Betreff
Jahresabschluss der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage zum 31.12.2022
Vorlage
324/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1)      Der Betriebsausschuss nimmt den von der Örtlichen Rechnungsprüfung geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2022 und den Lagebericht zur Kenntnis.

 

2)      Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a.  Der Rat der Stadt Rheine stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2022, abschließend mit einer Bilanzsumme von 557.517 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 76.520 EUR fest.

 

b.  Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Lagebericht zur Kenntnis.

 

c.  Der Rat der Stadt Rheine beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 76.520 EUR der allgemeinen Rücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ zuzuführen.

 

d.  Der Rat der Stadt Rheine erteilt dem Betriebsausschuss für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung.

 

3)      Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung.

 

 


Begründung:

 

Zu 1)

Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ (Betriebssatzung) wird die Einrichtung nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements geführt, so dass die Regelungen der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) zum Jahresabschluss nicht gelten.

An deren Stelle treten die Regelungen zum Jahresabschluss der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO). Hiernach besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang.

Darüber hinaus ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen 38 KomHVO).

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Rheine durchgeführt.

Das Ergebnis der Prüfung wird von der Leiterin der örtlichen Rechnungsprüfung, Frau Sandy Simon, dem Betriebsausschuss vorgestellt.

 

Am 31.12.2021 weist der Jahresabschluss einen Überschuss von 75.520 EUR aus.

Im Wesentlichen ist dies durch geringere Personalkasten durch die vakant gebliebene Position der Künstlerischen Leitung begründet.

 

Gemäß § 5 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 Buchstabe c) EigVO entscheidet der Rat der Gemeinde über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung eines Jahresüberschusses und die Entlastung des Betriebsausschusses.

Die allgemeine Rücklage der Einrichtung wurde in der Betriebssatzung lediglich auf 100.000 EUR festgelegt (§ 11 Abs. 2).

Grund hierfür ist die geringe Vermögensausstattung, welche für den ideellen Satzungs- zwecks vollkommen ausreichend ist.
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage wird in ihrer jetzigen Betriebsform zum 31.12.2023 aufgelöst und dann ihre Tätigkeit als Produkt des zukünftigen Eigenbetriebes Kultur fortsetzen.  Bis zur Erstellung der Abschlussbilanz sollte der Jahresüberschuss 2022 der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

Zu 3)

Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.

 

 


Anlage:

 

Prüfbericht Örtlichen Rechnungsprüfung Rheine