Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zur gebietsweisen Übernahme der Aufgaben der
Brandschutzdienststelle des Kreises Steinfurt in die Zuständigkeit der Stadt
Rheine.
Begründung:
Der Kreis
Steinfurt ist Brandschutzdienststelle für die kreisangehörigen Städte und
Gemeinden nach § 25 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und
den Katastrophenschutz (BHKG). Dies gilt nicht für die Städte Rheine, Greven, Ibbenbüren
und Steinfurt, die diese Aufgabe für ihre Stadtgebiete eigenständig wahrnehmen.
Auf Grundlage des
§ 23 Abs. 1 Var. 1., Abs. 2 S. 1 des Gesetztes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GkG) übernehmen die Städte Rheine und Ibbenbüren vom Kreis
Steinfurt die Aufgaben der Brandschutzdienststelle für die ihnen nach Maßgabe
der als Entwurf beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugeordneten
Kommunen in die eigene Zuständigkeit.
Für die Übernahme
dieser Aufgabe wird bei der Stadt Rheine eine Beamtenstelle der
Besoldungsgruppe A 11 LBesG NRW eingerichtet, deren Kosten einschließlich
Nebenkosten, Sachkosten- und Gemeinkostenpauschale sowie Leasingrate für einen
PKW der unteren Mittelklasse durch den Kreis Steinfurt refinanziert werden.
Diese Stelle ist vom Rat der Stadt Rheine bereits mit dem Stellenplan für das
Haushaltsjahr 2023 bewilligt worden und die personelle Besetzung innerhalb der
Feuerwehr geklärt.
Anlage:
Entwurf öffentlich-rechtliche Vereinbarung Brandschutzdienststelle