Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt - vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen 2024 - die unter Punkt B) beschriebene Erneuerung der Winter- und Eventbeleuchtung.

 


Begründung:

 

A)  Anlass

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung vom 02.02.2023 (Vorlage 039/23) die Verwaltung beauftragt, die Innenstadtakteure zum Thema Winter- und Eventbeleuchtung zu beteiligen und mit einer anschließenden erneuten Vorlage im Bau- und Mobilitätsausschuss das Umsetzungskonzept vorzustellen.

 

Diese Beteiligung hat nun in einem gemeinsamen Erörterungstermin am 01.09.2023 in den Räumen der EWG stattgefunden.

Zu den Teilnehmenden gehörten neben Vertretern des RTV, der EWG, der TBR, der Stadtverwaltung und Herrn Knappschneider vom Planungsbüro licht-raum-stadt, die Vertreter des Handelsvereins, des Innenstadtvereins und der Emsgalerie.

 

Im Zuge des Gespräches sind, auf Basis der im Innenstadtdialog am 18.04.2023 bereits vorgestellten möglichen Winterbeleuchtung, die Anregungen aus dem Positionspapier der Innenstadtakteure (siehe Anlage 2) erörtert worden.

Das in der Folge gemeinsam ausgearbeitete Konzept fand unter den Beteiligten eine umfängliche Zustimmung. Zu einem späteren Zeitpunkt kann man sich Ergänzungen vorstellen (s. C)).

 

B)   Konzept zur neuen Winter- und Eventbeleuchtung der Innenstadt

 

1.      Winter- und Eventbeleuchtung

 

Die Verwaltung sieht die grundsätzliche Notwendigkeit, dass die bestehende und abgängige Weihnachtsbeleuchtung zu erneuern ist. Da sich zurzeit ebenfalls die vom Land geförderte Beleuchtungsmaßnahme zur Seilüberspannung der Emsstraße in der Planungsphase befindet, sind diese beiden Maßnahmen zur Nutzung von Synergieeffekten gemeinsam geplant worden.

 

So können an den geplanten Seilüberspannungen der Funktionalbeleuchtung (Straßenbeleuchtung der Emsstraße), die in einem Abstand von durchschnittlich 23 m aufgehängt werden, auch die Winter- und Eventbeleuchtung in der Emsstraße mit relativ wenig Aufwand montiert werden.

 

Diese Seilüberspannungen können auch für Eventbeleuchtungen oder verschiedene Motive zur Attraktivierung der Innenstadt genutzt werden.

 

In den Nebenstraßen werden die vorhandenen Mastleuchten mit Leuchtenmotiven in der Designsprache der Beleuchtung der Emsstraße vorgesehen. Die Ausführungen sollen der Variante 01 der Präsentation (siehe Anlage) entsprechen.

 

1.1  Umfang und Ausstattung

Folgende Straßen werden für die Winterbeleuchtung vorgesehen:

 

-          Emsstraße (von Borneplatz bis Hansaallee):

Montage an Seilüberspannung

 

-          Emsstraße (im Bereich der Nepomukbrücke):

Es werden die in den Mastleuchten vorgesehenen Strahler für Winter-Eventbeleuchtung genutzt

 

-          Klosterstraße (von Emsstraße bis Marktplatz):

Montage an Masten

 

-          Herrenschreiberstraße (Emsstraße bis Marktplatz):

Montage an Masten

 

-          Münsterstraße (Emsstraße bis Marktplatz):

Montage an Masten

 

-          Münsterstraße (Emsstraße bis Kolpingstraße):

Montage an Masten

 

-          Bültstiege (Emsstraße bis Humboldtplatz):

Montage an Masten (ca. 5000 € Mehrkosten, aufgrund der Anregung der Innenstadtakteure ergänzt).

 

-          Marktstraße (von Poststraße bis Marktplatz):

Montage an Masten

 

-          Auf dem Thie (Marktstraße bis Tiefe Straße):

Montage an Masten;

die bisherige Beleuchtung der Platanen mit Lichterketten, die in den letzten Jahren Probleme bei der Montage bereitet hatten, entfällt künftig

 

-          Borneplatz

Die bisher in der Platane an der Klosterstraße/Rathaus aufgehängte Lichterkette soll, sofern es in Zukunft keine andere Lösung gibt, weiterhin Bestand haben.

 

-          Timmermanufer

Zwischen den Bäumen am Timmermanufer, gegenüber der Emsterrassen und gegenüber der Emsgalerie, wird eine Lichterkette gespannt

 

 

1.2  Motive

 

An der Seilüberspannung

Die Seilüberspannung erhält 3-D-Sterne und einen Lichtervorhang als Eiszapfen, der auch als Beleuchtungsmöglichkeit einen Brillanteffekt und Funkeleffekt erzielen kann

 

An den Masten

Die Masten erhalten eine Kombination von drei 3-D-Sternen;

Hierzu wird ggf. noch ein Muster angefertigt

 

1.3  Projektoren

 

An drei Kreuzungen der Emsstraße werden Projektoren montiert, die bis zu 7 verschiedene Lichtmotive auf den Boden bringen können.

Vorgesehen sind die Punkte

-          Emsstraße/Herrenschreiberstraße

-          Emsstraße/Münsterstraße

-          Emsstraße/Bültstiege

 

1.4  Eigentümer

 

Die Stadt Rheine wird die Winter- und Eventbeleuchtung anschaffen, finanzieren und ist künftig Eigentümerin der Winterbeleuchtung.

 

1.5  Unterhaltung – Aufbau, Abbau, Einlagerung, Wartung, Reparatur,

 

Die TBR wird im Auftrag der Stadt Rheine die Unterhaltung übernehmen. Die Abrechnung der Leistung erfolgt über eine Spitzabrechnung.

 

1.6  Unterhaltung – Stromkosten

 

Die Stromkosten werden, wie bisher von der Stadt/TBR dem RTV in Rechnung gestellt. Der RTV wiederum wird Einnahmen über die Geschäftstreibenden und Eigentümer einwerben.

 

1.7  Kosten

 

Für die oben beschriebene und vorgesehene Winterbeleuchtung ist, nach aktueller Kostenschätzung, mit einer Summe i. H. v. 135.000 € zu rechnen.

 

Für Aufbau, Abbau, Einlagerung, Wartung, Reparatur, Ersatzleuchtmittel werden die Kosten auf jährlich 35.000 € geschätzt.

 

 

 

C)   Mögliche ergänzende Winterbeleuchtung

 

 

Große 3-D-Motive

Zusätzlich könnten noch große 3-D-Motive, die für Rheine ein Alleinstellungsmerkmal in Bezug auf die Winterbeleuchtung geben könnten, vorgesehen werden. Mögliche Orte könnten hier der Marktplatz oder Eingangsbereich zur Stadt bzw. Innenstadt sein.

Die Kosten belaufen sich je nach Durchmesser und Ausführung des Objektes auf rd. 25.000 €.

 

Verdichtete Seilüberspannung für Winterbeleuchtung

Auch wenn die geplante Nutzung der Seilüberspannung der Funktionsbeleuchtung aus dem Blickwinkel des Fußgängers als ausreichend beschrieben werden kann, wäre eine Verdichtung der Seilüberspannungen denkbar.

Pro zusätzliche Seilüberspannung würden je nach Ausführung Kosten von rd. 12.000 € entstehen. Zudem wären weitere Gestattungen bei den Eigentümern einzuholen.

 

Auf Grund der aktuellen Haushaltslage sollte über die möglichen ergänzenden Winterbeleuchtungen zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Auch sind hier Finanzierungsmodelle von privater Seite oder mittels Verfügungsfonds denkbar.

 

 

D)   Finanzierung

 

Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel werden im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt.

 

Für die jährlichen Unterhaltungskosten, die mit der TBR spitz abgerechnet werden könnten, ist ein Budget zu bilden. Die Kosten werden auf rd. 35.000 € geschätzt und liegen damit rd. 5.000 € unter den bisherigen Unterhaltungskosten der bestehenden Weihnachtsbeleuchtung.

 

 

E)   Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Durch den Einsatz von LED-Leuchtmitteln in der künftigen Winterbeleuchtung werden im Vergleich zur bestehenden Winterbeleuchtung die Lichtverschmutzung und die Auswirkungen auf die Umwelt verringert.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Präsentation Winterbeleuchtung

Anlage 2: Positionspapier der Innenstadtakteure