Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Rat der Stadt Rheine
beauftragt die Verwaltung, für den Projektaufruf 2023 des Bundesprogramms
„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
eine sog. Projektskizze einzureichen.
2. Sollte das Projekt zum
Antragsverfahren zugelassen werden, beauftragt der Rat der Stadt Rheine die
Verwaltung mit dem Start des Antragsverfahren.
Begründung:
Grundlagen des
Förderprogramms:
Mit dem
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen mit
besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im
Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel
gefördert. Die für die Förderrunde 2023 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in
Höhe von 400 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Klima- und
Transformationsfonds veranschlagt.
Der Förderaufruf
erfolgte am 19.06.2023. Der Förderschwerpunkt liegt auch in diesem Jahr auf der
energetischen Sanierung der zu fördernden Einrichtungen. Ein Ersatzbau ist nur
in Ausnahmefällen förderfähig, wenn er z.B. im Vergleich zur Sanierung die
wirtschaftliche Variante ist.
Die Auswahl- und
Bewertungskriterien lauten beim aktuellen Förderaufruf u.a.:
·
Erreichen
der projektspezifisch erforderlichen Effizienzgebäude-Stufe 70 (Sanierung) oder
40 (Neubau)
·
Wärmeversorgungsleistungen
grundsätzlich ohne Einsatz fossiler Energieträger
·
Zügige
Umsetzbarkeit, schlüssige Projektstruktur, langfristige Nutzbarkeit
·
Umsetzung
umfassender Maßnahmen zur Barrierefreiheit
·
Begründeter
Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration
·
Klima-
und ressourcenschonendes Bauen
·
Überdurchschnittliche
fachliche Qualität
·
Erhebliches
und überdurchschnittliches Investitionsvolumen
·
Fertigstellung
des Bauvorhabens bis 2028
Kommunen sind
grundsätzlich antragsberechtigt. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in
Form einer Anteilsfinanzierung durch einen nichtrückzahlbaren Zuschuss. Der
Bund beteiligt sich dabei mit bis zu 45 Prozenten an den zuwendungsfähigen
Ausgaben, der Eigenanteil der Kommunen beträgt mindestens 55 Prozent.
Anwendung auf das Projekt Sporthalle der
Elsa-Brändström-Realschule:
Wie oben bereits
beschrieben, zielt das Förderprogramm auf die Sanierung bestehender
Einrichtungen ab. Nur in Einzelfällen sind Ersatzbauten förderfähig.
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 24. August 2023, Vorlage 279/23,
die auszuführende Variante des Neubaus der Sporthalle der
Elsa-Brändström-Realschule beschlossen.
Die vorhandene
Einfeld-Sporthalle ist im Jahr 1972 errichtet worden und sowohl baulich als auch energetisch
sanierungsbedürftig. Maßnahmen zur Barrierefreiheit lassen sich schwer
bis überhaupt nicht umsetzten, da sowohl erforderliche Flur- und
Öffnungsbreiten fehlen, als auch keine barrierefreien sanitären Einrichtungen
vorhanden sind. Ein zeitgemäßes Nutzungsangebot für Vereine ist ebenfalls nicht
vorhanden.
Der Verzicht auf
fossile Energieträger ist aufgrund der Gebäudekonstruktion nicht oder kaum
möglich.
Aufgrund der
Schüleranzahl der Realschule ist das Flächenangebot einer Einfeld-Sporthalle
auch nicht ausreichend. Zwei weitere Hallenteile müssten an die bestehende
Halle angebaut werden. Bei der derzeitigen Lage auf dem Grundstück würden diese
Anbauten unverhältnismäßig viel Platz auf dem Grundstück einnehmen und so das
Angebot der Schulhoffläche/öffentlichen Spielfläche deutlich verringern.
Die vollflächigen
PV-Anlagen auf dem Dach der zukünftigen Sporthalle werden einen erheblichen
Anteil des Eigen-Strombedarfs abdecken. Das Dach wird zusätzlich begrünt, was
sowohl einen positiven Effekt auf das Klima innerhalb des Gebäudes hat, als
auch für das Mikroklima in der Umgebung. Das Substrat der Begrünung dient bei
stärkeren Regenfällen als zeitliche Pufferzone zur Abgabe des Regenwassers.
Das Gebäude erhält
für das Regenwasser voraussichtlich keinen Anschluss an das Kanalnetz. Das
Regenwasser wird über Rigolen im Untergrund versickern und so dem lokalen
Grundwasser zugeführt werden.
Um Wärmeverluste
bei einer Fensterlüftung zu vermeiden, wird im Neubau eine Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung installiert werden.
Der vorhandene
Baumbestand auf dem Grundstück bleibt möglichst unangetastet. Dies gilt
besonders für die etwa 80 Jahre alten Linden im Süden des Gebäudes. Sie tragen
wesentlich zum Mikroklima des Grundstücks und der lokalen Umgebung bei.
Somit wird eine
Vielzahl der o.g. Förderziele erreicht. Das Einreichen eines Förderantrages
erscheint sinnvoll.
Wie bereits oben
beschrieben, werden Ersatzbauten nur in Ausnahmefällen gefördert. Dabei kann im
Fall der Elsa-Brändström-Realschule auch nur der Ersatzbau der bestehenden
Einfeld-Sporthalle einschl. der Stadionumkleiden gefördert werden und nicht der
komplette Neubau der Dreifeld-Sporthalle.
Die entsprechenden
Kosten wurden auf der Grundlage der aktuell fertiggestellten Sporthalle der
Paul-Gerhardt-Schule gerechnet und bis zur Auftragsvergabe 2024 indexiert.
Ein Neubau dieser
Einfeld-Sporthalle als Solitär, d.h. mit eigener Heizungsanlage, würde dann ca. 5,9 Mio. € kosten,
Standard KWF 40.
Eine Sanierung der bestehenden Sporthalle wäre mit Kosten in Höhe von 4,5 Mio. € zu beziffern,
Standard KFW 70. Darin sind nicht enthalten eine Lüftungsanlage und die ggf.
statisch erforderliche Ertüchtigung der tragenden Konstruktion für eine
PV-Anlage auf der Dachfläche.
Dieses Verhältnis
der Kosten zwischen einer Sanierung und dem Neubau erscheint daher nicht
wirtschaftlich. Aufgrund der deutlich besseren energetische Grundausstattung
und den somit dauerhaft niedrigeren Kosten für den Energieaufwand ist ein
Ersatzbau somit sinnvoller.
Sollte der
Ersatzbau der Sporthalle gefördert werden, könnten bei einer Förderung von bis
zu 45 Prozent, d.h. maximal bis zu
2,7 Mio. € Fördergelder erzielt werden.
Weiteres Vorgehen:
·
Die
Projektskizze war bis zum 15.09.2023 über das Online-Portal des Fördergebers
einzureichen.
·
Der
Ratsbeschluss und ggf. weitere Unterlagen sind bis zum 06.10.2023
nachzureichen.
·
Im Oktober/November
erfolgt die Sichtung und Vorprüfung der Projektskizze durch den Fördergeber.
·
Voraussichtlich
im Dezember 2023 beschließt der Deutsche Bundestag im Haushaltsausschuss die
Projektauswahl.
·
Im
Januar 2024 erhalten die Kommunen ein Informationsscheiben.
·
Im
Februar/März 2024 erfolgen die Koordinierungsgespräche zur Einreichung des
Zuwendungsantrages.
·
Im Laufe
des Jahres 2024 werden die Zuwendungsbescheide erteilt.
Finanzierung:
Da noch nicht
feststeht, ob und ggf. in welcher Höhe die Stadt Rheine Fördermittel erhalten
wird, sind im Haushalt bisher keine Erträge aus Fördermitteln berücksichtigt
worden. Für das Projekt Neubau
der Elsa-Brändström-Realschule, incl. Dreifachsporthalle sind derzeit im Budget
5202-950 im Haushaltsplan 81,36 Mio. € vorhanden.