Betreff
Bebauungsplan Nr. 356, Kennwort: "Oststraße / Siedlerstraße", der Stadt Rheine

I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
360/23
Aktenzeichen
PG 5.1 - kn
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag

 

I.     Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 356, Kennwort: "Oststraße / Siedlerstraße", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden:          durch den Hopstener Damm

im Osten:            durch die Flurstücke 516 und 1020, Flur 33, Gemarkung Rheine r. d. Ems

im Süden:            durch die nördliche Bebauung entlang der Osningstraße

im Westen:          durch die Siedlerstraße und die teilweise östlich daran angrenzende Bebauung

 

 

Sämtliche Flurstücke – Nr. 502, 778, 779, 1085, 1241 sowie z. T. 1257 und 1258 - befinden sich in der Flur 33, Gemarkung Rheine r. d. Ems. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 356, Kennwort: "Oststraße / Siedlerstraße", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 4-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen / Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


Begründung

 

Die im Flächennutzungsplan der Stadt Rheine als Wohnbauflächen dargestellten Flächen im Bereich Oststraße / Siedlerstraße (Gemarkung: Rechts der Ems, Flur 33, Flurstücke 502, 778, 779, 1085, 1241 sowie z. T. 1257 und 1258) sind von den heutigen Eigentümern mit dem Ziel erworben worden, hier Wohnbauland zu entwickeln.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hat hierzu am 30.08.2023 einen Grundsatzbeschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt, die Entwicklung so vorabzustimmen, dass eine sachgerechte Bewertung für das Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2023 erfolgen kann (Vorlage 296/22). Mit Beschluss zu diesem Arbeitsprogramm am 08.02.2023 (Vorlage 050/23) wurde ein Verfahrenseinstieg in 2023 anvisiert.

 

Die Eigentümer haben der Stadt Rheine nun gemeinsam erste Konzeptüberlegungen zur Flächenentwicklung vorgelegt, die erkennen lassen, dass sowohl die Vorgaben des Wohnraumversorgungskonzeptes als auch der weiteren Erfordernisse und Zielsetzungen (Entwässerung, KiTa, Spielplatz) Berücksichtigung finden.

 

Eine planungsrechtliche Einordnung sowie der aktuelle Stand aller relevanten Aspekte der Planung ist seitens des von den Eigentümern mit der Planung und Projektsteuerung beauftragten Büros Planquadrat aus Dortmund innerhalb eines Steckbriefes festgehalten worden; dieser befindet sich unter Anlage 2 dieser Vorlage. Hier wird u. a. auch auf alle erforderlichen Gutachten zu den Themen Boden, Geruch, Entwässerung, Artenschutz, Umwelt, Archäologie, Verkehr und Schall eingegangen. Zudem wird in diesem Steckbrief das seitens der Eigentümer angedachte Bebauungskonzept etwas deutlicher dargestellt und erläutert.

 

Um die Grundlagenermittlung und die mit einer Entwicklung zu Wohnbauland in diesem Bereich verbundenen Fragestellungen zu vervollständigen und eine städtebauliche Entwicklung im Plangebiet gemäß den Zielsetzungen der Stadt (insbesondere Schaffung von Wohnbauland gemäß den Bedarfsanforderungen der Stadt, Sicherstellung der damit verbundenen infrastrukturellen Belange, Einbindung aller für eine sachgerechte Entwicklung erforderlichen Fachfragen) anzustoßen, soll nun ein Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren gefasst und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange  durchgeführt werden.

 

 

 

Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Durch den Einstieg in eine Flächenentwicklung im Bereich Oststraße / Siedlerstraße werden potentiell Grundlagen für eine Siedlungserweiterung des Stadtgebietes nach Osten vorbereitet, durch die der vorhandene Freiraum an dieser Stelle dauerhaft verändert wird (Versiegelung und Bebauung).

 

Zwar würden diese durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen und Grüngestaltungen abgemildert, dennoch würde sich das Mikroklima in diesem Bereich entsprechend verändern.

 

Die damit verbundenen abwägungsrelevanten Fragestellungen sind bei einer Entwicklung fach- und sachgerecht in die Gesamtbetrachtung einzustellen und zu bewerten.

 


Anlagen

 

Anlage 1:        Übersichtsplan

Anlage 2:        Steckbrief zum Bebauungsplan Nr. 356 – Oststraße / Siedlerstraße

Anlage 3:        Gesamtzusammenfassung Entwässerungskonzept

Anlage 4:        Geruchsgutachten