I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussvorschlag
I. Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 356, Kennwort: "Oststraße / Siedlerstraße", der Stadt Rheine aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch den Hopstener Damm
im Osten: durch die Flurstücke 516 und 1020, Flur 33, Gemarkung Rheine r. d. Ems
im Süden: durch die nördliche Bebauung entlang der Osningstraße
im Westen: durch die Siedlerstraße und die teilweise östlich daran angrenzende Bebauung
Sämtliche Flurstücke – Nr. 502, 778, 779, 1085, 1241 sowie z. T. 1257 und 1258 - befinden sich in der Flur 33, Gemarkung Rheine r. d. Ems. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 356, Kennwort: "Oststraße / Siedlerstraße", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 4-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen / Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Begründung
Die im Flächennutzungsplan der Stadt Rheine als
Wohnbauflächen dargestellten Flächen im Bereich Oststraße / Siedlerstraße
(Gemarkung: Rechts der Ems, Flur 33, Flurstücke 502, 778, 779, 1085, 1241 sowie
z. T. 1257 und 1258) sind von den heutigen Eigentümern mit dem Ziel erworben
worden, hier Wohnbauland zu entwickeln.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz hat hierzu am 30.08.2023 einen Grundsatzbeschluss gefasst und die
Verwaltung beauftragt, die Entwicklung so vorabzustimmen, dass eine
sachgerechte Bewertung für das Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2023 erfolgen
kann (Vorlage 296/22). Mit Beschluss zu diesem Arbeitsprogramm am 08.02.2023
(Vorlage 050/23) wurde ein Verfahrenseinstieg in 2023 anvisiert.
Die Eigentümer haben der Stadt Rheine nun gemeinsam
erste Konzeptüberlegungen zur Flächenentwicklung vorgelegt, die erkennen
lassen, dass sowohl die Vorgaben des Wohnraumversorgungskonzeptes als auch der
weiteren Erfordernisse und Zielsetzungen (Entwässerung, KiTa, Spielplatz)
Berücksichtigung finden.
Eine planungsrechtliche Einordnung sowie der
aktuelle Stand aller
relevanten Aspekte der Planung ist seitens des von den Eigentümern mit der
Planung und Projektsteuerung beauftragten Büros Planquadrat aus Dortmund innerhalb eines
Steckbriefes festgehalten worden; dieser befindet sich unter Anlage 2 dieser
Vorlage. Hier wird u. a. auch auf alle erforderlichen Gutachten zu den Themen
Boden, Geruch, Entwässerung, Artenschutz, Umwelt, Archäologie, Verkehr und
Schall eingegangen. Zudem wird in diesem Steckbrief das seitens der Eigentümer
angedachte Bebauungskonzept etwas deutlicher dargestellt und erläutert.
Um die Grundlagenermittlung und die mit einer
Entwicklung zu Wohnbauland in diesem Bereich verbundenen Fragestellungen zu vervollständigen
und eine städtebauliche Entwicklung im Plangebiet gemäß den Zielsetzungen der
Stadt (insbesondere Schaffung von Wohnbauland gemäß den Bedarfsanforderungen
der Stadt, Sicherstellung der damit verbundenen infrastrukturellen Belange,
Einbindung aller für eine sachgerechte Entwicklung erforderlichen Fachfragen)
anzustoßen, soll nun ein Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren
gefasst und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange durchgeführt werden.
Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Durch den
Einstieg in eine Flächenentwicklung im Bereich Oststraße / Siedlerstraße werden
potentiell Grundlagen für eine Siedlungserweiterung des Stadtgebietes nach
Osten vorbereitet, durch die der vorhandene Freiraum an dieser Stelle dauerhaft
verändert wird (Versiegelung und Bebauung).
Zwar würden
diese durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen und Grüngestaltungen abgemildert,
dennoch würde sich das Mikroklima in diesem Bereich entsprechend verändern.
Die damit
verbundenen abwägungsrelevanten Fragestellungen sind bei einer Entwicklung
fach- und sachgerecht in die Gesamtbetrachtung einzustellen und zu bewerten.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Steckbrief zum Bebauungsplan Nr. 356 – Oststraße / Siedlerstraße
Anlage 3: Gesamtzusammenfassung Entwässerungskonzept
Anlage 4: Geruchsgutachten