Betreff
Bestellung des Leiters der Feuerwehr Rheine
Vorlage
336/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, Herrn Stadtbrandinspektor Johannes Hellermann für eine weitere Amtszeit von sechs Jahren, beginnend ab dem 12. November 2023, zum Leiter der Feuerwehr Rheine zu bestellen.

 


Begründung:

 

Gemäß § 11 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophen-schutz des Landes Nordrhein-Westfalen (BHKG NRW) bestellt der Rat auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters und nach Anhörung der Feuerwehr durch die Gemeinde eine Leitung der Feuerwehr. Sie werden durch den Bürgermeister ernannt. Soweit die Leitung der Feuerwehr ehrenamtlich tätig ist, ist sie in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zu berufen. Bei der Anhörung nach Satz 1 ist der Kreisbrandmeister zu beteiligen.

 

Der Leiter der Feuerwehr, Herr Stadtbrandinspektor Johannes Hellermann, wurde beginnend mit dem 12. November 2017 für eine Amtszeit von sechs Jahren bestellt. Die Amtszeit endet somit regelgerecht am 11. November 2023.

 

Die nach § 11 Absatz 1 Satz 2 BHKG NRW erforderliche Anhörung der Wehr hat am 22. August 2023 auf Einladung des Bürgermeisters stattgefunden. Dabei wurde Herr Stadtbrandinspektor Johannes Hellermann für eine weitere Amtszeit vorgeschlagen.

 

Der Kreisbrandmeister Raphael-Ralph Meier hat die fachliche und persönliche Eignung geprüft und schlägt unter Würdigung des Votums der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Rheine in der Anhörung vom 22. August 2023 dem Rat vor, Herrn Stadtbrandinspektor Johannes Hellermann erneut zum Leiter der Feuerwehr Rheine für die Dauer von sechs Jahren zu bestellen.

 


Anlage:

 

Vorschlag des Kreisbrandmeisters vom 22.08.2023