Betreff
Nachhaltige Kommune
Vorlage
346/23
Art
Beschlussvorlage

Verfahrensvorschlag:

 

1.      Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die geplante Umsetzung zur Kenntnis.

 

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung an Beispielvorhaben den Nachhaltigkeitscheck-N!-Check aus Baden-Württemberg durchzuführen.

 

3.      Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob zum 1. Januar 2025 bei der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 ein Antrag für die Teilnahme an der zweiten kommunalen Projektphase „Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement NRW - Prozesskette Nachhaltigkeit NRW“ gestellt werden kann. Eine Anlehnung an die Ziele der Agenda 2030 ist im Rahmen der Projektteilnahme sicherzustellen.   

 


Beratungsgrundlage/Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 8. Mai 2021 hatten die Ratsfraktionen der CDU und der FDP einen gemeinsamen Antrag zum Thema „Nachhaltige Kommune“ an den Rat der Stadt gestellt (Anlage 3). Die Stadt Rheine sollte beauftragt werden,

 

1.      einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und sich an dem „Berichtsrahmen nachhaltige Kommune“ zu orientieren,

 

2.      aufbauend darauf eine Nachhaltigkeitsstrategie zu entwickeln, die sich an die Ziele der Agenda 2030 anlehnt,

 

3.      zur Umsetzung der Schritte mit der „Servicestelle Kommunen in der einen Welt“ Kontakt aufzunehmen. Die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie muss von extern begleitet werden. Über die Servicestelle bestehen Möglichkeiten die Kosten z. T. 100 % Förderung erstattet zu bekommen.

 

Im Bereich der Stadt Rheine gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Berichten, die sich inhaltlich mit den 17 Globalzielen der nachhaltigen Entwicklung beschäftigen.

 

Hier sind unter anderem zu nennen:

 

Berichtskonzeption/Gutachten/Plan

Ziel

Sozialbericht Schwerpunkt Wohnen

1, 3, 7, 11, 16

Schulentwicklungsplanung

1, 2, 4, 5, 16

Kita-Planung

1, 2, 3, 4, 5, 16

Familienbericht

1, 3, 4, 16

Gleichstellungsbericht

5

Sozialbericht Senioren

1 ,2, 3, 4, 5, 7

Kinder- und Jugendförderplan

1, 2, 3, 4, 5, 16

Rheine Stadt ohne Rassismus/Stadt mit Courage

16

Masterplan Grün

3, 9, 11, 15, 13

Wohnraumversorgungskonzept

1, 3, 9, 11, 13

Radverkehrskonzept

3, 9, 11, 13

Nahverkehrskonzept

9, 11, 13

Rahmenplan Innenstadt

8, 9, 11, 12, 13

Masterplan 100 % Klimaschutz

7, 11, 13

Allgemein Bauleitplanverfahren

8, 9, 11, 13

Straßenerhaltungskonzept

3, 8, 9, 11, 12, 13, 15

Abwasserbeseitigungskonzept

3, 6, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15

 

Allein an dieser Aufzählung ist erkennbar, dass es nicht an strategischen Grundsatzpapieren mangelt, sondern dass es eher eine Frage ist, wie all diese Grundsatzinformationen, tlw. mit konkreten Handlungsfestlegungen, in einer übergreifenden Sichtweise in Abwägung unterschiedlicher, sich teilweise sogar widersprechender Aussagen in einen auch für die politischen Entscheidungsträger transparenten Abwägungsprozess münden können.

 

Von daher schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor:

 

 

Teilschritt I:

 

In einem ersten Schritt, der konkret noch in 2023 beginnen soll, sollen in 4 gesondert definierten Projektvorhaben Nachhaltigkeitschecks durchgeführt werden. Grundlage für diese Nachhaltigkeitschecks bilden die konzeptionellen Grundlagen und Arbeitspapiere aus Baden-Württemberg, die dort bereits erprobt und angewendet worden sind.

 

Die Methode von Nachhaltigkeitschecks stellt nach Darstellung der Verantwortlichen (Anlage 1: N!-Check Nachhaltigkeitscheck) ein dialogorientiertes Instrument zur Einschätzung der Nachhaltigkeit von kommunalen Projektvorhaben dar. Dieser N!-Check dient in erster Linie dazu ein besseres Verständnis für die Vorhaben zu bekommen und für eine erweiterte Kompetenz der Beratenden und Entscheider.

 

Der N!-Check soll eine ganzheitliche Einschätzung der Wirkungen eines Projektes ermöglichen, und damit auch eine systematische und strukturierte Erörterung befördern. Der N!-Check bietet keine abschließende Bewertung der Nachhaltigkeit, sondern eine Sensibilisierung für die Belange der Nachhaltigkeit und fördert eine Integration in die internen und externen Beratungs- und Entscheidungsabläufe zu Projektvorhaben.

 

Der N!-Check soll von interdisziplinären Teams in der Größe von bis zu 5 Personen durchgeführt werden, die dezernatsübergreifend bestückt werden. Vorzugsweise wird der N!-Check in der Entwurfsphase von Projektvorhaben eingesetzt. Eine frühzeitige Anwendung bietet bessere Möglichkeiten zu Veränderungen oder Anpassungen in den Projekten.

 

Nähere Ausführungen können der Anlage 1 „N!-Check Nachhaltigkeitscheck“ entnommen werden.

 

 

Teilschritt II:

 

In einem zweiten Schritt auf dem Weg zur nachhaltigen Kommune und zur Entwicklung nachhaltiger Strukturen beabsichtigt die Stadt Rheine eine Bewerbung in der zweiten kommunalen Projektphase des Projektes „Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement NRW - Prozesskette Nachhaltigkeit“ (Start 1. Januar 2025 bis 30. Juni 2026) der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e. V. und gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW.

 

In einer Projektphase über 1,5 Jahre werden mitwirkende Kommunen in Einzelberatungen, Workshops und Vernetzungsveranstaltungen bei der Entwicklung von alternativ 3 Instrumenten eines kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements begleitet und unterstützt:

 

1.      Kommunale Nachhaltigkeitsstrategie

2.      Kommunaler Nachhaltigkeitsbericht

3.      Kommunaler Nachhaltigkeitshaushalt

 

Die teilnehmenden Kommunen können im Rahmen der Bewerbung entscheiden, in welchem Bereich sie diese Unterstützung erhalten wollen. Die Bewerbungsfrist für die o. g. Projektphase liegt nach mündlicher Auskunft einer Projektfachkraft der LAG Agenda 21 in der Jahresmitte 2024.

 

Insgesamt plant die projektführende LAG Agenda 21 je Projektphase mit den Kommunen 10 Nachhaltigkeitsstrategien, 5 Nachhaltigkeitsberichte und 3 Nachhaltigkeitshaushalte erarbeiten zu können. Ein besonderer Schwerpunkt wird demnach auf die Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien in den Kommunen gelegt werden.

 

Eine Teilnahme an der Projektphase ist für die Kommunen nach den Angaben der Förderunterlagen kostenfrei. Aufwendungen der mitwirkenden Kommunen werden im Rahmen der Bereitstellung von personellen Ressourcen entstehen, die je nach der Entscheidung für eines der o. g. Nachhaltigkeitsinstrumentarien unterschiedlich ausfallen werden. Auch die Integration und Beteiligung weiterer Akteure oder Stakeholder ist abhängig von der Auswahl der Instrumentarien. Nähere Ausführungen dazu sind den Projektstammblättern zu entnehmen, die den Ablauf und den organisatorischen Aufbau der Projektinstrumente abbilden (Inhalt in Anlage 2). 

 

Die darstellten Teilschritte sollen sich bei der Entwicklung der Stadt Rheine zu einer nachhaltigen Kommune jeweils ergänzen.

 

Im ersten Teilschritt sollen durch die konkrete Anwendung der Nachhaltigkeitschecks unterschiedliche Effekte erzielt werden. Zum einen stellen die Einschätzungen von interdisziplinär besetzten Arbeitsgruppen eine neue Form der integrierten Zusammenarbeit dar. Die Ergebnisse qualifizieren wiederum die Beratungen und Entscheidungen in den Ausschüssen zu den Projekten und Vorhaben. Parallel wirken die Erfahrungen aus den interdisziplinär besetzten Arbeitsgruppen auch nach innen und sollen Haltungen zu integrierten Zusammenarbeitsformen und zur Nachhaltigkeit weiterentwickeln. Dieses gilt sowohl für die beteiligten Verwaltungskräfte, wie auch für die dazu beratenden politisch Aktiven in der Stadt Rheine sowie für weitere Beteiligte. 

 

Die Erfahrungen aus dem ersten Teilschritt bieten zudem eine sehr gute Grundlage für die Bewerbung in der anschließenden Projektphase der LAG Agenda 21, da sowohl dann inhaltliche Erfahrungen gemacht werden konnten, wie auch konkrete Ergebnisse zur Effektivität der Nachhaltigkeitscheck vorliegen. Auch eine Zusammensetzung von Arbeitsgruppen wird sich aus der Gruppe der schon Beteiligten an den Nachhaltigkeitschecks leichter rekrutieren lassen. Diese Erfahrungen sollen dann in die Bewerbung für den zweiten Teilschritt, insbesondere zur Darstellung der Motivation der Stadt Rheine, entsprechend integriert werden.

 

 

Verknüpfung Nachhaltigkeitsstrategie mit dem Strategieprozess „Unser Rheine 2030“

 

Eine Verknüpfung des in 2021 verabschiedeten Strategiepapier „Unser Rheine 2030“ mit der zukünftigen Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Rheine ist im dem Antrag der beiden Fraktionen explizit benannt und bietet sich nach Auffassung der Verwaltung auch inhaltlich an. Die Erfahrungen in dem oben beschriebenen ersten Teilschritt mit den Nachhaltigkeitschecks werden dazu führen, dass für strategisch, nachhaltige Zielsetzung konkrete Indikatoren gefunden, festgelegt und überprüft werden. Damit besteht die Chance zu strategischen Zielsetzungen auf den jeweiligen Handlungsebenen konkretere Festlegungen zu entwickeln. Bildhaft ausgedrückt lässt sich der entwickelte „Wesenskern“ der Stadt Rheine, mit den bislang bereichsbezogenen strategischen Zielsetzungen und Handlungszielen aus dem Prozess „Unser Rheine 2030“ um einen äußeren Ring konkreter Indikatoren erweitern, der Grundlage für eine Überprüfung von Zielerfolgen und von Controlling ist.

 

Zur Hintergrundinformation sind die Globalziele für eine nachhaltige Entwicklung, die „Sustainable development Goals, SDGs“ als Anlage dieser Vorlage beigefügt (Anlage 4).

 

Finanzielle Auswirkungen sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sicher abschätzbar. Die personellen Ressourcen, die im ersten Teilschritt eingesetzt werden, sind in erster Linie zusätzliche zeitliche Aufwendungen von zu diesem Zweck interdisziplinär eingesetzten Fach- oder Leitungskräften. Diese Kräfte sind aber bereits Beamte oder Beschäftigte mit entsprechend passenden Funktionen der Stadtverwaltung. Sachkosten werden zu diesem Teilschritt nur gering anfallen.

 

Der zweite Teilschritt ab 2025 wird voraussichtlich mit einer höheren Intensität personelle Ressourcen der Verwaltung und anderer Beteiligter erfordern. Der Umfang ist derzeit aber nicht kalkulierbar.     

 


Anlagen:

 

Anlage 1: N!-Check Nachhaltigkeitscheck

Anlage 2: Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement NRW - Prozesskette Nachhaltigkeit

Anlage 3: Antrag CDU-FDP vom 08.05.2021 - Nachhaltige Kommune

Anlage 4: Nachhaltigkeitsziele