Betreff
Antrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 03.08.2023: Maßnahmen zur Pflege der historischen Kulturlandschaft Bentlage
Vorlage
378/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

des Antragstellers:

 

1.    Der Betriebsausschuss "Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen

a.    erhaltende Pflegemaßnahmen in Bentlage sofort umzusetzen. Dazu sollen eine Begehung der Klosterinsel (Liegenschaften, TBR, Förster, Betriebsausschuss, Förderverein, Naturschutz) zur Feststellung der Pflegedefizite und Festlegung wichtiger Maßnahmen erfolgen, ein Maßnahmenplan aufgestellt und kurzfristig erste Maßnahmen (z.B. Entwässerung des Sternbusches zum Erhalt der jetzt noch vorhandenen Strukturen) umgesetzt werden.

b.    eine Aktualisierung des Pflege- und Entwicklungsplanes unter Einbindung fachlicher Expertise zu erarbeiten – unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen hinsichtlich der Anforderungen des Denkmal- und Naturschutzes sowie der Auswirkungen des Klimawandels.

 

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung

a.    erhaltende Pflegemaßnahmen in Bentlage sofort umzusetzen. Dazu sollen eine Begehung der Klosterinsel (Liegenschaften, TBR, Förster, Betriebsausschuss, Förderverein, Naturschutz) zur Feststellung der Pflegedefizite und Festlegung wichtiger Maßnahmen erfolgen, ein Maßnahmenplan aufgestellt und kurzfristig erste Maßnahmen (z.B. Entwässerung des Sternbusches zum Erhalt der jetzt noch vorhandenen Strukturen) umgesetzt werden.

b.    eine Aktualisierung des Pflege- und Entwicklungsplanes unter Einbindung fachlicher Expertise zu erarbeiten unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen hinsichtlich der Anforderungen des Denkmal- und Naturschutzes sowie der Auswirkungen des Klimawandels.

 

Kurzfristiges Ziel ist die Erhaltung der historischen Kulturlandschaft Bentlage durch Pflegemaßnahmen, die die spezifischen Spuren historischer landwirtschaftlicher Bewirtschaftung und kultureller Prägungen berücksichtigen.

Mittelfristig soll Bentlages historische Kulturlandschaft erhalten, ggf. an sich verändernde klimatische Bedingungen angepasst und zu einem wichtigen Beitrag der Stadt Rheine für den Erhalt der Biodiversität und Agrobiodiversität (biologische Vielfalt) entwickelt werden.

 

 

 

der Verwaltung:

 

1.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung – unter Verwendung des bestehenden Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplans Umfeld Kloster/Schloss Bentlage –, die Ausschreibung und Vergabe „Bestandsaufnahme, Aktualisierung und Prozessbegleitung des Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplans“ unter nachfolgend genannten Rahmenbedingungen durchzuführen.

a.    Bestandsaufnahme:
systematische Überprüfung der im Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplan gelisteten Maßnahmen lfd. Nr. 1 bis 171 bzgl. ihres Umsetzungsstatus

b.    Aktualisierung:
der bislang nicht umgesetzten Maßnahmen des Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplans inklusiv Ermittlung der heutigen Kosten und unter Beachtung der ggf. geänderten rechtlichen Grundlagen hinsichtlich Klimaschutz, Denkmalschutz sowie Genehmigungspflicht

c.    Begleitung des Prozesses:
Organisation und Durchführung erforderlicher Beteiligungen, Protokollerstellung, Berichterstattung im zuständigen Ausschuss, Leitung des zu bildenden Arbeitskreises usw.

 

2.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beauftragt die Verwaltung, einen Arbeitskreis aus Vertretern der zuständigen Fachbereiche der Stadtverwaltung, der Technischen Betriebe Rheine, der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage, der Naturschutzbehörden, der Forstbehörde, des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, des Naturschutzbundes Deutschland sowie des Fördervereins Bentlage zu bilden. Die Leitung des Arbeitskreises obliegt dem unter 1. genannten Auftragnehmer

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Einstellung der erforderlichen Mittel für das Jahr Haushaltsjahr 2026 auf Wiedervorlage zu legen.

 


Begründung:

 

des Antragstellers:

Es wird auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.08.2023 (siehe Anlage 1) verwiesen.

 

der Verwaltung:

Da die Zuständigkeit bezüglich Pflegemaßnahmen in Bentlage beim Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz liegt, wird der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Abstimmung mit der Antragstellerin in diesem Ausschuss beraten. Der Betriebsausschuss „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ wird über diese Verfahrensweise informiert.

 

Mit dem von der Stadt Rheine im Jahr 2003 beauftragten und seit 2005 in der Beschlussfassung vorliegenden Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplan Umfeld Kloster/Schloss Bentlage liegt ein äußerst umfassendes und detailliertes Planwerk für die Erhaltung und Entwicklung der historischen Kulturlandschaft Bentlage vor.

 

Basierend auf einer detaillierten Erfassung und Analyse der kulturhistorischen Entwicklung Bentlages und des aktuellen Zustandes von Natur und Landschaft sowie den bestehenden vielfältigen Nutzungen in der historischen Kulturlandschaft Bentlage wurde ein umfassendes Planwerk erarbeitet. Dieses Planwerk beschreibt für den außerordentlich wertvollen und bedeutsamen Landschafts- und Erholungsraum kleinteilig und flächenscharf detaillierte und mit den zuständigen Fachbehörden weitgehend abgestimmte Pflege-, Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

 

Der mehrere hundert Seiten umfassende Pflege-, Entwicklungs-und Gestaltungsplan Umfeld, Kloster/Schloss Bentlage – mit einem separaten Planteil (Kartendarstellungen und Tabellen) – ist zu umfassend, um ihn als Anlage dieser Vorlage beizufügen. Unter dem folgenden Link ist das Planwerk einsehbar: www.rheine.de/pflegeplan_bentlage

 

Das Heft 83 „Die Rheine Information“ aus Oktober 2005 gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Entstehung und die wesentlichen Inhalte und vorgesehenen Maßnahmen des Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplans für die Kulturlandschaft Bentlage. Das Informationsheft ist ebenfalls unter dem o. g. Link abrufbar.

 

Neben seiner besonderen kulturhistorischen Bedeutsamkeit, der Vielfalt von Natur und Landschaft und der hohen Bedeutung als Naturerlebnis- und Erholungsraum weist der Raum Bentlage eine in weiten Teilen sehr hohe bis hohe ökologische Wertigkeit auf. Lediglich die im Gebiet liegenden Ackerflächen wurden aufgrund der bisher durchgehend noch konventionellen Bewirtschaftung als ökologisch geringwertig beurteilt (s. nachfolgende Abbildung Plan 1.3 Analyse Gesamtbewertung Ökologie des Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplans Umfeld Kloster/Schloss Bentlage). Sämtliche Flächen im Bereich der Klosterinsel, mit Ausnahme der bebauten Flächen des Kloster Bentlage, liegen im Naturschutzgebiet „Wald- und Grünlandkomplex bei Schloss Bentlage“. Die östlich angrenzenden Bereiche der Ems sowie die am östlichen Emsufer liegenden Grünland- und Waldbereiche gehören zum Naturschutz- und FFH-Gebiet „Emsaue“. Sämtliche Maßnahmen, die den Erhaltungszustand oder die Nutzungsform verändern oder nachhaltig beeinflussen können, bedürfen daher zwingend der Zustimmung oder Genehmigung seitens der Naturschutzbehörde.

 


Die Verwaltung hat in der Vergangenheit bereits sukzessive Maßnahmen des Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplans umgesetzt. So wurde die Möblierung einheitlich – entsprechend der Vorgaben des Gestaltungs- und Pflegeplans – erneuert, die historische Eichenallee des Schloßweges durch umfangreiche Neuanpflanzungen ergänzt und die forstliche Bewirtschaftung auf eine naturnahe Waldbewirtschaftung umgestellt sowie Teilflächen mit nicht standortheimischem Nadelholzbestand durch Entnahme der Fichtenbestände und Neuanpflanzung standortheimischer Laubbaumarten ersetzt. Zudem wurde für einen Teil der Grünlandflächen, im Rahmen der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen, eine stark eingeschränkte, extensive Nutzung zur Entwicklung von artenreichem Mager- und Feuchtgrünland umgesetzt.

 

Einige Maßnahmen des Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplanes konnten bislang nicht umgesetzt werden, da hierfür z.B. kein Konsens mit den Fachbehörden des Natur- oder Denkmalschutzes erreicht werden konnte oder weil bisher keine Finanzierungsmöglichkeit bestand.

 

Für sämtliche Maßnahmen im Bereich der Klosterinsel und den direkt angrenzenden Flächen, die sich im Eigentum der Stadt Rheine befinden, sind die Vorgaben des Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplans Umfeld Kloster/Schloss Bentlage nach wie vor Richtschnur für das Verwaltungshandeln. Aufgrund der in den letzten Jahren deutlich wahrnehmbaren Auswirkungen des Klimawandels und des allgemein festzustellenden gravierenden Verlustes an Biodiversität, bedürfen einzelne Maßnahmen des Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplanes sicher einer Überprüfung und Anpassung hinsichtlich Ausgestaltung und Priorität.

 

Zwar ist die fachliche Kompetenz zur Überarbeitung des Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplanes in der Verwaltung vorhanden, jedoch fehlen für die Umsetzung dieser umfangreichen Aufgabe die personellen Ressourcen. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Aktualisierung durch ein externes Büro durchführen zu lassen. Um eine ausreichende Einbindung aller Beteiligten in dem Aktualisierungsprozess gewährleisten zu können, schlägt die Verwaltung zudem die Bildung eines Arbeitskreises vor. Dieser soll sich aus Vertretern der zuständigen Fachabteilungen der Stadtverwaltung (Umwelt- Klimaschutz und Grünplanung, Bauordnung und Denkmalschutz, Wohn- und Grundstücksmanagement, TBR-Fachbereiche Grün und Entwässerung, Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage) sowie der Unteren Naturschutzbehörde, der Forstbehörde, dem LWL, dem NABU und einem Vertreter des Fördervereins Bentlage zusammensetzen.

 

Finanzielle Auswirkung:

Die Auftragssumme für die Erarbeitung des vorhandenen Pflege-, Entwicklungs- und Gestaltungsplanes für das Umfeld Kloster/Schloss Bentlage (aus den Jahren 2003 bis 2005) lag bei rund 86.000 €. In Anbetracht der allgemeinen Preissteigerungen der vergangenen Jahre aber auch unter Berücksichtigung, dass es sich bei dem Auftrag um die Aktualisierung des vorhandenen Planes handelt, werden die Kosten auf rd. 85.000 € geschätzt. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind derzeit nicht im Haushaltsplanentwurf 2024 enthalten. Sofern die Umsetzung der Maßnahme entsprechend der o.g. Beschlussvorschläge entschieden wird, sind die Mittel im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu veranschlagen. Die Verwaltung findet diesen Weg vom Verfahren richtig, sieht allerdings aufgrund der derzeitigen Haushaltslage eine Veranschlagung im Haushaltsplan 2024 als nicht möglich an. Sie schlägt darum eine Wiedervorlage für die Haushaltsplanberatungen Haushalt 2026 vor. 

 


Anlage:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.08.2023 – Historische

Kulturlandschaft Bentlage - Pflegemaßnahmen