Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Verbindungsweg zwischen Flöddertstraße und Flagenstraße, im anliegenden
Lageplan in Gelb dargestellt, Gemarkung Elte, Flur 13, Flurstück 78, wird
hiermit gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG
NRW) eingezogen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.
Begründung:
Die
Stadt Rheine beabsichtigt, den Verbindungsweg (Waldweg) zwischen Flöddertstraße
und Flagenstraße aufzugeben. Der alleinige Eigentümer der unmittelbar an den
Waldweg angrenzenden Grundstücke ist an die Stadt Rheine herangetreten und hat sein
Kaufinteresse bekundet. Der Waldweg soll an den Eigentümer der anliegenden
Grundstücke veräußert werden. Entsprechende Gespräche wurden bereits geführt,
eine Einigung mit dem Kaufinteressenten konnte gefunden werden.
Der
Verbindungsweg zwischen Flöddertstraße und Flagenstraße ist als öffentliche
Verkehrsfläche im Sinne des § 6 Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW (StrWG
NRW) zu betrachten. Die Aufgabe und Veräußerung des Weges bedingt ein
förmliches Einziehungsverfahren nach § 7 StrWG NRW.
Ein
solches Verfahren ist gerechtfertigt, wenn für die Aufhebung der Verkehrsfläche
Gründe des öffentlichen Wohles vorliegen oder die Straße jegliche
Verkehrsbedeutung verloren hat. Der Waldweg dient überwiegend der Erschließung
der angrenzenden Grundstücke (Waldflächen) des Kaufinteressenten. Die Flöddert-
und Flagenstraße sind im Übrigen als Wirtschaftswege ausgebaut und können als
Ausweichstrecke von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden. Da die Wegefläche an den Grundstückseigentümer der
unmittelbar angrenzenden Waldflächen veräußert werden soll und eine
darüberhinausgehende Verkehrsbedeutung nicht gegeben ist, ist eine Einziehung
im Sinne des § 7 StrWG NRW zulässig.
Die
Versorgungsträger wurden vom Grundstücksmanagement der Stadt Rheine mit der
Bitte um Stellungnahme bereits angeschrieben. Die Leitungen werden mittels
Dienstbarkeiten beim Verkauf des Waldweges im Grundbuch gesichert.
Die
Einziehungsabsicht ist vom Bau- und Mobilitätsausschuss in seiner Sitzung am
30.03.2023 unter Vorlagen Nummer 101/23, TOP 16, einstimmig beschlossen worden.
Dieser Beschluss wurde mit Veröffentlichung vom 17.04.2023 öffentlich
bekanntgemacht, um Anliegern und anderen Sondernutzungsberechtigten die
Gelegenheit zu geben, Bedenken und Anregungen vorzutragen. Es sind aber keine
Bedenken und Anregungen in Form von Einsprüchen eingegangen, die abzuwägen
wären.
Das Einziehungsverfahren ist jetzt zum Abschluss zu
bringen
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan