Betreff
Abrechnung der Ausstattungskostenzuschüsse für die Kitas educcare Lebenswelten und educcare Unterm Limonadenbaum
Vorlage
363/23
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, auf die mögliche Rückforderung kommunaler Mittel von bis zu 4.090 € aus dem Verwendungsnachweis der Investitionsmaßnahme „Ausstattungskosten für die Kita educcare Unterm Limonadenbaum“ zu verzichten. Der Überschuss steht dem Träger somit zur Verfügung, um die erheblichen Mehrkosten der Investitionsmaßnahme „Ausstattungskosten für die Kita Lebenswelten“ zu finanzieren.

 

 

 

Begründung:

 

Die Ausstattung der beiden neuen Kitas educcare Lebenswelten und educcare Unterm Limonadenbaum wurde mit Landesmitteln und mit ergänzenden kommunalen Mitteln gefördert:

 

·         Für die 4-gruppige Kita educcare Lebenswelten betrug die Förderung 245.000 € (davon 201.600 € Landesmittel).

 

·         Für die 5-gruppige Kita educcare Unterm Limonadenbaum betrug die Förderung 332.500 € (davon 289.800 € Landesmittel).

 

 

Während der Kostenrahmen bei der Kita Unterm Limonadenbaum auskömmlich war, wurde der Kostenrahmen bei der Kita Lebenswelten um rund 57 T€ überschritten. Die erheblichen Mehrkosten sind auf die Gestaltung des Außengeländes zurückzuführen. Die Hanglage des Außengeländes hat hier besondere Anforderungen gestellt, die ihren Preis hatten.

 

Der Träger educcare stellt ausdrücklich keinen Nachfinanzierungsantrag für die 57 T€, sondern bat um Prüfung, ob der erwirtschaftete Überschuss aus der Ausstattungsmaßnahme der Kita Unterm Limonadenbaum mit diesem Defizit verrechnet werden könnte.

 

Nach Prüfung des Verwendungsnachweises der Investitionsmaßnahme „Ausstattungskosten für die Kita educcare Unterm Limonadenbaum“ müssten 5.420 € Überschuss vom Träger zurückgefordert werden. Nach Prüfung des Jugendamtes stehen dem Landesjugendamt davon 1.330 € zu. Vorbehaltlich der ausstehenden Prüfung durch das Landesjugendamt kann der verbleibenden Anteil von 4.090 € dem städtischen Anteil an der Gesamtförderung zugerechnet werden.

 

Die Verwaltung befürwortet den Ausgleich, da es im Sinne einer guten Kooperation mit den Trägern unbefriedigend wäre, wenn erhebliche Mehrkosten einer Investitionsmaßnahme nur vom Träger zu tragen sind, während gleichzeitig Minderausgaben einer Investitionsmaßnahme des gleichen Trägers alleine der Stadt Rheine zu Gute kommen.

 

 

Hinweis:

Die Rückflüsse aus der Verwendungsnachweisprüfung sind nicht in Haushalt als Einzahlung eingeplant. Würde die Verrechnung im Sinne des Beschlussvorschlags abgelehnt, würde sich das Jahresergebnis entsprechend verbessern.