschreibung
Der Projektstart der 3. Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes
ist nach den Herbstferien vorgesehen. Die Verwaltung plant eine Projektdauer
von maximal einem Jahr ein, so dass das fertige Konzept im Herbst 2024
vorliegen sollte. Die notwendigen Beschlussfassungen in den politischen Gremien
sind vor der Sommerpause 2024 geplant.
5. Gremien zur Organisation und Begleitung der
Fortschreibung
Steuerungsgruppe
Für die Durchführung der Fortschreibung wird eine verwaltungsinterne Steuerungsgruppe gebildet, die den Prozess verantwortet und Ansprechpartner für den Auftragnehmer ist.
Politische
Begleitgruppe
Im Rahmen der
2. Fortschreibung hat die Verwaltung mit der Einrichtung einer politischen
Begleitgruppe sehr positive Erfahrungen gesammelt. Die politische Begleitgruppe
diente der Sicherstellung der politischen Beteiligung während des Prozesses der
Fortschreibung.
Die Verwaltung regt die Bildung einer politischen Begleitgruppe, bestehend aus Vertretungen des Sozialausschusses und des Integrationsrates, ebenso für die 3. Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes an. Die Verwaltung lädt den Sozialausschuss dazu ein, jeweils ein(e) Vertreter(in) sowie eine(n) Stellvertreter(in) der Fraktionen bzw. der UWG BfR als Gast zu benennen. Der Integrationsrat wird dazu eingeladen, aus dem Kreis der gewählten Integrationsratsmitglieder 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter(innen) für das politische Gremium zu benennen.
Seitens der Verwaltung sind der zuständige Beigeordnete, die Leitung des Fachbereiches Schulen, Soziales, Migration und Integration und die Produktverantwortliche des Teams Beratung und Begleitung von Zuwanderern Mitglieder der politischen Begleitgruppe.
Die politische Begleitgruppe wird während des Fortschreibungsprozesses zweimal tagen, die Sitzungen werden um 17:00 Uhr beginnen (Dauer ca. 2 Stunden) und werden im Rathaus oder in der Mitte51 stattfinden. Die konkreten Termine werden frühzeitig bekanntgegeben.
Beteiligung
der Öffentlichkeit
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit und insbesondere von Menschen mit Migrationsgeschichte ist vorgesehen und wird konkretisiert, sobald die Vergabe an ein externes Büro erfolgt ist.