Betreff
Stiftung NaturZoo Rheine - Förderung der Stiftungsarbeit
Vorlage
337/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, die in der Anlage beigefügte 4. Ergänzungsvereinbarung mit der Stiftung NaturZoo Rheine abzuschließen.

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 16. Juli 2002 die Gründung der Stiftung NaturZoo beschlossen (Vorl.-Nr. 360/02). Gleichzeitig wurde mit dem Beschluss festgelegt, die Stiftung, solange und soweit die Stiftungserträge nicht ausreichen, mit einem Geldbetrag pro Einwohner/in zu fördern.

 

Die Förderhöhe wird für jeweils 5 Jahre durch eine Ergänzungsvereinbarung festgelegt. Die aktuelle Ergänzungsvereinbarung ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Gemäß § 2 der Vereinbarung zwischen Stiftung NaturZoo Rheine und Stadt ist spätestens 12 Monate vor Ablauf des Fünfjahreszeitraums zwischen den Vertragsparteien der Förderbetrag neu festzulegen – somit bis zum 31. Dezember 2023.

 

Förderbetrag je Einwohner/-in:

1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2009:          6,50 EUR

1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2014:          7,50 EUR

1. Januar 2015 bis laufend:                                      7,85 EUR

 

Aufgrund der sehr erfolgreichen Arbeit des Zoovereins konnte in einem Gespräch zwischen der Verwaltung, dem Vorstand der Stiftung und den Vertretern des Zoovereins Einvernehmen erzielt werden, dass der Förderbetrag erneut konstant bei 7,85 EUR je Einwohner/-in gehalten werden kann. Zusätzlich wurde eine Reduzierung des Zuschusses um jeweils 100.000 EUR in den Jahren 2025 und 2026 vereinbart.

Das Ergebnis berücksichtigt zum einen die sehr herausfordernde Haushaltslage der Stadt, erlaubt es dem Zooverein aber den Betrieb erfolgreich fortzuführen und unbedingt nötige Projekte zu realisieren.

 

Auswirkungen auf den städtischen Haushalt:

 

 

2025

2026

2027

Bisherige Planung

614.000 EUR

618.000 EUR

618.000 EUR

Neue Planung

514.000 EUR

518.000 EUR

622.000 EUR

Verbessrung/ Verschlechterung

+100.000 EUR

+100.000 EUR

-4.000 EUR

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage: 4. Ergänzungsvereinbarung 2025-2029