Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt - vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen 2024
- die unter Punkt B) beschriebene Erneuerung der Winter- und Eventbeleuchtung.
Begründung:
A) Anlass
Der
Bau- und Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung vom 02.02.2023 (Vorlage
039/23) die Verwaltung beauftragt, die Innenstadtakteure zum Thema Winter- und
Eventbeleuchtung zu beteiligen und mit einer anschließenden erneuten Vorlage im
Bau- und Mobilitätsausschuss das Umsetzungskonzept vorzustellen.
Diese
Beteiligung hat nun in einem gemeinsamen Erörterungstermin am 01.09.2023 in den
Räumen der EWG stattgefunden.
Zu
den Teilnehmenden gehörten neben Vertretern des RTV, der EWG, der TBR, der
Stadtverwaltung und Herrn Knappschneider vom Planungsbüro licht-raum-stadt, die
Vertreter des Handelsvereins, des Innenstadtvereins und der Emsgalerie.
Im
Zuge des Gespräches sind, auf Basis der im Innenstadtdialog am 18.04.2023
bereits vorgestellten möglichen Winterbeleuchtung, die Anregungen aus dem
Positionspapier der Innenstadtakteure (siehe Anlage 2) erörtert worden.
Das
in der Folge gemeinsam ausgearbeitete Konzept fand unter den Beteiligten eine
umfängliche Zustimmung. Zu einem späteren Zeitpunkt kann man sich Ergänzungen
vorstellen (s. C)).
B)
Konzept zur neuen Winter- und Eventbeleuchtung der
Innenstadt
1.
Winter- und
Eventbeleuchtung
Die Verwaltung sieht die grundsätzliche Notwendigkeit, dass
die bestehende und abgängige Weihnachtsbeleuchtung zu erneuern ist. Da sich
zurzeit ebenfalls die vom Land geförderte Beleuchtungsmaßnahme zur
Seilüberspannung der Emsstraße in der Planungsphase befindet, sind diese beiden
Maßnahmen zur Nutzung von Synergieeffekten gemeinsam geplant worden.
So können an den geplanten Seilüberspannungen der
Funktionalbeleuchtung (Straßenbeleuchtung der Emsstraße), die in einem Abstand
von durchschnittlich 23 m aufgehängt werden, auch die Winter- und
Eventbeleuchtung in der Emsstraße mit relativ wenig Aufwand montiert werden.
Diese Seilüberspannungen können auch für Eventbeleuchtungen
oder verschiedene Motive zur Attraktivierung der Innenstadt genutzt werden.
In den Nebenstraßen werden die vorhandenen Mastleuchten mit
Leuchtenmotiven in der Designsprache der Beleuchtung der Emsstraße vorgesehen.
Die Ausführungen sollen der Variante 01 der Präsentation (siehe Anlage)
entsprechen.
1.1 Umfang und Ausstattung
Folgende Straßen werden für die Winterbeleuchtung vorgesehen:
-
Emsstraße
(von Borneplatz bis Hansaallee):
Montage an Seilüberspannung
-
Emsstraße
(im Bereich der Nepomukbrücke):
Es werden die in den Mastleuchten vorgesehenen Strahler für
Winter-Eventbeleuchtung genutzt
-
Klosterstraße
(von Emsstraße bis Marktplatz):
Montage an Masten
-
Herrenschreiberstraße
(Emsstraße bis Marktplatz):
Montage an Masten
-
Münsterstraße
(Emsstraße bis Marktplatz):
Montage an Masten
-
Münsterstraße
(Emsstraße bis Kolpingstraße):
Montage an Masten
-
Bültstiege
(Emsstraße bis Humboldtplatz):
Montage an Masten (ca. 5000 € Mehrkosten, aufgrund der
Anregung der Innenstadtakteure ergänzt).
-
Marktstraße
(von Poststraße bis Marktplatz):
Montage an Masten
-
Auf dem Thie
(Marktstraße bis Tiefe Straße):
Montage an Masten;
die bisherige Beleuchtung der Platanen mit Lichterketten, die
in den letzten Jahren Probleme bei der Montage bereitet hatten, entfällt
künftig
-
Borneplatz
Die bisher in der Platane an der Klosterstraße/Rathaus
aufgehängte Lichterkette soll, sofern es in Zukunft keine andere Lösung gibt,
weiterhin Bestand haben.
-
Timmermanufer
Zwischen den Bäumen am Timmermanufer, gegenüber der
Emsterrassen und gegenüber der Emsgalerie, wird eine Lichterkette gespannt
1.2 Motive
An der Seilüberspannung
Die Seilüberspannung erhält 3-D-Sterne und einen
Lichtervorhang als Eiszapfen, der auch als Beleuchtungsmöglichkeit einen
Brillanteffekt und Funkeleffekt erzielen kann
An den Masten
Die Masten erhalten eine Kombination von drei 3-D-Sternen;
Hierzu wird ggf. noch ein Muster angefertigt
1.3 Projektoren
An drei Kreuzungen der Emsstraße werden Projektoren montiert,
die bis zu 7 verschiedene Lichtmotive auf den Boden bringen können.
Vorgesehen sind die Punkte
-
Emsstraße/Herrenschreiberstraße
-
Emsstraße/Münsterstraße
-
Emsstraße/Bültstiege
1.4 Eigentümer
Die Stadt Rheine wird die Winter- und Eventbeleuchtung anschaffen,
finanzieren und ist künftig Eigentümerin der Winterbeleuchtung.
1.5 Unterhaltung – Aufbau, Abbau, Einlagerung,
Wartung, Reparatur,
Die TBR wird im Auftrag der Stadt Rheine die Unterhaltung
übernehmen. Die Abrechnung der Leistung erfolgt über eine Spitzabrechnung.
1.6 Unterhaltung – Stromkosten
Die Stromkosten werden, wie bisher von der Stadt/TBR dem RTV
in Rechnung gestellt. Der RTV wiederum wird Einnahmen über die
Geschäftstreibenden und Eigentümer einwerben.
1.7 Kosten
Für die oben beschriebene und vorgesehene Winterbeleuchtung
ist, nach aktueller Kostenschätzung, mit einer Summe i. H. v. 135.000 € zu
rechnen.
Für Aufbau, Abbau, Einlagerung, Wartung, Reparatur,
Ersatzleuchtmittel werden die Kosten auf jährlich 35.000 € geschätzt.
C) Mögliche ergänzende
Winterbeleuchtung
Große 3-D-Motive
Zusätzlich könnten noch große 3-D-Motive, die für
Rheine ein Alleinstellungsmerkmal in Bezug auf die Winterbeleuchtung geben
könnten, vorgesehen werden. Mögliche Orte könnten hier der Marktplatz oder
Eingangsbereich zur Stadt bzw. Innenstadt sein.
Die Kosten belaufen sich je nach Durchmesser und
Ausführung des Objektes auf rd. 25.000 €.
Verdichtete Seilüberspannung für Winterbeleuchtung
Auch wenn die geplante Nutzung der
Seilüberspannung der Funktionsbeleuchtung aus dem Blickwinkel des Fußgängers
als ausreichend beschrieben werden kann, wäre eine Verdichtung der
Seilüberspannungen denkbar.
Pro zusätzliche Seilüberspannung würden je nach
Ausführung Kosten von rd. 12.000 € entstehen. Zudem wären weitere Gestattungen
bei den Eigentümern einzuholen.
Auf Grund der aktuellen Haushaltslage sollte über
die möglichen ergänzenden Winterbeleuchtungen zu einem späteren Zeitpunkt
entschieden werden.
Auch sind hier Finanzierungsmodelle von privater
Seite oder mittels Verfügungsfonds denkbar.
D) Finanzierung
Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen
Mittel werden im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt.
Für die jährlichen Unterhaltungskosten, die mit
der TBR spitz abgerechnet werden könnten, ist ein Budget zu bilden. Die Kosten
werden auf rd. 35.000 € geschätzt und liegen damit rd. 5.000 € unter den bisherigen
Unterhaltungskosten der bestehenden Weihnachtsbeleuchtung.
E) Auswirkungen
auf den kommunalen Klimaschutz
Durch den Einsatz von LED-Leuchtmitteln in der künftigen
Winterbeleuchtung werden im Vergleich zur bestehenden Winterbeleuchtung die
Lichtverschmutzung und die Auswirkungen auf die Umwelt verringert.
Anlagen:
Anlage 1: Präsentation Winterbeleuchtung
Anlage 2: Positionspapier der Innenstadtakteure