Beschlussvorschlag/Empfehlung:
des Antragstellers:
1. Der Betriebsausschuss "Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen
a. erhaltende Pflegemaßnahmen in Bentlage sofort umzusetzen. Dazu sollen eine Begehung der Klosterinsel (Liegenschaften, TBR, Förster, Betriebsausschuss, Förderverein, Naturschutz) zur Feststellung der Pflegedefizite und Festlegung wichtiger Maßnahmen erfolgen, ein Maßnahmenplan aufgestellt und kurzfristig erste Maßnahmen (z.B. Entwässerung des Sternbusches zum Erhalt der jetzt noch vorhandenen Strukturen) umgesetzt werden.
b. eine Aktualisierung des Pflege- und Entwicklungsplanes unter Einbindung fachlicher Expertise zu erarbeiten – unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen hinsichtlich der Anforderungen des Denkmal- und Naturschutzes sowie der Auswirkungen des Klimawandels.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung
a. erhaltende Pflegemaßnahmen in Bentlage sofort umzusetzen. Dazu sollen eine Begehung der Klosterinsel (Liegenschaften, TBR, Förster, Betriebsausschuss, Förderverein, Naturschutz) zur Feststellung der Pflegedefizite und Festlegung wichtiger Maßnahmen erfolgen, ein Maßnahmenplan aufgestellt und kurzfristig erste Maßnahmen (z.B. Entwässerung des Sternbusches zum Erhalt der jetzt noch vorhandenen Strukturen) umgesetzt werden.
b. eine Aktualisierung des Pflege- und Entwicklungsplanes unter Einbindung fachlicher Expertise zu erarbeiten unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen hinsichtlich der Anforderungen des Denkmal- und Naturschutzes sowie der Auswirkungen des Klimawandels.
Kurzfristiges Ziel ist die Erhaltung der historischen Kulturlandschaft Bentlage durch Pflegemaßnahmen, die die spezifischen Spuren historischer landwirtschaftlicher Bewirtschaftung und kultureller Prägungen berücksichtigen.
Mittelfristig soll Bentlages historische Kulturlandschaft erhalten, ggf. an sich verändernde klimatische Bedingungen angepasst und zu einem wichtigen Beitrag der Stadt Rheine für den Erhalt der Biodiversität und Agrobiodiversität (biologische Vielfalt) entwickelt werden.
der Verwaltung:
1.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die
Verwaltung – unter Verwendung des bestehenden Pflege-, Entwicklungs- und
Gestaltungsplans Umfeld Kloster/Schloss Bentlage –, die Ausschreibung und
Vergabe „Bestandsaufnahme, Aktualisierung und Prozessbegleitung des Pflege-,
Entwicklungs- und Gestaltungsplans“ unter nachfolgend genannten
Rahmenbedingungen durchzuführen.
a.
Bestandsaufnahme:
systematische Überprüfung der im Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplan
gelisteten Maßnahmen lfd. Nr. 1 bis 171 bzgl. ihres Umsetzungsstatus
b.
Aktualisierung:
der bislang nicht umgesetzten Maßnahmen des Pflege-, Entwicklungs- und
Gestaltungsplans inklusiv Ermittlung der heutigen Kosten und unter Beachtung
der ggf. geänderten rechtlichen Grundlagen hinsichtlich Klimaschutz,
Denkmalschutz sowie Genehmigungspflicht
c.
Begleitung
des Prozesses:
Organisation und Durchführung erforderlicher Beteiligungen,
Protokollerstellung, Berichterstattung im zuständigen Ausschuss, Leitung des zu
bildenden Arbeitskreises usw.
2.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die
Verwaltung, einen Arbeitskreis aus Vertretern der zuständigen Fachbereiche der
Stadtverwaltung, der Technischen Betriebe Rheine, der Kulturellen
Begegnungsstätte Kloster Bentlage, der Naturschutzbehörden, der Forstbehörde,
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, des Naturschutzbundes Deutschland
sowie des Fördervereins Bentlage zu bilden. Die Leitung des Arbeitskreises
obliegt dem unter 1. genannten Auftragnehmer
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Einstellung der erforderlichen Mittel für das
Jahr Haushaltsjahr 2026 auf Wiedervorlage zu legen.
Begründung:
des Antragstellers:
Es wird auf den
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.08.2023 (siehe Anlage 1)
verwiesen.
der Verwaltung:
Da die
Zuständigkeit bezüglich Pflegemaßnahmen in Bentlage beim Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz liegt, wird der Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen in Abstimmung mit der Antragstellerin in diesem Ausschuss
beraten. Der Betriebsausschuss „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster
Bentlage“ wird über diese Verfahrensweise informiert.
Mit dem von der
Stadt Rheine im Jahr 2003 beauftragten und seit 2005 in der Beschlussfassung
vorliegenden Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplan Umfeld Kloster/Schloss
Bentlage liegt ein äußerst umfassendes und detailliertes Planwerk für die
Erhaltung und Entwicklung der historischen Kulturlandschaft Bentlage vor.
Basierend auf
einer detaillierten Erfassung und Analyse der kulturhistorischen Entwicklung
Bentlages und des aktuellen Zustandes von Natur und Landschaft sowie den
bestehenden vielfältigen Nutzungen in der historischen Kulturlandschaft
Bentlage wurde ein umfassendes Planwerk erarbeitet. Dieses Planwerk beschreibt
für den außerordentlich wertvollen und bedeutsamen Landschafts- und
Erholungsraum kleinteilig und flächenscharf detaillierte und mit den
zuständigen Fachbehörden weitgehend abgestimmte Pflege-, Gestaltungs- und
Entwicklungsmaßnahmen.
Der mehrere
hundert Seiten umfassende Pflege-, Entwicklungs-und Gestaltungsplan Umfeld,
Kloster/Schloss Bentlage – mit einem separaten Planteil (Kartendarstellungen
und Tabellen) – ist zu umfassend, um ihn als Anlage dieser Vorlage
beizufügen. Unter dem folgenden Link ist das Planwerk einsehbar: www.rheine.de/pflegeplan_bentlage
Das Heft 83 „Die
Rheine Information“ aus Oktober 2005 gibt einen zusammenfassenden Überblick
über die Entstehung und die wesentlichen Inhalte und vorgesehenen Maßnahmen des
Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplans für die Kulturlandschaft Bentlage.
Das Informationsheft ist ebenfalls unter dem o. g. Link abrufbar.
Neben seiner
besonderen kulturhistorischen Bedeutsamkeit, der Vielfalt von Natur und
Landschaft und der hohen Bedeutung als Naturerlebnis- und Erholungsraum weist
der Raum Bentlage eine in weiten Teilen sehr hohe bis hohe ökologische
Wertigkeit auf. Lediglich die im Gebiet liegenden Ackerflächen wurden aufgrund
der bisher durchgehend noch konventionellen Bewirtschaftung als ökologisch
geringwertig beurteilt (s. nachfolgende Abbildung Plan 1.3 Analyse
Gesamtbewertung Ökologie des Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplans Umfeld
Kloster/Schloss Bentlage). Sämtliche Flächen im Bereich der Klosterinsel, mit
Ausnahme der bebauten Flächen des Kloster Bentlage, liegen im Naturschutzgebiet
„Wald- und Grünlandkomplex bei Schloss Bentlage“. Die östlich angrenzenden
Bereiche der Ems sowie die am östlichen Emsufer liegenden Grünland- und
Waldbereiche gehören zum Naturschutz- und FFH-Gebiet „Emsaue“. Sämtliche
Maßnahmen, die den Erhaltungszustand oder die Nutzungsform verändern oder
nachhaltig beeinflussen können, bedürfen daher zwingend der Zustimmung oder
Genehmigung seitens der Naturschutzbehörde.
Die Verwaltung hat in der Vergangenheit bereits sukzessive Maßnahmen des
Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplans umgesetzt. So wurde die Möblierung
einheitlich – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungs- und Pflegeplans –
erneuert, die historische Eichenallee des Schloßweges durch umfangreiche
Neuanpflanzungen ergänzt und die forstliche Bewirtschaftung auf eine naturnahe
Waldbewirtschaftung umgestellt sowie Teilflächen mit nicht standortheimischem
Nadelholzbestand durch Entnahme der Fichtenbestände und Neuanpflanzung standortheimischer
Laubbaumarten ersetzt. Zudem wurde für einen Teil der Grünlandflächen, im
Rahmen der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen, eine stark eingeschränkte,
extensive Nutzung zur Entwicklung von artenreichem Mager- und Feuchtgrünland
umgesetzt.
Einige Maßnahmen
des Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplanes konnten bislang nicht
umgesetzt werden, da hierfür z.B. kein Konsens mit den Fachbehörden des Natur-
oder Denkmalschutzes erreicht werden konnte oder weil bisher keine
Finanzierungsmöglichkeit bestand.
Für sämtliche
Maßnahmen im Bereich der Klosterinsel und den direkt angrenzenden Flächen, die
sich im Eigentum der Stadt Rheine befinden, sind die Vorgaben des Pflege-,
Entwicklungs- und Gestaltungsplans Umfeld Kloster/Schloss Bentlage nach wie vor
Richtschnur für das Verwaltungshandeln. Aufgrund der in den letzten Jahren
deutlich wahrnehmbaren Auswirkungen des Klimawandels und des allgemein
festzustellenden gravierenden Verlustes an Biodiversität, bedürfen einzelne
Maßnahmen des Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplanes sicher einer
Überprüfung und Anpassung hinsichtlich Ausgestaltung und Priorität.
Zwar ist die
fachliche Kompetenz zur Überarbeitung des Pflege-, Entwicklungs- und
Gestaltungsplanes in der Verwaltung vorhanden, jedoch fehlen für die Umsetzung
dieser umfangreichen Aufgabe die personellen Ressourcen. Aus diesem Grund
schlägt die Verwaltung vor, die Aktualisierung durch ein externes Büro
durchführen zu lassen. Um eine ausreichende Einbindung aller Beteiligten in dem
Aktualisierungsprozess gewährleisten zu können, schlägt die Verwaltung zudem
die Bildung eines Arbeitskreises vor. Dieser soll sich aus Vertretern der
zuständigen Fachabteilungen der Stadtverwaltung (Umwelt- Klimaschutz und
Grünplanung, Bauordnung und Denkmalschutz, Wohn- und Grundstücksmanagement,
TBR-Fachbereiche Grün und Entwässerung, Kulturelle Begegnungsstätte Kloster
Bentlage) sowie der Unteren Naturschutzbehörde, der Forstbehörde, dem LWL, dem
NABU und einem Vertreter des Fördervereins Bentlage zusammensetzen.
Finanzielle Auswirkung:
Die Auftragssumme
für die Erarbeitung des vorhandenen Pflege-, Entwicklungs- und
Gestaltungsplanes für das Umfeld Kloster/Schloss Bentlage (aus den Jahren 2003
bis 2005) lag bei rund 86.000 €. In Anbetracht der allgemeinen Preissteigerungen
der vergangenen Jahre aber auch unter Berücksichtigung, dass es sich bei dem
Auftrag um die Aktualisierung des vorhandenen Planes handelt, werden die Kosten
auf rd. 85.000 € geschätzt. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind derzeit
nicht im Haushaltsplanentwurf 2024 enthalten. Sofern die Umsetzung der Maßnahme
entsprechend der o.g. Beschlussvorschläge entschieden wird, sind die Mittel im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu veranschlagen. Die Verwaltung findet
diesen Weg vom Verfahren richtig, sieht allerdings aufgrund der derzeitigen
Haushaltslage eine Veranschlagung im Haushaltsplan 2024 als nicht möglich an.
Sie schlägt darum eine Wiedervorlage für die Haushaltsplanberatungen Haushalt
2026 vor.
Anlage:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.08.2023 – Historische
Kulturlandschaft Bentlage - Pflegemaßnahmen