Betreff
Einziehung eines unbenannten Stichweges zur Mesumer Straße Einleitung des Verfahrens
Vorlage
364/07
Aktenzeichen
FB 4/62-ke
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Die Stadt Rheine beabsichtigt, den unbenannten Stichweg zur Mesumer Straße, im anliegenden Lageplan näher dargestellt, Gemarkung Mesum, Flur 23, Flurstück 1, einzuziehen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist. Das Einziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) wird eingeleitet.


Begründung:

 

Die Stadt Rheine möchte den oben näher beschriebenen Weg an den westlich und nördlich angrenzenden Anlieger veräußern. Dieser Landwirt beabsichtigt, die Wegefläche zur Erschließung seiner Ackerflächen zu benutzen. Bevor jedoch die Veräußerung durchgeführt werden kann, ist zu prüfen, ob ein förmliches Einziehungsverfahren durchzuführen ist. Der Weg ist in der Zusammenlegungssache von Mesum Nr. 278 im Jahr 1932 entstanden. Im dazugehörigen Rezess ist dieser Weg als Erschließungsweg zugunsten der angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke gewidmet worden. Der Verkauf der Grundstücke setzt demnach ein förmliches Einziehungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen voraus.

 

Eine Einziehung ist begründet, wenn entweder öffentliche Gründe für die Einziehung des Weges vorliegen oder der Weg jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Alle angrenzenden Grundstücke sind ausreichend über andere öffentliche Verkehrsstraßen erschlossen. In der Örtlichkeit ist auch erkennbar, dass dieser Weg nur zur Erschließung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen genutzt wird. Somit spricht alles dafür, dass eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.

 

Bevor jedoch der Beschluss zur Einziehung gefasst wird, ist insbesondere den Anliegern und anderen Sondernutzungsberechtigten die Gelegenheit des Einspruchs zu gewähren. Die Absicht der Einziehung ist daher 3 Monate vorher in der Gemeinde bekannt zu machen und Gelegenheit zur Einwendung zu geben.

 

Die Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 8. August 2007 beteiligt worden. Negative Stellungnahmen liegen bis dato nicht vor. Sollte dieses der Fall sein, werden die Bedenken der Träger öffentlicher Belange in der Sitzung mündlich vorgetragen.

 

Das erforderliche Einziehungsverfahren soll eingeleitet werden, damit der beabsichtigte Verkauf durchgeführt werden kann.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Lageplan