Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, den vorgelegten Wirtschaftsplan 2024 der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH gem. § 6 (5) Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages festzustellen.
Begründung:
Gemäß § 6 (5) Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Nach § 11 (1) des Gesellschaftsvertrages bedarf der Wirtschaftsplan der Zustimmung durch den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH hat in seiner Sitzung am 20. September 2023 den Wirtschaftsplan 2024 - 2027 beraten.
Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt
Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 (1)
Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der Stadt Rheine.
Es wird weiterhin davon
ausgegangen, dass die prognostizierten Jahresüberschüsse mit dem Verlustvortrag
verrechnet und nicht an die Gesellschafterin ausgeschüttet werden.
Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftsplan 2024 - 2027
Anlage 2: Finanzplan 2024 - 2027