Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.             Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Entwurf des Gesamtstellenplans und ihrer eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen für das Jahr 2024 gemäß den Anlagen 1 – 5 und 8 zur Kenntnis.

 

2.             Der Rat der Stadt Rheine überträgt die Detailberatung der Entwürfe des Gesamtstellenplanes und der Fachbereichsstellenpläne den zuständigen Fachausschüssen.

 


Begründung:

Im Sinne einer nachhaltigen Haushaltsplanung besteht für den Stellenplanentwurf 2024 die grundsätzliche Zielsetzung, einen Stellenzuwachs im Wesentlichen zu vermeiden, soweit diesem nicht eine Refinanzierungsmöglichkeit bzw. ein Aufgabenzuwachs gegenübersteht.

 

In den Gesamtstellenplan sowie in die Stellenplanentwürfe der Fachbereiche (Anlagen 2 – 5, 8) wurden die Änderungen aufgenommen, die aus Sicht der Verwaltung im Jahr 2024 relevant werden. Stichtag für die Betrachtung ist der Eckdatenbeschluss des Verwaltungsvorstandes vom 4. September 2023. Stellenplanänderungen, die sich nach diesem Stichtag ergeben, werden in den Sitzungen der betreffenden Fachausschüsse beraten und sind in den nachstehenden Darstellungen nicht berücksichtigt.

 

Gemäß § 8 Absatz 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) beinhaltet der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten sowie der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten. Stellen von Beamtinnen und Beamten in Einrichtungen von Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden, sind gesondert aufzuführen.

 

Gemäß § 17 Absatz 1 Eigenbetriebsverordnung NRW sind die Beamtenstellen des Eigenbetriebes im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben. Die Beamten und Beamtinnen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Technische Betriebe und für den Bereich Kultur werden in der beigefügten Anlage 8 „Stellenplan eigenbetriebsähnliche Einrichtungen – Stellen der Beamten und Beamtinnen“ aufgeführt.

 

Stellenplanänderungen, die sich auf die Stellenwertigkeit beziehen, werden in den zuständigen Fachausschüssen erläutert. Über zeitlich befristete Aufgaben/Stellen (vgl. Anlage 7), die nicht im Stellenplan abgebildet werden, wird ebenfalls gesondert in den Fachausschüssen berichtet.

 

 

Ohne Berücksichtigung der Ausgliederung der Stellen zur Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kultur,

 

§  steigt der Stellenumfang für das Jahr 2024 im Entwurf des Gesamtstellenplans um 3,20 Stellen und

 

§  sinkt der Stellenumfang für zeitlich befristete Stellen (außerhalb des Stellenplans) um 4,00 Stellen.

 

Die Personalaufwendungen für Stellenplanänderungen bzw. zeitlich befristete Stellen steigen zum Jahr 2024 jedoch um insgesamt 1.096.000 Euro. Dieses ist damit begründet, dass 11,25 befristete Stellen länger als zunächst geplant bereitgestellt werden sollen. Hiervon sind insbesondere zeitlich befristete Stellen im Bereich der Migration betroffen.

 

Die Gemeindeprüfanstalt NRW hat im Kennzahlenvergleich der großen kreisangehörigen Kommunen für das Jahr 2020 festgestellt, dass die Personalintensität der Stadtverwaltung Rheine im interkommunalen Vergleich gering ist und auch die Personalquote 2 (Vollzeitstellen je 1.000 Einwohner/-innen) einen niedrigen Kennzahlenwert erzielt.

 

 

1.    Änderungen im Stellenplanentwurf 2024

 

Unter den oben genannten Prämissen und ohne Berücksichtigung der Gründung des Eigenbetriebes Kultur enthält der Gesamtstellenplanentwurf 2024 gegenüber dem Gesamtstellenplan 2023 insgesamt einen Stellenzuwachs im Umfang von 3,20 Stellen (Zuwachs 5,25 Stellen, Einsparung 2,05 Stellen davon 0,53 durch Vollzug kw-Vermerk). Der Personalaufwand steigt für das Planungsjahr 2024 für Stellenplanzuwächse insgesamt um 406.200 Euro. Die Stelleneinsparungen führen zu einer Reduzierung des Personalaufwands in Höhe von 74.900 Euro für das HH-Jahr 2023.

 

 

Nachstehend die Übersicht der Stellenplanänderungen:

 

Bereich

Stellenzuwachs

Stelleneinsparung

Saldo

 

%-Anteil

Bezeichnung

%-Anteil

Bezeichnung

 

 

FB 3

 

+0,25

 

Jurist/-in Rechtsberatung und Rechtsvertretung

 

 

 

keine Veränderung

 

 

 

+1,00

 

 

Feuerwehr – IT-Support/Teiladministration

 

 

 

keine Veränderung

 

+1,25

FB 4

 

keine Veränderung

-0,50

Sachbearbeiter/in Geschäftsbuchhaltung

 

 

 

 

-0,70

Sachbearbeiter/-in Zahlungsabwicklung

-1,20

FB 5

+1,00

Energetische Sanierung

 

 

 

 

 

 

-0,53

Reinigungskräfte

+0,47

FB 7

+0,50

Systemadministrator/in

 

 

 

+0,50

Digitalisierung/E-Government

 

Keine Änderung

 

 

+1,00

Sachbearbeiter/-in Personalverwaltung

 

 

+2,00

FB 8

+1,00

Systemadmnistrator/-in Schul-IT

 

 

 

 

 

 

-0,32

Erzieher/-in Bodelschwinghschule

+0,68

Summe

+5,25

 

-2,05

 

+3,20

 

Aufgrund der Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kultur“ werden 14,73 Stellen dem Stellenplan entnommen und künftig in der Stellenübersicht der eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kultur“ geführt. Beamtenstellen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung werden künftig nachrichtlich im Stellenplan der Stadt ausgewiesen. Diese Stellenplanänderungen führen zu keinen wirtschaftlichen Veränderungen im Gesamthaushalt (ergebnisneutral).

 

 

1.1       Stellenzuwachs im Stellenplanentwurf 2024

 

Nachstehend wird kurz auf die wesentlichen Gründe für den Stellenzuwachs eingegangen, wobei die inhaltliche Beratung der Stellenplanänderung in dem jeweils zuständigen Fachausschuss erfolgen soll.

 

a)    Fachbereich 3 (Recht und Ordnung)

Die quantitativen und qualitativen Anforderungen an das Rechtsamt sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen (insbesondere im Bau- und Vergaberecht). Daher soll eine Ausweitung um 0,25 Stellenanteile für eine/n Juristin/Juristen erfolgen. Sofern eine Stellenausweitung nicht erfolgt, müssen externe Kanzleien beauftragt werden.

 

Die im Jahr 2022 durchgeführte Stellenbedarfsanalyse hat für den Betrieb der IT und die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten im Bereich der Feuerwehr einen Stellenbedarf von insgesamt 5,2 Stellen ergeben. Aktuell sind 2,0 Stellen im Stellenplan berücksichtigt. Durch die Bereitstellung einer zusätzlichen 1,0 Stelle für den IT-Support soll den Anforderungen begegnet werden.

 

b)    Fachbereich 5 (Planen und Bauen)

Für die Ermittlung des energetischen Sanierungsbedarfes der städtischen Gebäude bedarf es neben einer Bewertung der technischen Gebäudeanlagen auch einer Bewertung der konstruktiven Gebäudehülle. Für die Durchführung einer strukturellen Bewertung des städtischen Gebäudebestandes und der Ableitung einer Maßnahmenliste soll eine 1,0 (Ingenieur-)Stelle zusätzlich im Stellenplan berücksichtigt werden.

 

d)    Fachbereich 7 (Interner Service)

Auf Grundlage der Empfehlungen des IT-Sicherheitsgutachtens des Instituts für Informationsmanagement Bremen GmbH ist für die Umsetzung von Maßnahmen zur IT-Sicherheit eine 0,5 Stelle (Systemadministrator/in) im Bereich der Verwaltungs-IT im Stellenplanentwurf berücksichtigt (vgl. FB 8). Ebenfalls ist für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der Stadt Rheine die Aufnahme einer bisher zeitlich befristeten Stelle (ursprünglicher Stellenumfang 1,0) mit einem 0,5 Stellenanteilen berücksichtigt.

Der Anstieg der Beschäftigtenzahl der vergangenen Jahre (rd. 25 Prozent), sowie eine hohe Beschäftigtenfluktuation (demographischer Wandel, Fachkräftemangel) sowie das Erfordernis der Fachkräfteausbildung (Weiterbildung/Qualifizierung) führen in der Personalverwaltung/-entwicklung zu einem zusätzlichen Bedarf von 1,0 Stellen.

 

e)    Fachbereich 8 (Schulen, Soziales, Migration und Integration)

Die zunehmende Anzahl der zu betreuenden IT-Technik in den Schulen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur IT-Sicherheit (Grundlage Empfehlungen des IT-Sicherheitsgutachtens des Instituts für Informationsmanagement Bremen GmbH) erfordert eine zusätzliche 1,0 Stelle (Systemadministrator/in) im Bereich der Schul-IT (vgl. FB 7).

 

 

1.2       Stelleneinsparungen im Stellenplanentwurf 2024

 

Insgesamt werden Stellenanteile im Umfang von 2,05 Stellen im Stellenplanentwurf 2024 eingespart. Nachstehend wird kurz auf die Stellenreduzierungen eingegangen:

 

a)    Fachbereich 4 (Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement)

Im Fachbereich 4 werden im Bereich der Geschäftsbuchhaltung bzw. der Zahlungsabwicklung insgesamt 1,20 Stellenanteile reduziert (Digitalisierungsmaßnahmen bzw. Wegfall der Vollstreckung von GEZ-Forderungen).

 

b)    Fachbereich 5 (Planen und Bauen)

Die 0,53 Stelle für eine/einen Raumpfleger/in wird nicht nachbesetzt (kw-Vermerk).

 

e)    Fachbereich 8 (Schulen, Soziales, Migration und Integration)

Die 0,32 Stelle eine/einen Erzieher/in wird nicht nachbesetzt.

 

Im Stellenplanentwurf sind insgesamt 14,73 Stellen (Angestellte und Beamte) nicht mehr enthalten, die in der Stellenübersicht der künftigen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kultur“ geführt werden. Von diesen Stellen werden 2,90 Beamtenstellen des „Kulturbetriebes“ nachrichtlich im Stellenplan der Stadtverwaltung aufgeführt.

 

 

1.3       Vollzug von kw-Vermerken zum Stellenplan 2024

 

In Verbindung mit der Stellenreduzierung unter Ziffer 1.2 werden 0,53 kw-Vermerke vollzogen.

 

 

2.          Befristete Stellen/Aufgabenstellungen

 

Der Umfang der befristet eingerichteten Stellen sinkt im Vergleich zum Vorjahr 2023 von 33,25 auf 27,75 zeitlich befristete Stellen.

 

Zum Jahr 2024 sollen 11,25 befristete Stellen aufgrund der damit verbundenen Aufgabenstellungen nochmals verlängert werden. Insgesamt werden 4,50 zeitlich befristete Stellen enden zum Jahr 2024. Weitere 1,50 zeitlich befristete Stellen werden künftig in der Stellenübersicht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kultur“ geführt. Eine zusätzliche befristete 0,50 Stelle soll im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe bereitgestellt werden.

 

Die Personalaufwendungen für die vorgenannten (verlängerten) 11,25 befristeten Stellen und die zusätzliche 0,50 Stelle betragen insgesamt 742.516 Euro. Drittmittel (Förderungen, Zuwendungen) können in Höhe von 267.890 Euro gegengerechnet werden.

 

 

2.1       Stellenzugänge im Bereich der befristeten Aufgaben (Stellen)

 

Nachfolgende zeitlich befristete Stellen (0,5 Stellen) sollen ab dem Jahr 2024 zusätzlich bereitgestellt werden:

 

Sonderbereich 2 – Jugendamt

·         0,50 Stellenanteile Sachbearbeitung wirtschaftliche Jugendhilfe, Aufarbeitung von Rückständen aufgrund von Erkrankungen und Fluktuation (Befristung auf 24 Monate)

 

 

2.2       Stellenreduzierungen im Bereich der befristeten Stellen (Aufgaben)

 

Nachfolgende zeitlich befristete Stellen (4,50 Stellen) entfallen zum Haushaltsjahr 2024 aufgrund der auslaufenden zeitlichen Befristung bzw. deren Übernahme in den Stellenplan:

 

a) Sonderbereich 2 - Jugendamt

§  0,50 Stellenanteile, Strategische Steuerung, Systemadministration Prosoz, Statistik, OpenWebFM

 

b) Fachbereich 5 - Planen und Bauen

§  1,00 Stellenanteile, Vermessungstechniker

§  1,00 Stellenanteile, Planer/-in Radverkehrskonzept/Umsetzung Maßnahmen aus Radverkehrskonzept

 

c) Fachbereich 7 - Interner Service

§  1,00 Stellenanteile      Digitalisierung, E-Government (Übernahme von 0,5 Stellenanteile in den Stellenplanentwurf)

 

d) Fachbereich 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration

§  1,00 Stellenanteile Hilfshausmeister/in Ludgerus- und Canisiusschule incl. Soccercourt

 

In die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kultur“ werden insgesamt 1,5 Stellenanteile für zeitlich befristete Stellen übertragen (1,0 Stellenanteile wissenschaftliche Fachkraft Inventarisierung, 0,5 Stellenanteile Verwaltungsleitung städt. Museen). Die Verlagerung der Stellen ist ergebnisneutral.

 

 

2.3       Verlängerung von bereits befristeten Stellen

 

Nachstehende 11,25 Stellen sollen in ihrer Befristung verlängert werden:

 

a) Sonderbereich II – Bildung

 

§  0,75 Stellenanteile    Dirigent/-in Orchester Musikschule

Verlängerung der befristeten Stelle bis 31.07.2026. Die Refinanzierung erfolgt über 0,31 Stellenanteile bei den Musikschullehrer/innen, die nicht besetzt sind, sowie 17 zusätzlich geförderte Unterrichtsstunden (Projekt Musikschuloffensive). Zusammen können damit bis zu 26,3 Unterrichtsstunden refinanziert werden. Die Stelle ist vorläufig als Projekt bis zum 31.07.2026 geplant.

 

b) Fachbereich 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration

 

§  1,0 Stellenanteile      Hilfshausmeister/in zur Unterstützung der Schulhausmeister/in Nelson-Mandela/Bodelschwinghschule (befristet bis 28.02.2026, Förderung 2024 90 %, 2025 80 %, 2026 70 %)

 

§  1,0 Stellenanteile      Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten, Landesprogramm "Kommunales Integrationsmanagement" entsprechend Teilhabe und Integrationsgesetz NRW, Refinanzierung i. H. v. 50 T€ über die Bezirksregierung (fachbezogene Pauschalen gem § 29 HaushaltsG.), Bewilligung erfolgt jahresbezogen

 

§  1,0 Stellenanteile      Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten, Einbürgerungen, Landesprogramm "Kommunales Integrationsmanagement" entsprechend Teilhabe und Integrationsgesetz NRW, Refinanzierung i. H. v. 50 T€ über die Bezirksregierung (fachbezogene Pauschalen gem. § 29 HaushaltsG.), Bewilligung erfolgt jahresbezogen

 

§  3,0 Stellenanteile      Sozialarbeiter/-innen im Team „Beratung und Begleitung von Zuwanderern“ (Befristung bis 31.12.2025). Aufgrund der Schließung der ZUE wird mit weiteren Zuweisungen von Flüchtlingen gerechnet. Auch werden aktuell über 1.400 geflüchtete Ukrainer/innen durch die Sozialarbeiter/-innen betreut.

 

§  1,0 Stellenanteile      Koordinierung des kommunalen Integrationsmanagements Landesprogramm "Kommunales Integrationsmanagement" entsprechend Teilhabe und Integrationsgesetz NRW, Refinanzierung i. H. v. 55 T€ über die Bezirksregierung (fachbezogene Pauschalen gem. § 29 HaushaltsG.), Bewilligung erfolgt jahresbezogen

 

 

§  1,0 Stellenanteile      Die Stelle wurde per Ratsbeschluss v. 15.01.2019 für 60 Monate befristet (bis 31.03.2024) geschaffen. Aufgrund der steigenden Fallzahlen und dem Fallzahlenschlüssel der KGSt soll die Befristung für die Stelle verlängert werden. Eine Verringerung der Arbeitsbelastung ist nicht absehbar, stattdessen gibt es immer mehr Menschen, die eine Aufenthaltserlaubnis haben. Die Fallzahl ist von 2019 bis 2022 um 31,74 % gestiegen.

 

§  1,00 Stellenanteile    Hilfshausmeister/-in in den Sozialen Einrichtungen, Refinanzierung im 3. Jahr 90 %, im 4. Jahr 80 %, im 5. Jahr 70 % über die Agentur für Arbeit, ab dem 6. Jahr keine Förderung mehr. Vertrag besteht seit dem 01.03.2020; Finanzierung des Eigenanteils der Stadt wird aus Spendenmitteln gewährleistet.

 

§  0,50 Stellenanteile    Hausmanagement Mitte 51. Der Sozialausschuss hat am 31.05.2023 die Verstetigung der Stelle beschlossen, da das Begegnungszentrum Mitte 51 in der Trägerschaft der Stadt Rheine verbleibt. Die Stelle soll zunächst für weitere 60 Monate befristet bereitgestellt werden.

 

§  1,00 Stellenanteile    Sozialarbeiter/-in Fachstelle für Wohnraumsicherung, Refinanzierung über das Aktionsprogramm "Hilfen in Wohnungsnotfällen", Ende lt. Zuwendungsbescheid ist der 29.02.2024. Beschluss Sozialausschuss 31. Mai 2023, Vorl. 188/23 - das Projekt soll danach weiterlaufen und verstetigt werden. Ob weitere Zuwendungen bewilligt werden ist noch unklar. Die Stelle soll zunächst für weitere 60 Monate befristet bereitgestellt werden.

 

 

 

3.         Fazit

 

Die zusätzlichen Personalbedarfe in den Fach- und Sonderbereichen werden unverändert auf deren nachhaltiges Erfordernis sowie die organisatorischen Einflussmöglichkeiten zu einer effektiven Leistungserstellung geprüft. Unter dem Druck der angespannten Haushaltssituation hat die Verwaltung zum Entwurf des Gesamtstellenplans 2024 die zusätzlichen Stellenbedarfe kritisch geprüft und diesen Bedarf auf ein notwendiges Minimum reduziert.

 

Der Stellenzuwachs im Stellenplan beträgt zum HH-Jahr 2024 in der Summe 3,20 Stellen. Im Bereich der zeitlich befristeten Stellen tritt eine Reduzierung um insgesamt 4,0 Stellen auf nun 29,25 Stellen ein (bzw. 27,75 Stellen unter Berücksichtigung der Verlagerung von 1,5 zeitlich befristeten Stellen in den „Kulturbetrieb“). In der Gesamtbetrachtung konnte ein weiterer Stellenaufbau für das HH-Jahr 2024 vermieden werden.

 

Unverändert wirken sich die Ukraine-Krise und die Flüchtlingssituation auf den Stellenbedarf der Verwaltung aus. Aber auch der demographische Wandel und der Fachkräftemangel und die damit einsetzende Fluktuation in der Belegschaft (voraussichtlich über 100 Stellenbesetzungsverfahren im Jahr 2023) führen zu erhöhten temporären Stellenvakanzen. Diese Vakanzen können aufgrund der knapp bemessene Personaldecke (siehe Bericht gpa.nrw aus dem Jahr 2020) dauerhaft nicht kompensiert werden. In vielen Verwaltungsbereichen treten unweigerlich Arbeitsrückstände und Belastungssituationen ein.

 

Die finanziellen Auswirkungen der Stellenplanänderungen sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 veranschlagt worden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Entwurf Stellenplan 2024 – Gesamtübersicht

Anlage 2: Entwurf Stellenplan 2024 – Beamte und Beamtinnen

Anlage 3: Entwurf Stellenplan 2024 – Tarifbeschäftigte

Anlage 4: Entwurf Stellenplan 2024 – Stellenübersicht Beamte und Beamtinnen

Anlage 5: Entwurf Stellenplan 2024 – Stellenübersicht Tarifbeschäftigte

Anlage 6: Entwurf Stellenplan 2024 – Nachwuchskräfte und informatorisch Beschäftigte

Anlage 7: Entwurf Stellenplan 2024 – Übersicht der befristeten Stellen

Anlage 8: Entwurf Stellenplan 2024 – eigenbetriebsähnliche Einrichtungen – Stellen der Beamten und Beamtinnen