Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Betriebsausschuss nimmt den vorläufigen
Wirtschaftsplan für 2024 f. zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage
wird zum 01.01.2024 in den neu zu gründenden „Eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Kultur“ aufgehen.
Aus diesem Grund dient die hier vorgestellte vorläufige Wirtschaftsplanung für
das zukünftige Produkt „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ der
vorbereitenden Information der politischen Gremien für die Beschlussfassungen
rund um die Wirtschaftsplanung der neuen eigenbetriebsähnliches Einrichtung.
Diese soll im Dezember 2023 im Rat der Stadt Rheine vorgestellt und beschlossen
werden.
Der Zuschussbedarf
(Betriebskostenzuschuss) der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage wird
sich für das Jahr 2024 auf 909.442 EUR belaufen (frühere Planung 963.520 EUR).
Gegenüber der 2023 vorgestellten mittelfristigen Finanzplanung 2024 f. der
Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage ist die Verringerung des
Zuschussbedarfes im Wesentlichen durch eine geänderte Darstellung der
zugeordneten Stellenanteile zu erklären.
Die Stellen für Betriebsleitung (Kulturreferent) wird mit 0,2 Stelleanteilen
der Stellenübersicht der tariflich Beschäftigten zugeordnet. Die Stellenanteile
für kaufmännische Leitung und Controlling werden mit 0,18 Stellenanteilen der
Stellenübersicht für Beamte und Beamtinnen zugeordnet.
Die früher mit EG 13 geführte Position der Künstlerischen Leitung im Kloster
Bentlage entfällt.
Insgesamt sind aus gesamtstädtischer Sicht die Änderungen
stellenplanneutral.
Anlage:
Vorläufige Wirtschaftsplanung 2024 der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage