Betreff
Erweiterung des Vereinsverzeichnisses auf der Internetseite der Stadt Rheine
Vorlage
311/23
Aktenzeichen
BdB - dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag Antragsteller:

 

Die Fraktionen von CDU und FDP bitten den Kulturausschuss bzw. den Rat, die Verwaltung zu beauftragen, ein Verzeichnis aller eingetragenen Vereine, sowie anderer gemeinnützigen Vereinigungen und Stiftungen mit Sitz in Rheine zu erstellen, bzw. das bereits auf der Homepage der Stadt Rheine veröffentlichte Vereinsregister zu aktualisieren. Folgende Informationen sollen enthalten sein:

- Vereinsname

- Bezeichnung der Vereinigung/Stiftung

- Vereins-/Stiftungszweck

- Postalische Anschrift

- Telefonnummer

- E-Mail-/Internetadresse

Das Verzeichnis soll mindestens zweimal jährlich aktualisiert werden.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt den Antrag abzulehnen.

 

 


Begründung:

Mit Antrag vom 30. Mai 2023 beantragten die Fraktionen von CDU und FDP, das bestehende Vereinsverzeichnis auf der Homepage der Stadt Rheine um die oben genannten Informationen anzureichern.

 

Die Fachstelle Bürgerengagement führt seit ca. 15 Jahren ein Vereinsverzeichnis. Es listet aktuell ca. 450 eingetragene Vereine, Initiativen und Gruppierungen, Stiftungen und gemeinnützige Einrichtungen auf – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Aktuell ist als Information ausschließlich der Vereinsname gelistet. Sofern ein Verein eine Internetseite betreibt, ist über den Vereinsnamen eine Verlinkung erfolgt, so dass über diesen Weg in der überwiegenden Zahl die beantragten Informationen abrufbar sind.

 

Die Übersicht wurde damals angelegt, weil ein digitaler Zugriff auf die seinerzeit noch beim zuständigen Amtsgericht hinterlegten Vereins- und Stiftungsdaten nicht möglich war. Inzwischen existiert ein gemeinsames Registerportal der Länder (www.handelsregister.de). Dies war in den ersten Jahren der Entstehung nicht frei zugänglich (Anmeldung mit Kennwortvergabe), so dass die Informationen nicht öffentlich zur Verfügung standen.
Seit über einem Jahr sind die Datenbanken nunmehr für alle Interessierten öffentlich und kostenlos nutzbar.

 

Über das Registerportal sind somit – sofern von den jeweiligen Vereinen und Stiftungen angegeben – die im Fraktionsantrag gewünschten Informationen abrufbar. Eine Übernahme dieser Daten auf die städtische Internetseite würde zu einer redundanten, also doppelten Vorhaltung identischer Informationen führen. Dies ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Auch vor dem Hintergrund, dass eine Anfrage an die Kommunale ADV-Anwendergemeinschaft West zur Zulässigkeit nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu folgendem Ergebnis führte:

 

Im Ergebnis sei für die Veröffentlichung der gewünschten, zusätzlichen Informationen die Einwilligung der Vereine erforderlich. Die Daten unterliegen demnach einer Zweckbindung und gehen nicht einher mit einer reinen Veröffentlichung/Bekanntmachung.
Grundsätzlich gelte zwar, dass Daten von juristischen Personen (z. B. AG, GmbH) von den Datenschutzbestimmungen nicht erfasst würden. Anders könne dies aussehen, wenn natürliche Personen als Ansprechpartner genannt seien. Auch die personenbezogenen Daten von Ansprechpartnern zum Beispiel einer GmbH würden damit unter die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes fallen. Für die Verarbeitung werde eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6 Absatz 1 DSGVO benötigt.

 

Vor Veröffentlichung ist damit eine Anfrage an alle Vereine auf Erteilung der Bewilligung erforderlich. Dies und die Beschaffung der zusätzlich beantragten Informationen würde erheblichen bürokratischen Mehraufwand verursachen.


Das auf der Homepage hinterlegte Verzeichnis wird bisher fortlaufend aktualisiert, insbesondere über Rückmeldungen nach anlassbezogenen Kontakten und über die Auswertung von Pressemeldungen. Eine separate Liste zu Vereinsneugründungen und Vereinsauflösungen wird ebenfalls geführt. Der Aktualisierung sind allerdings Grenzen gesetzt. Das zeigt die Erfahrung der vergangenen Jahre bedingt durch den Umstand, dass nur wenige Vereine Änderungen der Kontaktdaten aktiv an die Stadt Rheine (speziell die Stelle für Bürgerengagement) übermitteln.

 

Vor dem Hintergrund, dass die auf der Internetseite der Stadt Rheine vorhandenen Informationen auch im Registerportal der Länder abgerufen werden können, ist aktuell beabsichtigt, die Pflege gänzlich einzustellen und das Verzeichnis von der Internetseite zu nehmen.

 


Anlage:

 

Fraktionsantrag Vereinsverzeichnis vom 30.05.2023