Betreff
Übernahme der Aufgaben der Brandschutzdienststelle des Kreises Steinfurt in die Zuständigkeit der Stadt Rheine
Vorlage
310/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur gebietsweisen Übernahme der Aufgaben der Brandschutzdienststelle des Kreises Steinfurt in die Zuständigkeit der Stadt Rheine.

 


Begründung:

Der Kreis Steinfurt ist Brandschutzdienststelle für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden nach § 25 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Dies gilt nicht für die Städte Rheine, Greven, Ibbenbüren und Steinfurt, die diese Aufgabe für ihre Stadtgebiete eigenständig wahrnehmen.

 

Auf Grundlage des § 23 Abs. 1 Var. 1., Abs. 2 S. 1 des Gesetztes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) übernehmen die Städte Rheine und Ibbenbüren vom Kreis Steinfurt die Aufgaben der Brandschutzdienststelle für die ihnen nach Maßgabe der als Entwurf beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugeordneten Kommunen in die eigene Zuständigkeit.

 

Für die Übernahme dieser Aufgabe wird bei der Stadt Rheine eine Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 11 LBesG NRW eingerichtet, deren Kosten einschließlich Nebenkosten, Sachkosten- und Gemeinkostenpauschale sowie Leasingrate für einen PKW der unteren Mittelklasse durch den Kreis Steinfurt refinanziert werden. Diese Stelle ist vom Rat der Stadt Rheine bereits mit dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 bewilligt worden und die personelle Besetzung innerhalb der Feuerwehr geklärt.

 


Anlage:

 

Entwurf öffentlich-rechtliche Vereinbarung Brandschutzdienststelle