Betreff
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Schotthock: formale Gebietsfestlegung
Vorlage
302/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Das von der Stadt Rheine, am 27. September 2022, beschlossene integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept „Unser Schotthock – Auf gute Nachbarschaft!“ (siehe Drucksache 276/22) wird, mit der abgestimmten Gebietskulisse zur zielgerichteten Entwicklung, als Programmgebiet nach §171e Abs. 3 BauGB – Soziale Stadt definiert.

 

 


Begründung:

 

Im September 2022 wurde das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept „Unser Schotthock – Auf gute Nachbarschaft!“, als Zielvorgabe für die weitere städtebauliche und funktionale Entwicklung des Stadtteils Schotthock, vom Rat der Stadt Rheine beschlossen (siehe Drucksache 276/22).

 

Ein Förderantrag zur Umsetzung der Maßnahmen wurde fristgereicht am 30. September 2022 bei der Bezirksregierung Münster eingereicht. In der Programmveröffentlichung zum Städtebauförderprogramm 2023, durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, am 12. Mai 2023 wurde der Antrag als förderfähig bestätigt und das Projekt aufgenommen.

 

Die im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept vorgegebene räumliche Abgrenzung ist für den weiteren Projektverlauf maßgebend und muss als Stadterneuerungsgebiet gem. § 171e Abs. 3 BauGB festgelegt werden. Mit der förmlichen Gebietsfestlegung werden die allgemeinen Fördergrundsätze, nach Städtebauförderrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen, eingehalten. Das Projektgebiet Schotthock erfüllt damit die formellen und inhaltlichen Voraussetzungen des Stadterneuerungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“. Hierfür ist seitens des Fördergebers ein Ratsbeschluss erforderlich.

 


Anlage:

 

Gebietskulisse - Abgrenzung nach §171e Abs. 3 BauGB