Betreff
Neubau Elsa-Brändström-Realschule - Förderung aus Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Vorlage
329/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1. Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, für den Projektaufruf 2023 des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ eine sog. Projektskizze einzureichen.

 

2.  Sollte das Projekt zum Antragsverfahren zugelassen werden, beauftragt der Rat der Stadt Rheine die Verwaltung mit dem Start des Antragsverfahren.

 

 

 

Begründung:

 

Grundlagen des Förderprogramms:

 

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert. Die für die Förderrunde 2023 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 400 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds veranschlagt.

 

Der Förderaufruf erfolgte am 19.06.2023. Der Förderschwerpunkt liegt auch in diesem Jahr auf der energetischen Sanierung der zu fördernden Einrichtungen. Ein Ersatzbau ist nur in Ausnahmefällen förderfähig, wenn er z.B. im Vergleich zur Sanierung die wirtschaftliche Variante ist.

 

Die Auswahl- und Bewertungskriterien lauten beim aktuellen Förderaufruf u.a.:

·         Erreichen der projektspezifisch erforderlichen Effizienzgebäude-Stufe 70 (Sanierung) oder 40 (Neubau)

·         Wärmeversorgungsleistungen grundsätzlich ohne Einsatz fossiler Energieträger

·         Zügige Umsetzbarkeit, schlüssige Projektstruktur, langfristige Nutzbarkeit

·         Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Barrierefreiheit

·         Begründeter Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration

·         Klima- und ressourcenschonendes Bauen

·         Überdurchschnittliche fachliche Qualität

·         Erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen

·         Fertigstellung des Bauvorhabens bis 2028

 

Kommunen sind grundsätzlich antragsberechtigt. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung durch einen nichtrückzahlbaren Zuschuss. Der Bund beteiligt sich dabei mit bis zu 45 Prozenten an den zuwendungsfähigen Ausgaben, der Eigenanteil der Kommunen beträgt mindestens 55 Prozent.

 

 

Anwendung auf das Projekt Sporthalle der Elsa-Brändström-Realschule:

Wie oben bereits beschrieben, zielt das Förderprogramm auf die Sanierung bestehender Einrichtungen ab. Nur in Einzelfällen sind Ersatzbauten förderfähig.

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 24. August 2023, Vorlage 279/23, die auszuführende Variante des Neubaus der Sporthalle der Elsa-Brändström-Realschule beschlossen.

 

Die vorhandene Einfeld-Sporthalle ist im Jahr 1972 errichtet worden und sowohl baulich als auch energetisch sanierungsbedürftig. Maßnahmen zur Barrierefreiheit lassen sich schwer bis überhaupt nicht umsetzten, da sowohl erforderliche Flur- und Öffnungsbreiten fehlen, als auch keine barrierefreien sanitären Einrichtungen vorhanden sind. Ein zeitgemäßes Nutzungsangebot für Vereine ist ebenfalls nicht vorhanden.

Der Verzicht auf fossile Energieträger ist aufgrund der Gebäudekonstruktion nicht oder kaum möglich.

 

Aufgrund der Schüleranzahl der Realschule ist das Flächenangebot einer Einfeld-Sporthalle auch nicht ausreichend. Zwei weitere Hallenteile müssten an die bestehende Halle angebaut werden. Bei der derzeitigen Lage auf dem Grundstück würden diese Anbauten unverhältnismäßig viel Platz auf dem Grundstück einnehmen und so das Angebot der Schulhoffläche/öffentlichen Spielfläche deutlich verringern.

 

Die vollflächigen PV-Anlagen auf dem Dach der zukünftigen Sporthalle werden einen erheblichen Anteil des Eigen-Strombedarfs abdecken. Das Dach wird zusätzlich begrünt, was sowohl einen positiven Effekt auf das Klima innerhalb des Gebäudes hat, als auch für das Mikroklima in der Umgebung. Das Substrat der Begrünung dient bei stärkeren Regenfällen als zeitliche Pufferzone zur Abgabe des Regenwassers.

Das Gebäude erhält für das Regenwasser voraussichtlich keinen Anschluss an das Kanalnetz. Das Regenwasser wird über Rigolen im Untergrund versickern und so dem lokalen Grundwasser zugeführt werden.

Um Wärmeverluste bei einer Fensterlüftung zu vermeiden, wird im Neubau eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung installiert werden.

Der vorhandene Baumbestand auf dem Grundstück bleibt möglichst unangetastet. Dies gilt besonders für die etwa 80 Jahre alten Linden im Süden des Gebäudes. Sie tragen wesentlich zum Mikroklima des Grundstücks und der lokalen Umgebung bei.

 

Somit wird eine Vielzahl der o.g. Förderziele erreicht. Das Einreichen eines Förderantrages erscheint sinnvoll.

 

Wie bereits oben beschrieben, werden Ersatzbauten nur in Ausnahmefällen gefördert. Dabei kann im Fall der Elsa-Brändström-Realschule auch nur der Ersatzbau der bestehenden Einfeld-Sporthalle einschl. der Stadionumkleiden gefördert werden und nicht der komplette Neubau der Dreifeld-Sporthalle.

Die entsprechenden Kosten wurden auf der Grundlage der aktuell fertiggestellten Sporthalle der Paul-Gerhardt-Schule gerechnet und bis zur Auftragsvergabe 2024 indexiert.

Ein Neubau dieser Einfeld-Sporthalle als Solitär, d.h. mit eigener Heizungsanlage, würde dann ca. 5,9 Mio. € kosten, Standard KWF 40.
Eine Sanierung der bestehenden Sporthalle wäre mit Kosten in Höhe von 4,5 Mio. € zu beziffern, Standard KFW 70. Darin sind nicht enthalten eine Lüftungsanlage und die ggf. statisch erforderliche Ertüchtigung der tragenden Konstruktion für eine PV-Anlage auf der Dachfläche.

Dieses Verhältnis der Kosten zwischen einer Sanierung und dem Neubau erscheint daher nicht wirtschaftlich. Aufgrund der deutlich besseren energetische Grundausstattung und den somit dauerhaft niedrigeren Kosten für den Energieaufwand ist ein Ersatzbau somit sinnvoller.

 

Sollte der Ersatzbau der Sporthalle gefördert werden, könnten bei einer Förderung von bis zu 45 Prozent, d.h. maximal bis zu 2,7 Mio. € Fördergelder erzielt werden.

 

 

Weiteres Vorgehen:

·         Die Projektskizze war bis zum 15.09.2023 über das Online-Portal des Fördergebers einzureichen.

·         Der Ratsbeschluss und ggf. weitere Unterlagen sind bis zum 06.10.2023 nachzureichen.

·         Im Oktober/November erfolgt die Sichtung und Vorprüfung der Projektskizze durch den Fördergeber.

·         Voraussichtlich im Dezember 2023 beschließt der Deutsche Bundestag im Haushaltsausschuss die Projektauswahl.

·         Im Januar 2024 erhalten die Kommunen ein Informationsscheiben.

·         Im Februar/März 2024 erfolgen die Koordinierungsgespräche zur Einreichung des Zuwendungsantrages.

·         Im Laufe des Jahres 2024 werden die Zuwendungsbescheide erteilt.

 

 

Finanzierung:

Da noch nicht feststeht, ob und ggf. in welcher Höhe die Stadt Rheine Fördermittel erhalten wird, sind im Haushalt bisher keine Erträge aus Fördermitteln berücksichtigt worden. Für das Projekt Neubau der Elsa-Brändström-Realschule, incl. Dreifachsporthalle sind derzeit im Budget 5202-950 im Haushaltsplan 81,36 Mio. € vorhanden.