Beschlussvorschlag Antragsteller:
Die Fraktionen von
CDU und FDP bitten den Kulturausschuss bzw. den Rat, die Verwaltung zu
beauftragen, ein Verzeichnis aller eingetragenen Vereine, sowie anderer
gemeinnützigen Vereinigungen und Stiftungen mit Sitz in Rheine zu erstellen,
bzw. das bereits auf der Homepage der Stadt Rheine veröffentlichte
Vereinsregister zu aktualisieren. Folgende Informationen sollen enthalten sein:
- Vereinsname
- Bezeichnung der
Vereinigung/Stiftung
-
Vereins-/Stiftungszweck
- Postalische
Anschrift
- Telefonnummer
-
E-Mail-/Internetadresse
Das Verzeichnis
soll mindestens zweimal jährlich aktualisiert werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt den Antrag abzulehnen.
Begründung:
Mit Antrag vom 30.
Mai 2023 beantragten die Fraktionen von CDU und FDP, das bestehende
Vereinsverzeichnis auf der Homepage der Stadt Rheine um die oben genannten
Informationen anzureichern.
Die Fachstelle
Bürgerengagement führt seit ca. 15 Jahren ein Vereinsverzeichnis. Es listet
aktuell ca. 450 eingetragene Vereine, Initiativen und Gruppierungen, Stiftungen
und gemeinnützige Einrichtungen auf – ohne Anspruch auf
Vollständigkeit. Aktuell ist als Information ausschließlich der Vereinsname
gelistet. Sofern ein Verein eine Internetseite betreibt, ist über den
Vereinsnamen eine Verlinkung erfolgt, so dass über diesen Weg in der
überwiegenden Zahl die beantragten Informationen abrufbar sind.
Die Übersicht
wurde damals angelegt, weil ein digitaler Zugriff auf die seinerzeit noch beim
zuständigen Amtsgericht hinterlegten Vereins- und Stiftungsdaten nicht möglich
war. Inzwischen existiert ein gemeinsames Registerportal der Länder (www.handelsregister.de). Dies war in den ersten Jahren der
Entstehung nicht frei zugänglich (Anmeldung mit Kennwortvergabe), so dass die
Informationen nicht öffentlich zur Verfügung standen.
Seit über einem Jahr sind die Datenbanken nunmehr für alle Interessierten
öffentlich und kostenlos nutzbar.
Über das
Registerportal sind somit – sofern von den jeweiligen Vereinen und Stiftungen
angegeben – die im Fraktionsantrag gewünschten Informationen abrufbar. Eine
Übernahme dieser Daten auf die städtische Internetseite würde zu einer redundanten,
also doppelten Vorhaltung identischer Informationen führen. Dies ist aus Sicht
der Verwaltung nicht erforderlich. Auch vor dem Hintergrund, dass eine Anfrage
an die Kommunale ADV-Anwendergemeinschaft West zur Zulässigkeit nach der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu folgendem Ergebnis führte:
Im Ergebnis sei
für die Veröffentlichung der gewünschten, zusätzlichen Informationen die
Einwilligung der Vereine erforderlich. Die Daten unterliegen demnach einer
Zweckbindung und gehen nicht einher mit einer reinen
Veröffentlichung/Bekanntmachung.
Grundsätzlich gelte zwar, dass Daten von juristischen Personen (z. B. AG, GmbH)
von den Datenschutzbestimmungen nicht erfasst würden. Anders könne dies
aussehen, wenn natürliche Personen als Ansprechpartner genannt seien. Auch die
personenbezogenen Daten von Ansprechpartnern zum Beispiel einer GmbH würden
damit unter die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes fallen. Für die
Verarbeitung werde eine Rechtsgrundlage nach Artikel 6 Absatz 1 DSGVO benötigt.
Vor Veröffentlichung
ist damit eine Anfrage an alle Vereine auf Erteilung der Bewilligung
erforderlich. Dies und die Beschaffung der zusätzlich beantragten Informationen
würde erheblichen bürokratischen Mehraufwand verursachen.
Das auf der Homepage hinterlegte Verzeichnis wird bisher fortlaufend
aktualisiert, insbesondere über Rückmeldungen nach anlassbezogenen Kontakten
und über die Auswertung von Pressemeldungen. Eine separate Liste zu
Vereinsneugründungen und Vereinsauflösungen wird ebenfalls geführt. Der Aktualisierung
sind allerdings Grenzen gesetzt. Das zeigt die Erfahrung der vergangenen Jahre
bedingt durch den Umstand, dass nur wenige Vereine Änderungen der Kontaktdaten
aktiv an die Stadt Rheine (speziell die Stelle für Bürgerengagement)
übermitteln.
Vor dem
Hintergrund, dass die auf der Internetseite der Stadt Rheine vorhandenen
Informationen auch im Registerportal der Länder abgerufen werden können, ist
aktuell beabsichtigt, die Pflege gänzlich einzustellen und das Verzeichnis von
der Internetseite zu nehmen.
Anlage:
Fraktionsantrag Vereinsverzeichnis vom 30.05.2023