Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

des Antragstellers:

1.    Der Betriebsausschuss „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ fordert die Verwaltung auf, eine Denkmalbereichssatzung nach § 10 DSchG NRW unter Einbeziehung der oberen Denkmalschutzbehörde, der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur, für die gesamte Barocke Auffahrt von der Saline Gottesgabe her – unter Einschluss des Salzkamps als Keimzelle der gesamten Bentlager Entwicklung, der Schäferei, des Schürkamps, des Hogenkamps und des Winterkamps sowie des nördlich davon gelegen Waldstreifens mit dem Fischteich bis zum Kloster Bentlage – zu erstellen und damit das bisherige Schutzgebiet des 2 zweiten und dritten Aktes der barocken Zuwegung um den ersten Akt und die essentiell zum ersten und zweiten Akt zählenden offenen und geschlossenen „Raumkulissen“ zu erweitern.

2.    Inwieweit es sinnvoll ist, die bisher getrennten Denkmalbereiche des Historischen Kulturdenkmals Kloster Bentlage und des Technischen Kulturdenkmals Saline Gottesgabe sowie der beantragten gesamten Barocken Auffahrt durch Hinzunahme der Weide zwischen dem ehemaligen Kinderheim und dem Braaken sowie dem Gehölzstreifen des Braakens selbst zu einem zusammenhängenden Denkmalbereich zu arrondieren, soll im Zuge der Denkmalwert-Diskussion ermittelt werden.

 

der Verwaltung:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, eine erneute Überprüfung der Barocken Auffahrt von der Saline Gottesgabe bis zum Kloster Bentlage abzulehnen, da aus denkmalfachlicher Sicht hierfür kein Erfordernis erkennbar ist.

 


Begründung:

 

des Antragstellers:

Es wird auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (siehe Anlagen 1 und 2) verwiesen.

 

der Verwaltung:

Da die Zuständigkeit bezüglich Denkmalschutz beim Bau- und Mobilitätsausschuss liegt, wird der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Abstimmung mit der Antragstellerin in diesem Ausschuss beraten. Der Betriebsausschuss „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ wird über diese Verfahrensweise informiert.

 

Am 07.01.1992 - mit Nachtrag vom 04.05.1992 - haben die damaligen Ehrenamtlich Beauftragten für Boden- und Baudenkmalpflege, Herr Karl-Ludwig Mengels und Herr Rudolf Breuing, einen Antrag auf Unterschutzstellung der historischen Kulturlandschaft um Kloster/Schloss Bentlage in den Grenzen zwischen Bahndamm, Ems und Salinenkanal bis zur Einmündung in die Ems gestellt (siehe Anlage 3-1, 3-2, 3-3 sowie Anlage 4 Abgrenzungsbereich).


 

Im Kataster der historischen Kulturlandschaftsteile im Umfeld des Klosters Bentlage zu diesem Antrag (siehe Anlage 3-2, S. 19ff) wurden folgende Bestandteile aufgeführt:

 

3.1     Wölbäcker - zwischen Salinenkanal und Bentlager Weg

3.2     Bentlager Weg – parallel zur Ems

3.3     Bildstock – Am Bentlager Weg in der Höhe des Sternbuschs

3.4     Sternbusch – zwischen Bentlager Weg und Im Braaken

3.5     Kloster/Schloss Bentlage mit den beiden Torhäusern

3.6     Ökonomie von Kloster/Schloss Bentlage

3.7     Bauerngarten – östlich des emsseitigen Ökonomiegebäudes

3.8     Obstwiese – östlich des emsseitigen Ökonomiegebäudes

3.9     Winterlake – zwischen Obstgarten und Ems

3.10   Eiskeller – südöstlich des Eiskellerweges auf dem Uferwall in der Nähe der Winterlake

3.11   Wegefächer – am schlossseitigen Ausgang des “Bentlager Busches” – Erschließung des Hochwaldes zwischen Schloss, Ems und der Niederung der Wöste

3.12   Schwedenschanze – im Hochwald zwischen “Fensterweg” und “Schleusenweg”

3.13   Schleuse Bentlage/3. Schleuse – am Schleusenkanal unterhalb der Einmündung des Salinenkanals

3.14   Wallhecken in Bentlage – wegebegleitende Anlagen am Schlossweg und Im Braaken

3.15   Hochacker “Hogenkamp” – westlich des Schlosses am Schlossweg

3.16   Forellenteich – am Schlossweg zwischen Schloss und dem “Hogenkamp”

3.17   Tanzlinde – vor dem Haus des Salinendirektors

3.18   Salzsiedehaus

3.19   Gradierwerk

3.20   Salinenkanal

3.21   Gertrudenweg am Salinenkanal zwischen Bahndamm und Gradierwerk

3.22   Eisenbahndamm – Grenzlinie zwischen Ems und Salinenkanal

 

Im Nachtrag vom 04.05.1992 wurde, bezugnehmend auf Punkt 3.15, folgende Ergänzung vorgenommen:

 

3.15   sowie “Schlossweg” – vom Kloster/Schloss Bentlage zum Salzsiedehaus

 

Daraufhin fand am 14.05.1992 mit Vertretern des Fördervereins Kloster/Schloss Bentlage, dem Leiter des Westfälischen Amts für Denkmalpflege, Herrn Dr. Grunsky, sowie der dort zuständigen Leiterin für die Inventarisation von Denkmälern, Frau Dr. Quednau, eine gemeinsame Begehung der Bentlager Kulturlandschaft statt.

 

Mit Schreiben vom 09.07.1992 empfiehlt das Westfälische Amt für Denkmalpflege das Kloster/Schloss Bentlage mit den im Schreiben näher bezeichneten Teilen a) bis i) als ein Denkmal – auch wenn es aus mehreren Teilen besteht – in die Denkmalliste aufzunehmen (siehe hierzu auch Anlage 6 => Auszug aus der Vorlage 66/92 des Bauausschusses vom 10.09.1992). Dem o. g. Schreiben wurde der in Anlage 5 hinterlegte Plan, mit den Abgrenzungen des Baudenkmals, beigefügt. Die Eintragung in die Denkmalliste erfolgte am 15.01.1993 unter der lfd. Nr. 109 mit den einzelnen Teilen a) bis i) in den empfohlenen Grenzen.

 

Eine Überprüfung des gesamten Areals auf seinen Denkmalwert/Denkmalbereich hat somit bereits 1992 stattgefunden (siehe Anlage 7). Das Westfälische Amt für Denkmalpflege hat damals keinen einzutragenden Denkmalbereich erkannt. Da sich seit 1992 keine neuen Erkenntnisse hinsichtlich des Denkmalwertes der bislang nicht unter Schutz gestellten Bereiche ergeben haben, ist eine erneute Überprüfung des Gesamtbereiches durch das Westfälische Amt für Denkmalpflege nicht angezeigt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag Bündnis 90/Die Grünen Bentlage Denkmalschutz

Anlage 2: Antrag Bündnis 90/Die Grünen Bentlage Denkmalschutz Anlage

Anlage 3: Antrag Unterschutzstellung Bentlage aus 1992

Anlage 4: Antrag Unterschutzstellung Bentlage aus 1992 Anlage Abgrenzungsbereich

Anlage 5: Abgrenzung Eintragung Baudenkmal Bentlage

Anlage 6: Vorschlag Denkmalumfang LWL

Anlage 7: Vermerk OT Mai 1992 LWL Vertreter Förderverein